Anlage 2
(zu § 9 Abs. 3,
§ 11 Abs. 1)

Ausbildungsplan für die Ausbildung als Aufstiegsbeamte

1. Ausbildungsabschnitt - Dauer 4 Monate -

Einsatzdienst bei einer Berufsfeuerwehr als Führer einer taktischen

Einheit bis einschließlich Gruppenstärke. Dienstleistung in der Abteilung Einsatz.

2. Ausbildungsabschnitt - Dauer 3 Monate -

Einsatzdienst bei einer Berufsfeuerwehr als Führer einer taktischen

Einheit bis einschließlich Gruppenstärke. Dienstleistung in der Abteilung Technik.

3. Ausbildungsabschnitt - Dauer 3 Monate -

Einsatzdienst bei einer Berufsfeuerwehr als Führer einer taktischen

Einheit bis einschließlich Gruppenstärke. Dienstleistung in der Abteilung Vorbeugender Brandschutz.

4. Ausbildungsabschnitt - Dauer 4 Monate -

Einsatzdienst bei einer Berufsfeuerwehr als Führer einer taktischen

Einheit bis einschließlich Gruppenstärke. Dienstleistung in der Abteilung Ausbildung.

5. Ausbildungsabschnitt - Dauer 4 Monate -

Teilnahme an einem Brandinspektorlehrgang an der Landesfeuerwehrschule Nordrhein-Westfalen.

Die nach § 12 Abs. 6 LVOFeu zum Aufstieg zugelassenen Beamten durchlaufen die Abschnitte 1, 2 und 5 mit der Maßgabe, daß der Abschnitt 1 3 Monate und der Abschnitt 5 2 Monate dauert.