Anlage
GEBÜHRENTARIF
1
Übermittlung von Informationen
1.1
Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen Auskunft
gebührenfrei
1.2
Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand:
Gebühr: Euro 10 - 500
1.3
Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger
1.3.1
in einfachen Fällen
gebührenfrei
1.3.2
bei umfangreichem Verwaltungsaufwand
Gebühr: Euro 10 - 500
1.3.3
bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen zum Schutz privater Interessen (§ 10 Abs. 2 IFG)
Gebühr: Euro 10 - 1000
2
Widerspruchsbescheide
2.1
Zurückweisung eines Widerspruchs gegen eine Sachentscheidung
Gebühr: Euro 10 - 50
2.2
Zurückweisung eines Widerspruchs gegen eine Kostenentscheidung
Gebühr: Euro 10 - 50
3
Auslagen
3.1
Anfertigung von Kopien und Ausdrucken
je DIN A 4 - Kopie von Papiervorlagen
Gebühr: Euro 0,10
je DIN A 3 - Kopie von Papiervorlagen
Gebühr: Euro 0,15
je Computerausdruck
Gebühr: Euro 0,25
3.2
Auslagen für besondere Verpackung und oder besondere Beförderung
in tatsächlich entstandener Höhe