Anlage zu § 19
Stand: 1. August 2019
Gruppenform I:
Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
|
Kinderzahl |
Wöchentliche Betreuungszeit |
Kindpauschale in Euro |
Personal |
a |
20 |
25 Stunden |
5 357,18 |
2 Fachkräfte,
insgesamt 55 Fachkraftstunden (FKS) (1. Wert) sowie 12,5 sonstige
Personalkraftstunden/Personalkosten (PKS) einschließlich Freistellung |
b |
20 |
35 Stunden |
7 178,44 |
2 Fachkräfte,
insgesamt 77 FKS (1. Wert) sowie 17,5 sonstige PKS einschließlich
Freistellung |
c |
20 |
45 Stunden |
9 205,86 |
2 Fachkräfte,
insgesamt 99 FKS (1. Wert) sowie 22,5 sonstige PKS einschließlich
Freistellung |
Die Zahl der Kinder im Alter von zwei Jahren
soll mindestens 4, aber nicht mehr als 6 betragen.
Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei
Jahren
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Kinderzahl |
Wöchentliche Betreuungszeit |
Kindpauschale in Euro |
Personal |
a |
10 |
25 Stunden |
11 044,53 |
2 Fachkräfte,
insgesamt 55 FKS (1. Wert) sowie 15 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
b |
10 |
35 Stunden |
14 819,05 |
2 Fachkräfte,
insgesamt 77 FKS (1. Wert) sowie 21 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
c |
10 |
45 Stunden |
19 005,92 |
2 Fachkräfte,
insgesamt 99 FKS (1. Wert) sowie 27 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
Gruppenform
III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter
|
Kinderzahl |
Wöchentliche Betreuungszeit |
Kindpauschale in Euro |
Personal |
a |
25 |
25 Stunden |
3 953,84 |
1 Fachkraft und
1 Ergänzungskraft, insgesamt 27,5 FKS und 27,5 EKS (1. Wert) sowie 10
sonstige PKS einschließlich Freistellung |
b |
25 |
35 Stunden |
5 278,08 |
1 Fachkraft und
1 Ergänzungskraft, insgesamt 38,5 FKS und 38,5 EKS (1. Wert) sowie 14
sonstige PKS einschließlich Freistellung |
c |
20 |
45 Stunden |
8 459,00 |
1 Fachkraft und
1 Ergänzungskraft, insgesamt 49,5 FKS und 49,5 EKS (1. Wert) sowie 18
sonstige PKS einschließlich Freistellung |
Für die Kinder mit Behinderung oder Kinder, die
von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem
Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhält der Träger der
Einrichtung grundsätzlich den 3,5fachen Satz der Kindpauschale
IIIb. In den Fällen, in denen diese Kinder in der
Gruppenform II mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, wird
die Kindpauschale IIc um 2
000 Euro erhöht.