Anhang 1

Vorbemerkung

Die besonderen Anforderungen an die Bauweise und das Fassungsvermögen der Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersäften, Festmist und Silage sowie sonstigem flüssigen Wirtschaftsdünger und für ortsfeste Anlagen zum Lagern von Festmist richten sich nach folgenden Festsetzungen. Diese Anforderungen gehen den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsatzanforderungen nach § 2 der Verordnung vor.

1. Anforderungen an die Bauweise

Die Anforderungen an die Bauweise der Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie sonstigem flüssigen Wirtschaftsdünger ergeben sich für Bemessung, Ausführung und Beschaffenheit aus DIN 11 622, Teil 1 - 42 einschl. der zugehörigen Beiblätter.

2. Anforderungen an Sammel- und Abfülleinrichtungen

2.1 Rohrleitungen

Rohrleitungen müssen aus korrosionsbeständigem Material bestehen. Die Rücklaufleitung vom Lagerbehälter zur Vorgrube oder zur Pumpstation muß zur sicheren Absperrung mit 2 Schiebern versehen sein. Einer davon soll ein Schnellschlußschieber sein.

2.2 Schieber und Pumpen

Für Schieber in Rücklaufleitungen ist DIN 11 8323) zu beachten. Schieber und Pumpen müssen leicht zugänglich sein. Sie sind über einer wasserundurchlässigen Fläche anzuordnen.

2.3 Vorgruben, Gerinne und Kanäle

Vorgruben, Gerinne und Kanäle müssen wasserundurchlässig hergestellt werden.

2.4 Abfüllplätze

Plätze, auf denen Jauche oder Gülle abgefüllt wird, müssen wasserundurchlässig befestigt sein. Niederschlagswasser ist in die Vorgrube, Jauchegrube oder in die Pumpstation der Abfülleinrichtungen einzuleiten.

3. Lagerung von Festmist

3.1 Anlagen zum Lagern von Festmist sind mit einer dichten und wasserundurchlässigen Bodenplatte zu versehen. Zur Ableitung der Jauche ist die Bodenplatte seitlich einzufassen und gegen das Eindringen von Oberflächenwasser aus dem umgebenden Gelände zu schützen.

3.2 Sofern eine Ableitung der Jauche in eine vorhandene Jauche- oder Güllegrube nicht möglich ist, ist sie gesondert zu sammeln.

4. Lagerung von Silage

4.1 Anlagen zum Lagern von Silage sind mit einer dichten und wasserundurchlässigen Bodenplatte zu versehen. Die Bodenplatte ist seitlich einzufassen und gegen das Eindringen von Oberflächenwasser aus dem umgebenden Gelände zu schützen. An Flächen zur Lagerung und Entnahme von Silage aus Folienschläuchen und Foliensilos für Rund- und Quaderballen werden keine Anforderungen gestellt.

4.2 Das auf der Bodenplatte anfallende verunreinigte Niederschlagswasser ist vollständig aufzufangen und einer geeigneten Verwendung oder Entsorgung zuzuführen.

5. Anforderungen an das Fassungsvermögen

4.1 Für die Lagerung von flüssigen Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft ist eine Lagerkapazität von mindestens 6 Monaten zu schaffen. Die Berechnung des Fassungsvermögens muss sich an dem Anfall pro Tiereinheit entsprechend gesicherter fachwissenschaftlicher Praxis ausrichten. Darüber hinaus sind zusätzlich zu den Anfallmengen auch weitere Einleitungen sowie verbleibende Lagermengen, die betriebsmäßig nicht abgepumpt werden können, zu berücksichtigen.

4.2 Bei offenen Behältern und bei Erdbecken ist ein Mindestfreibord von 20 cm an jeder Stelle einzuhalten.

4.3 Die Kapazität der Anlagen zur Lagerung von flüssigen Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft muss auf die Belange des Gewässerschutzes und die klimatischen und pflanzenbaulichen Besonderheiten des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes abgestimmt sein. Eine Unterschreitung der nach Nummer 4.1 vorgeschriebenen Lagerkapazität auf dem Betrieb ist nur zulässig, wenn eine ordnungsgemäße überbetriebliche Lagerung und Verwertung oder eine ordnungsgemäße Beseitigung der flüssigen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen wird.

6. Anforderungen an Anlagen in Schutzgebieten

Anlagen in Schutzgebieten nach § 4 Abs. 4 sind zusätzlich zu den vorstehenden Anforderungen mit Leckageerkennungseinrichtungen auszurüsten.

2 DIN 11622 Gärfuttersilos; Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit; Gärfuttersilos und Güllebehälter aus Stahlbeton, Stahlbetonfertigteilen, Betonformsteinen und Betonschalungssteinen.

3 DIN 11632 landwirtschaftliche Hoftechnik, Armaturen für Flüssigmist, Schieber für statische Drücke bis max. 1 bar.