Anlage

Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung

 

Kinderzahl

Wöchentliche

Betreuungszeit

Kindpauschale

in Euro

Leitungsstunden

je Gruppe

Gesamtpersonalkraftstundenzahl[1]

Mindestanzahl

Fachkraftstunden

a

20

25 Stunden

6 355,47

5

71,5

55,0

b

20

35 Stunden

8 543,85

7

99,5

77,0

c

20

45 Stunden

10 967,82

9

128,0

99,0

Die Zahl der Kinder im Alter von zwei Jahren soll mindestens 4, aber nicht mehr als 6 betragen.

 

Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren

 

Kinderzahl

Wöchentliche

Betreuungszeit

Kindpauschale

in Euro

Leitungsstunden

je Gruppe

Gesamtpersonalkraftstundenzahl

 

Mindestanzahl

Fachkraftstunden

a

10

25 Stunden

13 474,78

5

76,5

55,0

b

10

35 Stunden

18 233,84

7

107,0

77,0

c

10

45 Stunden

23 387,32

9

137,5

99,0

 

Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter

 

Kinderzahl

Wöchentliche

Betreuungszeit

Kindpauschale

in Euro

Leitungsstunden

je Gruppe

Gesamtpersonalkraftstundenzahl

 

Mindestanzahl

Fachkraftstunden

a

25

25 Stunden

4 983,35

5

71,0

27,5

b

25

35 Stunden

6 705,92

7

99,0

38,5

c

20

45 Stunden

9 744,92

9

114,0

49,5

 

Kinder mit oder mit drohenden Behinderungen

 

Kindpauschale in Euro

Ü3

21 856,29

U3

23 382,70

U3 IIc

25 237,93

Die Behinderungen oder drohenden Behinderungen müssen von einem Träger der Eingliederungshilfe

festgestellt sein.

 


[1] einschließlich sonstiger Personalkosten