Anlage

Dem Schulamt für alle Schulformen
und Schulstufen übertragene Angelegenheiten:

1

Information, Beratung und Koordination der Schulen in allgemeinen schulfachlichen Angelegenheiten

1.1

der Beschulung ausländischer und spätausgesiedelter Schüler

1.2

der Verkehrssicherheit und des Schülerlotsendienstes

1.3

des Schulgesundheitswesens einschließlich der schulischen Suchtprävention

1.4

des außerunterrichtlichen Schulsports einschließlich des schulsportlichen Wettkampfwesens

1.5

der Schülerbetriebspraktika an allgemeinbildenden Schulen

1.6

der Zusammenarbeit mit der kommunalen Regionalen Schulberatungsstelle und dem kommunalen Schulpsychologischen Dienst

1.7

der Zusammenarbeit mit der kommunalen Bildstelle/dem Medienzentrum

2

Organisation des Sonderunterrichts (Hausunterrichts)

3

Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem kommunalen Träger der Bildstelle/des Medienzentrums bei der dortigen Lehrerfortbildung

4

Für Grundschulen, Hauptschulen und die der Aufsicht des Schulamtes unterliegenden Sonderschulen:
Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung des Regierungspräsidenten.