Anlage 1
(zu § 8)

AUSBILDUNGSPLAN

für den Vorbereitungsdienst der Verwaltungsassistentanwärter
der Landesversicherungsanstalten Rheinprovinz und Westfalen


Ausbildungs-
abschnitt

Ausbildungsgebiet

Abteilung

Zeitraum
(Monate)


1

Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung; Wirksamkeit von Beiträgen; Registratur- und Karteiwesen

Versicherungs-
abteilung

5


2

Prüfung der medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, Beginn und Ende der Übergangsgeldzahlung, Berechnung des Übergangsgeldes; Registratur- und Karteiwesen

Gesundheits-
abteilung

3


3

Voraussetzungen der Versicherten- und Hinterbliebenenrente, Rentenbeginn; Registratur- und Karteiwesen

Renten-
abteilung

6


4

Nachversicherung; Wiederherstellung, Herstellung und Ersatz von Versicherungsunterlagen; Nachentrichtung von Beiträgen

Versicherungs-
abteilung

4


5

Rentenberechnung, Kürzen und Ruhen von Renten, Kinderzuschuß, Wiederaufleben und Abfindung

Renten-
abteilung

5


Anmerkung: Der Erholungsurlaub und geschlossene Lehrgänge von einer Dauer bis zu 13 Wochen (3 Monate) werden auf die einzelnen Ausbildungsabschnitte anteilig angerechnet. Die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte ist nicht bindend. Die Ausbildung in den jeweiligen Ausbildungsgebieten schließt die notwendigen EDV-Kenntnisse mit ein.