1
Gebiet Allgemeinpharmazie
Allgemeinpharmazie ist das Gebiet der Pharmazie, das der Versorgung der Bevölkerung mit
Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen apothekenüblichen Mitteln zur
Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten sowie der pharmazeutischen
Information, Beratung und Betreuung gegenüber Patientinnen und Patienten und
Ärztinnen und Ärzten dient. Dies schließt die Herstellung, Prüfung und Lagerung
von Arzneimitteln sowie die Erfassung von Arzneimittelrisiken ein.
Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und
Fertigkeiten, insbesondere
- in der Wirkungsweise von Arzneimitteln,
- in der datenbankgestützten Überprüfung von
Arzneimittelwechselwirkungen, Nebenwirkungen, Kontraindikationen und daraus
folgender möglicher Interventionen,
- in Interventionsmöglichkeiten bei Doppelverordnung, Über-
oder Untermedikation, Non- oder Hypercompliance und
Arzneimittelmissbrauch,
- in der Erstellung und Führung von Medikationsdateien,
- im Umgang mit Arzneimittelkonten,
- in der Beurteilung, Auswahl und Anwendung
von Arzneimitteln, einschließlich solcher Arzneimittel, die zu alternativen
Therapierichtungen oder an Tieren angewandt werden,
- in der Sammlung, Wertung und Weitergabe
pharmazeutischer Informationen,
- in der Pharmazeutischen Betreuung von
Patientinnen und Patienten,
- in Krankheitslehre und
Arzneimitteltherapie,
- in der Herstellung, Prüfung, Lagerung,
Abgabe und Entsorgung von Arzneimitteln in Apotheken,
- in physiologisch-chemischen und anderen
Untersuchungsverfahren,
- in der Beurteilung, Auswahl und Anwendung
von Mitteln zur Hygiene und Körperpflege,
- in der Beurteilung, Auswahl und Anwendung
von Medizinprodukten,
- in der Beurteilung, Auswahl und Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln,
- in der Beurteilung, Auswahl und Anwendung
von Diätetika,
- in der Förderung und Durchführung von
Präventionsmaßnahmen und Kampagnen einschließlich Gesundheitsberatung,
- in der adressatengerechten Vermittlung von
Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte,
- in der Organisation und Leitung einer
Apotheke,
-
in der betrieblichen Aus- und Fortbildung des Apothekenpersonals,
- in der Lieferung, Überwachung und Beratung
zu Arzneimitteln und Medizinprodukten außerhalb der Apotheke.
36 Monate in einer
öffentlichen Apotheke einschließlich des Besuchs von Seminaren. Ein Wechsel der
Weiterbildungsstätte ist nur dann erforderlich, wenn die Zulassung der
Weiterbildungsstätte eingeschränkt ist.
Anrechenbare
Weiterbildungszeiten:
Bis zu 12 Monate
Weiterbildung in
- Klinischer Pharmazie oder
- Arzneimittelinformation oder
- Theoretischer und Praktischer Ausbildung
oder bis zu 6 Monate
Weiterbildung in
- Pharmazeutischer Technologie oder
- Pharmazeutischer Analytik oder
- Pharmazeutischer Analytik und Technologie oder
- Öffentlichem Gesundheitswesen oder
- Theoretischer und Praktischer Ausbildung.
2.
Gebiet Klinische Pharmazie
Klinische Pharmazie ist das Gebiet der Pharmazie,
das die Versorgung aller Patientinnen und Patienten gemäß § 14 Apothekengesetz
mit Arzneimitteln und sonstigen Produkten des medizinischen Sachbedarfs sowie
die zugehörige pharmazeutische Betreuung umfasst. Die Fachapothekerin oder der
Fachapotheker für Klinische Pharmazie sorgt für den wirksamen, sicheren und
wirtschaftlichen Einsatz der Arzneimittel und Medizinprodukte in seinem
Versorgungsbereich. Zu ihren oder seinen Aufgaben gehören insbesondere
Beschaffungsmanagement, Arzneimittelherstellung, -prüfung, -distribution,
-lagerung, -information und -beratung, Verbrauchscontrolling, patientenbezogene
klinisch-pharmazeutische Dienstleistungen und die Entwicklung und Umsetzung von
Maßnahmen, die eine optimale Arzneimitteltherapie gewährleisten.
Weiterbildungsziel:
Erwerb und Weiterentwicklung eingehender
Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, so dass die Fachapothekerin oder der
Fachapotheker für Klinische Pharmazie:
- detaillierte Kenntnisse zur klinischen
Anwendung der im Krankenhaus eingesetzten Arzneimittel hat,
- individuelle und allgemeine
Therapieempfehlungen unter Berücksichtigung evidenzbasierter Kriterien und
patientenindividueller Parameter erstellt,
- Patientinnen und Patienten des Krankenhauses
im Rahmen des Medikationsmanagements pharmazeutisch betreut,
- individuelle und allgemeine Empfehlungen zum
Umgang mit und zur Applikation von Arzneimitteln für das Pflegepersonal
erstellt,
- unterschiedliche Kommunikationstechniken für
die Beratung und Schulung von Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten,
Pflegekräften und pharmazeutischem Personal sowie für die Leitung von Sitzungen
zielgruppenspezifisch anwendet,
- Herstellungs- und Prüfungsanweisungen nach
anerkannten pharmazeutischen Regeln für patientenindividuelle Zubereitungen und
Defekturarzneimittel selbstständig erarbeitet,
- unterschiedliche Arzneiformen in der nach der
pharmazeutischen Wissenschaft erforderlichen Qualität sowie Medizinprodukte und
In-vitro-Diagnostika herstellt, diese prüft und die Herstellungs- und
Prüfvorgänge dokumentiert,
- die qualitative und ökonomische
Warenbewirtschaftung des medizinischen Sachbedarfs sicherstellt,
- bei der Auswahl der Arzneimittel des
Krankenhauses entscheidend mitwirkt und sicherstellt, dass diese unter
Beachtung von Effektivität, Sicherheit und Ökonomie bewertet werden,
- medizinische und pharmazeutische Informationen
insbesondere zu Arzneimitteln recherchiert, bewertet, kommuniziert und
dokumentiert,
- die über die jeweilige Apotheke beschafften
Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und diätetischen Lebensmittel
hinsichtlich ihres sachgerechten Umgangs und ihrer Anwendung beurteilt,
- pharmazeutische Dienstleistungen in geeigneter
Form dokumentiert,
- die gesetzlichen und betriebswirtschaftlichen
Rahmenbedingungen des Krankenhauses und Gesundheitswesens kennt und die
Tätigkeiten der Apotheke in diese einordnet,
- operative und strategische Managementaufgaben
hinsichtlich der Erbringung pharmazeutischer Leistungen erfüllt,
- zur Auswahl und Durchführung geeigneter
Maßnahmen zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit beiträgt,
- die Aufgaben der Apothekerin oder des
Apothekers bei der Durchführung klinischer Prüfungen kennt,
- Informationen über Arzneimittelrisiken erkennt,
sammelt und bewertet und adäquate Maßnahmen zur Risikominimierung ergreift,
- im Antibiotic Stewardship-Team des Krankenhauses mitarbeitet bzw. die
Aufgaben gemäß Infektionsschutzgesetz wahrnimmt und Ärztinnen und Ärzte und
Pflegepersonal hinsichtlich der Auswahl und der Anwendung der Antiinfektiva und Desinfektionsmittel berät,
- bei der Qualitätssicherung aller
arzneimittelbezogenen Prozesse im Krankenhaus mitwirkt.
Weiterbildungszeit und Durchführung:
36 Monate in einer Krankenhausapotheke, einer
krankenhausversorgenden Apotheke oder einer Bundeswehrkrankenhausapotheke
einschließlich des Besuchs von Seminaren und dem Nachweis geforderter
praktischer Tätigkeiten an der Weiterbildungsstätte. Während der
Weiterbildungszeit ist eine Projektarbeit anzufertigen. Ein Wechsel der
Weiterbildungsstätte ist nur dann erforderlich, wenn die Zulassung der
Weiterbildungsstätte eingeschränkt ist.
Anrechenbare Weiterbildungszeiten:
Bis zu 12 Monate Weiterbildung in
- Allgemeinpharmazie oder
- Arzneimittelinformation oder
- Pharmazeutischer Technologie oder
- Pharmazeutischer Analytik oder Pharmazeutischer
Analytik und Technologie
bis zu 6 Monate Weiterbildung in
- Öffentlichem Gesundheitswesen oder
- Theoretischer und Praktischer Ausbildung.
3.
Gebiet Arzneimittelinformation
Arzneimittelinformation ist das Gebiet der
Pharmazie, das die Erarbeitung, Sammlung, Aufbereitung, Bewertung und
Weitergabe von Erkenntnissen zur Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von
Arzneimitteln an unterschiedliche Zielgruppen umfasst.
Erwerb und Weiterentwicklung eingehender
Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, so dass die Fachapothekerin oder der
Fachapotheker für Arzneimittelinformation:
- wissenschaftliche Daten und Informationen über
Arzneistoffe und Arzneimittel sammelt, diese bewertet, die Ergebnisse zielgruppenspezifisch
aufbereitet und sie weitergibt,
- die Anforderungen, den Aufbau und die
inhaltliche Gestaltung von standardisierten Arzneimittelinformationen wie
Gebrauchsinformation, Fachinformation, Kennzeichnung und öffentliche
Beurteilungsberichte kennt,
- die grundlegenden Anforderungen an das Design,
die Planung und Durchführung klinischer Studien sowie biometrische Methoden zur
Auswertung klinischer Studien kennt,
- klinische und epidemiologische Studien,
Meta-Analysen, systematische Reviews und medizinische Leitlinien interpretiert
und deren Qualität und wissenschaftliche Evidenz beurteilt,
- die rechtlichen Grundlagen der
Arzneimittelzulassung, unterschiedliche Zulassungsverfahren, den
grundsätzlichen Aufbau des Zulassungsdossiers sowie die grundlegenden
regulatorischen Anforderungen zum Nachweis der Qualität, Unbedenklichkeit und
Wirksamkeit eines Arzneimittels sowie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw.
Änderung der Zulassung kennt,
- die Grundlagen von GxP
kennt, insbesondere Good
Manufacturing Practice (GMP), Good Clinical Practice (GCP), Good Clinical
Laboratory Practice (GCLP), Good Laboratory Practice (GLP), Good
Pharmacovigilance Practice (GVP) und Good Distribution Practice (GDP),
- den Aufbau des nationalen und internationalen
Risikomanagement-Systems sowie die Methoden und Verfahren zur Erfassung und
Bewertung von Arzneimittelrisiken kennt,
- unterschiedliche Formen, Zielstellungen und
den Anwendungsbereich pharmakoökonomischer und
anderer Studien zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln kennt und deren Qualität
bewertet.
Zusätzlich hat die Fachapothekerin oder der
Fachapotheker für Arzneimittelinformation Kenntnisse, Fertigkeiten und
Kompetenzen in mindestens zwei der nachfolgenden Bereiche:
- Die Fachapothekerin oder der Fachapotheker
kennt Methoden zur Ermittlung des therapeutischen Bedarfs für neue
Arzneistoffe, für die Wirkstoffentwicklung sowie für den pharmazeutischen
Entwicklungsprozess neuer Arzneimittel.
- Die Fachapothekerin oder der Fachapotheker
kann Arzneimittel von anderen Produktgruppen wie Medizinprodukten,
Nahrungsergänzungsmitteln, diätetischen Lebensmitteln, Kosmetika und Bioziden abgrenzen.
- Die Fachapothekerin oder der Fachapotheker
kennt die gesetzlichen Grundlagen für Medizinprodukte, deren Einstufung und
Klassifizierung, die Voraussetzungen für den Marktzugang einschließlich der
klinischen Prüfung, das Vigilanzsystem für
Medizinprodukte sowie die Mechanismen der Preisbildung und Erstattung.
- Die Fachapothekerin oder der Fachapotheker
kennt die Grundzüge des Projektmanagements zur Planung, Überwachung, Steuerung
und zum Abschluss von Projekten im Zusammenhang mit Arzneimitteln.
Weiterbildungszeit
und Durchführung:
36 Monate in geeigneten Einrichtungen der
Arzneimittelinformation einschließlich des Besuchs von Seminaren. Während der
Weiterbildungszeit ist eine Projektarbeit anzufertigen.
Als Weiterbildungsstätten kommen Pharmazeutische
Betriebe, wissenschaftliche Einrichtungen, Behörden und andere Institutionen in
Frage, soweit diese nachweislich die Weiterbildungsziele vermitteln können. Die
jeweils anerkennungsfähige Weiterbildungszeit an den einzelnen Weiterbildungsstätten
richtet sich nach dem Umfang der vermittelten Weiterbildungsinhalte. Ein
Wechsel der Weiterbildungsstätte ist dann erforderlich, wenn die Zulassung der
Weiterbildungsstätte eingeschränkt ist.
Anrechenbare Weiterbildungszeiten:
Bis zu 6 Monate Weiterbildung in einem unter § 2
Absatz 1 genannten Gebiet.
4.
Gebiet Pharmazeutische Analytik und Technologie
Pharmazeutische Analytik und
Technologie ist das Gebiet der Pharmazie, das sich mit der Entwicklung, Produktion,
Prüfung und Qualitätssicherung von Arzneimitteln und Medizinprodukten im
industriellen Maßstab befasst. Dabei sind von besonderer Bedeutung:
- die Überführung eines Stoffes
oder Stoffgemisches in eine therapeutisch anwendbare Arzneiform mit dem Ziel,
eine optimale Wirksamkeit, Verträglichkeit und Stabilität zu erreichen,
- die Entwicklung, Validierung und
Anwendung geeigneter Herstellungstechniken und die Etablierung im kommerziellen
Produktionsmaßstab,
- die Charakterisierung, Spezifizierung,
Prüfung, Bewertung und Dokumentation der pharmazeutischen Qualität von
Wirkstoffen, Hilfsstoffen, Ausgangsmaterialien, Arzneizubereitungen und Medizinprodukten
unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens,
- die Entwicklung, Validierung und
Anwendung analytischer Verfahren nach dem allgemein anerkannten Stand der
Wissenschaft und Technik und
- die Entwicklung, Implementierung
und Anwendung geeigneter qualitätssichernder Verfahren.
Weiterbildungsziel:
Eingehende Kenntnisse und
Kompetenzen in diesem Gebiet, so dass die weitergebildete Apothekerin oder der
weitergebildete Apotheker
- Arzneiformen entwickelt mit dem
Ziel, die optimale Qualität, Wirksamkeit, Sicherheit und Anwenderfreundlichkeit
zu erreichen,
- geeignete Herstellungstechniken
unter Auswahl geeigneter Materialien entwickelt, validiert und anwendet und
diese im Produktionsmaßstab etabliert,
- physikalische, chemische, biologische,
biochemische und mikrobiologische Analysemethoden entwickelt, validiert,
anwendet und bewertet und
- die Ergebnisse auf Grundlage der
erhaltenen und dokumentierten Daten beurteilt,
- die Qualität von Stoffen, Stoffgemischen, Ausgangsmaterialien, Zwischenprodukten, Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Packmitteln charakterisiert, spezifiziert und bewertet,
- die regulatorischen und
rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt,
- adäquate
Qualitätssicherungssysteme anwendet,
- interdisziplinär mit Forschung
und Entwicklung, Produktion und Qualitätskontrolle/-sicherung, Zulassung und
Management zusammenarbeitet und dabei seine Fachkenntnisse einbringt.
Weiterbildungszeit und Durchführung:
36 Monate in geeigneten
Einrichtungen der Pharmazeutischen Analytik und Technologie einschließlich des
Besuchs von Seminaren. Während der Weiterbildungszeit ist eine Projektarbeit
anzufertigen.
Als Weiterbildungsstätten kommen
pharmazeutische Betriebe, analytische und pharmazeutisch-technische
Laboratorien, pharmazeutische Universitätsinstitute und entsprechende
Einrichtungen der Bundeswehr in Frage, soweit diese nachweislich die
Weiterbildungsziele vermitteln können. Die jeweils anerkennungsfähige
Weiterbildungszeit an den einzelnen Weiterbildungsstätten richtet sich nach dem
Umfang der vermittelten Weiterbildungsinhalte. Ein Wechsel der
Weiterbildungsstätte ist nur dann erforderlich, wenn die Zulassung der
Weiterbildungsstätte eingeschränkt ist.
Anrechenbare Weiterbildungszeiten:
Bis zu 12 Monate Weiterbildung in
- Toxikologie und Ökologie
oder bis zu 6 Monate Weiterbildung
in
- Arzneimittelinformation oder
- Öffentlichem Gesundheitswesen
oder
- Klinischer Pharmazie.
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Gebiet Toxikologie und Ökologie
Toxikologie und Ökologie ist das
Gebiet der Pharmazie, das die arzneistoff-toxikologischen,
chemisch-toxikologischen, umwelt-toxikologischen und forensisch-toxikologische Untersuchungen
sowie mit diesen im Zusammenhang stehende analytische Methoden zur Untersuchung
der Pharmakokinetik und klinisch-chemischen Methoden zum Nachweis von Stoffen
umfasst. Dies schließt Kenntnisse über ökologische Gleichgewichte und deren
Störung durch umweltschädigende Substanzen ein.
Weiterbildungsziel:
Erweiterung und Vertiefung der
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere
- in der Entwicklung, Anwendung und Bewertung von
toxikologisch-analytischen Verfahren,
- in der Erfassung, Quantifizierung
und Bewertung der schädlichen Wirkungen von Fremdstoffen in geeigneten
Modellsystemen unter definierten Bedingungen,
- in chemischen, biologischen und physikalischen
Analysenmethoden,
- über Pharmakokinetik und Toxikokinetik,
- in Wirkungen und Auswirkungen der
die ökologischen Gleichgewichte beeinflussenden Stoffe,
- in der Entwicklung geeigneter
analytischer Methoden zur Feststellung ökologischer Störfaktoren,
- in der Interpretation von Untersuchungsergebnissen und der
Erstellung von Gutachten,
- in Maßnahmen zur Beseitigung
gesundheitsschädlicher Stoffe sowie zur Risikoverminderung,
- in den betreffenden Rechtsgebieten.
Weiterbildungszeit
und Durchführung:
36 Monate in einer geeigneten Einrichtung
der Toxikologie und Ökologie einschließlich des Besuchs von Seminaren.
Als Weiterbildungsstätte kommen
Laboratorien industrieller Betriebe, Untersuchungsämter, Hochschulinstitute,
Einrichtungen der Bundeswehr und andere Institutionen in Frage, soweit diese
nachweislich die Weiterbildungsziele vermitteln können. Kann eine praktische
Tätigkeit im Labor nicht gewährleistet werden, ist eine eingeschränkte
Zulassung als Weiterbildungsstätte möglich.
Ein Wechsel der Weiterbildungsstätte
ist dann erforderlich, wenn die Zulassung als Weiterbildungsstätte
eingeschränkt ist.
Anrechenbare
Weiterbildungszeiten:
Bis zu 18 Monate
- in Pharmazeutischer Analytik und Technologie.
6
Gebiet Klinische Chemie
Klinische Chemie ist das Gebiet der
Pharmazie, das sich insbesondere mit chemischer, physikalischer,
immunologischer und mikrobiologischer Untersuchung biologischen
Untersuchungsmaterials befasst.
Weiterbildungsziel:
Erweiterung und Vertiefung der
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere
- über Biochemie, Physiologie, Pathobiochemie und Pathophysiologie,
- in den analytischen Methoden unter
besonderer Berücksichtigung immunologischer, enzymatischer und
elektrophoretischer Analysenverfahren,
- über den Metabolismus von
Arzneistoffen,
- in der Qualitätssicherung von Labormethoden,
insbesondere der prä-analytischen Phase, statistischen Qualitätskontrolle und
der diagnostischen Validität von Methoden,
- in der Labororganisation,
einschließlich des Einsatzes elektronischer Medien, der Arbeitssicherheit und
der Lösung von Entsorgungsproblemen,
- in klinisch-chemischen
Untersuchungsmethoden zum Nachweis und zur Bestimmung von Substraten, Enzymen,
Metaboliten, Hormonen und Elektrolyten,
- in speziellen biochemischen und
genetischen Untersuchungsmethoden,
- in drug-monitoring,
- in der Beeinflussung von Labordaten
durch Arzneimittel,
- in der Herstellung und
Qualitätssicherung von Labordiagnostika,
- in den betreffenden Rechtsgebieten.
36 Monate in einer als geeignet anerkannten
Einrichtung einschließlich des Besuchs von Seminaren. In der Weiterbildungszeit
müssen mindestens sechs Monate praktische Tätigkeit in einem zugelassenen
klinischen Laboratorium abgeleistet werden. Ein Wechsel der
Weiterbildungsstätte ist nur dann erforderlich, wenn die Zulassung als
Weiterbildungsstätte eingeschränkt ist.
Anrechenbare Weiterbildungszeiten:
Bis zu 12 Monate in
- Klinischer Pharmazie oder
- Pharmazeutischer Analytik oder
- Pharmazeutischer Analytik und
Technologie oder
- Toxikologie und Ökologie
oder bis zu 6 Monate in
- Arzneimittelinformation.
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Gebiet Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische und Praktische Ausbildung ist das Gebiet der
Pharmazie, das die Wissensvermittlung an pharmazeutisches oder
nichtpharmazeutisches Personal oder andere Berufsgruppen, die Kenntnisse über
Arzneimittel und Medizinprodukte benötigen, zum Inhalt hat. Dies schließt die
pädagogische, methodische und didaktische Aufbereitung und Vermittlung der
jeweils geforderten Lernziele und Lehrinhalte in den pharmazeutisch relevanten
Gebieten ein.
Weiterbildungsziel:
A.
Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten,
insbesondere
- in den pharmazeutischen
Tätigkeiten,
- in den pharmazeutischen
Untersuchungsverfahren,
- in der Wirkungsweise von
Arzneimitteln,
- in der Sammlung und Wertung
von pharmazeutischen Informationen,
- in der Beurteilung und
Anwendung von Diätetika, Medizinprodukten und Körperpflegemitteln,
- in der Gesundheitsberatung,
- im Umgang mit Gefahrstoffen,
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln,
- in Apotheken- und
Arzneimittelrecht und anderen apothekenbezogenen Vorschriften,
- im
Umgang mit Patienten,
- in der Pflege des
Arzneimittellagers,
- in betriebswirtschaftlicher
Organisation.
B.
Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten in der adressatengerechten Vermittlung
von Informationen
- in der Unterrichtsplanung mit
verschiedenen Sozialformen
- in der Festsetzung von
Lehrzielen
- in der Erarbeitung von
Lehrinhalten unter besonderer Beachtung der pharmazeutischen Tätigkeiten,
- in der Feststellung und
Berücksichtigung von Lernvoraussetzungen,
- im Medieneinsatz im
Unterricht,
- in der Ablaufplanung für den
Unterricht,
- in der praktischen
Unterrichtsgestaltung,
- in der Leitung von Gesprächen
und Diskussionen,
- in der Lernkontrolle und
Leistungsbeurteilung, Prüfungsgestaltung.
Weiterbildungszeit und
Durchführung:
a) 36 Monate hauptberufliche
Lehrtätigkeit an einer Schule, Lehranstalt oder einer anderen zugelassenen
Einrichtung zur Ausbildung von pharmazeutischem Personal, Hilfspersonal oder
anderen Berufsgruppen, die Kenntnisse über Arznei- und Hilfsmittel benötigen,
sowie der Nachweis über 600 Stunden pharmazeutischer Tätigkeit, oder 36 Monate
hauptberufliche pharmazeutische Tätigkeit während nebenberuflich in einem
Umfang von mindestens 300 Unterrichtsstunden an einer Schule, Lehranstalt oder
einer anderen zugelassenen Einrichtung zur Ausbildung von pharmazeutischem
Personal, Hilfspersonal oder anderen Berufsgruppen, die Kenntnisse über Arznei-
und Hilfsmittel benötigen, unterrichtet wird. Ein Wechsel der
Weiterbildungsstätte ist dann erforderlich, wenn die Zulassung als
Weiterbildungsstätte eingeschränkt ist.
b) während der gesamten
Weiterbildungszeit 6 Lehrproben; davon ist die letzte Teil der Prüfung.
c) 6 mehrtägige Seminare, davon
mindestens 4 zu Teil B.
Bis zu 12 Monate Weiterbildung in einem anderen Gebiet.
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Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen
Die nähere Ausgestaltung regelt
das zuständige Ministerium in der Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung
zur Fachapothekerin / zum Fachapotheker für Öffentliches Gesundheitswesen
(WOAÖGW) vom 01. März 2000 (GV.NRW.S. 346 / SGV NRW.2120)
Bereich Prävention und
Gesundheitsberatung
Prävention und Gesundheitsberatung umfasst den Bereich der
Beratung und vor allem der Gesundheitserhaltung und Vorsorge. Sie leistet damit
einen Beitrag zur Schaffung eines Umfeldes, in dem Krankheiten vermieden
werden.
Weiterbildungsziel:
- Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse und Erfahrungen,
insbesondere über gesundheitliche Risiken einschließlich Einflüsse der Umwelt,
- in Epidemiologie und Biostatistik,
- über Prävention,
- über die Möglichkeiten der Rehabilitation,
- in Verhaltenslehre,
- in der Vorbeugung von Arzneimittel- und Drogenmissbrauch,
- in Ernährung und Diätetik,
- in Arbeitsmedizin und Unfallverhütung.
Gleichzeitig sind rhetorische, didaktische und pädagogische
Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben:
- in der Gesprächs- und Diskussionsführung,
- in der adressatengerechten Vermittlung von Informationen,
insbesondere im Hinblick auf eine Mitwirkung als Multiplikator in der Apotheke
sowie in Arbeitskreisen der Volkshochschulen, Kommunen und anderen
Institutionen,
- in der Gestaltung von Vorträgen und Referaten,
- im Einsatz von Medien in der Prävention
und Gesundheitsberatung, z.B. Handzettel, Schaufenstergestaltung u.s.w.,
- in den Methoden der Prävention
und Gesundheitsberatung.
Weiterbildungszeit und Durchführung:
12 Monate in einer öffentlichen Apotheke,
Krankenhausapotheke oder einer anderen geeigneten
Einrichtung einschließlich des Besuchs von anerkannten Seminaren.
Bereich Ernährungsberatung
Ernährungsberatung umfasst den
Bereich der Beratung der Bevölkerung in Ernährungsfragen und zielt darauf ab,
die Entstehung und Manifestation ernährungsabhängiger Erkrankungen zu
verhindern, in ihrer Entwicklung günstig zu beeinflussen oder eine
Verschlechterung zu vermeiden. Sie dient damit der Gesundheit des einzelnen
Menschen.
Weiterbildungsziel:
Erweiterung und Vertiefung der
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere in
a) den gesetzlichen Grundlagen,
- Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetz,
- Diätverordnung,
- Höchstmengenverordnung u.a.,
b) der Ernährungslehre und Diätetik,
- Aufgaben der Ernährung,
- Bestandteile der Nahrung,
- Prinzipien über Speisezubereitung,
- Durchführung von Ernährungsanalysen
einschließlich quantitativer Berechnung,
- Erstellung von Diätplänen,
- spezielle Diätformen bei
Stoffwechselerkrankungen,
- besondere Ernährungsformen,
- vorbeugende Ernährungsberatung,
c) den Wechselwirkungen von Arzneimitteln und
Nahrungsmitteln,
d) der Gesprächsführung und speziellen psychologischen
Aspekten der Ernährungsberatung.
Weiterbildungszeit und Durchführung:
12 Monate in einer öffentlichen
Apotheke, Krankenhausapotheke oder einer anderen geeigneten
Einrichtung einschließlich des Besuchs von anerkannten Seminaren.
Die Geriatrische Pharmazie umfasst den Bereich der
Beratung und Arzneimittelversorgung des geriatrischen Patienten. Dies schließt
die Betreuung chronisch kranker Senioren, Angehöriger und des Pflegepersonals
in den Bereichen der Arzneimittelabgabe und Arzneimittelsicherheit ein. Weiterhin
befasst sich die Geriatrische Pharmazie
mit der klinisch-pharmazeutischen Beratung der geriatrisch tätigen Ärzte sowie
mit Informationen auf dem Gebiet der Geriatrie.
Weiterbildungsziel:
Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und
Fertigkeiten, insbesondere in
- der Prävention von Arzneimittelrisiken durch Beobachtung,
Weiterleitung und strukturierter Beratung über arzneimittelbezogene Probleme,
- der medizinisch-pharmazeutischen, sozialen und
ökonomischen Bedeutung akuter und chronischer Erkrankungen im Alter,
- der patientenorientierten Versorgung,
- der Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegepersonal, Angehörigen
und Seniorennetzwerken,
- der Palliativmedizin,
- der klinisch-pharmazeutischen Praxis,
- der Erstellung, Sammlung, Verwaltung und Bewertung von
Arzneimittelinformationen,
- der Planung und Durchführung von Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen für Pflegepersonal, pflegende Angehörige und Patienten.
Weiterbildungszeit und Durchführung:
12 Monate in einer zur Weiterbildung geeigneten Einrichtung
einschließlich des Besuchs von mindestens 100 Seminarstunden und eines
dreitägigen Praktikums in einem Pflegeheim oder auf Station mit geriatrischem Schwerpunkt
eines Krankenhauses.
Einer der drei Praktikumstage kann wahlweise in einer
anderen geeigneten stationären oder ambulanten Versorgungseinrichtung
absolviert werden. Nachweise zu folgenden Themen sind zu erbringen:
- über Erfahrungen in den Pflegeabläufen im ambulanten und stationären Bereich,
- über die Erstellung und Optimierung von Medikationsprofilen,
- über die Dokumentation und Optimierung einrichtungsbezogener Probleme in der Arzneimittelversorgung,
- über evidenzbasierte pharmakologische Empfehlungen für Ärzte,
- über die Schulung von
Fachpersonal.
Bereich Naturheilmittel und Homöopathie
Die Beratung der
Bevölkerung zu Fragen der Naturheilkunde und Homöopathie durch Apothekerinnen
und Apotheker zielt darauf ab, die körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch
Anwendung sicherer, nebenwirkungsarmer- oder freier natürlicher Mittel zu
fördern. Sie dient der Gesunderhaltung im Sinne einer Vorbeugung und der
Behandlung von Krankheiten im Rahmen der Selbstmedikation. Die große Affinität
der Bevölkerung zu Naturheilmitteln ist durch sachkundige Information und
Beratung in den Apotheken zu fördern und zu intensivieren. Keine sporadisch eingeleitete
Selbstmedikation eines Apothekenkunden sollte dem Zufall überlassen, sondern
effizient durch Information und Beratung im Sinne einer optimalen Wirkung
beeinflusst werden.
Weiterbildungsziel:
Erweiterung
und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere
- in
der Herstellung und sachgerechten Anwendung von Arzneimitteln besonderer
Therapierichtungen,
- in
Phytotherapie,
- in
Homöopathie,
- in
Ernährung in Bezug auf Naturheilkunde,
- in
physikalischer Therapie (Kneipp-Therapien),
- in
den Grundlagen der Ordnungstherapie,
- in
verwandten Heilsystemen (z.B. Anthroposophie, Spagyrik,
Isopathie, Schüssler-Salz-Therapie,
Komplexmitteltherapie),
- in
alternativen Therapieansätzen (Bach-Blüten-Therapie, Traditionelle chinesische
Medizin, Ajurveda-Medizin),
- in
anderen Verfahren (ausleitende Verfahren, Enzymtherapie, mikrobiologische Immunstimulation,
Grundprinzipien der Akupunktur).
Weiterbildungszeit und Durchführung:
12 Monate in
einer öffentlichen Apotheke oder einer anderen geeigneten
Einrichtung einschließlich des Besuchs von anerkannten Seminaren. Während der
Weiterbildungszeit sind Projektarbeiten zu Patientenfallkonstellationen in der
Apotheke schriftlich niederzulegen.
Bereich Onkologische Pharmazie
Onkologische
Pharmazie ist der Bereich, der sich mit der Beratung, Betreuung und
Arzneimittelversorgung des Tumorpatienten befasst. Die Onkologische Pharmazie
umfasst ebenso die klinisch-pharmazeutische Beratung der onkologisch tätigen
Ärzte und der Angehörigen anderer Heilberufe, die Bewertung von Informationen
auf dem Gebiet der Onkologie, die sachgerechte, patientenindividuelle Herstellung
sowie die sachgerechte Handhabung der Tumortherapeutika.
Weiterbildungsziel:
Erwerb
eingehender Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, so dass die in diesem
Bereich weitergebildete Apothekerin oder der weitergebildete Apotheker
– Tumorpatienten
betreut und Ärzte, Pflegende und weitere Angehörige der Heilberufe sowie An-
und Zugehörige im Rahmen der Tumortherapie berät,
– für die
qualitätsgesicherte, patientenindividuelle Herstellung von
Zytostatika-Zubereitungen unter Beachtung der erforderlichen Maßnahmen zum
Mitarbeiter-, Arbeits- und Produktschutz verantwortlich ist,
– Informationen
auf dem Gebiet der Onkologie recherchiert, bewertet, erstellt, kommuniziert und
dokumentiert,
– an der Planung
und Durchführung klinisch-onkologischer Studien mitwirkt.
Weiterbildungszeit und Durchführung
Mindestens 12
Monate in einer zur Weiterbildung zugelassenen Einrichtung einschließlich des
Besuchs von mindestens 100 Seminarstunden. Zur Prüfung sind folgende
Praxisanforderungen nachzuweisen:
– Beurteilung
und Überprüfung von mindestens 300 Zytostatika-Zubereitungen,
– Herstellung
von mindestens 100 Zytostatika-Zubereitungen,
– Erstellung von
mindestens drei Patientenprofilen nach SOAP-Schema, wovon zwei ein
Beratungsgespräch mit einem Patienten umfassen müssen,
– Bearbeitung
und Dokumentation von fünf ausgewählten Anfragen zur zytostatischen Therapie aus
unterschiedlichen Themenbereichen inklusive Angabe der verwendeten Quellen,
– Erstellung
eines Patienteninformationsblatts,
– Planung und
Durchführung von mindestens einer Schulungs- oder Fortbildungsveranstaltung zu
einem Thema der onkologischen Pharmazie.12 Monate in einer zur Weiterbildung
für Onkologische Pharmazie zugelassenen, öffentlichen Apotheke,
Krankenhausapotheke oder anderen Einrichtung mit eigener
Zytostatika-Herstellung einschließlich des Besuchs von anerkannten Seminaren.
Die/Der Weiterzubildende muss mindestens 200 applikationsfertige Herstellungen selbst ausführen.
Bereich Infektiologie
Infektiologie ist der Bereich der
Pharmazie, der sich mit der Behandlung und Prävention von Infektionserkrankungen
beschäftigt und insbesondere die Pharmakotherapie mit Antiinfektiva
aber auch Strategien zur Sicherung eines rationalen Antiinfektivaeinsatzes
umfasst.
Weiterbildungsziel:
Erwerb und Weiterentwicklung eingehender
Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, so dass die weitergebildete
Apothekerin oder der weitergebildete Apotheker
- Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und
Patientinnen und Patienten zum pharmakotherapeutischen Einsatz der Antiinfektiva berät. Dies umfasst
die geeignete Substanzwahl in Abhängigkeit von Substanzeigenschaften,
Krankheitsbild sowie Erreger und Infektionsort. Die weitergebildete Apothekerin
oder der weitergebildete Apotheker erarbeitet patientenindividuelle
Dosierungsschemata, bewertet arzneimittelbezogene Probleme und gibt Hinweise
zum Umgang mit diesen.
- einrichtungsbezogene Hygienestandards nach
Maßgabe der gesetzlichen und normativen Regelungen bewertet. Sie oder er
erkennt mögliche Übertragungswege wichtiger Infektionserreger in der
Einrichtung und schlägt Maßnahmen zur Infektionsprävention insbesondere im
Rahmen der Applikation von Arzneimitteln vor. Die weitergebildete Apothekerin
oder der weitergebildete Apotheker berät Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal
und Patientinnen und Patienten im Umgang mit Desinfektionsmitteln und über den
Einsatz von Wirkstoffen zur Dekolonisation.
- ABS-Strategien zur Sicherung einer rationalen
Antibiotika-Anwendung im Krankenhaus kennt und diese anwendet.
- zielgruppenspezifische Techniken der
Kommunikation anwendet. Die weitergebildete
Apothekerin oder der weitergebildete Apotheker plant und führt Schulungs- und
Informationsmaßnahmen unter Kenntnis der Vor- und Nachteile verschiedener
Schulungsformate und unter Auswahl geeigneter Inhalte, Methoden und Medien
durch. Sie oder er plant und leitet Sitzungen effektiv und zielorientiert.
Weiterbildungszeit und Durchführung:
12-monatige Tätigkeit in einer zur Weiterbildung
geeigneten Einrichtung, insbesondere Krankenhäuser und krankenhausversorgende
öffentliche Apotheken, einschließlich des Besuchs von mindestens 100
Seminarstunden.
Während der Weiterbildungszeit ist eine
Projektarbeit anzufertigen, die folgende praktische Aufgaben umfasst:
- Optimierung der Antiinfektiva-Dosierung
für 10 Patientinnen und/oder Patienten auf Grundlage patientenspezifischer
Daten inkl. Therapeutischem Drug Monitoring,
- Teilnahme an der Stationsvisite oder am infektiologischen Konsildienst
und Entwicklung von 10 patientenindividuellen Vorschlägen zur antiinfektiven Arzneimitteltherapie zu unterschiedlichen
Organinfektionen,
- Erfassung, Bearbeitung und Dokumentation von
10 ärztlichen und/oder pflegerischen Anfragen zur antiinfektiven
Arzneimitteltherapie und
- Durchführung einer Antiinfektiva-Verbrauchsanalyse
mit Kommentierung.
- Aus den Ergebnissen dieser Aufgaben ist ein
Optimierungskonzept zur Sicherung einer rationalen Antiinfektiva-Verordnung
für die Einrichtung zu erarbeiten.
Bereich
Medikationsmanagement im Krankenhaus
Medikationsmanagement im Krankenhaus ist der Bereich der
Pharmazie, der die individuelle arzneimittelbezogene und kontinuierliche
Betreuung der Krankenhauspatienten sowie die Beratung der für die stationäre
Behandlung verantwortlichen Ärzte und Pflegekräfte umfasst. Dazu bewerten und
optimieren Apothekerinnen und Apotheker auf Station als Teil eines
interprofessionellen Teams die individuelle Arzneimitteltherapie fortlaufend im
Hinblick auf deren Zweckmäßigkeit, Wirksamkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit
und die Adhärenz der Patienten. Der Weiterbildungsbereich Medikationsmanagement im Krankenhaus“ umfasst
darüber hinaus die Begleitung des gesamten Arzneimittelversorgungsprozesses und
die nahtlose arzneimittelbezogene Versorgung der Patienten an den
Schnittstellen des Krankenhausaufenthaltes durch Apothekerinnen und Apotheker
auf Station, die damit zur Erhöhung der Arzneimitteltherapie- und
Patientensicherheit im Krankenhaus beitragen.
Weiterbildungsziel
Erwerb und Weiterentwicklung eingehender Kenntnisse,
Fertigkeiten und Kompetenzen, so dass die weitergebildete Apothekerin oder der weitergebildete
Apotheker
– sich als Mitglied eines interprofessionellen Teams
versteht und Mitverantwortung für die Arzneimitteltherapie und die Arzneimitteltherapiesicherheit
im Krankenhaus übernimmt,
– die individuelle Medikation der Patienten unter Anwendung
seiner Kenntnisse zur evidenzbasierten und leitliniengerechten
Arzneimitteltherapie sowie unter Einbeziehung diagnostischer Parameter und pharmakokinetischer Daten fortlaufend bewertet und
optimiert,
– arzneimittelbezogene Probleme identifiziert und priorisiert
und im Austausch mit den verantwortlichen Teammitgliedern sowie Patienten
angemessene Maßnahmen zur Optimierung der Arzneimitteltherapie einleitet, die
Umsetzung/den Erfolg dieser Maßnahmen verfolgt und ggf. nachsteuert,
– für die nahtlose Versorgung der Patienten mit allen
benötigten Arzneimitteln bzw. arzneimittelbezogenen Informationen an den
Schnittstellen des klinischen Aufenthalts sorgt und zur reibungslosen Überleitung
der Patienten in die ambulante Versorgung beiträgt,
– Patienten individuell und arzneimittelbezogen während
ihres Krankenhausaufenthalts betreut, notwendigen Unterstützungsbedarf erkennt
und Patienten und ihre Angehörigen zu Fragen der Arzneimitteltherapie berät und
schult,
– Schwachstellen des gesamten
Arzneimittelversorgungsprozesses des Krankenhauses erkennt und alle beteiligten
Berufsgruppen bei der Verordnung, Beschaffung, dem sachgerechten Umgang und der
risikofreien Anwendung von Arzneimitteln berät, schult und unterstützt,
– maßgeblich an der Erstellung und Implementierung hausinterner
Leitlinien und Standards zur Arzneimitteltherapie beteiligt ist,
– erfolgreich unterschiedliche Kommunikationstechniken im
Umgang mit Patienten, ihren Angehörigen sowie Ärzten und Pflegekräften auf Station
anwendet,
– unterschiedliche Strategien zur Stärkung seiner Resilienz
einsetzt, um mit belastenden Situationen umgehen zu können,
– Methoden der Selbstreflexion anwendet.
Voraussetzung zum
Erwerb der Bezeichnung
Weiterbildungsabschluss als Fachapothekerin oder Fachapotheker
für Klinische Pharmazie oder Nachweis der Anmeldung zur Weiterbildung Klinische
Pharmazie. Voraussetzung für das Führen der Bezeichnung ist eine abgeschlossene
Weiterbildung in Klinischer Pharmazie.
Weiterbildungszeit
und Durchführung
12-monatige Tätigkeit in einer zur Weiterbildung zugelassenen
Einrichtung (Krankenhäuser, Krankenhausapotheken, krankenhausversorgende
öffentliche Apotheken) einschließlich des Besuchs von mindestens 100
Seminarstunden. Während der Weiterbildungszeit sind nachweislich
150 Stunden klinisch-pharmazeutische Tätigkeiten auf Station
sowie eine dreitätige Hospitation abzuleisten. Die Hospitation erfolgt in einem
Krankenhaus, in dem klinisch-pharmazeutische Dienstleistungen und die
Tätigkeiten von Apothekerinnen und Apothekern auf Station etabliert sind, und
das nicht die Arbeitsstätte der Weiterzubildenden oder des Weiterzubildenden
ist. Ferner sind zehn Patientenfälle aus mindestens fünf verschiedenen medizinischen
Fachrichtungen zu bearbeiten. Die Dokumentation der Fallbearbeitungen ist in
einem Portfolio zusammenzustellen.