Anlage 2*
Benutzungsgebührentarif

(Reihenfolge der Darstellung:
Lfd. Nr. / Gegenstand / Gebühren in Euro)

1
Benutzung in den Dienstgebäuden des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen

1.1
Archiv- und Bibliotheksgut sowie Findbehelfe

a) für jeden angefangenen Tag
Gebühr Euro: 2,50
b) für eine Woche
Gebühr Euro: 10,00
c) für einen Monat
Gebühr Euro: 25,00
d) für ein Jahr
Gebühr Euro: 75,00


1.2
Archivgut (z. B. Karten, Pläne, Bilder, Plakate, überformatiges Archivgut), dessen Benutzung besonderen Aufwand erfordert,
je angefangenem Tag
Gebühr Euro: 25,00

1.3
Audiovisuelles und sonstiges Archivgut, dessen Nutzung spezielles technisches Gerät erfordert,
je angefangener Stunde
Gebühr Euro: 13,00

2
Benutzung von Archivgut außerhalb der Diensträume des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen zu nichtgewerblichen Zwecken

2.1
je Archiveinheit - mit Ausnahme von Archivgut nach Nr. 2.2 -
Gebühr Euro: 5,50
zuzüglich der Verwaltungsgebühren nach Anlage 1 Nr. 2

2.2
Audiovisuelles Archivgut - mit dem Recht zur persönlichen Benutzung und/oder einmaligen Vorführung - je Archiveinheit
Gebühr Euro: 11,00
zuzüglich der Verwaltungsgebühren nach Anlage 1 Nr. 2
Die Leihfrist nach Nr. 2.1 und Nr. 2.2 beträgt in der Regel 4 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist wird für jede angefangene weitere Woche die halbe Gebühr berechnet. Von einer Erhebung der Verlängerungsgebühr kann abgesehen werden, wenn Archivalien zu Textpublikationen oder zu Ausstellungszwecken entliehen werden.

3
Wiedergabe von Archivgut bei gewerblicher Verwertung
, die nicht ausschließlich wissenschaftlichen oder schulischen Zwecken dient,
zuzüglich der Verwaltungsgebühren nach Anlage 1 Nr. 5.
Ansprüche Dritter aus Urheber-, Verwertungs- und Lizenzrechten sind gesondert abzugelten.

3.1
Publikationen im Druck oder in anderen Vervielfältigungs- und Verbreitungsformen für die Übertragung der Nutzungsrechte für eine einmalige Verwendung zu dem in der Genehmigung bezeichneten Nutzungszweck
je Reproduktion bei einer Auflage von

a) bis 5 000 Exemplare
Gebühr Euro: 38,00
b) bis 10 000 Exemplare
Gebühr Euro: 76,00
c) bis 50 000 Exemplare
Gebühr Euro: 103,00
d) bis 100 000 Exemplare
Gebühr Euro: 128,00
e) bei einer Auflage von mehr als 100 000 Exemplaren für jede weiteren angefangenen 100 000 Exemplare
Gebühr Euro: 50,00
bis zu einem Höchstsatz von
Gebühr Euro: 300,00
Für Luftbildaufnahmen wird ein Aufschlag von 50% berechnet.
Neuauflagen, Nachdrucke, Übersetzungen oder Lizenzausgaben werden wie neue Publikationen behandelt. Bei gleichzeitiger Publikation im Druck und auf CD-ROM wird für die CD-ROM-Ausgabe ein Nachlass von 50% auf die Gebühr für die gedruckte Ausgabe gewährt.

3.2
Wiedergabe in Fernsehsendungen, Video- oder Filmproduktionen für die einmalige Wiedergabe
je angefangene 30 Sekunden
Gebühr Euro: 105,00
Für jede Wiederholung wird die Hälfte der angegebenen Gebühr fällig.

3.3
Vorführung von Schau- und Videofilmen sowie von Tonträgern

3.3.1
Schaufilme je Filmmeter und Vorführung

a) schwarz/weiß
Gebühr Euro: 0,08
b) Farbe
Gebühr Euro: 0,13

3.3.2
Videofilme und Tonträger je Minute und Vorführung
Gebühr Euro: 0,40
Bei mehrmaliger Vorführung können Rabatte gewährt werden.

3.4
Einblendung in Onlinedienste
je Reproduktion

a) für eine Woche
Gebühr Euro: 25,00
b) für einen Monat
Gebühr Euro: 38,00
c) für drei Monate
Gebühr Euro: 75,00
d) für sechs Monate
Gebühr Euro: 115,00
e) für ein Jahr
Gebühr Euro: 190,00

4
Gewerbliche Verwertung von Siegelabgüssen

unabhängig von der Auflagenhöhe je Abguss
Gebühr Euro: 100,00
zuzüglich der Verwaltungsgebühr nach Anlage 1 Nr. 6

 

* Anlage 2 zuletzt geändert durch Artikel 18 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274), in Kraft getreten am 28. April 2005.