Anlage
Dem Schulamt für alle Schulformen
und Schulstufen übertragene Angelegenheiten:
1 |
Information, Beratung und Koordination der Schulen in allgemeinen schulfachlichen Angelegenheiten |
1.1 |
der Beschulung ausländischer und spätausgesiedelter Schüler |
1.2 |
der Verkehrssicherheit und des Schülerlotsendienstes |
1.3 |
des Schulgesundheitswesens einschließlich der schulischen Suchtprävention |
1.4 |
des außerunterrichtlichen Schulsports einschließlich des schulsportlichen Wettkampfwesens |
1.5 |
der Schülerbetriebspraktika an allgemeinbildenden Schulen |
1.6 |
der Zusammenarbeit mit der kommunalen Regionalen Schulberatungsstelle und dem kommunalen Schulpsychologischen Dienst |
1.7 |
der Zusammenarbeit mit der kommunalen Bildstelle/dem Medienzentrum |
2 |
Organisation des Sonderunterrichts (Hausunterrichts) |
3 |
Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem kommunalen Träger der Bildstelle/des Medienzentrums bei der dortigen Lehrerfortbildung |
4 |
Für Grundschulen, Hauptschulen und die der Aufsicht des Schulamtes unterliegenden Sonderschulen: |