Anlage 4*)
Ausbildungsplan
für die Praktische Ausbildung
nach § 7 Abs. 5 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für sozialmedizinische Assistenten/Assistentinnen (APO-SMA)
vom 31. März 1994
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Ausbildungsstelle |
Ausbildungsziele im Rahmen der Zuständigkeit der jeweiligen Fachrichtung |
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1. Untere Gesundheitsbehörde (500 Stunden) |
Einführung in Struktur und Aufgabenbereiche des ÖGD einschließlich Rechtsgrundlagen; berufspraktische Einweisung in Haushaltsrecht, Verwaltungs- und Bürokunde; Einführung in Funktion und Arbeitsweise verschiedener Fürsorge- und Beratungsstellen zur Gesundheitspflege und -hilfe; Anleitung und praktische Mitarbeit an Einzelaufgaben zur Gesundheitsvorsorge, Berichtswesen und Dokumentation |
2. Fachkrankenhaus für Psychiatrie oder psychiatrische Fachabteilung eines Krankenhauses (250 Stunden) |
berufspraktische Einweisung in Untersuchung von und Umgang mit psychisch Kranken; Einführung in gruppentherapeutische Techniken und Organisationsformen gemeindenaher Betreuung |
3. Einrichtung für Körperbehinderte (250 Stunden) |
berufspraktische Einweisung in Untersuchung von und Umgang mit Körperbehinderten; Einführung in Körperbehindertenpflege und Organisationsformen gemeindenaher Betreuung |
4. Kinderkrankenhaus oder pädiatrische Fachabteilung des Krankenhauses (max. 340 Stunden gem. § 7 Abs. 2) |
berufspraktische Einweisung in Untersuchung und Pflege kranker Kinder |
oder |
oder |
Fachabteilung für Innere Medizin eines Krankenhauses (max. 340 Stunden gem. § 7 Abs. 2) |
berufspraktische Einweisung in Untersuchung und Pflege kranker Erwachsener |
*) Anlage 4 geändert durch Artikel 17 d. EuroAnpG NRW v. 25.9.2001 (GV. NRW. S. 708); in Kraft getreten am 1. Januar 2002.