Anlage

 

Beitragstabelle
(gültig ab 1. April 2021)

 

Anlage zur Beitragsordnung
der Zahnärztekammer Nordrhein
gemäß § 1 (3) der Beitragsordnung

 

1. Selbstständige Zahnärzte

 

1.1

Niedergelassene Zahnärzte und

beamtete/angestellte Zahnärzte

mit Liquidationsrecht

 

 

  1.716,00 € (Jahresbeitrag)

143,00 € (Monatsbeitrag)

 

1.2

Niedergelassene schwerbehinderte Zahnärzte und schwerbehinderte beamtete/angestellte Zahnärzte mit Liquidationsrecht

 

 

 

420,00 € (Jahresbeitrag)

35,00 € (Monatsbeitrag)

 

1.3

Niedergelassene

über 70 Jahre alte Zahnärzte

 

 

420,00 € (Jahresbeitrag)

   35,00 € (Monatsbeitrag)

    

     1.4

     Niedergelassene Zahnärzte mit weiterer Praxis

- Zuschlag pro weiterer Niederlassung                       792,00 € (Jahresbeitrag)
     66,00 € (Monatsbeitrag)

 

 

 

2. Nichtselbstständige Zahnärzte

 

    2.1
    Angestellte Zahnärzte:

    - Assistenzzahnärzte (Vorbereitungsassistenten,
      Weiterbildungsassistenten,
      Entlastungsassistenten)                                            420,00 € (Jahresbeitrag)

       35,00 € (Monatsbeitrag)

    2.2
    Angestellte Zahnärzte:

    - Angestellte Zahnärzte im Sinne des § 32b ZV-Z / § 95 SGB V

    - Angestellte Zahnärzte in Privatpraxen                    792,00 € (Jahresbeitrag)

       66,00 € (Monatsbeitrag)

    - Sonstige beamtete/angestellte Zahnärzte, sofern nicht von einer anderen Beitragsgruppe erfasst.

 

 

3. Zahnärzte, die ihren Beruf nicht ausüben, sind beitragsfrei.