Tarifstelle 22 bis 22.2
(Reihenfolge der Darstellung: Tarifstelle / Gegenstand / Gebühr Euro)

22
Sonn- und feiertagsrechtliche Angelegenheiten

22.1
Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach den §§ 3 und 5 des Feiertagsgesetzes NW
Gebühr: Euro 20 bis 100

22.2
Entscheidungen über Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach den §§ 6 und 7 des Feiertagsgesetzes NW
Gebühr: Euro 20 bis 600