Anlage 1
(zu § 9 Abs. 3,
§ 11 Abs. 1)

Ausbildungsplan für die Ausbildung als Brandinspektoranwärter

1. Ausbildungsabschnitt - Dauer 4 Monate -

Teilnahme an einem Grundausbildungslehrgang bei einer Berufsfeuerwehr oder einer Freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften.

2. Ausbildungsabschnitt - Dauer 5 Monate -

Einsatzdienst bei einer Berufsfeuerwehr oder einer Freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften als Truppmann.

Teilnahme an einem Gruppenführerlehrgang und Ablegung der Gruppenführerprüfung an der Landesfeuerwehrschule NW.

3. Ausbildungsabschnitt - Dauer 5 Monate -

Einsatzdienst bei einer Berufsfeuerwehr als Führer einer taktischen Einheit bis einschließlich Gruppenstärke.

Dienstleistung in den Abteilungen Einsatz, Technik und vorbeugender Brandschutz.

4. Ausbildungsabschnitt - Dauer 4 Monate -

Teilnahme an einem Brandinspektorlehrgang an der Landesfeuerwehrschule NW.