Anlage 4
(zu §§ 18 Abs. 1, 20 Abs. 1)
Die im schriftlichen Teil der Laufbahnprüfung zu stellenden vier Aufsichtsarbeiten sind den folgenden Stoffgebieten zu entnehmen:
1 Staats- und Verfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht, Verwaltungsrecht
2 Versicherungs- und Beitragsrecht
3 Rentenrecht
4 Rehabilitationsrecht
Die im mündlichen Teil der Laufbahnprüfung zu prüfenden Fächer sind folgenden Stoffgebieten zu entnehmen:
1 Staats- und Verfassungsrecht
2 Öffentliches Dienstrecht
3 Verwaltungsrecht
4 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
5 Versicherungs- und Beitragsrecht
6 Rentenrecht
7 Rehabilitationsrecht