Musterausbildungsplan

gemäß § 6 der "Prüfungsordnung für die Prüfung
von Aufsichtspersonen der Mitglieder des
Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger
der öffentlichen Hand e.V. (BAGUV)"

Grundausbildung

insgesamt
ca. 23 Wochen

1.1 Ausbildung beim Unfallversicherungsträger

7 Wochen

1.1.1 Aufgaben der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und Geschäftsablauf beim Unfallversicherungsträger

1.1.2 Aufgaben der Aufsichtspersonen und Einarbeitung in die Tätigkeit als Aufsichtsperson

1.1.3 Aufgaben und Organisation der Unternehmen der BAGUV-Mitglieder

1.2 BAGUV-Seminare

10 Wochen

1.2.1 Arbeits- und Gesundheitsschutz im Überblick

1.2.2 Arbeits- und Gesundheitsschutz als Aufgabe des Unternehmers

1.2.3 Arbeits- und Gesundheitsschutz als Aufgabe des Versicherten

1.2.4 Arbeits- und Gesundheitsschutz als Aufgabe des Betriebs-/Personalrates

1.2.5 Arbeits- und Gesundheitsschutz als öffentliche Aufgabe

1.2.6 Die Unfallversicherungsträger nach dem SGB VII

1.2.7 Europäische Gemeinschaft, Gesetze und Verordnungen im Bereich des Arbeitsschutzes

1.2.8 Gesetze, Verordnungen und allgemein anerkannte Regeln im Arbeitsschutz

1.2.9 Die BAGUV-Mitglieder im System der Unfallversicherungsträger

1.2.10 Fachthemen der Grundausbildung

1.2.11 Stellung der Aufsichtsperson innerhalb und außerhalb des Unfallversicherungsträgers

1.3. Lehrgänge

ca. 6 Wochen

1.3.1 Lehrgänge (z.B. Fernkurs) im Rahmen der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

2. Fachbezogener Ausbildung

insgesamt
ca. 23 Wochen

2.1 Ausbildung bei außenstehenden Institutionen, z.B.

ca. 6 Wochen

Abordnungen zu Berufsgenossenschaften

Abordnungen zum TÜV

Abordnungen zur Gewerbeaufsicht

2.2 Seminare

10 Wochen

Vermittlung von Fachwissen auf den Gebieten

Technik

Arbeitsmedizin

Wirtschaft/Organisation

Verhaltensprävention

Moderation, Präsentation

2.3 Abordnungen

4 Wochen

2.3.1 Abordnungen zu BAGUV-Mitgliedern

2.3.2 Abordnungen zu Mitgliedern des Unfallversicherungsträgers

2.4 Fachbzogene Lehrgänge

3 Wochen

3. Praxisausbildung – einschließlich Prüfungsarbeit

insgesamt
ca. 46 Wochen

3.1 Präventionsmaßnahmen

ca. 30 Wochen

3.1.1 Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen (z.B. Betriebsbesichtigungen, Messungen, Arbeitsplatzanalysen, Rechtswesen, Aus- und Fortbildung)

3.2 Verwaltungstätigkeiten

ca. 10 Wochen

3.2.1 Kennenlernen und Vertiefen von Verwaltungsvorgängen (z.B. PC-Unterstützung, statistische Auswertungen, Standardisierung von Arbeitsvorgängen)

3.3 Prüfungsarbeit

6 Wochen

4. Urlaub

12 Wochen