Anlage 1
(zu § 9 Abs. 3,
§ 11 Abs. 1)
Ausbildungsplan für die Ausbildung als Brandinspektoranwärter
1. Ausbildungsabschnitt - Dauer 4 Monate -
Teilnahme an einem Grundausbildungslehrgang bei einer Berufsfeuerwehr oder einer Freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften.
2. Ausbildungsabschnitt - Dauer 5 Monate -
Einsatzdienst bei einer Berufsfeuerwehr oder einer Freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften als Truppmann.
Teilnahme an einem Gruppenführerlehrgang und Ablegung der Gruppenführerprüfung an der Landesfeuerwehrschule NW.
3. Ausbildungsabschnitt - Dauer 5 Monate -
Einsatzdienst bei einer Berufsfeuerwehr als Führer einer taktischen Einheit bis einschließlich Gruppenstärke.
Dienstleistung in den Abteilungen Einsatz, Technik und vorbeugender Brandschutz.
4. Ausbildungsabschnitt - Dauer 4 Monate -
Teilnahme an einem Brandinspektorlehrgang an der Landesfeuerwehrschule NW.