1.
Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g.
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen
zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der
Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für
besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die
Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, der Förderverein AAV e.V. (des BDE),
dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung freiwillige Leistungen für
die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 1.438.351,70 EURO
für das Jahr 2005 und 958.901,13 EURO für das Jahr 2006 erbringen werden.
Köln, den 15.03.2005
Für den Förderverein AAV e.V.
Josef Backes
Bernd Schönmackers
Dr. Bernhard Schulze-Langenhorst
(Vorstand) (Vorstand) (Vorstand)
2.
Verpflichtungserklärung des Fördervereins AAV der Chemischen Industrie in NRW
zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes
Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g.
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen
zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der
Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für
besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die
Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der
Vereinbarung freiwillige Leistungen in Höhe von
- 1.232.872,84 EURO für das Jahr 2005 und
- 821.915,22 EURO für das Jahr 2006
für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke erbringen werden.
Düsseldorf, den 11. März 2005
Für den Förderverein AAV
der Chemischen Industrie in NRW
Dr. Heinz Bahnmüller
Vorsitzender
3. Vollmacht
1. Wir sind auf Seiten der Industrie Partner der noch zu
unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes
Nordhrein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den
AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten
für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen
während der Dauer der Kooperationsvereinbarung. Für die Dauer unserer
Beteiligung an der Kooperationsvereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV
freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke
für das Jahr 2005 in Höhe von € 236.241,38 und für das Jahr 2006 in Höhe von €
157.494,25 erbringen werden.
2. Hiermit bevollmächtigen wir Herrn Prof. Dr.-Ing. Dieter
Ameling, für uns die Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.
Duisburg, den 14. März 2005
ThyssenKrupp Steel AG
Middelmann Theuer
4.
Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g.
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen
zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der
Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für
besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die
Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der
Vereinbarung freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung
genannten Zwecke in Höhe von 998,72 € für das Jahr 2005 und 665,62 € für das
Jahr 2006 erbringen werden.
Duisburg, den 15. März 2005
Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH
ppa. Dr. Kalina ppa. Buchholz
5. Verpflichtungserklärung
von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der
Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g.
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen
zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der
Verhinderung der Einführung von Andienungspflichten für besonders
überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der
Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung
jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung
genannten Zwecke in Höhe von € 5.193,81 für das Jahr 2005 und in Höhe von €
3.461,53 für das Jahr 2006 erbringen werden.
Remscheid, den 11.03.2005
DMV Stainless Deutschland GmbH
Hoeck
6.
Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g.
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen
zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der
Verhinderung der Einführung von Andienungspflichten im Land Nordrhein-Westfalen
für die Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die
Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der
Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von € 1.543,53 für das Jahr
2005 und in Höhe von € 1.028,72 für das Jahr 2006 erbringen werden.
Mülheim, den 11.03.2005
Mannesmannröhren Mülheim GmbH
Aydinli ppa. Klaas
7. Verpflichtungserklärung
von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der
Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g.
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen
zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der
Verhinderung der Einführung von Andienungspflichten im Land Nordrhein-Westfalen
für die Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die
Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der
Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 604,03 € für 2005 und
402,57 € für 2006
erbringen werden.
Ratingen, den 31. März 2005
EUROPIPE GMBH
Mallki
Gauer
8.
Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g.
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der
Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für
besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die
Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der
Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der
Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von € 8.590,23 für das Jahr
2005 und in Höhe von € 5.725,15 für das Jahr 2006 erbringen werden.
Hamm, den 11. März 2005
MHP Mannesmann Präzisrohr GmbH
Deventer Blank
9.
Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g.
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen
zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der
Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für
besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die
Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der
Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der
Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von
- € 6.941,40 für das Jahr 2005
- € 4.626,25 für das Jahr 2006
erbringen werden.
Düsseldorf, den 10.03.2005
V&M DEUTSCHLAND GmbH
Rather Kreuzweg 106
40472 Düsseldorf
ppa. Dr. Homberg i.V. Dr. U.
Müller
10. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g.
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen
zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der
Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für
besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die
Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer
unserer Teilnahme an der Vereinbarung Leistungen für die in der
Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke für das Jahr 2005 in Höhe von 99,75
Euro sowie für das Jahr 2006 in Höhe von 66,48 Euro erbringen werden.
Düsseldorf, den 11.03.2005
B. Niemeyer
Schmolz+Bickenbach
11.
Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung
mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g.
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen
zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der
Verhinderung der Einführung von Andienungspflichten im Land Nordrhein-Westfalen
für die Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die
Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der
Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 27.467,01 € für 2005 und
18.306,00 € für 2006 erbringen werden.
Paderborn, den 14.03.2005
Benteler Stahl/Rohr GmbH
N. Bergs A.
Friedrich
Geschäftsführer Leiter
Qualitäts- / Umweltmanagement
12.
Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Vereinbarung
zur Änderung und Fortschreibung der o.g. Kooperationsvereinbarung mit der
Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der
Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von
Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige
Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer dieser Vereinbarung erklären
wir, dass wir an den AAV für die in der Kooperationsvereinbarung genannten
Zwecke für das Jahr 2005 einen Betrag in Höhe von 41.095,61 Euro und für das
Jahr 2006 einen Betrag in Höhe von 27.397,07 Euro als freiwillige Leistungen
erbringen werden.
Eine gesamtschuldnerische Haftung hinsichtlich der von den
anderen Unternehmen/ Fördervereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen
wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung
begründet.
Essen, den 14.3.2005
RWE Power Aktiengesellschaft
Hartung ppa. Dr. Schönewerk