Anlage

Protokollnotiz

zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß dem im Vermittlungsausschuß am 3. Juli 1980 erzielten Ergebnis

Der vorstehende Text weicht in Nummer 4 b) aa) vom Wortlaut des Vorschlags für eine Vereinbarung, wie er vom Berichterstatter des Vermittlungsausschusses am 4. Juli 1980 in der 230. Sitzung des Bundestages und in der 490. Sitzung des Bundesrates verlesen wurde, ab.

Die Änderung hat nach übereinstimmender Auffassung von Bund und Ländern allein klarstellenden Charakter.

Die Vergleichsrechnung ist unter Zugrundelegung von 500 Mio. DM - abzüglich 50 v. H. Berlinanteil - durchzuführen, wobei dieser Betrag vom Länderanteil an der Umsatzsteuer abzusetzen ist.