Anlage C

 

Verfahren zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Universitätskliniken und zur Beschäftigungssicherung an diesen Einrichtungen

 

1.          Kontaktaufnahme der Klinik mit dem für das Tarifrecht zuständigen Landesministerium

 

2.          Information der Klinik über die inhaltlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Tarifverhandlungen

 

a)      Vorlage der testierten Jahresabschlüsse (Offenlegung der Geschäfts- und Vermögensverhältnisse)

 

b)      Vorlage eines Zukunftskonzepts

 

c)      Aussage zur Laufzeit der Anwendungsvereinbarung

 

d)      Erklärung des Einrichtungsträgers

§       Erhalt des Krankenhauses im Länderbereich

§       Keine Kürzung geleisteter Eigenanteile und/oder Betriebskostenzuschüsse aufgrund der Arbeitnehmerbeiträge

 

e)      Darstellung des Umfangs der erforderlichen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung des Krankenhauses und zur Sicherung der Beschäftigung

 

f)      Herstellung betrieblicher Akzeptanz

 

g)      Erklärung betreffend eine evtl. gleichzeitige Anwendung des TV-Service, gegebenenfalls Erklärung zum Verhältnis zu einem laufenden Sanierungstarifvertrag.

 

3.          Das Ministerium informiert den zuständigen Landesverband des Marburger Bundes über die Absicht der Uniklinik, eine Anwendungsvereinbarung abschließen zu wollen und übersendet die Unterlagen gemäß Nr. 2.

 

4.          Der Landesverband des Marburger Bundes überprüft die Unterlagen und teilt dem Ministerium innerhalb von zwei Wochen mit, ob Tarifverhandlungen über eine Anwendungsvereinbarung aufgenommen werden können oder welche konkreten Hinderungsgründe bestehen.

 

5.          Im Falle der beabsichtigten Aufnahme von Tarifverhandlungen schaltet die Uniklinik im Einvernehmen mit dem Landesverband des Marburger Bundes umgehend einen neutralen Gutachter, dessen Kosten von der Uniklinik zu tragen sind, zur Stellungnahme zu der wirtschaftlichen Lage, dem Zukunftskonzept und den beabsichtigten Maßnahmen ein. Das Gutachten soll innerhalb eines Monats nach Beauftragung vorliegen.

 

 

6.          Das Gutachten wird dem Landesverband des Marburger Bundes, dem Ministerium und der Uniklinik zugeleitet. Die Tarifverhandlungen werden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Gutachtens aufgenommen.

 

Die Tarifverhandlungen sollen innerhalb von drei Monaten nach Information des Landesverbandes des Marburger Bundes durch das Ministerium abgeschlossen werden.