Anlage 4*)

Ausbildungsplan
für die Praktische Ausbildung
nach § 7 Abs. 5 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für sozialmedizinische Assistenten/Assistentinnen (APO-SMA)
vom 31. März 1994


Ausbildungsstelle

Ausbildungsziele im Rahmen der Zuständigkeit der jeweiligen Fachrichtung


1. Untere Gesundheitsbehörde (500 Stunden)

Einführung in Struktur und Aufgabenbereiche des ÖGD einschließlich Rechtsgrundlagen; berufspraktische Einweisung in Haushaltsrecht, Verwaltungs- und Bürokunde; Einführung in Funktion und Arbeitsweise verschiedener Fürsorge- und Beratungsstellen zur Gesundheitspflege und -hilfe; Anleitung und praktische Mitarbeit an Einzelaufgaben zur Gesundheitsvorsorge, Berichtswesen und Dokumentation

2. Fachkrankenhaus für Psychiatrie oder psychiatrische Fachabteilung eines Krankenhauses (250 Stunden)

berufspraktische Einweisung in Untersuchung von und Umgang mit psychisch Kranken; Einführung in gruppentherapeutische Techniken und Organisationsformen gemeindenaher Betreuung

3. Einrichtung für Körperbehinderte (250 Stunden)

berufspraktische Einweisung in Untersuchung von und Umgang mit Körperbehinderten; Einführung in Körperbehindertenpflege und Organisationsformen gemeindenaher Betreuung

4. Kinderkrankenhaus oder pädiatrische Fachabteilung des Krankenhauses (max. 340 Stunden gem. § 7 Abs. 2)

berufspraktische Einweisung in Untersuchung und Pflege kranker Kinder

oder

oder

Fachabteilung für Innere Medizin eines Krankenhauses (max. 340 Stunden gem. § 7 Abs. 2)

berufspraktische Einweisung in Untersuchung und Pflege kranker Erwachsener

*) Anlage 4 geändert durch Artikel 17 d. EuroAnpG NRW v. 25.9.2001 (GV. NRW. S. 708); in Kraft getreten am 1. Januar 2002.