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(Bewilligungsbehörde)

 

Anschrift

Zuwendungsempfänger

 

 

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d

(Projektförderung)

 

Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen;

Förderung nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Sicherung des Zugangs von sozial benachteiligten Familien und Kindern
zu Angeboten anerkannter Einrichtungen der Familienbildung vom 26.11.2001, zuletzt geändert durch Rd. Erl. vom 18.11.2011 (SMBL. NRW. 21630)

 

Ihr Antrag vom

 

Anlagen:  - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung

(ANBest-P)

             - Rechtsbehelfsverzichtserklärung

 

 

I.

 

1. Bewilligung

 

Auf Ihren o. g. Antrag bewillige ich Ihnen

für die Zeit vom        bis        (Bewilligungszeitraum) eine Zuwendung in Höhe von

(in Buchstaben: Euro).

 

Die Maßnahme(n) ist/sind vom        bis          (Durchführungszeitraum) durchzuführen.

 

2. Zur Durchführung folgender Maßnahme(n)

 

A:  Maßnahmen mit Familien in besonderen Problemsituationen

B:  Kinder und Betreuungspersonen bei Internatsveranstaltungen

C:  Kinderbetreuung bei Tagesveranstaltungen

 

in folgende(r)/(n) Einrichtung(en): ……… .

Die Zuwendung ist im Einzelfall aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen gemäß Nrn. 4.1 bis 4.3 sowie 5.4 der Förderrichtlinien einzusetzen.


 

3. Finanzierungsart/-höhe

Die Zuwendung wird in der Form der Festbetragsfinanzierung als Zuschuss gewährt.

 

 

4. Ermittlung der Zuwendung

 

Die Zuwendung wurde wie folgt ermittelt:

Gemäß Antrag geplante Maßnahmen zu Nr. 2 in Höhe von …….…… €.

 

 

 

Die Zuwendung für das Haushaltsjahr       beträgt somit:           €

 

 

5. Auszahlung

 

Die Auszahlung der 1. Rate wird sofort nach Bestandskraft dieses Bescheides fällig, frühestens jedoch zum 15. Februar. Die weiteren Raten werden zum 15. Mai,
15. August und 15. November ausgezahlt.

 

Dieser Bescheid ist rechtsbehelfsfähig. Die Auszahlung gemäß ANBest-P kommt erst in Betracht, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist (nach Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides).

 

Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides herbeiführen und damit die Auszahlung der 1. Rate beschleunigen, wenn Sie der Bewilligungsbehörde gegenüber schriftlich erklären, dass Sie auf die Einlegung von Rechtsbehelfen verzichten. Hierzu ist der diesem Bescheid beigefügte "Rechtsbehelfsverzicht" rechtsverbindlich unterschrieben zurückzusenden.

 

 

II.

 

6. Nebenbestimmungen

 

Die beigefügten ANBest-P sind Bestandteil dieses Bescheides. Abweichend oder ergänzend hierzu wird folgendes bestimmt:

 

1.    Die Nrn. 1.2, 1.4, 2, 3, 4, 5.1, 5.4, 5.5, 6.1, 6.3 – 6.6, 6.9, 7.4, 8.3.1 und 8.5 der ANBest-P finden keine Anwendung.

2.    Nach Nr. 5.4 Satz 3 der Förderrichtlinien soll die Förderung im Einzelfall wenigstens ein Viertel der Teilnahmegebühr betragen. Eine Überschreitung des Pauschbetrages bis hin zum vollständigen Gebührenerlass ist zulässig, wenn dadurch das Gesamtbudget nicht überschritten wird.

3.    Zu Nr. 5.4.3 der Förderrichtlinien:

- Zeiten der Vor- und Nachbetreuung, die über die Dauer der Familienbildungsveranstaltung hinausgehen, sind mit insgesamt einer Unterrichtsstunde und einem Betrag in Höhe von 10 € förderfähig.

 

- Angebote der Kinderbetreuung, die nicht in Anspruch genommen wurden, sind

förderfähig, wenn das Erfordernis der Kinderbetreuung bei der Anmeldung

bestanden hat.

- Je nach Zahl und Alter der Kinder ist bei in der Einrichtung gleichzeitig

verlaufenden Bildungsveranstaltungen eine parallele Betreuung zulässig.

Das Erfordernis ist zu dokumentieren.

 

4.    Mit den Einnahmen aus Zuwendungen des Landes NRW dürfen keine Gewinne erzielt werden.

5.    Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31. März (des Folgejahres) vorzulegen. Die Originalbelege sind 5 Jahre aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen.

6.    Ich weise darauf hin, dass aus dieser Bewilligung nicht geschlossen werden kann, dass die Förderung auch in künftigen Haushaltsjahren im bisherigen Umfang erfolgt. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass die Entwicklung der Haushaltslage des Landes Kürzungen von Zuwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung erfordert oder Zuwendungen deswegen ganz entfallen. Ich bitte Sie, dieses Finanzierungsrisiko, insbesondere bei Abschluss, Änderungen oder Verlängerung von Verträgen (z.B. für Mietobjekte oder Personal) zu be-rücksichtigen.

7.    Übersteigt die gewährte Zuwendung die zuwendungsfähigen Ausgaben, kann der Zuwendungsbescheid aufgehoben werden, weil die gewährte Zuwendung insofern nicht mehr für den Förderzweck eingesetzt werden kann. Auf diese Rechtsfolge wird in Nr. 8.2.3 ANBest-P hingewiesen (vgl. auch Urteil OVG NRW vom 15.05.2003 – 4A992/02-9K2723/98 Münster –).

 

 

 

Hinweis:
Evtl. überzahlte Mittel überweisen Sie bitte unter Angabe des Verwendungszwecks, des im Briefkopf angegebenen Aktenzeichens sowie der Zahlungspartnernummer an die:

Landeskasse Düsseldorf

IBAN: DE 34 3005 0000 0000 096560

BIC: WELADEDD

bei der Landesbank Hessen-Thüringen

 


 

III.

 

7. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht … (örtl. zuständig nach § 52 VWGO) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt sein. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen - ERVVO VG/FG - vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) in der jeweils geltenden Fassung eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden.

Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Direktor/Die Direktorin des Landschaftsverbandes

Im Auftrag