Anlage 1
(zu § 24 Abs. 1)

- Laufbahnen besonderer Fachrichtungen
des mittleren Dienstes -

Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des mittleren Dienstes

Berufe oder Berufsabschlußbezeichnungen


1

Gemeinsame Laufbahnen im Landesdienst und im Dienst der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen:

1.1

Technische Dienste

Gesellen und Facharbeiter in ihrem jeweiligen Beruf

1.2

Nichttechnischer Dienst, in dem überwiegend Kenntnisse in der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich sind

Sozialversicherungsfachangestellte; Anstellungsprüfung (A-Prüfung) nach den berufsgenossenschaftlichen Laufbahnrichtlinien

1.3

Nichttechnischer Dienst, in dem überwiegend Kenntnisse in der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich sind

Sozialversicherungsfachangestellte; Anstellungsprüfung (A-Prüfung) nach der Prüfungsordnung für Krankenkassenangestellte im Lande Nordrhein-Westfalen oder nach der Prüfungsordnung für Knappschaftsangestellte.

1.4

Dienst in Bibliotheken,Dokumentationsstellen und vergleichbaren Einrichtungen

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste; Prüfung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste