Anlage
Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung der Einrichtungen
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Einrichtungen |
Prüfung |
Art der Prüfung |
Häufigkeit |
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1. Kanäle (einschl. der Einbindungen der Anschlußkanäle) |
Feststellung von Ablagerungen |
optische Kontrolle bzw. Inaugenscheinnahme, Begehung |
nach Einsatz- bzw. Spülplan; sonst alle 2 Jahre |
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erstmalige Erfassung des Zustandes |
Kanalfernsehuntersuchung oder Begehung |
jährlich 10% der Kanäle, d. h. das gesamte Kanalnetz innerhalb von 10 Jahren (Untersuchungen seit 1989 werden angerechnet) |
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Prüfung des Zustandes nach Abschluß der Ersterfassung |
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jährlich 5% der Kanäle, das gesamte Netz aber alle 15 Jahre |
2. Schachtbauwerke |
Feststellung des Allgemeinzustandes, sichtbare Schäden an Kanaldeckeln, Schmutzfängern und Steigeisen sowie am Schachtkörper, Undichtigkeiten, Fremdwasserzufluß, Ablagerungen |
Inaugenscheinnahme |
im Zusammenhang mit der Selbstüberwachung der Kanäle |
3. Düker |
Feststellung von Ablagerungen und Schwimmstoffen am Ein- und Auslaufbauwerk |
optische Inspektion bzw. Inaugenscheinnahme |
halbjährlich |
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Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Schmutzfang-, Meß- und Steuereinrichtungen |
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halbjährlich |
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Überprüfung der Leistungsfähigkeit, Rückstauverhalten |
Plausibilitätskontrolle, z. B. Druckhöhenverluste zwischen Ein- und Auslaufbauwerk |
in Abhängigkeit von der Bedeutung der Düker und der technischen Durchführbarkeit |
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Feststellung sichtbarer Schäden |
optische Inspektion bzw. Inaugenscheinnahme |
in Abhängigkeit von der Bedeutung der Düker und der technischen Durchführbarkeit |
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Überprüfung der Wasserdichtigkeit |
Strang- oder Muffenprüfung oder vergleichbare Prüfmethode |
in Abhängigkeit von der Bedeutung der Düker und der technischen Durchführbarkeit |
4. Abwasserpumpwerke, Hochwasserpumpwerke |
Überprüfung der Pumpen nach Betriebsanleitung des Herstellers |
Probelauf bei nicht ständig betriebenen Pumpen, sonst nach Betriebsanweisung des Herstellers |
gem. Herstellerangaben, sonst monatlich |
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Überprüfung der Signal- und Alarmeinrichtungen, Fernüberwachung, Fernwirksysteme |
Funktionsprüfung gem. Herstellerangaben |
gem. Herstellerangaben, sonst monatlich |
zusätzlich bei Hochwasserpumpwerken |
Prüfung der Pegelstände im Saugraum- und an der Einleitungsstelle |
Funktionskontrolle, Kontrolle der Aufzeichnungen |
monatlich, bei Hochwasser täglich |
5. Druckleitungen ohne Drucknetz |
Erfassung sichtbarer Schäden, z. B. durch Korrosion, Abrasion |
Inaugenscheinnahme des Bereichs der Kontroll- und Reinigungsöffnungen |
Herstellerangaben, sonst halbjährlich |
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Prüfung von Armaturen für die Entlüftung, Entleerung, Druckstoßsicherung und von Kontrolleinrichtungen |
Kontrolle der Funktionsfähigkeit gem. Herstellerangaben |
Herstellerangaben, sonst monatlich |
6. Einrichtungen in Druck- und Vakuumentwässerungsnetzen |
Funktionsfähigkeit, Dichtigkeit der Pump- und Druckleitungen |
nach den Angaben des Herstellers |
Herstellerangaben, sonst jährlich |
7. Regenüberläufe |
Inspektion der Drossel-und der Meßeinrichtung, beweglichen Wehre, Heber |
Überprüfung der Systemeinstellung nach Angaben des Herstellers |
Herstellerangaben, sonst jährlich |
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Gängigkeit von Schiebern, Funktionsfähigkeit der Meß- und Regeltechnik |
Probelauf nach Angaben des Herstellers |
Herstellerangaben, sonst halbjährlich |
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Feststellung von Ablagerungen und Verstopfungen |
z. B. durch Inaugenscheinnahme |
nach starken Niederschlägen, die eine Entlastung erwarten lassen |
8. Regenklärbecken, Regenüberlaufbecken, Stauraumkanäle, Regenrückhaltebecken |
Feststellung von Ablagerungen und Verstopfungen |
Inaugenscheinnahme |
nach Niederschlägen, die eine betrieblich bedeutsame Beaufschlagung erwarten lassen, sonst monatlich |
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Funktionsfähigkeit von Drosselorganen, beweglichen Wehren, Hebern |
Funktionskontrolle gem. Herstellerangaben |
Herstellerangaben, sonst monatlich |
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Funktionsfähigkeit von Pumpen, Meß- und Regeltechnik, Reinigungseinrichtungen (in der Regel bei nicht ständig gefüllten Becken), Schiebern, Klappen, Armaturen usw. |
Probelauf, nach Angaben des Herstellers |
Herstellerangaben, sonst monatlich |
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Inspektion der Drossel-und der Meßeinrichtungen |
Überprüfung der Systemeinstellung nach Angaben des Herstellers |
Herstellerangaben, sonst jährlich |
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Inspektion der Meßeinrichtungen |
Überprüfung der Gerätekennlinien nach Herstellerangaben |
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Feststellung sichtbarer Schäden an den Becken |
optische Kontrolle bzw. Inaugenscheinnahme |
alle 5 Jahre |
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hydraulische Kalibrierung der Drosseleinrichtungen |
Kennlinienüberprüfung nach Angaben des Herstellers |
alle 5 Jahre |
9. Einleitungsbauwerke |
Allgemeinzustand, Ablagerungen |
Inaugenscheinnahme |
Herstellerangaben, sonst halbjährlich |
10. Hochwasserver-schlüsse |
Funktionsfähigkeit von Verschlüssen |
Probelauf nach Angaben des Herstellers |
Herstellerangaben, sonst vierteljährlich |
11. Übergabepunkte, Meßstellen |
Inspektion des Allgemeinzustandes |
Inaugenscheinnahme |
jährlich |
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Funktionsfähigkeit der Meßeinrichtung |
Überprüfung der Gerätekennlinien nach Herstellerangaben |
Herstellerangaben, sonst jährlich |
12. Notstromaggregate, Notstromversorgung, sofern sie zu den Bauwerken der Kanalisation gehören |
Überprüfung auf Funktionsfähigkeit, Simulation eines Stromausfalls |
Probelauf und Funktionskontrolle nach Herstellerangaben; wenn möglich Simulation eines Stromausfalls |
Herstellerangaben, sonst monatlich |
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bei gewerblichen oder diesen vergleichbaren Netzen |
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13. Abscheideanlagen |
Kontrolle und Inspektion des Allgemeinzustandes |
nach Angaben des Herstellers |
alle 2 Jahre |
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Kontrolle des Füllzustandes der Abscheideräume |
Füllstandsmessung gem. Angaben des Herstellers |
vierteljährlich |
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Kontrolle der Entleerung |
Prüfung des Abfuhrbetriebes |
vierteljährlich |