233. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 8. 1996 = MBl. NW. Nr. 48 einschl.)
21.7.72 (3 a) Anlage
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (W- LHO)
Inhalt
Zu §4
Haushaltsjahr
Zu 5?
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Nr. l Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Nr 2 Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Zu $8
Grundsatz der Gesamtdeckung
Zu $9
Beauftragter für den Haushalt
Nr. l Bestellung des/der Beauftragten für den Haushalt
Nr. 2 Aufstellung der Unterlagen für die Finanzplanung und den Entwurf des Haushaltsplans
Nr. 3 Ausführung des Haushaltsplans
Nr. 4 Mitwirkung bei Maßnahmen von finanzieller Bedeutung
Nr. 5 Allgemeine Bestimmungen ,
Zu § 10
Untemchtung des Landtags
Zu §11
Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip . Nr. l Fälligkeitsprinzip
Nr 2 Veranschlagung von Verpflichtungsermächti(|iiii-gen
Zu§ 13
Einzelplane. Gesamtplan, Gruppierungsplan
Zu §14
Übersichten zum Haushaltsplan, Funktionenplan Nr. l Durchlaufende Posten Nr. 2 Funktionenplan
Zu§ 15
Bruttoveranschlagung. Selbstbewirtschaftungsmittel
Nr. l Grundsatz
Nr '2 Ausnahmen
Nr .') Erläuterungen
Nr 4 Selbstbewirtschaftungsmittel
Zu J 16
V'erpfl ichtungsermächtigungen
Zu 5 17
Einzelveranschlagung, Erläuterungen, Planstellen Nr. l Einzel Veranschlagung Nr. 2 Erläuterungen
Nr. 3 Zweckgebundene Einnahmen und die dazugehörigen Ausgaben Nr 4 Planstellen Nr. 5 Leerstellen Nr 6 Andere Stellen als Planstellen Nr. 7 Einrichtung von Stellen Nr. 8 Stellenbesetzung und -Überwachung
Zu § 19
Übertragbarkeit
Zu § 24
Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
Nr. l Baumaßnahmen, Bauunterlagen Nr. 2 Planungsunterlagen für größere Beschaffungen und
größere Entwicklungsvorhaben Nr. 3 Bereitstellung der Unterlagen
Zu § 26
Landesbetriebe, Sondervermögen, Zuwendungsempfänger
Nr. l Landesbetriebe
Nr. 2 Sondervermögen
Nr. 3 Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Nr. 4 Zuwendungsempfänger
Nr. 5 Form der Übersichten
Zu {27
Voranschläge und Unterlagen für die Finanzplanung Nr. l Voranschläge und Unterlagen für die fünfjährige Finanzplanung
Nr. 2 Aufstellung der Voranschläge Nr. 3 Voranmeldungen
Zu §34
Erhebung der Einnahmen, Bewirtschaftung der Ausgaben Nr. l Verteilung der Einnahmen, Ausgaben us'w. Nr. 2 Bewirtschaftung der Einnahmen, Ausgaben usw. Nr. 3 Grundsätze für die Erhebung von Einnahmen Nr. 4 Erhebung von Verzugszinsen Nr. 5 Sicherung von Ansprüchen
Nr. 6 Haushaltsüberwachungsliste für angeordnete Einnahmen (HÜL-E)
Nr. 7 Haushaltsüberwachungsliste für Ausgaben (HÜL-A) Nr. 8 Haushaltsüberwachungsliste für Verpflichtungsermächtigungen (HUL-Vt) Nr. 9 Konjunkturpolitisches Schnellmeldeverfahren
Nr. 10 Übertragung der Bewirtschaftungsbefugnis auf Landesdienststellen, auf Gemeinden und Gemeindeverbände und auf andere Stellen
Zu $35
Bruttonachweis, Einzel nach weis Nr. l Grundsatz
Zu §20
Deckungsfähigkeit
Zu §21
Wegfall- und Umwand!ungsvermerke
Zu §22
Sperrvermerk
Zu § 23
Zuwendungen
Nr. l Zum Begriff der Zuwendungen
Nr. 2 Zuwendungsarten
Nr. 3 Grundsätze der Veranschlagung
Anlage: Abgrenzung der Zuwendungen von den Entgelten aufgrund von Verträgen, die unmittelbar den Preisvorschriften für öffentliche Aufträge unterliegen.
21.7.72(3a)
233. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand' 1. 8. 1996 = MBl. NW. Nr. 48 einschl.)
631
Nr. 2 Ausnahmen
Nr. -3 • Absetzung zuviel erhobener Einnahmen oder zuviel geleisteter Ausgaben
Nr. 4 Titelverwechslungen
Nr. 5 Buchungen für denselben Zweck
Zu §37
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Nr. l Über- oder außerplanmäßige Ausgaben
Nr. 2 Vorgriffe
Nr. 3 Endgültige Entscheidung
Zu §38
Verpflichtungsermächtigungen
Nr. l Über-und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen
Nr. 2 Einwilligung des Finanzministers (Abs. 2)
Nr. 3 Maßnahmen von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung
Nr. 4 Verpflichtungen für laufende Geschäfte
Anlage 2: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Anlage 3: Baufachliche (NBest-Bau)
Nebenbestimmungen
Vorläufige Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landes-haushaltsordnung für Zuwendungen an Gemeinden (GV)-WG-
Anlage: Allgemeine Nebenbestimmungen'für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G-
Zu § 45
Sachliche und zeitliche Bindung
Zu § 46
Deckungsfähigkeit
Zu § 47
Wegfall- und Umwandlungsvermerke
Zu §48
Einstellung und Versetzung von Beamten
Zu §39
Gewährleistungen, Kreditzusagen
Nr. l Kreditzusagen
Nr. 2 Prüfungs- und Auskunftsrecht
Zu § 40
Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung
Zu §43
Kassenmittel. Betriebsmittel
Nr. l Allgemeines
Nr 2 Betriebsmittelbedarfsanmeldung
Nr 3 Betriebsmittel bereitstell ung
Nr 4 Betriebsmittelnachforderung
Nr. 5 Betriebsmittel Überwachung
Nr. 6 Verfall und Rückgabe von Betriebsmitteln
Nr. 7 Bundesbetriebsmittel
Nr. 8 Abweisungen
Zu § 44
Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen Nr. l Bewilligungsvoraussetzungen Nr. .2 Finanzierungsarten, Höhe der Zuwendung Nr. 3 Antragsverfahren Nr. 4 Bewilligung
Nr. 5 Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid
Nr. 6 Zuwendungen für Baumaßnahmen Nr. 7 Auszahlung der Zuwendungen Nr. 8 Unwirksamkeit, Rücknahme oder Widerruf des Zuwendungsbescheides, Rückforderung der Zuwendung und Verzinsung Nr. 9 Überwachung der Verwendung Nr. 10 Nachweis der Verwendung • Nr. 11 Einfacher Verwendungsnachweis < Nr. 12 Prüfung des Verwendungsnachweises Nr. 13 Weitergabe von Zuwendungen durch den Zuwendungsempfänger
Nr. 14 Fälle von geringer finanzieller Bedeutung Nr. 15 Besondere Regelungen
Anlage 1: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutioneilen Förderung (ANBest-I)
Zu § 49
Einweisung in eine Planstelle
Nr. l Einweisung in eine Planstelle
Nr. 2 Bewirtschaftung der Planstellen
Nr. 3 Ruck wirkende Einweisung in eine Planstelle
Nr. 4 Leerstellen • - • '
Nr. 5 Überwachung der Planstellen
Nr 6 Überwachung der anderen Stellen als Planstellen
Zu § Su
Umsetzung von Mitteln und Planstellen Nr. l Umsetzungen
Nr. 2 Zahlung und buchungsmäßiger Nachweis der Bezüge
Nr 2.1 Abordnung und Versetzung innerhalb der Landes-verwaltung
Nr. 2.2 Abordnung und Versetzung von Bediensteten des Landes an eine Dienststelle des Bundes und umgekehrt
Nr 2.3 Abordnung und Versetzung von Bediensteten des Landes an Dienststellen anderer Dienstherren (ohne ' Bund) und umgekehrt Nr. 3 Ausnahmen
Zu § 51
Besondere Personalausgaben
Zu § 52
Nutzungen und Sachbezüge
Zu §54
Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben Nr. l Baumaßnahmen
Nr. 2 Größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben .
Zu §55
öffentliche Ausschreibung
Nr. l Grundsatz der Vergabe
Nr. 2 Vergabevorschriften
Nr. 3 Geltungsbereich der Teüe A der VOL und VOB
Zu § 56
Vorleistungen
195. Ergänzung-SMB1.NW.-(Stand 15.2.1990 = MBl.NW.Nr.lSeinschl.)
21.7.72(4)
Zu §57
Verträge mit Angehörigen des öffentlichen Dienstes
Zu §58
Änderung von Verträgen, Vergleiche
Nr. l Änderung von Verträgen
Nr. 2 Vergleiche ,
Nr. 3 Fälle von grundsätzlicher Bedeutung
Nr. 4 Sonderregelungen
Zu §59
Veränderung von Ansprüchen
Nr. l Stundung
Nr. 2 Niederschlagung
Nr. 3 Erlaß
Nr. 4 Unterrichtung der zuständigen Kasse
Nr. 5 Sonderregelungen
Nr. 6 Geltungsbereich
Zu §61
Interne Verrechnungen
Zu § 63
Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen
Zu § 64
Grundstücke
Nr. l Verwaltung von Grundstücken
Nr. 2 Beschaff ung von Grundstücken
Nr. 3 Abgabe von Grundstücken innerhalb der Ländesverwaltung
Nr. 4 Veräußerung von Grundstücken an Dritte
Nr. 5 Nützung von Grundstücken durch Stellen außerhalb der Landesverwaltung
Nr. 6 Bestellung von dinglichen Rechten und Baulasten an landeseigenen Grundstücken
Nr. 7 . Teile von Grundstücken
Nr. 8 Sonderregelung
Zu §65
Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen Nr. l Unternehmen, Beteiligung Nr. 2 Ein will igungsbedürftige Geschäfte Nr. 3 Mitglieder der Aufsichtsorgane Nr. 4 Einwilligung des Landtags
Zu §66
Untemchtung des Landesrechnungshofes bei Mehrheitsbe-teiligungen
Zu § 67
Prüfungsrecht durch Vereinbarung
Zu §68
Zuständigkeitsregelungen Anlage zu Nr. 2:
Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG
Zu §69
Unterrichtung des Landesrechnungshofes bei Beteiligungen
Vorbemerkung zu den §§ 70 bis 80 Zu § 70
Zahlungen
KASSENANORDNUNGEN
Zweiter Abschnitt: Zahlungsanordnungen
Nr. 3 Arten der Zahlungsanordnungen Nr. 4 Erteilung von Zahlungsanordnungen Nr. 5 Inhalt der förmlichen Zahlungsanordnung Nr. 6 Betrag
Nr. 7 Zahlungspflichtiger oder Empfangsberechtigter Nr. 8 Fälligkeitstag Nr. 9 Buchungsstelle, Haushaltsjahr Nr. 10 Begründung
Nr. 11 Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit
Nr. 12 Inhalt der Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit Nr. 13 Feststeller der sachlichen Richtigkeit Nr. 14 Form der Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit Nr. 15 Inhalt der Bescheinigung der rechnerischen Richtigkeit
Nr. 16 Feststeller der rechnerischen Richtigkeit Nr. 17 Form der Bescheinigung der rechnerischen Richtigkeit
Nr. 18 Zusammengefaßte Bescheinigung der sachlichen
und rechnerischen Richtigkeit
Nr. 19 Verantwortung des Feststellers in besonderen Fällen Nr. 20 Unterschrift des Anordnungsbefugten Nr. 21 Änderung der förmlichen Zahlungsanordnung, ihrer
Anlagehund der begründenden Unterlagen Nr. 22 Allgemeine Zahlungsanordnungen
Dritter Abschnitt: Andere Kassenanordnungen
Nr. 23 Allgemeines
Nr. 24 Anordnungen für Wertgegenstände
Nr. 25 Sonstige Kassenanordnungen
Nr. 26 Änderungsanordnungen
Nr. 27 Kasseninterne Aufträge
ZAHLUNGEN, WERTGEGENSTÄNDE
Vierter Abschnitt: Zahlungsverkehr
Nr. 28 Bewirken von Zahlungen
Anlage 1: 'Verfahren bei der Annahme von
Schecks Anlage 2: Zahlungen in fremden Geldsorten
631
Nr. 29
Nr. 30
'Nr. 31
Nr. 32
Nr. 33
Nr. 34
Nr. 35.
Nr.
Enter Abschnitt: Arten und Form der Kassenanordnungen
l Arten der Kassenanordnungen
Nr. 2 Form der Kassenanordnungen
Nr. 36
Nr. 37
Nr. 38
Nr. 39 Nr. 40
Zahlungsarten
Förderung des unbaren Zahlungsverkehrs Verkehr mit Kreditinstituten Bargeld Wechsel
Verrechnung im Wege der Aufrechnung Verrechnung im Wege des Buchausgleichs, Verrechnung innerhalb der Kasse
Fünfter Abschnitt: Einzahlungen und Auszahlungen
Erster Unterabschnitt:
Einzahlungen
Leistungsort, Einzahlung an die zuständige Kasse Annahme von Einzahlungen Prüfung von Zahlungsmitteln und Wertsendungen
Anlage 3: Behandlung nachgemachter, verfälschter, als Falschgeld verdächtiger, beschädigter oder abgenutzer Bundesmünzen und Bundesbanknoten
Quittung bei Einzahlungen Einzahlungstag
21.7.72(4)
195. Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 15.2.1990 = MB1.NW. Nr. 13 einschl.)
631
Nr. 41 Rechtzeitige und vollständige Entrichtung von Einzahlungen
Nr. 42 Behandlung von Mehr- und Minderbeträgen sowie von gefundenem Bargeld, haushaltsmäßige Vereinnahmung von Hinterlegungen
Nr. 43 Reihenfolge der Tilgung
Nr. 44 Stundung von Ansprüchen
Nr. 45 Berechnung von Zinsen bei Einzahlungen
Zweiter Unterabschnitt:
Auszahlungen
Nr. 46 Leistung von Auszahlungen Nr. 47 Zahlungsempfänger Nr. 48 Bescheinigungen über unbare Auszahlungen und
über Verrechnungen Nr. 49 Quittung bei Auszahlungen Nr. 50 Rechtzeitige Leistung von Auszahlungen Nr. 51 Berechnung von Zinsen bei Auszahlungen
Dritter Unterabschnitt: Gemeinsame Bestimmungen Nr. 52 Auftragszahlungen Nr. 53 Berechnung von Teilbeträgen
Sechster Abschnitt: Weilgegenstände
Nr. 54. Arten der Wertgegenstande
Nr. 55 Einlieferung und Auslieferung von Wertgegenständen
Nr. 56 Verwaltung von Wertgegenständen Nr. 57 Aufbewahrung der Wertgegenstände
Siebenter Abschnitt: Geldverwaltung
Nr. 58 Verwendung der Einzahlungen
Nr. 59 Kassenistbestand
Nr. 60 Kassenbestandsverstärkung
Nr. 61 Ablieferung
Nr. 62 Kassenbehälter, Beförderung von Zahlungsmitteln
Nr. 63 Verpacken von Bundesmünzen und Bundesbanknoten
Nr. 64 Verlust von Schecks, Uberweisungs- und
Verstärkungsaufträgen sowie von Scheckvordrucken
Zu§71
Buchführung
BUCHFÜHRUNG ÜBER ZAHLUNGEN
Erster Abschnitt: Allgemeines
Nr. l Zweck der Buchführung
Nr. 2 Zuständigkeiten
Nr. 3 Grundsätze der Buchführung
Zweiter Abschnitt: Bücher
Erster Unterabschnitt:
Allgemeines Nr. 4 Arten der Bücher
Zweiter Unterabschnitt:
Zeitbücher
Nr. 5 Hauptzeitbuch Nr. 6 Vorbücher zum Hauptzeitbuch Nr. 7 Tagesabschlußbuch
Dritter Unterabschnitt:
Sachbücher Nr. 8 Titelbucb Nr. 9 Vorbüchei zum Titelbuch Nr. 10 Gesamttitelbuch Nr. 11 Verwahrungsbuch Nr. n Vorschußbuch Nr. 13 Abrechnungsbuch Nr. 14 Ändere Sachbücher
Vierter Unterabschnitt:
Hilfsbücher
Nr. 15 Kontogegenbuch Nr. 16 Schalterbuch Nr. 17 Andere Hilfsbücher
Dritter Abschnitt: Führung und Aufbewahrung der Bücher
Nr. 18 Form der Bücher
Nr.- 19 Buchungsbestimmungen
Nr. 20 Buchungstag
Nr. 21 Aufbewahren der Bücher
Anlage: Bestimmungen über das Aufbewahren der Bücher und Belege (Aufbewahrungsbestimmungen - AufbewBest -)
Vierter Abschnitt: Abschluß der Bücher
Nr. 22 Arten und Zweck der Abschlüsse Nr. 23 Tagesabschluß Nr. 24 Monatsabschluß Nr. 25 Jahresabschluß
Fünfter Abschnitt: Abrechnung
Nr. 26 Abschlußnachweisung, Einnahme- und Ausgabeübersichten
Nr. 27 Behandlung von Unrichtigkeiten beim Jahresabschluß
BUCHFÜHRUNG ÜBER WERTGEGENSTÄNDE
Nr. 28 Wertezeitbuch und Wertesachbuch Nr. 29 Wertzeichenbuch
Zu §73
Nachweis der beweglichen.Sachen
Nr. l Nachweispflicht
Nr. 2 Verzeichnisse
Nr. 3 Gegenstandsverzeichnis
Nr. 4 Verteilungsverzeichnis
Nr. 5 Benutzernachweis
Nr. 6 Bibliotheksverzeichnisse
Nr. 7 Sonderregelungen
Zu §74
Buchführung bei Landesbetrieben
Erster Abschnitt: Allgemeines
Nr. l Anwendungsbereich Nr. 2 Zuständigkeiten
Nr. 3 Bestimmungen für automatisierte Verfahren und für die Übernahme des Inhalts von Unterlagen auf Bildträger
193.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.10.1989 - MB1.NW.Nr.60einschl.)
21.7.72(5)
Zweiter Abschnitt: Zahlungen und Wertgegenstände Nr. 4 Anordnung von Zahlungen und Buchungen Nr. 5 Zahlungsverkehr, Wertgegenstände und Geldverwaltung
Dritter Abschnitt: Buchführung und Belege
Nr. 6 . Grundlagen der Buchführung
Nr. 7 Zusätzliche Erfordernisse der Buchführung
Nr. 8 Arten der Bücher
Nr. 9 Form der Bücher
Nr. 10 Buchungsbestimmungen
Nr. 11 Abschluß des Kassenbuches
Nr. 12 Belege
Dritter Abschnitt: Zahlstellenprüfung
Nr. -9 Zweck der Zahlstellenprüfung
Nr. 10 Zeitpunkt und Umfang der Zahlstellenprüfung
Nr. 11 Zahlstellenprüfer
Nr. 12 Verfahren bei der .Zahlstellenprüfung
Nr. 13 Feststellungen zur Sicherheit
Nr. 14 Niederschrift über die Zahlstellenprüfung
Nr. 15 Prüfung der Handvorschüsse
Nr. 16 Prüfung der Geldannahmestellen
Vierter Abschnitt:
Prüfung von Stellen, die für Buchungen zuständig sind
Nr. 17 Verfahren bei der Prüfung
631
Vierter Abschnitt: Rechnungslegung
Nr. 13 Jahresabschluß und Lagebericht
Nr. 14 Bilanzgewinn, Bilanzverlust
Nr. 15 Zwischenabschlüsse
Nr. 16 Inventar
Nr. 17 Aufbewahren der Unterlagen
Fünter Abschnitt: Prüfungen
Nr. 18 Unvermutete Prüfungen
Nr. 19 Prüfung des Jahresabschlusses
Zu § 75
Belegpflicht
Nr. l Begriff und Arten der Belege
Nr. 2 Zuständigkeiten
Nr. 3 Begriff und Bestandteile der Rechnungsbelege Nr. 4 Führung des Nachweises der Erfassung, Sollstel lung oder Zahlung
Nr. 5 Begriff und Bestandteile der Kassenbelege
Nr. 6 Belege in Zahlstellen
Nr. 7 Arbeitsablaufbelege
Nr. 8 Andere Belege
Nr. 9 Ordnen der Rechnungsbelege
Nr. 10 Ordnen der Kassenbelege
Nr. 11 Ordnen der sonstigen Belege
Nr. 12 Aufbewahren der Belege
Zu §78
Unvermutete Prüfungen
Erster Abschnitt: Allgemeines
Nr. l Zu prüfende Stellen
Nr.
Zweiter Abschnitt: Kassenprüfung
2 Zweck der Kassenprüfung
Nr. 3 Zeitpunkt und Umfang der Kassenprüfung
Nr. 4 Kassenprüfer
Nr. S Verfahren bei der Kassenprüfung
Nr. 6 Feststellungen zur Kassensicherheit
Nc 7 Niederschrift über die Kassenprüfung
Nr. 8 Lauf ende Prüfung
Fünfter Abschnitt:
Prüfung von Stellen,
die für die Verwaltung von Vorräten
zuständig sind
Verfahren bei der Prüfung
Nr. 18
Zu § 79
Kassen des Landes
Erster Abschnitt:
Gliederung der Kassen, Aufgaben
der Kassen und Zahlstellen
Nr. l Gliederung der Kassen
Nr. 2 Zuständigkeit der Landeskassen
Nr. 3 Aufgaben der Landeskasse
Anlage 1:. Besondere Bestimmungen für Gerichte. Staatsanwaltschaften und Einrichtungen des Strafvollzugs Nr. 4 Aufgaben der Landeshauptkasse Nr. 5 Errichtung von Zahlstellen, Zahlstelle'nbestim-
mungen
Anlage 2: Zahlstellenbestimmungen (ZBest)
Zweiter Abschnitt:
Einrichtung und Geschäftsgang
der Kasse.
Nr. 6 Einrichtung der Landeskasse
Nr. 7 Allgemeine Obliegenheiten der Beamten und Angestellten der Landeskasse
Nr. 8 Besondere Obliegenheiten des Kassenleiters
Nr. 9 Kassenübergabe
Nr. 10 Besondere Obliegenheiten des Sachgebietsleiters
Nr. 11 Sachgebiet Zahlungsverkehr
Nr. 12 Sachgebiet Buchführung
Nr. 13 Sachgebiet Allgemeine Verwaltung
Nr. 14 Sachgebiet Automatisierte Datenverarbeitung
Nr. 15 Sachgebiet Vollstreckung
Nr. 16 Geschäftsgang in der Landeskasse
Nr. l? Einrichtung und Geschäftsgang der Landes* hauptkasse
Dritter Atechnitt: ' Aufsicht über die Kane Nr. 18 Kassenaufsichtsbeamter
631
21.7.72(5)
233. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 8. 1996 = MBl. NW. Nr. 48 einschl.)
Vierter Abschnitt:
Bestimmungen für automatisierte Verfahren und für die Übernahme des Inhalts von Unterlagen
auf Bildträger Nr. 19 Bestimmungen für automatisierte Verfahren
Anlage 3: Bestimmungen über den Einsatz von automatisierten Verfahren im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR-ADV-Best)
Nr. 20 Bestimmungen für die Übernahme des Inhalts von Unterlagen auf Bildträger Anlage 4: Bestimmungen für die Übernahme des Inhalts von aufzubewahrenden Unterlagen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens auf Bildträger Zu 8 80 (HKR-Mikrofilm'-Best)
Rechnungslegung
Nr. Nr.
Erster Abschnitt:
Allgemeines
Zweck und Umfang der Rechnungslegung Zuständigkeiten
Zweiter Abschnitt: Einzelrechnung
Nr. *3 Rechnungslegungsbücher
Nr. 4 Rechnungsnachweisungen
Nr. 5 Nachweis der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse
Nr. 6 Nachweis der nicht abgerechneten Abschlagsauszahlungen
Nr. 7 Rechnungslegung für einen längeren Zeitraum als ein Haushaltsjahr
Dritter Abschnitt: Gesamtrechnung
Nr. 8 Gesamtrechnungsnachweisung
•\
Vierter Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen ! Nr. 9 Sonstige Rechnungsunterlagen Nr.. 10 Ordnen und Aufbewahren der Rechnungsunterlagen
Nr. 11 Vorlage der Einzel- und der Gesamtrechnung Nr. 12 Ergänzende Bestimmungen
Nr. 13
Fünfter Abschnitt: Haushaltsrechnung
Beiträge zur Haushaltsrechnung
233. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 8. 1996 = MBl. NW. Nr. 48 einschl.) 21. 7. 72 (6)
Zu §102 C01
. Unterrichtung des Landesrechnungshofes
Zu §105
Grundsatz
Zu §115
öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse
Zu §117
Inkrafttreten
Nr. l Übergangsregelungen
Nr. 2 Andere oberste Landesbehörden
Anlage: Auszug aus den Wirtschaftsbestim-mun'gen für die Reichsbehörden (RWB) vom" 11. 2, 1929
21.7.72(6)
198.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.8.1990 = MB1.NW. Nr. 60 einschl.)
631
Zu §4
Haushaltsjahr für die Bewirtschaftung der landeseigenen Forsten ist das Forstwirtschafts jähr, das mit dem 1. Oktober beginnt und mit dem 30. September endet Es wird nach dem Kalenderjahr benannt, in dem es endet
Zu §7
l Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
1.1 Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist bei allen Maßnähmen des Landes einschließlich solcher organisatorischer und verfahrensrnaßiger Art die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln anzustreben. Die günstigste Zweck-Mittel-Relation besteht dann, daß entweder
- ein bestimmtes Ergebnis mit möglichst geringem Einsatz von Mitteln oder
- mit einem bestimmten Einsatz von Mitteln das bestmögliche Ergebnis
erzielt wird. Die aufzuwendenden Mittel sind gemäß dem Grundsatz der Sparsamkeit auf den zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe notwendigen Umfang zu beschränken.
' .2 Bei d«-r Planung neuer abgrenzbarer Maßnahmen sind insbesondere die Ziele. alternaJwe Losungsinöglich-keitc n, die Kosten einschließlich der Folgekosten und der Nutzen (dabei gesondert die Auswirkungen auf den Landeshaushalt), die Dringlichkeit der Maßnahmen und der Zeitplan ihrer Verwirklichung zu untersuchen. Außerdem ist zu prüfen, ob die Maßnahmen durch Inanspruchnahme r-der Erweiterung einer bestehenden Einrichtung innerhalb oder außerhalb des jewi-iligen Geschäftsbereichs oder durch eine Einrichtung außerhalb der Landesverwaltung wirksamer oder kostensparender durchgeführt werden können. Ist das angestrebte Ergebnis aus finanziellen Gründen endgültig nicht in vollem Umfang zu erreichen, so ist zu prüfen, ob das zur Zeit t rreichbare Ergebnis den Einsatz von Mitteln überhaupt rechtfertigt.
1.3 Bei der Untersuchung einzelner oder alternativer Maßnahmen ist die nach den Erfordernissen des Einzelfalles einfachste und am wenigsten aufwendige Methode anzuwenden. In Betracht kommen unabhängig von § 7 Abs. 2 insbesondere Einnahmen- und Äusgabenverglei-che oder betriebswirtschaftliche Investitionsrech-nungen.
1.4 Bei Maßnahmen, die voraussichtlich einen einmaligen Mitlelbedarf von mehr als 1000000 DM oder einen laufenden Mittelbedarf von jährlich mehr als 50000C DM erfordern, ist das Ergebnis der Untersuchung entsprechend Nr. 1.2 m einem Vermerk festzuhalten, soweit nicht der zuständige Minister im Einvernehmen mit.dem Finanzminister Aufgabenbereiche festlegt, für die andere Wertgrenzen gelten.
1.5 Im Wege der Erfolgskontrolle (Ergebrusprüfung) soll insbesondere untersucht werden
1.51 während d*er Durchführung von mehrjährigen Maßnahmen mindestens jährlich, ob die Zwischenergebnisse im Rahmen der Planung liegen, die Planung anzupassen ist und die Maßnahmen weiterzuführen oder einzustellen sind,
1.52 nach der Durchführung von Maßnahmen, ob das erreichte Ergebnis der ursprünglichen oder angepaßten Planung entspricht, die Maßnahmen zu revidieren sind und Erfahrungswerte gesichert werden können.
1.6 Besteht für den Erwerb oder die Nutzung von Vermögensgegenständen eine Wahlmöglichkeit zwischen Kauf-, Miet-, Leasing-, Mietkaufverträgen oder ähnlichen Verträgen, so ist vor dem Vertragsschluß zu prüfen, welche Vertragsart für das Land am wirtschaftlichsten ist. Das Ergebnis der Prüfung ist aktenkundig zu machen. Ein Mangel an Haushaltsmitteln für den Erwerb durch Kauf reicht als Rechtfertigungsgrund für die Begründung von Dauerschuldverhältnissen nicht aus.
2 Nutzen-Kosten-Untersuchungen 2.1 Beschreibung
2.11 Nutzen-Koster.-Untersuchungen gehen über die Kostenvergleiche der Nr. 1.3 hinaus, indem sie auch gesellschaftliche Nutzen und Kosten einbeziehen, die die einzelwirtschaftlichen Nutzen und Kosten übersteigen.
2.12 Nutzen-Koslen-Untersuchungen dienen zugleich der Koordinierung von Verwaltung zum gleichen Projekt in verschiedenen Geschäftsbereichen (Ressorts) und auf verschiedenen Ebenen (z.B. Bund/Land; Land/Gemeinden). Ihr Wert hegt in der Verfügbarmachung von Informationen für andere Entscheidungsträger zum gleichen Projekt, nicht nur -in der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Entscheidung. Die arbeitsteilig beschränkten Zuständigkeitsbereiche können dadurch wieder zusammengeführt werden. Nutzen-Kosten-Untersuchungen leisten mithin zugleich Beitrage zur koordinierten Aufgabenplanung; sie können zur Rol-lenversrhiebung vom Analytiker zum Koordinator und Promoter von Willensbildungsprozessen führen; das ist schon bei der Aufgabenstellung (Zuständigkeit,- Beteiligung) organisatorisch zu berücksichtigen.
2 13 Nutzen-Kosten-Untersuchungen beziehen sich auf Maßnahmen im Planungsstadium. Entsprechende Untersuchungen bei abgeschlossenen Maßnahmen sind Mittel der Ergebnisprufung (vgl. Nr. 2.34)
2.14 Bej Nutzen-Kosten-Untersuchungen sind alle erfaßbaren Vor- und Nachteile einer Maßnahme in einer zum Zweck des Vergleichs geeigneten Form zu beschreiben und nach Möglichkeit zu quantifizieren.
2.15 Die Auswirkungen der untersuchten Maßnahmen auf den Haushalt des Landes und anderer beteiligter juristischer Personen des öffentlichen Rechts sind gesondert aufzuzeigen.
2.2 Anwendungsbereich
2 21' Maßnahmen können sowohl einzelne Vorhaben als auch aufeinander bezogene Einzelvörhaben (Programme) sein.
2.22 Geeignet für die Nutzen-Kosten-Untersuchting sind Maßnahmen,
2.221 die gekennzeichnet sind durch eine Vielzahl von Vor-und Nachteilen für einzelne oder mehrere Küsten- und Nutzenträger, wobei die Auswirkungen räumlich und zeitlich unterschiedlich.anfallen können, und
2.222 die innerhalb eines Aufgabenbereichs und unter Be-iiickairhtigung der Gesamtausgaben des Emzetylans oder des Gebdmthaushalts einen maßgeblichen Anleil an den voraussichtlichen Finan?ierungsmitteln -,les Landes beanspruchen oder für Dritte von erheblicher finanzieller Bedeutung sind.
2.23 Der zuständige Minister legt im Einvernehmen mit dem Fmanzminisier die Aufgabenbereiche, die Maßnahmearten und die Wertgrenzen fest, innerhalb deren Nutzen-Kosten-Untersuchungen in Betracht kommen.
2.3 Verfahren
2.31 Werden Maßnahmen vorgesehen, die die Voraussetzungen dei Nr. 2.2 erfüllen, so hat der zuständige Minister sie dem Finanzmimster zu dem von diesem, festzulegenden Zeitpunkt anzuzeigen. Dabei ist anzugeben, welche Ausgaben dem Land für die einzelnen Untersuchungen voraussichtlich erwachsen.
2.32 ' Soweit Nutzen-Kosten-Untersuchungen vorliegen, sind sie
2.321 Hilfsmittel für die Programmfindung und Programm-aufstelluhg,
2.322 Bestandteil der Unterlagen nach § 24.
2.33 Die Untersuchung soll so früh wie möglich beginnen, um einer Präjudizierung durch Vorentscheidungen in Teilbeieichen zuvorzukommen.
Bei der Termingestaltung ist auf einen angemessenen Zeitbedarf für alle beteiligten Stellen zu achten.
2.34 Auf die Ergebnisprüfung ist Nr. 1.5 entsprechend anzuwenden.
193.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.10.1989 = MB1.NW. Nr. 60 einschl.)
21. 7. 72 (7)
2.4 Erläuterungen
Zur Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen erlaßt der Finanzminister einführende Hinweise.
631