Anlage 5

Kosten im Deutschen Leihverkehr

 

1.
Auslagenpauschale gem. Ziffer 19.1:

Die Höhe der Auslagenpauschale wird von den Unterhaltsträgern der Leihverkehrs-Bibliotheken festgelegt. Porto- bzw. Lieferkosten für die Benachrichtigung bzw. Auslieferung können ggf. zusätzlich berechnet werden.
Die Auslagenpauschale und die Porto- bzw. Lieferkosten erhebt die nehmende Bibliothek vom Benutzer.
Die Auslagenpauschale wird fällig bei Bestellabgabe, unabhängig von einem Erfolg der Bestellung. Bezugsgröße ist die physische Medieneinheit gem. Ziffer 10.3.
Außergewöhnliche Kosten gem. Ziffer 19.2 werden direkt zwischen der nehmenden und der gebenden Bibliothek abgerechnet ohne Einschaltung des nachstehend empfohlenen pauschalen Verrechnungsverfahrens.

2.
Verrechnung zwischen gebenden und nehmenden Bibliotheken gem. Ziffer 19.3:

Eine Verrechnung findet nur in den Fällen statt, bei denen die Bestellung online über das für die nehmende Bibliothek zuständige Verbundsystem erfolgt ist.
Die Kultusministerkonferenz empfiehlt hierfür ein pauschaliertes Abrechungsverfahren:
Bei der für die nehmende Bibliothek zuständigen Verbundzentrale wird treuhänderisch ein Verrechnungskonto eingerichtet.
Für jede Online-Bestellung, die von einer Bibliothek positiv erledigt wird, zahlt die nehmende Bibliothek einen Betrag in Höhe von 1,50 Euro (bzw. eine entsprechende Verrechnungseinheit) ein.
Für jede positiv erledigte Online-Bestellung ( = pro ausgelieferter physischer Medieneinheit/Kopie ) erhält die gebende Bibliothek einen Betrag in Höhe von 1,20 Euro (bzw. eine entsprechende Verrechnungseinheit) gutgeschrieben.
Die Verbundzentralen erhalten für ihre Aufwendungen pro positiv erledigter Bestellung 0,30 Euro, wenn die Verrechnung innerhalb der eigenen Region stattfindet.
Bei einer Verrechnung zwischen den Verbünden erhält jede Verbundzentrale einen Anteil von 0,15 Euro.

Einzelheiten des Verfahrens einschließlich Zahlungs- und Verrechnungs-Zeiträume sollen durch die Verbundzentralen nach Absprache verbindlich festgelegt werden, insbesondere die Verrechnung zwischen einzelnen Verbundzentralen, wenn gebende und nehmende Bibliothek unterschiedlichen Verbundsystemen angehören.