Tarifstelle 20 bis 20.4

(Reihenfolge der Darstellung: Tarifstelle / Gegenstand / Gebühr Euro)

 

20

Datenschutzrechtliche Angelegenheiten

Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1, L 314 vom 22.11.2016, S. 72, L 127 vom 23.5.2018, S. 2)

 

20.1
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH nach Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 43 Absatz 1

a) erstmalige Akkreditierung

aa) bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand

Gebühr: Euro 5 000 bis 30 000

bb) bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung umfangreicher Personalunterlagen

Gebühr: Euro 10 000 bis 40 000

 

b) Verlängerung einer Akkreditierung

aa) bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand

Gebühr: Euro 5 000 bis 30 000

bb) bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung umfangreicher Personalunterlagen

Gebühr: Euro 10 000 bis 40 000

 

20.2

Genehmigung der Zertifizierungskriterien gemäß Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe f in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 5

 

a) erstmalige Genehmigung

Gebühr: 2 500 bis 30 000

 

b) Verlängerung einer Genehmigung

Gebühr: 2 000 bis 25 000

 

20.3

Genehmigung von Verhaltensregeln nach Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe d in

Verbindung mit Artikel 40 Absatz 5

 

a) erstmalige Genehmigung

Gebühr: 2 500 bis 30 000

 

b) Verlängerung einer Genehmigung

Gebühr: 2 000 bis 25 000

 

20.4

Akkreditierung von Überwachungsstellen nach Artikel 41 Absatz 1

 

a) erstmalige Akkreditierung

aa) bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand

Gebühr: Euro 5 000 bis 25 000

bb) bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung umfangreicher Personalunterlagen

Gebühr: Euro 10 000 bis 30 000

 

b) Verlängerung einer Akkreditierung

aa) bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand

Gebühr: Euro 5 000 bis 25 000

bb) bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung umfangreicher Personalunterlagen

Gebühr: Euro 10 000 bis 30 000