Anlage 1

 

 

Ziele und Grundsätze der Förderung

 

Die Ausdifferenzierung der Lebenslagen von Familien und damit verbundene gesellschaftliche und persönliche Probleme erfordern, dass die Familienberatung verstärkt präventiv und zielgruppenorientiert arbeitet. Hierzu haben die Trägerverbände in einer gemeinsamen

Erklärung vom 12.7.2004 folgende Ziele der Förderung festgelegt:

 

- Stärkere Konzentration  auf Familienberatung, d.h. auf Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre sowie Familien  mit Kindern unter 21 Jahren,

- regionale Einbindung der Familienberatung in die kommunale Jugendhilfeplanung,

- verbindliche Vernetzung und Kooperation der Familienberatungsstellen mit anderen kinder- und familienbezogenen Einrichtungen in der fall- und nichtfallbezogenen Arbeit,

- Intensivierung der präventiven Angebote zur Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz und der besseren Früherkennung von sozialen Problemlagen,

- Initiierung und Durchführung gezielter Kooperationen mit Selbsthilfegruppen sowie Nutzung von ehrenamtlichen Strukturen,

- Schwerpunktbildung in der fallbezogenen Arbeit der Familienberatung auf komplexe Erziehungsprobleme und soziale Problemgruppen,

- stärkere Berücksichtigung und Integration von Migranten und Migrantinnen in den Beratungsangeboten.