h) Verzeichnis lfd. Nr. 32 bis 32.30.10
(Reihenfolge der Darstellung:
Lfd. Nr. / Anzuwendende Rechtsnorm / Verwaltungsaufgabe / Zuständige Behörde)
32.1
§ 4 Abs. 1
Ermittlung der Grundlagen der Kreislaufwirtschaft und des für die Kreislaufwirtschaft relevanten Standes der Technik
zuständig:
- Ermittlung im Einzelfall: StUA;
-im übrigen: LUA
32.2
§ 4 Abs. 1
Ermittlung der Grundlagen über Wirkungen der Verwertung von Stoffen i. S. von § 15 AbfG auf Böden und Pflanzen
zuständig: LUA
32.3
§ 4a Abs. 2
Anordnungen zur Sicherstellung einer gemeinwohlverträglichen Beseitigung der Abfälle
Zuständig sind die in Nr. 30.1.31.1 genannten Behörden
32.4
§ 5 Abs. 4 Satz 3
Anordnung der Getrennthaltung von ausgeschlossenen Abfällen nach § 15 Abs. 3 KrW-/AbfG
zuständig: KrOrdB/BA
32.5
§ 5 Abs. 8 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 3
Entgegennahme und Prüfung des Abfallwirtschaftskonzeptes von Abwasserverbänden
zuständig: BezReg
32.6
§ 5a Abs. 2 Satz 8
Entgegennahme und Prüfung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes
zuständig: BezReg
32.7
§ 5a Abs. 4
Fristsetzung für einzelne Maßnahmen
zuständig: BezReg
32.8
§ 5c Abs. 2
Entscheidung über die Vorlage der Abfallbilanz
zuständig: BezReg
32.9
§ 6 Abs. 1 Satz 3
Entgegennahme des Abfallwirtschaftskonzeptes von Abfallentsorgungsverbänden
zuständig: BezReg
32.10
§ 8
Zustimmung zum Ausschluß von Abfällen nach § 15 Abs. 3 KrW-/AbfG
zuständig:
- Gegenüber kreisangehörigen Gemeinden: LRat;
- im übrigen BezReg
32.11
§ 9 Abs. 4
Zustimmung zur Gebührensatzung
zuständig: BezReg
32.12
§ 10 Abs. 1
Vergabe der Lizenz
zuständig: LUA
32.13
§ 18 Abs. 1a
Festsetzung der Höhe des für die Entsorgung zu entrichtenden Entgeltes
zuständig: BezReg
32.14
§ 19 Abs. 1
Genehmigung zum Verbringen von Abfällen in das Plangebiet
zuständig: BezReg
32.15
§ 20 Abs. 1
Entscheidung über das Bestehen sowie Art und Umfang der Duldungspflicht nach § 30 Abs. 1 KrW-/AbfG
zuständig: BezReg
32.16
§ 22 Abs. 5
Festlegung zu sichernder Standortbereiche
zuständig: BezReg
32.17
§ 24
Abfalltechnische Überwachung und Abnahme bei der Errichtung und Änderung von Deponien
zuständig: StUA/BA
32.18
§ 25 Abs. 1 Satz 2
Zustimmung zur Beauftragung von Stellen, die Aufgaben nach Satz 1 wahrnehmen
zuständig: StUA/BA
bei Anlagen zum Ablagern von Abfällen
Zuständig sind die in Nummern 30.1.31.3 und 30.1.31.4 genannten Behörden
32.19
§ 25 Abs. 1 Satz 3
Zulassung von Untersuchungsstellen
zuständig: BezReg
32.20
§ 25 Abs. 1 Satz 5
Entscheidung über die Durchführung der Überwachungen und Untersuchungen durch den Anlagenbetreiber
Zuständig sind die in Nummer 32.17 genannten Behörden
32.21
§ 25 Abs. 1 Satz 7
Anordnung einer längeren Aufbewahrungsfrist
Zuständig sind die in Nummer 32.17 genannten Behörden
32.22
§ 25 Abs. 1a
Anordnung zur Untersuchung von Abfällen zur Verwertung
1. im Falle des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage im Sinne des BImSchG
zuständig: StUA/BA
2. im Falle des Betriebs einer Deponie
Zuständig sind die in Nr. 30.1.31.3 genannten Behörden
3. im Übrigen
zuständig: KrOrdB/BA
32.23
§ 29 Abs. 1 Satz 1
Erhebungen über Altlastverdachtsflächen
zuständig:
- Bei Altlastverdachtsflächen, die durch Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten und Weiterverarbeiten von Bodenschätzen entstanden sind: LOBA;
- im übrigen: KrOrdB
32.24
§ 30 Abs. 1
Führung eines Katasters über Altablagerungen und Altstandorte
Zuständig sind die in Nummer 32.21 genannten Behörden
32.25
Daten über Altlast-Verdachtsflächen und Altlasten
32.25.1
§ 30 Abs. 2 Sätze 1 und 2
Entgegennahme der gemäß Abs. 1 übermittelten Daten, Tatsachen und Erkenntnisse sowie deren Führen in Dateien
zuständig: LUA
32.25.2
§ 30 Abs. 2 Satz 2
Darstellung der nach Abs. 1 übermittelten Daten, Tatsachen und Erkenntnisse in Karten
zuständig: StUA
32.26
§ 32a Abs. 1
Ermittlung der fachlichen Grundlagen für die Erforschung und Abwehr von Gefahren, die von Altablagerungen und Altstandorten ausgehen können
zuständig:
- Ermittlung im Einzelfall: StUA;
- im übrigen: LUA
32.27
§ 35 Abs. 1
Treffen der notwendigen Anordnungen
1. zur Durchführung der Pflicht zur Getrennthaltung von Abfällen nach § 4a Abs. 1
Zuständig sind die in Nr. 30.1.31.1 genannten Behörden
2. zur Durchführung der Pflichten sowie zur Verhütung von Verstössen gegen die genannten Rechtsvorschriften im Übrigen
Zuständig sind die in Nr. 30.1.31 genannten Behörden
32.28
§ 42 a Abs. 1
Festlegung von Einzelheiten über Art und Umfang der von den Sachverständigen wahrzunehmenden Aufgaben und der Vorlage der Ergebnisse der Tätigkeit der Sachverständigen
zuständig: LUA
32.29
§ 42 a Abs. 3
Bekanntgabe der Sachverständigen und Untersuchungsstellen
zuständig MURL
32.30
§ 44
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
32.30.1
Absatz 1 Nr. 1
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1
zuständig: KrOrdB/BA
32.30.2
Absatz 1 Nr. 2
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des Absatzes 1. Nr. 2
zuständig: LUA
32.30.3
Absatz 1 Nr. 3
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3
zuständig: LUA
32.30.4
Absatz 1 Nr. 4
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des Absatzes 1. Nr. 4
zuständig: BezReg
32.30.5
Absatz 1 Nr. 5
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5
zuständig: BezReg/BA
32.30.6
Absatz 1 Nr. 6
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6
zuständig: StUA/BA
32.30.7
Absatz 1 Nr: 7
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 7
zuständig: KrOrdB/BA/StUA
32.30.8
Absatz 1 Nr. 8
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8
zuständig: KrOrdB/BA/StUA
32.30.9
Absatz 1 Nr. 9
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 9
zuständig: KrOrdB/BA/StUA
32.30.10
Absatz 1 Nr. 10
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 10
zuständig: KrOrdB/BA