Anlage 1
(zu § 8)
AUSBILDUNGSPLAN
für den Vorbereitungsdienst der Verwaltungsassistentanwärter
der Landesversicherungsanstalten Rheinprovinz und Westfalen
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Ausbildungs- |
Ausbildungsgebiet |
Abteilung |
Zeitraum |
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1 |
Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung; Wirksamkeit von Beiträgen; Registratur- und Karteiwesen |
Versicherungs- |
5 |
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2 |
Prüfung der medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, Beginn und Ende der Übergangsgeldzahlung, Berechnung des Übergangsgeldes; Registratur- und Karteiwesen |
Gesundheits- |
3 |
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3 |
Voraussetzungen der Versicherten- und Hinterbliebenenrente, Rentenbeginn; Registratur- und Karteiwesen |
Renten- |
6 |
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4 |
Nachversicherung; Wiederherstellung, Herstellung und Ersatz von Versicherungsunterlagen; Nachentrichtung von Beiträgen |
Versicherungs- |
4 |
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5 |
Rentenberechnung, Kürzen und Ruhen von Renten, Kinderzuschuß, Wiederaufleben und Abfindung |
Renten- |
5 |
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Anmerkung: Der Erholungsurlaub und geschlossene Lehrgänge von einer Dauer bis zu 13 Wochen (3 Monate) werden auf die einzelnen Ausbildungsabschnitte anteilig angerechnet. Die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte ist nicht bindend. Die Ausbildung in den jeweiligen Ausbildungsgebieten schließt die notwendigen EDV-Kenntnisse mit ein.