Anlage zur
Satzung über die Erhebung von Gebühren
und Auslagen der Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM)
- KJM-Kostensatzung -

 

 

Gebührentarif

 

 

1. Anerkennung einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle

 

1.000 bis 10.000 Euro

 

 

2. Prüfung und Genehmigung einer Verschlüsselungs- und Vorsperrungstechnik

 

1.000 bis 10.000 Euro

 

 

3. Zulassung eines zeitlich befristeten Modellversuchs
gem. § 11 Abs. 6 JMStV

 

1.000 bis 10.000 Euro

 

 

4. Anerkennung eines Jugendschutzprogramms

a) ohne vorgeschaltetem Modellversuch
gem. § 11 Abs. 6 JMStV

b) nach vorgeschaltetem Modellversuch
gem. § 11 Abs. 6 JMStV

 

 

1.000 bis 10.000 Euro

 

1.000 bis 5.000 Euro

 

 

5. Prüfung und verbindliche Bewertung eines
Altersverifikationssystems

 

1.000 bis 10.000 Euro

 

 

6. Festlegung von Sendezeiten im Einzelfall
gem. § 8 JMStV

 

100 bis 1.000 Euro

 

 

7. Festlegung von Ausnahmen im Einzelfall
gem. § 9 Abs. 1 JMStV

 

100 bis 1.000 Euro

 

 

8. Feststellung eines Verstoßes gegen
die Bestimmungen des Jugendmedien-
schutz-Staatsvertrages und/oder
Anordnung einer Maßnahme auf der
Grundlage des Jugend-Medienschutz-
Staatsvertrages

 

 

 

 

 

100 bis 2.500 Euro

 

 

GV. NRW. 2004 S. 420