III. Verzeichnis


(Reihenfolge der Darstellung:
Lfd. Nr. / Anzuwendende Rechtsnorm / Verwaltungsaufgaben / Zuständige Behörde)

1
Gewerbeordnung

1.1
§ 14
Entgegennahme der Gewerbeanzeigen
zuständig: OrdB

1.2
§ 15 Abs. 1
Ausstellung der Empfangsbescheinigungen
zuständig: OrdB

1.3
§ 15 Abs. 2
Verhinderung der Fortsetzung ohne Zulassung betriebener Gewerbe oder des Gewerbes ausländischer juristischer Personen, deren Rechtsfähigkeit im Inland nicht anerkannt wird
zuständig: OrdB

1.4
§ 15a Abs. 4
Anordnung der Namensangabe aller beteiligten Gewerbebetreibenden
zuständig: OrdB

1.5
Schaustellungen von Personen

1.5.1
§ 33a
Erteilung der Erlaubnisse zur Veranstaltung von Schaustellungen von Personen
zuständig: OrdB

1.5.2
§ 49 Abs. 3
Fristverlängerung
zuständig: OrdB

1.6
Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit

1.6.1
§ 33c Abs. 1
Erteilung der Erlaubnisse zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
zuständig: OrdB

1.6.2
§ 33c Abs. 3 Satz 1
Ausstellung der Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes
zuständig: OrdB

1.6.3
§ 33c Abs. 3 Satz 3
Erlaß von Anordnungen im Zusammenhang mit dem Aufstellen von Spielgeräten
zuständig: OrdB

1.6.4
§ 33d Abs. 1
Erteilung der Erlaubnisse für die Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit
zuständig: OrdB

1.7
Spielhallen und ähnliche Unternehmen

1.7.1
§ 33i
Erteilung der Erlaubnisse zum Betrieb von Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
zuständig: OrdB

1.7.2
§ 49 Abs. 3
Fristverlängerung
zuständig: OrdB

1.8
§ 34 Abs. 1 (s. auch Nr. 2.1)
Erteilung der Erlaubnisse zum Betrieb des Pfandleiher- oder Pfandvermittlergeschäfts
zuständig: OrdB

1.9
§ 34a Abs. 1 (s. auch Nr. 2.2)
Erteilung der Erlaubnisse zum Betrieb des Bewachungsgewerbes
zuständig: OrdB

1.10
§ 34b Abs. 1 u. 2 (s. auch Nr. 2.3)
Erteilung der Erlaubnisse zum Betrieb des Versteigerergewerbes
zuständig: OrdB

1.11
§ 34 b Abs. 5
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von besonders sachkundigen Versteigerern
zuständig: IHK

1.12
§ 34c Abs. 1 (s. auch Nr. 2.4)
Erteilung der Erlaubnisse zum Betrieb des Maklergewerbes usw.
zuständig: KrOrdB

1.13
§ 35 Abs. 1
Untersagung der Gewerbeausübung bei Unzuverlässigkeit
zuständig: OrdB 60 000 im übrigen KrOrdB

1.14
§ 35 Abs. 2
Gestattung der Fortführung des Betriebes durch einen Stellvertreter
zuständig: OrdB 60 000, im übrigen KrOrdB

1.15
§ 35 Abs. 5
Verhinderung der Ausübung des untersagten Gewerbes durch geeignete Maßnahmen
zuständig: OrdB 60 000, im übrigen KrOrdB

1.16
§ 35 Abs. 6
Wiedergestattung der Ausübung des Gewerbes
zuständig: OrdB 60 000, im übrigen KrOrdB

1.17
§ 36
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
a) auf dem Gebiet des Bergwesens
zuständig: LOBA
b) auf dem Gebiet des Vermessungswesens außerhalb der Landesvermessung
zuständig: RP
c) auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues
zuständig: LWK
d) auf den übrigen Gebieten
zuständig: IHK

1.18
§ 55 Abs. 2
Erteilung der Erlaubnisse zur Ausübung des Reisegewerbes (Erteilung von Reisegewerbekarten)
zuständig: OrdB

1.19
§ 55a Abs. 1 Nr. 1
Erteilung von Erlaubnissen zum von Waren gelegentlich von Messen usw.
zuständig: OrdB

1.20
§ 55a Abs. 2
Zulassung von Ausnahmen von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte für besondere Verkaufsveranstaltungen
zuständig: OrdB

1.21
§ 55b Abs. 2
Ausstellung von Gewerbelegitimationskarten
zuständig: OrdB

1.22
§ 55c Satz 1
Entgegennahme der Anzeigen über den Beginn reisegewerbekartenfreier Tätigkeiten
zuständig: OrdB

1.23
§ 55c Satz 2
Ausstellung der Empfangsbescheinigungen
zuständig: OrdB

1.24
§ 55e Abs. 2 Satz 1
Zulassung von Ausnahmen von dem Verbot der Ausübung des Reisegewerbes an Sonn- und Feiertagen
zuständig: OrdB

1.25
§ 56 Abs. 1 Nr. 3b
Zulassung von Ausnahmen von dem Verbot des Getränke im Reisegewerbe
zuständig: OrdB

1.26
§ 56 Abs. 1 Nr. 3f
Zulassung von Ausnahmen von dem Verbot des Warenabsatzes im Wege der Versteigerung im Reisegewerbe
zuständig: OrdB

1.26a
§ 56 Abs. 2 Satz 3
Zulassung von Einzelausnahmen von den Verboten des § 56 Abs. 1 GewO
zuständig: OrdB

1.27
§ 56a Abs. 2
Entgegennahme der Anzeigen über die Veranstaltung von Wanderlagern
zuständig: OrdB

1.28
§ 56a Abs. 3
Untersagung von Wanderlagern
zuständig: OrdB

1.29
§ 59
Untersagung der Ausübung reisegewerbekartenfreier Tätigkeiten
zuständig: OrdB

1.30
§ 60a Abs. 2 Satz 2
Erteilung der Erlaubnisse zur Veranstaltung von anderen Spielen im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO im Reisegewerbe
zuständig: OrdB

1.30a
§ 60 a Abs. 3 Satz 1
Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb von Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen im Reisegewerbe
zuständig: OrdB

1.31
§ 60b Abs. 3
Entgegennahme der Anzeigen über die Veranstaltung eines Volksfestes
zuständig: OrdB

1.32
§ 60c Abs. 1
Verlangen auf Vorzeigen der Reisegewerbekarte, auf Einstellen der Tätigkeit sowie auf Vorlage der geführten Waren
zuständig: OrdB/KrPolB

1.32a
§ 60c Abs. 2
Ausstellung der Zweitschriften von Reisegewerbekarten
zuständig: OrdB

1.33
§ 60d
Verhinderung der Ausübung des Reisegewerbes
zuständig: OrdB

1.34
§ 69 Abs. 1: Festsetzung nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz von,
§ 69a Abs. 2: Erteilung von Auflagen bei,
§ 69b Abs. 1: Vorübergehende Änderung von Zeit, Öffnungszeiten und Platz in dringenden Fällen bei,
§ 69 b Abs. 3: Änderung und Aufhebung der Festsetzung auf Antrag des Veranstalters von

a) Messen (§ 64 GewO)
zuständig: OrdB 60 000, im übrigen KrOrdB
b) Ausstellungen (§ 65 GewO)
zuständig: OrdB 60 000, im übrigen KrOrdB
c) Volksfesten (§ 60b GewO)
zuständig: OrdB
d) Großmärkten (§ 66 GewO)
zuständig: OrdB
e) Wochenmärkten (§ 67 GewO)
zuständig: OrdB
f) Spezialmärkten (§ 68 Abs. 1 GewO)
zuständig: OrdB
g) Jahrmärkten (§ 68 Abs. 2 GewO)
zuständig: OrdB

1.35
§ 69 Abs. 3
Entgegennahme der Anzeigen über die Nichtdurchführung von
a) Messen (§ 64 GewO)
zuständig: OrdB 60 000, im übrigen KrOrdB
b) Ausstellungen
zuständig: OrdB 60 000, im übrigen KrOrdB
c) Volksfesten
zuständig: OrdB
d) Großmärkten
zuständig: OrdB

1.36
§ 70a
Untersagung der Teilnahme als Aussteller oder Anbieter wegen Unzuverlässigkeit
zuständig: OrdB 60 000, im übrigen KrOrdB

1.40
§ 150 Abs. 2
Entgegennahme der Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
zuständig: OrdB