Anlage 4
(zu §§ 18 Abs. 1, 20 Abs. 1)

Die im schriftlichen Teil der Laufbahnprüfung zu stellenden vier Aufsichtsarbeiten sind den folgenden Stoffgebieten zu entnehmen:

1 Staats- und Verfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht, Verwaltungsrecht

2 Versicherungs- und Beitragsrecht

3 Rentenrecht

4 Rehabilitationsrecht

Die im mündlichen Teil der Laufbahnprüfung zu prüfenden Fächer sind folgenden Stoffgebieten zu entnehmen:

1 Staats- und Verfassungsrecht

2 Öffentliches Dienstrecht

3 Verwaltungsrecht

4 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

5 Versicherungs- und Beitragsrecht

6 Rentenrecht

7 Rehabilitationsrecht