Anlage 1
(zu § 9)

Ausbildungsplan für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst
(Brandreferendare)

Der Vorbereitungsdienst umfaßt folgende Ausbildungsabschnitte:

Ausbildungsabschnitt I - Dauer: 6 Monate

Teilnahme an einem Grundausbildungslehrgang für Berufsfeuerwehrmänner,

Nach Abschluß der Grundausbildung:

Verwendung als Truppmann im Brandeinsatz und bei Techn. Hilfeleistungen,
Beteiligung an der Körperschulung,
Allgemeiner Dienstbetrieb auf den Wachen,
Werkstättendienst,
Fahrzeug- und Gerätepflege,
Feuersicherheitswachdienst.

Ausbildungsabschnitt II - Dauer: 6 Monate

Verwendung als Truppführer im Brandeinsatz und bei der Techn. Hilfeleistung,
Bedienung der Lösch- und Sonderfahrzeuge,
Dienst im Fernmeldewesen,
Teilnahme am B VI-Lehrgang an der LFS-NRW,

Nach Abschluß des Lehrgangs:

Einsatz als Gruppenführer,
Einweisung in die Aufgaben eines Wachhabenden im Feuersicherheitswachdienst,
Brandberichterstattung.

Ausbildungsabschnitt III - Dauer: 3 Monate

Verwendung als stellvertretender Zugführer,
Planspielausbildung,
Organisation der Freiw. Feuerwehren und der Werkfeuerwehren,
Schornsteinfegerwesen,
Mitwirkung bei Ausbildungslehrgängen,
Studium der Bauordnung und der Sonderbauordnungen.

Ausbildungsabschnitt IV - Dauer: 6 Monate

Teilnahme an einem Verwaltungsseminar - 6 Wochen,
Einsatzdienst als Zugführer,
Direktionsdienst unter Anleitung,
Bearbeitung aller anfallenden Aufgaben im Vorbeugenden Brandschutz,
Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere der Bau- und Gewerbeaufsicht,
Erstattung von Gutachten und Berichten,
Bearbeitung und Aufstellung von Einsatzplänen,
Katastrophenschutz,
Mitwirkung bei Ausbildungslehrgängen.

Ausbildungsabschnitt V - Dauer: 3 Monate

Die Ausbildung bei einer Landesbehörde soll alle wesentlichen Arbeiten umfassen, die bei einer für die Aufsicht über das Feuerschutzwesen zuständigen Landesdienststelle anfallen; sie soll insbesondere auch Einblick in die Tätigkeit der LFS und sonstiger überörtlicher Einrichtungen gewähren.

Je ein Ausbildungsabschnitt soll bei einer Berufsfeuerwehr

- in einer Hafenstadt

- in einer Großstadt mit mehr als 500 000 Einwohnern

abgeleistet werden.