Tarifstelle 29 bis 29.1.23
(Reihenfolge der Darstellung: Tarifstelle / Gegenstand / Gebühr Euro)
29
Wohnungswesen und Städtebauförderung
29.1
Amtshandlungen zur Förderung des Wohnungsbaus
29.1.1
Bewilligung von Fördermitteln zur Neuschaffung von Mietwohnraum in den Formen
des § 8 Absatz 3 Nummer 2 bis 6 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von
Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), Wohnplätzen und
Heimplätzen sowie zur Nachrüstung bestehender Einrichtungen und Wohnheime
einschließlich Baukontrolle und Kostennachweisverfahren
Gebühr: 0,4 v.H. der bewilligten Darlehenssumme
29.1.2
Bewilligung von Fördermitteln zur Neuschaffung und zum Ersterwerb selbst
genutzten Wohneigentums sowie zum Erwerb bestehenden Wohneigentums zur
Selbstnutzung
Gebühr: Euro 350 bis 1 000
29.1.3
Bewilligung von Fördermitteln für Baumaßnahmen, die wegen einer
Schwerbehinderung erforderlich sind, sofern keine Gebühr nach den Tarifstellen
29.1.1 oder 29.1.2 anfällt
Gebühr: Euro 120
29.1.4
Amtshandlungen, mit denen das Verwaltungsverfahren wegen mangelnder Mitwirkung
des Antragstellers abgeschlossen wird, mit denen eine Förderzusage auf einen
Rechtsnachfolger übertragen wird oder eine wesentliche Änderung der Förderzusage
vorgenommen wird
a)
Neuschaffung von Mietwohnraum in den Formen des § 8 Absatz 3 Nummer 3 bis 6 des
Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land
Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), Wohnplätzen und Heimplätzen sowie zur
Nachrüstung bestehender Einrichtungen und Wohnheime einschließlich Baukontrolle
und Kostennachweisverfahren
Gebühr: Euro 50 bis 1 000
bei wesentlicher Änderung des Förderobjektes 0,1 bis 0,2 Prozent der
beantragten oder bewilligten Darlehenssumme
b)
Neuschaffung und Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums sowie Erwerb
bestehenden Wohneigentums zur Selbstnutzung
Gebühr: Euro 10 bis 500
c)
Baumaßnahmen, die wegen einer Schwerbehinderung erforderlich sind
Gebühr: Euro 10 bis 60
d) Maßnahmen nach dem Runderlass „Modernisierungsförderung“ vom 25. März
2022 (MBl. NRW.S. 272) in der jeweils geltenden Fassung
Gebühr: Euro 10 bis 500
29.1.5
Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins nach § 18 des Gesetzes zur Förderung
und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Gebühr: Euro 5 bis 20
Ausübung
eines Besetzungs- oder Benennungsrechts nach § 17 Absatz 3 des Gesetzes zur
Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Gebühr: Euro 5 bis 20
Erteilung
einer Selbstnutzungsgenehmigung nach § 17 Absatz 7 des Gesetzes zur Förderung
und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Gebühr: Euro 5 bis 20
29.1.6
Erteilung einer Freistellung nach § 7 Absatz 1 WoBindG i.V.m. § 30 WoFG, § 22
Absatz 3 Buchstabe b WoBindG je Wohnung
Gebühr: Euro 5 bis 30
Erteilung
einer Freistellung für im Einzelnen bestimmten Wohnraum (§ 19 Absatz 1 WFNG
NRW) je Wohnung
Gebühr: Euro 10 bis 30
Erteilung
einer Freistellung für Wohnraum bestimmter Art, Wohnraum in bestimmten
Gebieten oder Wohnraum in besonderen Teilen eines Gemeindegebiets (§ 19 Absatz
1 WFNG NRW)
Gebühr: Euro 100 bis 200
Erteilung
einer Leerstandsgenehmigung nach § 21 Absatz 2 WFNG NRW je Wohnung
Gebühr: Euro 10 bis 30
Erteilung
einer Genehmigung nach § 21 Absatz 3 WFNG NRW zur Zweckentfremdung oder
baulichen Änderung je Wohnung
Gebühr: Euro 100 bis 200
29.1.7
Genehmigung zum Übergang von der Vergleichsmiete zur Kostenmiete nach § 8 Abs.
3 WoBindG, § 15 Neubaumietenverordnung 1970 - NMV 1970 -
Gebühr: Euro 10 bis 100
29.1.8
Genehmigung einer neuen Durchschnittsmiete gemäß § 5a NMV 1970
a) nach Zusammenfassung zu einer Wirtschaftseinheit oder nach Aufteilung
einer Wirtschaftseinheit
Gebühr je Gebäude: Euro 30 bis 180
b) nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
Gebühr je Wohnung: Euro 17,50 bis 60
29.1.9
Genehmigung einer Vereinbarung über die Mitvermietung von Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenständen und über laufende Betreuungsleistungen gemäß § 9 Abs.
6 WoBindG
Gebühr: Euro 7,50 bis 50
29.1.10
Auskunftserteilung nach § 16 Absatz 4 WFNG NRW
Gebühr: Euro 5
29.1.11
Genehmigung zum Ausbau von Zubehörräumen zu Wohnraum nach § 21 Absatz 4 WFNG
NRW
Gebühr: Euro 50 bis 100
29.1.12
Genehmigung einer neuen Durchschnittsmiete nach Ausbau und Erweiterung nach § 7
Abs. 1 bis 3 und § 8 NMV 1970
Gebühr: Euro 10 bis 100
29.1.13
Anerkennung erhöhter Gesamtkosten, Zustimmung zur Modernisierung, Zustimmung
zum Ansatz von Zinsersatz und von erhöhten Erbbauzinsen nach §§ 11 Abs. 1 Satz
3 und Abs. 7, 22 Abs. 3 und 23 Abs. 2 II. Berechnungsverordnung, wenn die
Amtshandlung nach Anerkennung der Schlussabrechnung vorgenommen wird
Gebühr: Euro 10 bis 100
29.1.14
Gutachten für den Vermieter über die Höhe der Kosten- und Vergleichsmiete
a) je Familienheim oder Eigentumswohnung
Gebühr: Euro 17,50 bis 60
b) bei Miet- und Genossenschaftswohnungen je Gebäude
Gebühr: Euro 30 bis 180
29.1.15
Erteilung der Wohnberechtigungsbescheinigung im Bergarbeiterwohnungsbau nach §
6 Bergarbeiterwohnungsbaugesetz BergArbWoBauG -
Gebühr: Euro 5 bis 20
29.1.16
nicht besetzt
29.1.17
nicht besetzt
29.1.18
nicht besetzt
29.1.19
Bezugsgenehmigung für eine mit nicht-öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung
Gebühr: Euro 5 bis 15
29.1.20
Bestätigung des Endtermins der Zweckbestimmung von Wohnraum gemäß § 24 Absatz 1
2. Alternative WFNG NRW
Gebühr: Euro 5
29.1.21
Erteilung einer Förderzusage nach der Modernisierungsrichtlinie
Gebühr: 0,4 Prozent der bewilligten Darlehenssumme, mindestens jedoch
Euro 60
29.1.22
Erteilung einer Bescheinigung zur Vorlage bei der darlehensverwaltenden Stelle
im Rahmen der Prüfung von Zinssenkungsanträgen für geförderte
Eigentumsmaßnahmen
Gebühr: Euro 5 bis 20
29.1.23
Erteilung einer Bescheinigung zur Gewährung eines Aufwendungsdarlehens nach
Wegfall der Eigenheimzulage gem. Nr. 5.137 WFB in der Fassung von 1996 bis 1999
bzw. Nr. 5.313 WFB in der Fassung von 2000 und 2001
Gebühr: Euro 5 bis 20