Stand der Anlage: 18.6.2008

Anlage zur Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Nordrhein

1
Gebiet Allgemeinpharmazie

Allgemeinpharmazie ist das Gebiet der Pharmazie, das der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen apothekenüblichen Mitteln zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten sowie der pharmazeutischen Information, Beratung und Betreuung gegenüber Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzten dient. Dies schließt die Herstellung, Prüfung und Lagerung von Arzneimitteln sowie die Erfassung von Arzneimittelrisiken ein.

Weiterbildungsziel:

Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere

- in der Wirkungsweise von Arzneimitteln,

- in der datenbankgestützten Überprüfung von Arzneimittelwechselwirkungen, Nebenwirkungen, Kontraindikationen und daraus folgender möglicher Interventionen,

- in Interventionsmöglichkeiten bei Doppelverordnung, Über- oder Untermedikation, Non- oder Hypercompliance und Arzneimittelmissbrauch,

- in der Erstellung und Führung von Medikationsdateien,

- im Umgang mit Arzneimittelkonten,

- in der Beurteilung, Auswahl und Anwendung von Arzneimitteln, einschließlich solcher Arzneimittel, die zu alternativen Therapierichtungen oder an Tieren angewandt werden,

- in der Sammlung, Wertung und Weitergabe pharmazeutischer Informationen,

- in der Pharmazeutischen Betreuung von Patientinnen und Patienten,

- in Krankheitslehre und Arzneimitteltherapie,

- in der Herstellung, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Entsorgung von Arzneimitteln in Apotheken,

- in physiologisch-chemischen und anderen Untersuchungsverfahren,

- in der Beurteilung, Auswahl und Anwendung von Mitteln zur Hygiene und Körperpflege,

- in der Beurteilung, Auswahl und Anwendung von Medizinprodukten,

- in der Beurteilung, Auswahl und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,

- in der Beurteilung, Auswahl und Anwendung von Diätetika,

- in der Förderung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen und Kampagnen einschließlich Gesundheitsberatung,

- in der adressatengerechten Vermittlung von Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte,

- in der Organisation und Leitung einer Apotheke,

- in der betrieblichen Aus- und Fortbildung des Apothekenpersonals,

- in der Lieferung, Überwachung und Beratung zu Arzneimitteln und Medizinprodukten außerhalb der Apotheke.

Weiterbildungszeit und Durchführung:

36 Monate in einer öffentlichen Apotheke einschließlich des Besuchs von Seminaren. Ein Wechsel der Weiterbildungsstätte ist nur dann erforderlich, wenn die Zulassung der Weiterbildungsstätte eingeschränkt ist.

Anrechenbare Weiterbildungszeiten:

Bis zu 12 Monate Weiterbildung in

- Klinischer Pharmazie oder

- Arzneimittelinformation oder

- Theoretischer und Praktischer Ausbildung

oder bis zu 6 Monate Weiterbildung in

- Pharmazeutischer Technologie oder

- Pharmazeutischer Analytik oder

- Pharmazeutischer Analytik und Technologie oder

- Öffentlichem Gesundheitswesen oder

- Theoretischer und Praktischer Ausbildung.

 

2.
Gebiet Klinische Pharmazie

Klinische Pharmazie ist das Gebiet der Pharmazie, das die Versorgung aller Patientinnen und Patienten gemäß § 14 Apothekengesetz mit Arzneimitteln und sonstigen Produkten des medizinischen Sachbedarfs sowie die zugehörige pharmazeutische Betreuung umfasst. Die Fachapothekerin oder der Fachapotheker für Klinische Pharmazie sorgt für den wirksamen, sicheren und wirtschaftlichen Einsatz der Arzneimittel und Medizinprodukte in seinem Versorgungsbereich. Zu ihren oder seinen Aufgaben gehören insbesondere Beschaffungsmanagement, Arzneimittelherstellung, -prüfung, -distribution, -lagerung, -information und -beratung, Verbrauchscontrolling, patientenbezogene klinisch-pharmazeutische Dienstleistungen und die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die eine optimale Arzneimitteltherapie gewährleisten.

Weiterbildungsziel:

Erwerb und Weiterentwicklung eingehender Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, so dass die Fachapothekerin oder der Fachapotheker für Klinische Pharmazie:

- detaillierte Kenntnisse zur klinischen Anwendung der im Krankenhaus eingesetzten Arzneimittel hat,

- individuelle und allgemeine Therapieempfehlungen unter Berücksichtigung evidenzbasierter Kriterien und patientenindividueller Parameter erstellt,

- Patientinnen und Patienten des Krankenhauses im Rahmen des Medikationsmanagements pharmazeutisch betreut,

- individuelle und allgemeine Empfehlungen zum Umgang mit und zur Applikation von Arzneimitteln für das Pflegepersonal erstellt,

- unterschiedliche Kommunikationstechniken für die Beratung und Schulung von Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften und pharmazeutischem Personal sowie für die Leitung von Sitzungen zielgruppenspezifisch anwendet,

- Herstellungs- und Prüfungsanweisungen nach anerkannten pharmazeutischen Regeln für patientenindividuelle Zubereitungen und Defekturarzneimittel selbstständig erarbeitet,

- unterschiedliche Arzneiformen in der nach der pharmazeutischen Wissenschaft erforderlichen Qualität sowie Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika herstellt, diese prüft und die Herstellungs- und Prüfvorgänge dokumentiert,

- die qualitative und ökonomische Warenbewirtschaftung des medizinischen Sachbedarfs sicherstellt,

- bei der Auswahl der Arzneimittel des Krankenhauses entscheidend mitwirkt und sicherstellt, dass diese unter Beachtung von Effektivität, Sicherheit und Ökonomie bewertet werden,

- medizinische und pharmazeutische Informationen insbesondere zu Arzneimitteln recherchiert, bewertet, kommuniziert und dokumentiert,

- die über die jeweilige Apotheke beschafften Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und diätetischen Lebensmittel hinsichtlich ihres sachgerechten Umgangs und ihrer Anwendung beurteilt,

- pharmazeutische Dienstleistungen in geeigneter Form dokumentiert,

- die gesetzlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Krankenhauses und Gesundheitswesens kennt und die Tätigkeiten der Apotheke in diese einordnet,

- operative und strategische Managementaufgaben hinsichtlich der Erbringung pharmazeutischer Leistungen erfüllt,

- zur Auswahl und Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit beiträgt,

- die Aufgaben der Apothekerin oder des Apothekers bei der Durchführung klinischer Prüfungen kennt,

- Informationen über Arzneimittelrisiken erkennt, sammelt und bewertet und adäquate Maßnahmen zur Risikominimierung ergreift,

- im Antibiotic Stewardship-Team des Krankenhauses mitarbeitet bzw. die Aufgaben gemäß Infektionsschutzgesetz wahrnimmt und Ärztinnen und Ärzte und Pflegepersonal hinsichtlich der Auswahl und der Anwendung der Antiinfektiva und Desinfektionsmittel berät,

- bei der Qualitätssicherung aller arzneimittelbezogenen Prozesse im Krankenhaus mitwirkt.

Weiterbildungszeit und Durchführung:

36 Monate in einer Krankenhausapotheke, einer krankenhausversorgenden Apotheke oder einer Bundeswehrkrankenhausapotheke einschließlich des Besuchs von Seminaren und dem Nachweis geforderter praktischer Tätigkeiten an der Weiterbildungsstätte. Während der Weiterbildungszeit ist eine Projektarbeit anzufertigen. Ein Wechsel der Weiterbildungsstätte ist nur dann erforderlich, wenn die Zulassung der Weiterbildungsstätte eingeschränkt ist.

Anrechenbare Weiterbildungszeiten:

Bis zu 12 Monate Weiterbildung in

- Allgemeinpharmazie oder

- Arzneimittelinformation oder

- Pharmazeutischer Technologie oder

- Pharmazeutischer Analytik oder Pharmazeutischer Analytik und Technologie

bis zu 6 Monate Weiterbildung in

- Öffentlichem Gesundheitswesen oder

- Theoretischer und Praktischer Ausbildung.

 

3.
Gebiet Arzneimittelinformation

Arzneimittelinformation ist das Gebiet der Pharmazie, das die Erarbeitung, Sammlung, Aufbereitung, Bewertung und Weitergabe von Erkenntnissen zur Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln an unterschiedliche Zielgruppen umfasst.

Weiterbildungsziel:

Erwerb und Weiterentwicklung eingehender Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, so dass die Fachapothekerin oder der Fachapotheker für Arzneimittelinformation:

- wissenschaftliche Daten und Informationen über Arzneistoffe und Arzneimittel sammelt, diese bewertet, die Ergebnisse zielgruppenspezifisch aufbereitet und sie weitergibt,

- die Anforderungen, den Aufbau und die inhaltliche Gestaltung von standardisierten Arzneimittelinformationen wie Gebrauchsinformation, Fachinformation, Kennzeichnung und öffentliche Beurteilungsberichte kennt,

- die grundlegenden Anforderungen an das Design, die Planung und Durchführung klinischer Studien sowie biometrische Methoden zur Auswertung klinischer Studien kennt,

- klinische und epidemiologische Studien, Meta-Analysen, systematische Reviews und medizinische Leitlinien interpretiert und deren Qualität und wissenschaftliche Evidenz beurteilt,

- die rechtlichen Grundlagen der Arzneimittelzulassung, unterschiedliche Zulassungsverfahren, den grundsätzlichen Aufbau des Zulassungsdossiers sowie die grundlegenden regulatorischen Anforderungen zum Nachweis der Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit eines Arzneimittels sowie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Änderung der Zulassung kennt,

- die Grundlagen von GxP kennt, insbesondere Good Manufacturing Practice (GMP), Good Clinical Practice (GCP), Good Clinical Laboratory Practice (GCLP), Good Laboratory Practice (GLP), Good Pharmacovigilance Practice (GVP) und Good Distribution Practice (GDP),

- den Aufbau des nationalen und internationalen Risikomanagement-Systems sowie die Methoden und Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Arzneimittelrisiken kennt,

- unterschiedliche Formen, Zielstellungen und den Anwendungsbereich pharmakoökonomischer und anderer Studien zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln kennt und deren Qualität bewertet.

Zusätzlich hat die Fachapothekerin oder der Fachapotheker für Arzneimittelinformation Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen in mindestens zwei der nachfolgenden Bereiche:

- Die Fachapothekerin oder der Fachapotheker kennt Methoden zur Ermittlung des therapeutischen Bedarfs für neue Arzneistoffe, für die Wirkstoffentwicklung sowie für den pharmazeutischen Entwicklungsprozess neuer Arzneimittel.

- Die Fachapothekerin oder der Fachapotheker kann Arzneimittel von anderen Produktgruppen wie Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln, diätetischen Lebensmitteln, Kosmetika und Bioziden abgrenzen.

- Die Fachapothekerin oder der Fachapotheker kennt die gesetzlichen Grundlagen für Medizinprodukte, deren Einstufung und Klassifizierung, die Voraussetzungen für den Marktzugang einschließlich der klinischen Prüfung, das Vigilanzsystem für Medizinprodukte sowie die Mechanismen der Preisbildung und Erstattung.

- Die Fachapothekerin oder der Fachapotheker kennt die Grundzüge des Projektmanagements zur Planung, Überwachung, Steuerung und zum Abschluss von Projekten im Zusammenhang mit Arzneimitteln.

Weiterbildungszeit und Durchführung:

36 Monate in geeigneten Einrichtungen der Arzneimittelinformation einschließlich des Besuchs von Seminaren. Während der Weiterbildungszeit ist eine Projektarbeit anzufertigen.

Als Weiterbildungsstätten kommen Pharmazeutische Betriebe, wissenschaftliche Einrichtungen, Behörden und andere Institutionen in Frage, soweit diese nachweislich die Weiterbildungsziele vermitteln können. Die jeweils anerkennungsfähige Weiterbildungszeit an den einzelnen Weiterbildungsstätten richtet sich nach dem Umfang der vermittelten Weiterbildungsinhalte. Ein Wechsel der Weiterbildungsstätte ist dann erforderlich, wenn die Zulassung der Weiterbildungsstätte eingeschränkt ist.

Anrechenbare Weiterbildungszeiten:

Bis zu 6 Monate Weiterbildung in einem unter § 2 Absatz 1 genannten Gebiet.

 

4.

Gebiet Pharmazeutische Analytik und Technologie

Pharmazeutische Analytik und Technologie ist das Gebiet der Pharmazie, das sich mit der Entwicklung, Produktion, Prüfung und Qualitätssicherung von Arzneimitteln und Medizinprodukten im industriellen Maßstab befasst. Dabei sind von besonderer Bedeutung:

- die Überführung eines Stoffes oder Stoffgemisches in eine therapeutisch anwendbare Arzneiform mit dem Ziel, eine optimale Wirksamkeit, Verträglichkeit und Stabilität zu erreichen,

- die Entwicklung, Validierung und Anwendung geeigneter Herstellungstechniken und die Etablierung im kommerziellen Produktionsmaßstab,

- die Charakterisierung, Spezifizierung, Prüfung, Bewertung und Dokumentation der pharmazeutischen Qualität von Wirkstoffen, Hilfsstoffen, Ausgangsmaterialien, Arzneizubereitungen und Medizinprodukten unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens,

- die Entwicklung, Validierung und Anwendung analytischer Verfahren nach dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik und

- die Entwicklung, Implementierung und Anwendung geeigneter qualitätssichernder Verfahren.

Weiterbildungsziel:

Eingehende Kenntnisse und Kompetenzen in diesem Gebiet, so dass die weitergebildete Apothekerin oder der weitergebildete Apotheker

- Arzneiformen entwickelt mit dem Ziel, die optimale Qualität, Wirksamkeit, Sicherheit und Anwenderfreundlichkeit zu erreichen,

- geeignete Herstellungstechniken unter Auswahl geeigneter Materialien entwickelt, validiert und anwendet und diese im Produktionsmaßstab etabliert,

- physikalische, chemische, biologische, biochemische und mikrobiologische Analysemethoden entwickelt, validiert, anwendet und bewertet und

- die Ergebnisse auf Grundlage der erhaltenen und dokumentierten Daten beurteilt,

- die Qualität von Stoffen, Stoffgemischen, Ausgangsmaterialien, Zwischenprodukten, Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Packmitteln charakterisiert, spezifiziert und bewertet,

- die regulatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt,

- adäquate Qualitätssicherungssysteme anwendet,

- interdisziplinär mit Forschung und Entwicklung, Produktion und Qualitätskontrolle/-sicherung, Zulassung und Management zusammenarbeitet und dabei seine Fachkenntnisse einbringt.

Weiterbildungszeit und Durchführung:

36 Monate in geeigneten Einrichtungen der Pharmazeutischen Analytik und Technologie einschließlich des Besuchs von Seminaren. Während der Weiterbildungszeit ist eine Projektarbeit anzufertigen.

Als Weiterbildungsstätten kommen pharmazeutische Betriebe, analytische und pharmazeutisch-technische Laboratorien, pharmazeutische Universitätsinstitute und entsprechende Einrichtungen der Bundeswehr in Frage, soweit diese nachweislich die Weiterbildungsziele vermitteln können. Die jeweils anerkennungsfähige Weiterbildungszeit an den einzelnen Weiterbildungsstätten richtet sich nach dem Umfang der vermittelten Weiterbildungsinhalte. Ein Wechsel der Weiterbildungsstätte ist nur dann erforderlich, wenn die Zulassung der Weiterbildungsstätte eingeschränkt ist.

Anrechenbare Weiterbildungszeiten:

Bis zu 12 Monate Weiterbildung in

- Toxikologie und Ökologie

oder bis zu 6 Monate Weiterbildung in

- Arzneimittelinformation oder

- Öffentlichem Gesundheitswesen oder

- Klinischer Pharmazie.

 

5
Gebiet Toxikologie und Ökologie

Toxikologie und Ökologie ist das Gebiet der Pharmazie, das die arzneistoff-toxikologischen, chemisch-toxikologischen, umwelt-toxikologischen und  forensisch-toxikologische Untersuchungen sowie mit diesen im Zusammenhang stehende analytische Methoden zur Untersuchung der Pharmakokinetik und klinisch-chemischen Methoden zum Nachweis von Stoffen umfasst. Dies schließt Kenntnisse über ökologische Gleichgewichte und deren Störung durch umweltschädigende Substanzen ein.

Weiterbildungsziel:

Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere

- in der Entwicklung, Anwendung und Bewertung von toxikologisch-analytischen Verfahren,

- in der Erfassung, Quantifizierung und Bewertung der schädlichen Wirkungen von Fremdstoffen in geeigneten Modellsystemen unter definierten Bedingungen,

- in chemischen, biologischen und physikalischen Analysenmethoden,

- über Pharmakokinetik und Toxikokinetik,

- in Wirkungen und Auswirkungen der die ökologischen Gleichgewichte beeinflussenden Stoffe,

- in der Entwicklung geeigneter analytischer Methoden zur Feststellung ökologischer Störfaktoren,

- in der Interpretation von Untersuchungsergebnissen und der Erstellung von Gutachten,

- in Maßnahmen zur Beseitigung gesundheitsschädlicher Stoffe sowie zur Risikoverminderung,

- in den betreffenden Rechtsgebieten.

Weiterbildungszeit und Durchführung:

36 Monate in einer geeigneten Einrichtung der Toxikologie und Ökologie einschließlich des Besuchs von Seminaren.

Als Weiterbildungsstätte kommen Laboratorien industrieller Betriebe, Untersuchungsämter, Hochschulinstitute, Einrichtungen der Bundeswehr und andere Institutionen in Frage, soweit diese nachweislich die Weiterbildungsziele vermitteln können. Kann eine praktische Tätigkeit im Labor nicht gewährleistet werden, ist eine eingeschränkte Zulassung als Weiterbildungsstätte möglich.

Ein Wechsel der Weiterbildungsstätte ist dann erforderlich, wenn die Zulassung als Weiterbildungsstätte eingeschränkt ist.

Anrechenbare Weiterbildungszeiten:

Bis zu 18 Monate

- in Pharmazeutischer Analytik und Technologie.

 

6
Gebiet Klinische Chemie

Klinische Chemie ist das Gebiet der Pharmazie, das sich insbesondere mit chemischer, physikalischer, immunologischer und mikrobiologischer Untersuchung biologischen Untersuchungsmaterials befasst.

Weiterbildungsziel:

Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere

- über Biochemie, Physiologie, Pathobiochemie und Pathophysiologie,

- in den analytischen Methoden unter besonderer Berücksichtigung immunologischer, enzymatischer und elektrophoretischer Analysenverfahren,

- über den Metabolismus von Arzneistoffen,

- in der Qualitätssicherung von Labormethoden, insbesondere der prä-analytischen Phase, statistischen Qualitätskontrolle und der diagnostischen Validität von Methoden,

- in der Labororganisation, einschließlich des Einsatzes elektronischer Medien, der Arbeitssicherheit und der Lösung von Entsorgungsproblemen,

- in klinisch-chemischen Untersuchungsmethoden zum Nachweis und zur Bestimmung von Substraten, Enzymen, Metaboliten, Hormonen und Elektrolyten,

- in speziellen biochemischen und genetischen Untersuchungsmethoden,

- in drug-monitoring,

- in der Beeinflussung von Labordaten durch Arzneimittel,

- in der Herstellung und Qualitätssicherung von Labordiagnostika,

- in den betreffenden Rechtsgebieten.

Weiterbildungszeit und Durchführung:

36 Monate in einer als geeignet anerkannten Einrichtung einschließlich des Besuchs von Seminaren. In der Weiterbildungszeit müssen mindestens sechs Monate praktische Tätigkeit in einem zugelassenen klinischen Laboratorium abgeleistet werden. Ein Wechsel der Weiterbildungsstätte ist nur dann erforderlich, wenn die Zulassung als Weiterbildungsstätte eingeschränkt ist.

Anrechenbare Weiterbildungszeiten:

Bis zu 12 Monate in

- Klinischer Pharmazie oder

- Pharmazeutischer Analytik oder

- Pharmazeutischer Analytik und Technologie oder

- Toxikologie und Ökologie

oder bis zu 6 Monate in

- Arzneimittelinformation.

 

7
Gebiet Theoretische und Praktische Ausbildung

Theoretische und Praktische Ausbildung ist das Gebiet der Pharmazie, das die Wissensvermittlung an pharmazeutisches oder nichtpharmazeutisches Personal oder andere Berufsgruppen, die Kenntnisse über Arzneimittel und Medizinprodukte benötigen, zum Inhalt hat. Dies schließt die pädagogische, methodische und didaktische Aufbereitung und Vermittlung der jeweils geforderten Lernziele und Lehrinhalte in den pharmazeutisch relevanten Gebieten ein.

Weiterbildungsziel:

A.
Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere

- in den pharmazeutischen Tätigkeiten,

- in den pharmazeutischen Untersuchungsverfahren,

- in der Wirkungsweise von Arzneimitteln,

- in der Sammlung und Wertung von pharmazeutischen Informationen,

- in der Beurteilung und Anwendung von Diätetika, Medizinprodukten und Körperpflegemitteln,

- in der Gesundheitsberatung,

- im Umgang mit Gefahrstoffen, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln,

- in Apotheken- und Arzneimittelrecht und anderen apothekenbezogenen Vorschriften,

- im Umgang mit Patienten,

- in der Pflege des Arzneimittellagers,

- in betriebswirtschaftlicher Organisation.

B.
Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten in der adressatengerechten Vermittlung von Informationen

- in der Unterrichtsplanung mit verschiedenen Sozialformen

- in der Festsetzung von Lehrzielen

- in der Erarbeitung von Lehrinhalten unter besonderer Beachtung der pharmazeutischen Tätigkeiten,

- in der Feststellung und Berücksichtigung von Lernvoraussetzungen,

- im Medieneinsatz im Unterricht,

- in der Ablaufplanung für den Unterricht,

- in der praktischen Unterrichtsgestaltung,

- in der Leitung von Gesprächen und Diskussionen,

- in der Lernkontrolle und Leistungsbeurteilung, Prüfungsgestaltung.

Weiterbildungszeit und Durchführung:

a) 36 Monate hauptberufliche Lehrtätigkeit an einer Schule, Lehranstalt oder einer anderen zugelassenen Einrichtung zur Ausbildung von pharmazeutischem Personal, Hilfspersonal oder anderen Berufsgruppen, die Kenntnisse über Arznei- und Hilfsmittel benötigen, sowie der Nachweis über 600 Stunden pharmazeutischer Tätigkeit, oder 36 Monate hauptberufliche pharmazeutische Tätigkeit während nebenberuflich in einem Umfang von mindestens 300 Unterrichtsstunden an einer Schule, Lehranstalt oder einer anderen zugelassenen Einrichtung zur Ausbildung von pharmazeutischem Personal, Hilfspersonal oder anderen Berufsgruppen, die Kenntnisse über Arznei- und Hilfsmittel benötigen, unterrichtet wird. Ein Wechsel der Weiterbildungsstätte ist dann erforderlich, wenn die Zulassung als Weiterbildungsstätte eingeschränkt ist.

b) während der gesamten Weiterbildungszeit 6 Lehrproben; davon ist die letzte Teil der Prüfung.

c) 6 mehrtägige Seminare, davon mindestens 4 zu Teil B.

Anrechenbare Weiterbildungszeiten:

Bis zu 12 Monate Weiterbildung in einem anderen Gebiet.

 

8
Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen

Die nähere Ausgestaltung regelt das zuständige Ministerium in der Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Fachapothekerin / zum Fachapotheker für Öffentliches Gesundheitswesen (WOAÖGW) vom 01. März 2000 (GV.NRW.S. 346 / SGV NRW.2120)

Bereich Prävention und Gesundheitsberatung

Prävention und Gesundheitsberatung umfasst den Bereich der Beratung und vor allem der Gesundheitserhaltung und Vorsorge. Sie leistet damit einen Beitrag zur Schaffung eines Umfeldes, in dem Krankheiten vermieden werden.

Weiterbildungsziel:

- Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere über gesundheitliche Risiken einschließlich Einflüsse der Umwelt,

- in Epidemiologie und Biostatistik,

- über Prävention,

- über die Möglichkeiten der Rehabilitation,

- in Verhaltenslehre,

- in der Vorbeugung von Arzneimittel- und Drogenmissbrauch,

- in Ernährung und Diätetik,

- in Arbeitsmedizin und Unfallverhütung.

Gleichzeitig sind rhetorische, didaktische und pädagogische Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben:

- in der Gesprächs- und Diskussionsführung,

- in der adressatengerechten Vermittlung von Informationen, insbesondere im Hinblick auf eine Mitwirkung als Multiplikator in der Apotheke sowie in Arbeitskreisen der Volkshochschulen, Kommunen und anderen Institutionen,

- in der Gestaltung von Vorträgen und Referaten,

- im Einsatz von Medien in der Prävention und Gesundheitsberatung, z.B. Handzettel, Schaufenstergestaltung u.s.w.,

- in den Methoden der Prävention und Gesundheitsberatung.

Weiterbildungszeit und Durchführung:

12 Monate in einer öffentlichen Apotheke, Krankenhausapotheke oder einer anderen geeigneten Einrichtung einschließlich des Besuchs von anerkannten Seminaren.

Bereich Ernährungsberatung

Ernährungsberatung umfasst den Bereich der Beratung der Bevölkerung in Ernährungsfragen und zielt darauf ab, die Entstehung und Manifestation ernährungsabhängiger Erkrankungen zu verhindern, in ihrer Entwicklung günstig zu beeinflussen oder eine Verschlechterung zu vermeiden. Sie dient damit der Gesundheit des einzelnen Menschen.

Weiterbildungsziel:

Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere in

a) den gesetzlichen Grundlagen,

- Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz,

- Diätverordnung,

- Höchstmengenverordnung u.a.,

b) der Ernährungslehre und Diätetik,

- Aufgaben der Ernährung,

- Bestandteile der Nahrung,

- Prinzipien über Speisezubereitung,

- Durchführung von Ernährungsanalysen einschließlich quantitativer Berechnung,

- Erstellung von Diätplänen,

- spezielle Diätformen bei Stoffwechselerkrankungen,

- besondere Ernährungsformen,

- vorbeugende Ernährungsberatung,

c) den Wechselwirkungen von Arzneimitteln und Nahrungsmitteln,

d) der Gesprächsführung und speziellen psychologischen Aspekten der Ernährungsberatung.

Weiterbildungszeit und Durchführung:

12 Monate in einer öffentlichen Apotheke, Krankenhausapotheke oder einer anderen geeigneten Einrichtung einschließlich des Besuchs von anerkannten Seminaren.

Bereich Geriatrische Pharmazie

Die Geriatrische Pharmazie umfasst den Bereich der Beratung und Arzneimittelversorgung des geriatrischen Patienten. Dies schließt die Betreuung chronisch kranker Senioren, Angehöriger und des Pflegepersonals in den Bereichen der Arzneimittelabgabe und Arzneimittelsicherheit ein. Weiterhin befasst sich die Geriatrische Pharmazie mit der klinisch-pharmazeutischen Beratung der geriatrisch tätigen Ärzte sowie mit Informationen auf dem Gebiet der Geriatrie.

Weiterbildungsziel:

Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere in

- der Prävention von Arzneimittelrisiken durch Beobachtung, Weiterleitung und strukturierter Beratung über arzneimittelbezogene Probleme,

- der medizinisch-pharmazeutischen, sozialen und ökonomischen Bedeutung akuter und chronischer Erkrankungen im Alter,

- der patientenorientierten Versorgung,

- der Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegepersonal, Angehörigen und Seniorennetzwerken,

- der Palliativmedizin,

- der klinisch-pharmazeutischen Praxis,

- der Erstellung, Sammlung, Verwaltung und Bewertung von Arzneimittelinformationen,

- der Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Pflegepersonal, pflegende Angehörige und Patienten.

Weiterbildungszeit und Durchführung:

12 Monate in einer zur Weiterbildung geeigneten Einrichtung einschließlich des Besuchs von mindestens 100 Seminarstunden und eines dreitägigen Praktikums in einem Pflegeheim oder auf Station mit geriatrischem Schwerpunkt eines Krankenhauses.

Einer der drei Praktikumstage kann wahlweise in einer anderen geeigneten stationären oder ambulanten Versorgungseinrichtung absolviert werden. Nachweise zu folgenden Themen sind zu erbringen:

- über Erfahrungen in den Pflegeabläufen im ambulanten und stationären Bereich,

- über die Erstellung und Optimierung von Medikationsprofilen,

- über die Dokumentation und Optimierung einrichtungsbezogener Probleme in der Arzneimittelversorgung,

- über evidenzbasierte pharmakologische Empfehlungen für Ärzte,

- über die Schulung von Fachpersonal.

Bereich Naturheilmittel und Homöopathie

Die Beratung der Bevölkerung zu Fragen der Naturheilkunde und Homöopathie durch Apothekerinnen und Apotheker zielt darauf ab, die körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung sicherer, nebenwirkungsarmer- oder freier natürlicher Mittel zu fördern. Sie dient der Gesunderhaltung im Sinne einer Vorbeugung und der Behandlung von Krankheiten im Rahmen der Selbstmedikation. Die große Affinität der Bevölkerung zu Naturheilmitteln ist durch sachkundige Information und Beratung in den Apotheken zu fördern und zu intensivieren. Keine sporadisch eingeleitete Selbstmedikation eines Apothekenkunden sollte dem Zufall überlassen, sondern effizient durch Information und Beratung im Sinne einer optimalen Wirkung beeinflusst werden.

Weiterbildungsziel:

Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere

- in der Herstellung und sachgerechten Anwendung von Arzneimitteln besonderer Therapierichtungen,

- in Phytotherapie,

- in Homöopathie,

- in Ernährung in Bezug auf Naturheilkunde,

- in physikalischer Therapie (Kneipp-Therapien),

- in den Grundlagen der Ordnungstherapie,

- in verwandten Heilsystemen (z.B. Anthroposophie, Spagyrik, Isopathie, Schüssler-Salz-Therapie, Komplexmitteltherapie),

- in alternativen Therapieansätzen (Bach-Blüten-Therapie, Traditionelle chinesische Medizin, Ajurveda-Medizin),

- in anderen Verfahren (ausleitende Verfahren, Enzymtherapie, mikrobiologische Immunstimulation, Grundprinzipien der Akupunktur).

Weiterbildungszeit und Durchführung:

12 Monate in einer öffentlichen Apotheke oder einer anderen geeigneten Einrichtung einschließlich des Besuchs von anerkannten Seminaren. Während der Weiterbildungszeit sind Projektarbeiten zu Patientenfallkonstellationen in der Apotheke schriftlich niederzulegen. 

 

Bereich Onkologische Pharmazie

Onkologische Pharmazie ist der Bereich, der sich mit der Beratung, Betreuung und Arzneimittelversorgung des Tumorpatienten befasst. Die Onkologische Pharmazie umfasst ebenso die klinisch-pharmazeutische Beratung der onkologisch tätigen Ärzte und der Angehörigen anderer Heilberufe, die Bewertung von Informationen auf dem Gebiet der Onkologie, die sachgerechte, patientenindividuelle Herstellung sowie die sachgerechte Handhabung der Tumortherapeutika.

Weiterbildungsziel:

Erwerb eingehender Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, so dass die in diesem Bereich weitergebildete Apothekerin oder der weitergebildete Apotheker

– Tumorpatienten betreut und Ärzte, Pflegende und weitere Angehörige der Heilberufe sowie An- und Zugehörige im Rahmen der Tumortherapie berät,

– für die qualitätsgesicherte, patientenindividuelle Herstellung von Zytostatika-Zubereitungen unter Beachtung der erforderlichen Maßnahmen zum Mitarbeiter-, Arbeits- und Produktschutz verantwortlich ist,

– Informationen auf dem Gebiet der Onkologie recherchiert, bewertet, erstellt, kommuniziert und dokumentiert,

– an der Planung und Durchführung klinisch-onkologischer Studien mitwirkt.

Weiterbildungszeit und Durchführung

Mindestens 12 Monate in einer zur Weiterbildung zugelassenen Einrichtung einschließlich des Besuchs von mindestens 100 Seminarstunden. Zur Prüfung sind folgende Praxisanforderungen nachzuweisen:

– Beurteilung und Überprüfung von mindestens 300 Zytostatika-Zubereitungen,

– Herstellung von mindestens 100 Zytostatika-Zubereitungen,

– Erstellung von mindestens drei Patientenprofilen nach SOAP-Schema, wovon zwei ein Beratungsgespräch mit einem Patienten umfassen müssen,

– Bearbeitung und Dokumentation von fünf ausgewählten Anfragen zur zytostatischen Therapie aus unterschiedlichen Themenbereichen inklusive Angabe der verwendeten Quellen,

– Erstellung eines Patienteninformationsblatts,

– Planung und Durchführung von mindestens einer Schulungs- oder Fortbildungsveranstaltung zu einem Thema der onkologischen Pharmazie.12 Monate in einer zur Weiterbildung für Onkologische Pharmazie zugelassenen, öffentlichen Apotheke, Krankenhausapotheke oder anderen Einrichtung mit eigener Zytostatika-Herstellung einschließlich des Besuchs von anerkannten Seminaren. Die/Der Weiterzubildende muss mindestens 200 applikationsfertige Herstellungen selbst ausführen.

 

Bereich Infektiologie

Infektiologie ist der Bereich der Pharmazie, der sich mit der Behandlung und Prävention von Infektionserkrankungen beschäftigt und insbesondere die Pharmakotherapie mit Antiinfektiva aber auch Strategien zur Sicherung eines rationalen Antiinfektivaeinsatzes umfasst.

Weiterbildungsziel:

Erwerb und Weiterentwicklung eingehender Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, so dass die weitergebildete Apothekerin oder der weitergebildete Apotheker

- Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und Patientinnen und Patienten zum pharmako­therapeutischen Einsatz der Antiinfektiva berät. Dies umfasst die geeignete Substanzwahl in Abhängigkeit von Substanzeigenschaften, Krankheitsbild sowie Erreger und Infektionsort. Die weitergebildete Apothekerin oder der weitergebildete Apotheker erarbeitet patientenindividuelle Dosierungsschemata, bewertet arzneimittelbezogene Probleme und gibt Hinweise zum Umgang mit diesen.

- einrichtungsbezogene Hygienestandards nach Maßgabe der gesetzlichen und normativen Regelungen bewertet. Sie oder er erkennt mögliche Übertragungswege wichtiger Infektionserreger in der Einrichtung und schlägt Maßnahmen zur Infektionsprävention insbesondere im Rahmen der Applikation von Arzneimitteln vor. Die weitergebildete Apothekerin oder der weitergebildete Apotheker berät Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und Patientinnen und Patienten im Umgang mit Desinfektionsmitteln und über den Einsatz von Wirkstoffen zur Dekolonisation.

- ABS-Strategien zur Sicherung einer rationalen Antibiotika-Anwendung im Krankenhaus kennt und diese anwendet.

- zielgruppenspezifische Techniken der Kommunikation anwendet. Die weitergebildete Apothekerin oder der weitergebildete Apotheker plant und führt Schulungs- und Informationsmaßnahmen unter Kenntnis der Vor- und Nachteile verschiedener Schulungsformate und unter Auswahl geeigneter Inhalte, Methoden und Medien durch. Sie oder er plant und leitet Sitzungen effektiv und zielorientiert.

Weiterbildungszeit und Durchführung:

12-monatige Tätigkeit in einer zur Weiterbildung geeigneten Einrichtung, insbesondere Krankenhäuser und krankenhausversorgende öffentliche Apotheken, einschließlich des Besuchs von mindestens 100 Seminarstunden.

Während der Weiterbildungszeit ist eine Projektarbeit anzufertigen, die folgende praktische Aufgaben umfasst:

- Optimierung der Antiinfektiva-Dosierung für 10 Patientinnen und/oder Patienten auf Grundlage patientenspezifischer Daten inkl. Therapeutischem Drug Monitoring,

- Teilnahme an der Stationsvisite oder am infektiologischen Konsildienst und Entwicklung von 10 patientenindividuellen Vorschlägen zur antiinfektiven Arzneimitteltherapie zu unterschiedlichen Organinfektionen,

- Erfassung, Bearbeitung und Dokumentation von 10 ärztlichen und/oder pflegerischen Anfragen zur antiinfektiven Arzneimitteltherapie und

- Durchführung einer Antiinfektiva-Verbrauchsanalyse mit Kommentierung.

- Aus den Ergebnissen dieser Aufgaben ist ein Optimierungskonzept zur Sicherung einer rationalen Antiinfektiva-Verordnung für die Einrichtung zu erarbeiten.

 

Bereich Medikationsmanagement im Krankenhaus

Medikationsmanagement im Krankenhaus ist der Bereich der Pharmazie, der die individuelle arzneimittelbezogene und kontinuierliche Betreuung der Krankenhauspatienten sowie die Beratung der für die stationäre Behandlung verantwortlichen Ärzte und Pflegekräfte umfasst. Dazu bewerten und optimieren Apothekerinnen und Apotheker auf Station als Teil eines interprofessionellen Teams die individuelle Arzneimitteltherapie fortlaufend im Hinblick auf deren Zweckmäßigkeit, Wirksamkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und die Adhärenz der Patienten. Der Weiterbildungsbereich  Medikationsmanagement im Krankenhaus“ umfasst darüber hinaus die Begleitung des gesamten Arzneimittelversorgungsprozesses und die nahtlose arzneimittelbezogene Versorgung der Patienten an den Schnittstellen des Krankenhausaufenthaltes durch Apothekerinnen und Apotheker auf Station, die damit zur Erhöhung der Arzneimitteltherapie- und Patientensicherheit im Krankenhaus beitragen.

Weiterbildungsziel

Erwerb und Weiterentwicklung eingehender Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, so dass die weitergebildete Apothekerin oder der weitergebildete Apotheker

– sich als Mitglied eines interprofessionellen Teams versteht und Mitverantwortung für die Arzneimitteltherapie und die Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus übernimmt,

– die individuelle Medikation der Patienten unter Anwendung seiner Kenntnisse zur evidenzbasierten und leitliniengerechten Arzneimitteltherapie sowie unter Einbeziehung diagnostischer Parameter und pharmakokinetischer Daten fortlaufend bewertet und optimiert,

– arzneimittelbezogene Probleme identifiziert und priorisiert und im Austausch mit den verantwortlichen Teammitgliedern sowie Patienten angemessene Maßnahmen zur Optimierung der Arzneimitteltherapie einleitet, die Umsetzung/den Erfolg dieser Maßnahmen verfolgt und ggf. nachsteuert,

– für die nahtlose Versorgung der Patienten mit allen benötigten Arzneimitteln bzw. arzneimittelbezogenen Informationen an den Schnittstellen des klinischen Aufenthalts sorgt und zur reibungslosen Überleitung der Patienten in die ambulante Versorgung beiträgt,

– Patienten individuell und arzneimittelbezogen während ihres Krankenhausaufenthalts betreut, notwendigen Unterstützungsbedarf erkennt und Patienten und ihre Angehörigen zu Fragen der Arzneimitteltherapie berät und schult,

– Schwachstellen des gesamten Arzneimittelversorgungsprozesses des Krankenhauses erkennt und alle beteiligten Berufsgruppen bei der Verordnung, Beschaffung, dem sachgerechten Umgang und der risikofreien Anwendung von Arzneimitteln berät, schult und unterstützt,

– maßgeblich an der Erstellung und Implementierung hausinterner Leitlinien und Standards zur Arzneimitteltherapie beteiligt ist,

– erfolgreich unterschiedliche Kommunikationstechniken im Umgang mit Patienten, ihren Angehörigen sowie Ärzten und Pflegekräften auf Station anwendet,

– unterschiedliche Strategien zur Stärkung seiner Resilienz einsetzt, um mit belastenden Situationen umgehen zu können,

– Methoden der Selbstreflexion anwendet.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung

Weiterbildungsabschluss als Fachapothekerin oder Fachapotheker für Klinische Pharmazie oder Nachweis der Anmeldung zur Weiterbildung Klinische Pharmazie. Voraussetzung für das Führen der Bezeichnung ist eine abgeschlossene Weiterbildung in Klinischer Pharmazie.

Weiterbildungszeit und Durchführung

12-monatige Tätigkeit in einer zur Weiterbildung zugelassenen Einrichtung (Krankenhäuser, Krankenhausapotheken, krankenhausversorgende öffentliche Apotheken) einschließlich des Besuchs von mindestens 100 Seminarstunden. Während der Weiterbildungszeit sind nachweislich

150 Stunden klinisch-pharmazeutische Tätigkeiten auf Station sowie eine dreitätige Hospitation abzuleisten. Die Hospitation erfolgt in einem Krankenhaus, in dem klinisch-pharmazeutische Dienstleistungen und die Tätigkeiten von Apothekerinnen und Apothekern auf Station etabliert sind, und das nicht die Arbeitsstätte der Weiterzubildenden oder des Weiterzubildenden ist. Ferner sind zehn Patientenfälle aus mindestens fünf verschiedenen medizinischen Fachrichtungen zu bearbeiten. Die Dokumentation der Fallbearbeitungen ist in einem Portfolio zusammenzustellen.