Tarifstelle 25 bis 25.2.5
(Reihenfolge der Darstellung: Tarifstelle / Gegenstand / Gebühr Euro)
25
Vereins- und stiftungsrechtliche Angelegenheiten
25.1
Vereinsrecht
25.1.1
Entscheidung über einen Antrag auf Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen
Verein
Gebühr: Euro 50 bis 300
25.1.2
Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung zur Änderung der Satzung eines
Vereins
Gebühr: Euro 15 bis 150
25.1.3
Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung zur Auflösung eines Vereins
Gebühr: Euro 15 bis 100
25.1.4
Sonstige Amtshandlungen
Gebühr: Euro 10 bis 250
25.2
Stiftungsrecht
Die Gebühren nach den Tarifstellen 25.2.1 bis 25.2.4 werden nur in Bezug auf
Stiftungen erhoben, die nicht als gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen
Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dienend anerkannt sind bzw. anerkannt
werden können.
25.2.1
Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung einer Stiftung
Gebühr: Euro 25 bis 5 000
25.2.2
Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung einer Satzungsänderung
Gebühr: Euro 50 bis 5 000
25.2.3
Entscheidung nach § 3 StiftG NW
Gebühr: Euro 50 bis 2 500
25.2.4
Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung zur Auflösung einer Stiftung
Gebühr: Euro 50 bis 5 000
25.2.5
Sonstige Amtshandlungen
Gebühr: Euro 10 bis 250