Musterausbildungsplan
gemäß § 6 der "Prüfungsordnung für die Prüfung
von Aufsichtspersonen der Mitglieder des
Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger
der öffentlichen Hand e.V. (BAGUV)"
Grundausbildung |
insgesamt |
1.1 Ausbildung beim Unfallversicherungsträger |
7 Wochen |
1.1.1 Aufgaben der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und Geschäftsablauf beim Unfallversicherungsträger 1.1.2 Aufgaben der Aufsichtspersonen und Einarbeitung in die Tätigkeit als Aufsichtsperson 1.1.3 Aufgaben und Organisation der Unternehmen der BAGUV-Mitglieder |
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1.2 BAGUV-Seminare |
10 Wochen |
1.2.1 Arbeits- und Gesundheitsschutz im Überblick 1.2.2 Arbeits- und Gesundheitsschutz als Aufgabe des Unternehmers 1.2.3 Arbeits- und Gesundheitsschutz als Aufgabe des Versicherten 1.2.4 Arbeits- und Gesundheitsschutz als Aufgabe des Betriebs-/Personalrates 1.2.5 Arbeits- und Gesundheitsschutz als öffentliche Aufgabe 1.2.6 Die Unfallversicherungsträger nach dem SGB VII 1.2.7 Europäische Gemeinschaft, Gesetze und Verordnungen im Bereich des Arbeitsschutzes 1.2.8 Gesetze, Verordnungen und allgemein anerkannte Regeln im Arbeitsschutz 1.2.9 Die BAGUV-Mitglieder im System der Unfallversicherungsträger 1.2.10 Fachthemen der Grundausbildung 1.2.11 Stellung der Aufsichtsperson innerhalb und außerhalb des Unfallversicherungsträgers |
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1.3. Lehrgänge |
ca. 6 Wochen |
1.3.1 Lehrgänge (z.B. Fernkurs) im Rahmen der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit |
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2. Fachbezogener Ausbildung |
insgesamt |
2.1 Ausbildung bei außenstehenden Institutionen, z.B. |
ca. 6 Wochen |
Abordnungen zu Berufsgenossenschaften Abordnungen zum TÜV Abordnungen zur Gewerbeaufsicht |
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2.2 Seminare |
10 Wochen |
Vermittlung von Fachwissen auf den Gebieten Technik Arbeitsmedizin Wirtschaft/Organisation Verhaltensprävention Moderation, Präsentation |
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2.3 Abordnungen |
4 Wochen |
2.3.1 Abordnungen zu BAGUV-Mitgliedern 2.3.2 Abordnungen zu Mitgliedern des Unfallversicherungsträgers |
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2.4 Fachbzogene Lehrgänge |
3 Wochen |
3. Praxisausbildung – einschließlich Prüfungsarbeit |
insgesamt |
3.1 Präventionsmaßnahmen |
ca. 30 Wochen |
3.1.1 Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen (z.B. Betriebsbesichtigungen, Messungen, Arbeitsplatzanalysen, Rechtswesen, Aus- und Fortbildung) |
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3.2 Verwaltungstätigkeiten |
ca. 10 Wochen |
3.2.1 Kennenlernen und Vertiefen von Verwaltungsvorgängen (z.B. PC-Unterstützung, statistische Auswertungen, Standardisierung von Arbeitsvorgängen) |
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3.3 Prüfungsarbeit |
6 Wochen |
4. Urlaub |
12 Wochen |