Anlage 5
1.
Auslagenpauschale gem. Ziffer 19.1:
Die Höhe der Auslagenpauschale wird von den
Unterhaltsträgern der Leihverkehrs-Bibliotheken festgelegt. Porto- bzw.
Lieferkosten für die Benachrichtigung bzw. Auslieferung können ggf. zusätzlich
berechnet werden.
Die Auslagenpauschale und die Porto- bzw. Lieferkosten erhebt die nehmende
Bibliothek vom Benutzer.
Die Auslagenpauschale wird fällig bei Bestellabgabe, unabhängig von einem
Erfolg der Bestellung. Bezugsgröße ist die physische Medieneinheit gem. Ziffer 10.3.
Außergewöhnliche Kosten gem. Ziffer
19.2 werden direkt zwischen der nehmenden und der gebenden Bibliothek
abgerechnet ohne Einschaltung des nachstehend empfohlenen pauschalen
Verrechnungsverfahrens.
2.
Verrechnung zwischen gebenden und nehmenden Bibliotheken gem. Ziffer 19.3:
Eine Verrechnung findet nur in den Fällen statt, bei denen
die Bestellung online über das für die nehmende Bibliothek zuständige
Verbundsystem erfolgt ist.
Die Kultusministerkonferenz empfiehlt hierfür ein pauschaliertes
Abrechungsverfahren:
Bei der für die nehmende Bibliothek zuständigen Verbundzentrale wird
treuhänderisch ein Verrechnungskonto eingerichtet.
Für jede Online-Bestellung, die von einer Bibliothek positiv erledigt wird,
zahlt die nehmende Bibliothek einen Betrag in Höhe von 1,50 Euro (bzw. eine
entsprechende Verrechnungseinheit) ein.
Für jede positiv erledigte Online-Bestellung ( = pro ausgelieferter physischer
Medieneinheit/Kopie ) erhält die gebende Bibliothek einen Betrag in Höhe von
1,20 Euro (bzw. eine entsprechende Verrechnungseinheit) gutgeschrieben.
Die Verbundzentralen erhalten für ihre Aufwendungen pro positiv erledigter
Bestellung 0,30 Euro, wenn die Verrechnung innerhalb der eigenen Region stattfindet.
Bei einer Verrechnung zwischen den Verbünden erhält jede Verbundzentrale einen
Anteil von 0,15 Euro.
Einzelheiten des Verfahrens einschließlich Zahlungs- und Verrechnungs-Zeiträume sollen durch die Verbundzentralen nach Absprache verbindlich festgelegt werden, insbesondere die Verrechnung zwischen einzelnen Verbundzentralen, wenn gebende und nehmende Bibliothek unterschiedlichen Verbundsystemen angehören.