233. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 8. 1996 = MBl. NW. Nr. 48 einschl.)

21.7.72 (3 a) Anlage

Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (W- LHO)

Inhalt

Zu §4

Haushaltsjahr

Zu 5?

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Nr. l Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Nr 2 Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Zu $8

Grundsatz der Gesamtdeckung

Zu $9

Beauftragter für den Haushalt

Nr. l Bestellung des/der Beauftragten für den Haushalt

Nr. 2 Aufstellung der Unterlagen für die Finanzplanung und den Entwurf des Haushaltsplans

Nr. 3 Ausführung des Haushaltsplans

Nr. 4 Mitwirkung bei Maßnahmen von finanzieller Bedeutung

Nr. 5 Allgemeine Bestimmungen ,

Zu § 10

Untemchtung des Landtags

Zu §11

Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip . Nr. l Fälligkeitsprinzip

Nr 2 Veranschlagung von Verpflichtungsermächti(|iiii-gen

Zu§ 13

Einzelplane. Gesamtplan, Gruppierungsplan

Zu §14

Übersichten zum Haushaltsplan, Funktionenplan Nr. l Durchlaufende Posten Nr. 2 Funktionenplan

Zu§ 15

Bruttoveranschlagung. Selbstbewirtschaftungsmittel

Nr. l Grundsatz

Nr '2 Ausnahmen

Nr .') Erläuterungen

Nr 4 Selbstbewirtschaftungsmittel

Zu J 16

V'erpfl ichtungsermächtigungen

Zu 5 17

Einzelveranschlagung, Erläuterungen, Planstellen Nr. l Einzel Veranschlagung Nr. 2 Erläuterungen

Nr. 3 Zweckgebundene Einnahmen und die dazugehörigen Ausgaben Nr 4 Planstellen Nr. 5 Leerstellen Nr 6 Andere Stellen als Planstellen Nr. 7 Einrichtung von Stellen Nr. 8 Stellenbesetzung und -Überwachung

Zu § 19

Übertragbarkeit

Zu § 24

Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben

Nr. l Baumaßnahmen, Bauunterlagen Nr. 2 Planungsunterlagen für größere Beschaffungen und

größere Entwicklungsvorhaben Nr. 3 Bereitstellung der Unterlagen

Zu § 26

Landesbetriebe, Sondervermögen, Zuwendungsempfänger

Nr. l Landesbetriebe

Nr. 2 Sondervermögen

Nr. 3 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Nr. 4 Zuwendungsempfänger

Nr. 5 Form der Übersichten

Zu {27

Voranschläge und Unterlagen für die Finanzplanung Nr. l Voranschläge und Unterlagen für die fünfjährige Finanzplanung

Nr. 2 Aufstellung der Voranschläge Nr. 3 Voranmeldungen

Zu §34

Erhebung der Einnahmen, Bewirtschaftung der Ausgaben Nr. l Verteilung der Einnahmen, Ausgaben us'w. Nr. 2 Bewirtschaftung der Einnahmen, Ausgaben usw. Nr. 3 Grundsätze für die Erhebung von Einnahmen Nr. 4 Erhebung von Verzugszinsen Nr. 5 Sicherung von Ansprüchen

Nr. 6 Haushaltsüberwachungsliste für angeordnete Einnahmen (HÜL-E)

Nr. 7 Haushaltsüberwachungsliste für Ausgaben (HÜL-A) Nr. 8 Haushaltsüberwachungsliste für Verpflichtungsermächtigungen (HUL-Vt) Nr. 9 Konjunkturpolitisches Schnellmeldeverfahren

Nr. 10 Übertragung der Bewirtschaftungsbefugnis auf Landesdienststellen, auf Gemeinden und Gemeindeverbände und auf andere Stellen

Zu $35

Bruttonachweis, Einzel nach weis Nr. l Grundsatz

Zu §20

Deckungsfähigkeit

Zu §21

Wegfall- und Umwand!ungsvermerke

Zu §22

Sperrvermerk

Zu § 23

Zuwendungen

Nr. l Zum Begriff der Zuwendungen

Nr. 2 Zuwendungsarten

Nr. 3 Grundsätze der Veranschlagung

Anlage: Abgrenzung der Zuwendungen von den Entgelten aufgrund von Verträgen, die unmittelbar den Preisvorschriften für öffentliche Aufträge unterliegen.

21.7.72(3a)

233. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand' 1. 8. 1996 = MBl. NW. Nr. 48 einschl.)

631

Nr. 2 Ausnahmen

Nr. -3 • Absetzung zuviel erhobener Einnahmen oder zuviel geleisteter Ausgaben

Nr. 4 Titelverwechslungen

Nr. 5 Buchungen für denselben Zweck

Zu §37

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Nr. l Über- oder außerplanmäßige Ausgaben

Nr. 2 Vorgriffe

Nr. 3 Endgültige Entscheidung

Zu §38

Verpflichtungsermächtigungen

Nr. l Über-und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen

Nr. 2 Einwilligung des Finanzministers (Abs. 2)

Nr. 3 Maßnahmen von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung

Nr. 4 Verpflichtungen für laufende Geschäfte

Anlage 2: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Anlage 3: Baufachliche (NBest-Bau)

Nebenbestimmungen

Vorläufige Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landes-haushaltsordnung für Zuwendungen an Gemeinden (GV)-WG-

Anlage: Allgemeine Nebenbestimmungen'für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G-

Zu § 45

Sachliche und zeitliche Bindung

Zu § 46

Deckungsfähigkeit

Zu § 47

Wegfall- und Umwandlungsvermerke

Zu §48

Einstellung und Versetzung von Beamten

Zu §39

Gewährleistungen, Kreditzusagen

Nr. l Kreditzusagen

Nr. 2 Prüfungs- und Auskunftsrecht

Zu § 40

Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung

Zu §43

Kassenmittel. Betriebsmittel

Nr. l Allgemeines

Nr 2 Betriebsmittelbedarfsanmeldung

Nr 3 Betriebsmittel bereitstell ung

Nr 4 Betriebsmittelnachforderung

Nr. 5 Betriebsmittel Überwachung

Nr. 6 Verfall und Rückgabe von Betriebsmitteln

Nr. 7 Bundesbetriebsmittel

Nr. 8 Abweisungen

Zu § 44

Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen Nr. l Bewilligungsvoraussetzungen Nr. .2 Finanzierungsarten, Höhe der Zuwendung Nr. 3 Antragsverfahren Nr. 4 Bewilligung

Nr. 5 Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid

Nr. 6 Zuwendungen für Baumaßnahmen Nr. 7 Auszahlung der Zuwendungen Nr. 8 Unwirksamkeit, Rücknahme oder Widerruf des Zuwendungsbescheides, Rückforderung der Zuwendung und Verzinsung Nr. 9 Überwachung der Verwendung Nr. 10 Nachweis der Verwendung • Nr. 11 Einfacher Verwendungsnachweis < Nr. 12 Prüfung des Verwendungsnachweises Nr. 13 Weitergabe von Zuwendungen durch den Zuwendungsempfänger

Nr. 14 Fälle von geringer finanzieller Bedeutung Nr. 15 Besondere Regelungen

Anlage 1: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutioneilen Förderung (ANBest-I)

Zu § 49

Einweisung in eine Planstelle

Nr. l Einweisung in eine Planstelle

Nr. 2 Bewirtschaftung der Planstellen

Nr. 3 Ruck wirkende Einweisung in eine Planstelle

Nr. 4 Leerstellen • - • '

Nr. 5 Überwachung der Planstellen

Nr 6 Überwachung der anderen Stellen als Planstellen

Zu § Su

Umsetzung von Mitteln und Planstellen Nr. l Umsetzungen

Nr. 2 Zahlung und buchungsmäßiger Nachweis der Bezüge

Nr 2.1 Abordnung und Versetzung innerhalb der Landes-verwaltung

Nr. 2.2 Abordnung und Versetzung von Bediensteten des Landes an eine Dienststelle des Bundes und umgekehrt

Nr 2.3 Abordnung und Versetzung von Bediensteten des Landes an Dienststellen anderer Dienstherren (ohne ' Bund) und umgekehrt Nr. 3 Ausnahmen

Zu § 51

Besondere Personalausgaben

Zu § 52

Nutzungen und Sachbezüge

Zu §54

Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben Nr. l Baumaßnahmen

Nr. 2 Größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben .

Zu §55

öffentliche Ausschreibung

Nr. l Grundsatz der Vergabe

Nr. 2 Vergabevorschriften

Nr. 3 Geltungsbereich der Teüe A der VOL und VOB

Zu § 56

Vorleistungen

195. Ergänzung-SMB1.NW.-(Stand 15.2.1990 = MBl.NW.Nr.lSeinschl.)

21.7.72(4)

Zu §57

Verträge mit Angehörigen des öffentlichen Dienstes

Zu §58

Änderung von Verträgen, Vergleiche

Nr. l Änderung von Verträgen

Nr. 2 Vergleiche ,

Nr. 3 Fälle von grundsätzlicher Bedeutung

Nr. 4 Sonderregelungen

Zu §59

Veränderung von Ansprüchen

Nr. l Stundung

Nr. 2 Niederschlagung

Nr. 3 Erlaß

Nr. 4 Unterrichtung der zuständigen Kasse

Nr. 5 Sonderregelungen

Nr. 6 Geltungsbereich

Zu §61

Interne Verrechnungen

Zu § 63

Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen

Zu § 64

Grundstücke

Nr. l Verwaltung von Grundstücken

Nr. 2 Beschaff ung von Grundstücken

Nr. 3 Abgabe von Grundstücken innerhalb der Ländesverwaltung

Nr. 4 Veräußerung von Grundstücken an Dritte

Nr. 5 Nützung von Grundstücken durch Stellen außerhalb der Landesverwaltung

Nr. 6 Bestellung von dinglichen Rechten und Baulasten an landeseigenen Grundstücken

Nr. 7 . Teile von Grundstücken

Nr. 8 Sonderregelung

Zu §65

Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen Nr. l Unternehmen, Beteiligung Nr. 2 Ein will igungsbedürftige Geschäfte Nr. 3 Mitglieder der Aufsichtsorgane Nr. 4 Einwilligung des Landtags

Zu §66

Untemchtung des Landesrechnungshofes bei Mehrheitsbe-teiligungen

Zu § 67

Prüfungsrecht durch Vereinbarung

Zu §68

Zuständigkeitsregelungen Anlage zu Nr. 2:

Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG

Zu §69

Unterrichtung des Landesrechnungshofes bei Beteiligungen

Vorbemerkung zu den §§ 70 bis 80 Zu § 70

Zahlungen

KASSENANORDNUNGEN

Zweiter Abschnitt: Zahlungsanordnungen

Nr. 3 Arten der Zahlungsanordnungen Nr. 4 Erteilung von Zahlungsanordnungen Nr. 5 Inhalt der förmlichen Zahlungsanordnung Nr. 6 Betrag

Nr. 7 Zahlungspflichtiger oder Empfangsberechtigter Nr. 8 Fälligkeitstag Nr. 9 Buchungsstelle, Haushaltsjahr Nr. 10 Begründung

Nr. 11 Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit

Nr. 12 Inhalt der Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit Nr. 13 Feststeller der sachlichen Richtigkeit Nr. 14 Form der Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit Nr. 15 Inhalt der Bescheinigung der rechnerischen Richtigkeit

Nr. 16 Feststeller der rechnerischen Richtigkeit Nr. 17 Form der Bescheinigung der rechnerischen Richtigkeit

Nr. 18 Zusammengefaßte Bescheinigung der sachlichen

und rechnerischen Richtigkeit

Nr. 19 Verantwortung des Feststellers in besonderen Fällen Nr. 20 Unterschrift des Anordnungsbefugten Nr. 21 Änderung der förmlichen Zahlungsanordnung, ihrer

Anlagehund der begründenden Unterlagen Nr. 22 Allgemeine Zahlungsanordnungen

Dritter Abschnitt: Andere Kassenanordnungen

Nr. 23 Allgemeines

Nr. 24 Anordnungen für Wertgegenstände

Nr. 25 Sonstige Kassenanordnungen

Nr. 26 Änderungsanordnungen

Nr. 27 Kasseninterne Aufträge

ZAHLUNGEN, WERTGEGENSTÄNDE

Vierter Abschnitt: Zahlungsverkehr

Nr. 28 Bewirken von Zahlungen

Anlage 1: 'Verfahren bei der Annahme von

Schecks Anlage 2: Zahlungen in fremden Geldsorten

631

Nr. 29

Nr. 30

'Nr. 31

Nr. 32

Nr. 33

Nr. 34

Nr. 35.

Nr.

Enter Abschnitt: Arten und Form der Kassenanordnungen

l Arten der Kassenanordnungen

Nr. 2 Form der Kassenanordnungen

Nr. 36

Nr. 37

Nr. 38

Nr. 39 Nr. 40

Zahlungsarten

Förderung des unbaren Zahlungsverkehrs Verkehr mit Kreditinstituten Bargeld Wechsel

Verrechnung im Wege der Aufrechnung Verrechnung im Wege des Buchausgleichs, Verrechnung innerhalb der Kasse

Fünfter Abschnitt: Einzahlungen und Auszahlungen

Erster Unterabschnitt:

Einzahlungen

Leistungsort, Einzahlung an die zuständige Kasse Annahme von Einzahlungen Prüfung von Zahlungsmitteln und Wertsendungen

Anlage 3: Behandlung nachgemachter, verfälschter, als Falschgeld verdächtiger, beschädigter oder abgenutzer Bundesmünzen und Bundesbanknoten

Quittung bei Einzahlungen Einzahlungstag

21.7.72(4)

195. Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 15.2.1990 = MB1.NW. Nr. 13 einschl.)

631

Nr. 41 Rechtzeitige und vollständige Entrichtung von Einzahlungen

Nr. 42 Behandlung von Mehr- und Minderbeträgen sowie von gefundenem Bargeld, haushaltsmäßige Vereinnahmung von Hinterlegungen

Nr. 43 Reihenfolge der Tilgung

Nr. 44 Stundung von Ansprüchen

Nr. 45 Berechnung von Zinsen bei Einzahlungen

Zweiter Unterabschnitt:

Auszahlungen

Nr. 46 Leistung von Auszahlungen Nr. 47 Zahlungsempfänger Nr. 48 Bescheinigungen über unbare Auszahlungen und

über Verrechnungen Nr. 49 Quittung bei Auszahlungen Nr. 50 Rechtzeitige Leistung von Auszahlungen Nr. 51 Berechnung von Zinsen bei Auszahlungen

Dritter Unterabschnitt: Gemeinsame Bestimmungen Nr. 52 Auftragszahlungen Nr. 53 Berechnung von Teilbeträgen

Sechster Abschnitt: Weilgegenstände

Nr. 54. Arten der Wertgegenstande

Nr. 55 Einlieferung und Auslieferung von Wertgegenständen

Nr. 56 Verwaltung von Wertgegenständen Nr. 57 Aufbewahrung der Wertgegenstände

Siebenter Abschnitt: Geldverwaltung

Nr. 58 Verwendung der Einzahlungen

Nr. 59 Kassenistbestand

Nr. 60 Kassenbestandsverstärkung

Nr. 61 Ablieferung

Nr. 62 Kassenbehälter, Beförderung von Zahlungsmitteln

Nr. 63 Verpacken von Bundesmünzen und Bundesbanknoten

Nr. 64 Verlust von Schecks, Uberweisungs- und

Verstärkungsaufträgen sowie von Scheckvordrucken

Zu§71

Buchführung

BUCHFÜHRUNG ÜBER ZAHLUNGEN

Erster Abschnitt: Allgemeines

Nr. l Zweck der Buchführung

Nr. 2 Zuständigkeiten

Nr. 3 Grundsätze der Buchführung

Zweiter Abschnitt: Bücher

Erster Unterabschnitt:

Allgemeines Nr. 4 Arten der Bücher

Zweiter Unterabschnitt:

Zeitbücher

Nr. 5 Hauptzeitbuch Nr. 6 Vorbücher zum Hauptzeitbuch Nr. 7 Tagesabschlußbuch

Dritter Unterabschnitt:

Sachbücher Nr. 8 Titelbucb Nr. 9 Vorbüchei zum Titelbuch Nr. 10 Gesamttitelbuch Nr. 11 Verwahrungsbuch Nr. n Vorschußbuch Nr. 13 Abrechnungsbuch Nr. 14 Ändere Sachbücher

Vierter Unterabschnitt:

Hilfsbücher

Nr. 15 Kontogegenbuch Nr. 16 Schalterbuch Nr. 17 Andere Hilfsbücher

Dritter Abschnitt: Führung und Aufbewahrung der Bücher

Nr. 18 Form der Bücher

Nr.- 19 Buchungsbestimmungen

Nr. 20 Buchungstag

Nr. 21 Aufbewahren der Bücher

Anlage: Bestimmungen über das Aufbewahren der Bücher und Belege (Aufbewahrungsbestimmungen - AufbewBest -)

Vierter Abschnitt: Abschluß der Bücher

Nr. 22 Arten und Zweck der Abschlüsse Nr. 23 Tagesabschluß Nr. 24 Monatsabschluß Nr. 25 Jahresabschluß

Fünfter Abschnitt: Abrechnung

Nr. 26 Abschlußnachweisung, Einnahme- und Ausgabeübersichten

Nr. 27 Behandlung von Unrichtigkeiten beim Jahresabschluß

BUCHFÜHRUNG ÜBER WERTGEGENSTÄNDE

Nr. 28 Wertezeitbuch und Wertesachbuch Nr. 29 Wertzeichenbuch

Zu §73

Nachweis der beweglichen.Sachen

Nr. l Nachweispflicht

Nr. 2 Verzeichnisse

Nr. 3 Gegenstandsverzeichnis

Nr. 4 Verteilungsverzeichnis

Nr. 5 Benutzernachweis

Nr. 6 Bibliotheksverzeichnisse

Nr. 7 Sonderregelungen

Zu §74

Buchführung bei Landesbetrieben

Erster Abschnitt: Allgemeines

Nr. l Anwendungsbereich Nr. 2 Zuständigkeiten

Nr. 3 Bestimmungen für automatisierte Verfahren und für die Übernahme des Inhalts von Unterlagen auf Bildträger

193.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.10.1989 - MB1.NW.Nr.60einschl.)

21.7.72(5)

Zweiter Abschnitt: Zahlungen und Wertgegenstände Nr. 4 Anordnung von Zahlungen und Buchungen Nr. 5 Zahlungsverkehr, Wertgegenstände und Geldverwaltung

Dritter Abschnitt: Buchführung und Belege

Nr. 6 . Grundlagen der Buchführung

Nr. 7 Zusätzliche Erfordernisse der Buchführung

Nr. 8 Arten der Bücher

Nr. 9 Form der Bücher

Nr. 10 Buchungsbestimmungen

Nr. 11 Abschluß des Kassenbuches

Nr. 12 Belege

Dritter Abschnitt: Zahlstellenprüfung

Nr. -9 Zweck der Zahlstellenprüfung

Nr. 10 Zeitpunkt und Umfang der Zahlstellenprüfung

Nr. 11 Zahlstellenprüfer

Nr. 12 Verfahren bei der .Zahlstellenprüfung

Nr. 13 Feststellungen zur Sicherheit

Nr. 14 Niederschrift über die Zahlstellenprüfung

Nr. 15 Prüfung der Handvorschüsse

Nr. 16 Prüfung der Geldannahmestellen

Vierter Abschnitt:

Prüfung von Stellen, die für Buchungen zuständig sind

Nr. 17 Verfahren bei der Prüfung

631

Vierter Abschnitt: Rechnungslegung

Nr. 13 Jahresabschluß und Lagebericht

Nr. 14 Bilanzgewinn, Bilanzverlust

Nr. 15 Zwischenabschlüsse

Nr. 16 Inventar

Nr. 17 Aufbewahren der Unterlagen

Fünter Abschnitt: Prüfungen

Nr. 18 Unvermutete Prüfungen

Nr. 19 Prüfung des Jahresabschlusses

Zu § 75

Belegpflicht

Nr. l Begriff und Arten der Belege

Nr. 2 Zuständigkeiten

Nr. 3 Begriff und Bestandteile der Rechnungsbelege Nr. 4 Führung des Nachweises der Erfassung, Sollstel lung oder Zahlung

Nr. 5 Begriff und Bestandteile der Kassenbelege

Nr. 6 Belege in Zahlstellen

Nr. 7 Arbeitsablaufbelege

Nr. 8 Andere Belege

Nr. 9 Ordnen der Rechnungsbelege

Nr. 10 Ordnen der Kassenbelege

Nr. 11 Ordnen der sonstigen Belege

Nr. 12 Aufbewahren der Belege

Zu §78

Unvermutete Prüfungen

Erster Abschnitt: Allgemeines

Nr. l Zu prüfende Stellen

Nr.

Zweiter Abschnitt: Kassenprüfung

2 Zweck der Kassenprüfung

Nr. 3 Zeitpunkt und Umfang der Kassenprüfung

Nr. 4 Kassenprüfer

Nr. S Verfahren bei der Kassenprüfung

Nr. 6 Feststellungen zur Kassensicherheit

Nc 7 Niederschrift über die Kassenprüfung

Nr. 8 Lauf ende Prüfung

Fünfter Abschnitt:

Prüfung von Stellen,

die für die Verwaltung von Vorräten

zuständig sind

Verfahren bei der Prüfung

Nr. 18

Zu § 79

Kassen des Landes

Erster Abschnitt:

Gliederung der Kassen, Aufgaben

der Kassen und Zahlstellen

Nr. l Gliederung der Kassen

Nr. 2 Zuständigkeit der Landeskassen

Nr. 3 Aufgaben der Landeskasse

Anlage 1:. Besondere Bestimmungen für Gerichte. Staatsanwaltschaften und Einrichtungen des Strafvollzugs Nr. 4 Aufgaben der Landeshauptkasse Nr. 5 Errichtung von Zahlstellen, Zahlstelle'nbestim-

mungen

Anlage 2: Zahlstellenbestimmungen (ZBest)

Zweiter Abschnitt:

Einrichtung und Geschäftsgang

der Kasse.

Nr. 6 Einrichtung der Landeskasse

Nr. 7 Allgemeine Obliegenheiten der Beamten und Angestellten der Landeskasse

Nr. 8 Besondere Obliegenheiten des Kassenleiters

Nr. 9 Kassenübergabe

Nr. 10 Besondere Obliegenheiten des Sachgebietsleiters

Nr. 11 Sachgebiet Zahlungsverkehr

Nr. 12 Sachgebiet Buchführung

Nr. 13 Sachgebiet Allgemeine Verwaltung

Nr. 14 Sachgebiet Automatisierte Datenverarbeitung

Nr. 15 Sachgebiet Vollstreckung

Nr. 16 Geschäftsgang in der Landeskasse

Nr. l? Einrichtung und Geschäftsgang der Landes* hauptkasse

Dritter Atechnitt: ' Aufsicht über die Kane Nr. 18 Kassenaufsichtsbeamter

631

21.7.72(5)

233. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 8. 1996 = MBl. NW. Nr. 48 einschl.)

Vierter Abschnitt:

Bestimmungen für automatisierte Verfahren und für die Übernahme des Inhalts von Unterlagen

auf Bildträger Nr. 19 Bestimmungen für automatisierte Verfahren

Anlage 3: Bestimmungen über den Einsatz von automatisierten Verfahren im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR-ADV-Best)

Nr. 20 Bestimmungen für die Übernahme des Inhalts von Unterlagen auf Bildträger Anlage 4: Bestimmungen für die Übernahme des Inhalts von aufzubewahrenden Unterlagen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens auf Bildträger Zu 8 80 (HKR-Mikrofilm'-Best)

Rechnungslegung

Nr. Nr.

Erster Abschnitt:

Allgemeines

Zweck und Umfang der Rechnungslegung Zuständigkeiten

Zweiter Abschnitt: Einzelrechnung

Nr. *3 Rechnungslegungsbücher

Nr. 4 Rechnungsnachweisungen

Nr. 5 Nachweis der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse

Nr. 6 Nachweis der nicht abgerechneten Abschlagsauszahlungen

Nr. 7 Rechnungslegung für einen längeren Zeitraum als ein Haushaltsjahr

Dritter Abschnitt: Gesamtrechnung

Nr. 8 Gesamtrechnungsnachweisung

•\

Vierter Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen ! Nr. 9 Sonstige Rechnungsunterlagen Nr.. 10 Ordnen und Aufbewahren der Rechnungsunterlagen

Nr. 11 Vorlage der Einzel- und der Gesamtrechnung Nr. 12 Ergänzende Bestimmungen

Nr. 13

Fünfter Abschnitt: Haushaltsrechnung

Beiträge zur Haushaltsrechnung

233. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 8. 1996 = MBl. NW. Nr. 48 einschl.) 21. 7. 72 (6)

Zu §102 C01

. Unterrichtung des Landesrechnungshofes

Zu §105

Grundsatz

Zu §115

öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse

Zu §117

Inkrafttreten

Nr. l Übergangsregelungen

Nr. 2 Andere oberste Landesbehörden

Anlage: Auszug aus den Wirtschaftsbestim-mun'gen für die Reichsbehörden (RWB) vom" 11. 2, 1929

21.7.72(6)

198.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.8.1990 = MB1.NW. Nr. 60 einschl.)

631

Zu §4

Haushaltsjahr für die Bewirtschaftung der landeseigenen Forsten ist das Forstwirtschafts jähr, das mit dem 1. Oktober beginnt und mit dem 30. September endet Es wird nach dem Kalenderjahr benannt, in dem es endet

Zu §7

l Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

1.1 Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist bei allen Maßnähmen des Landes einschließlich solcher organisatorischer und verfahrensrnaßiger Art die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln anzustreben. Die günstigste Zweck-Mittel-Relation besteht dann, daß entweder

- ein bestimmtes Ergebnis mit möglichst geringem Einsatz von Mitteln oder

- mit einem bestimmten Einsatz von Mitteln das bestmögliche Ergebnis

erzielt wird. Die aufzuwendenden Mittel sind gemäß dem Grundsatz der Sparsamkeit auf den zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe notwendigen Umfang zu beschränken.

' .2 Bei d«-r Planung neuer abgrenzbarer Maßnahmen sind insbesondere die Ziele. alternaJwe Losungsinöglich-keitc n, die Kosten einschließlich der Folgekosten und der Nutzen (dabei gesondert die Auswirkungen auf den Landeshaushalt), die Dringlichkeit der Maßnahmen und der Zeitplan ihrer Verwirklichung zu untersuchen. Außerdem ist zu prüfen, ob die Maßnahmen durch Inanspruchnahme r-der Erweiterung einer bestehenden Einrichtung innerhalb oder außerhalb des jewi-iligen Geschäftsbereichs oder durch eine Einrichtung außerhalb der Landesverwaltung wirksamer oder kostensparender durchgeführt werden können. Ist das angestrebte Ergebnis aus finanziellen Gründen endgültig nicht in vollem Umfang zu erreichen, so ist zu prüfen, ob das zur Zeit t rreichbare Ergebnis den Einsatz von Mitteln überhaupt rechtfertigt.

1.3 Bei der Untersuchung einzelner oder alternativer Maßnahmen ist die nach den Erfordernissen des Einzelfalles einfachste und am wenigsten aufwendige Methode anzuwenden. In Betracht kommen unabhängig von § 7 Abs. 2 insbesondere Einnahmen- und Äusgabenverglei-che oder betriebswirtschaftliche Investitionsrech-nungen.

1.4 Bei Maßnahmen, die voraussichtlich einen einmaligen Mitlelbedarf von mehr als 1000000 DM oder einen laufenden Mittelbedarf von jährlich mehr als 50000C DM erfordern, ist das Ergebnis der Untersuchung entsprechend Nr. 1.2 m einem Vermerk festzuhalten, soweit nicht der zuständige Minister im Einvernehmen mit.dem Finanzminister Aufgabenbereiche festlegt, für die andere Wertgrenzen gelten.

1.5 Im Wege der Erfolgskontrolle (Ergebrusprüfung) soll insbesondere untersucht werden

1.51 während d*er Durchführung von mehrjährigen Maßnahmen mindestens jährlich, ob die Zwischenergebnisse im Rahmen der Planung liegen, die Planung anzupassen ist und die Maßnahmen weiterzuführen oder einzustellen sind,

1.52 nach der Durchführung von Maßnahmen, ob das erreichte Ergebnis der ursprünglichen oder angepaßten Planung entspricht, die Maßnahmen zu revidieren sind und Erfahrungswerte gesichert werden können.

1.6 Besteht für den Erwerb oder die Nutzung von Vermögensgegenständen eine Wahlmöglichkeit zwischen Kauf-, Miet-, Leasing-, Mietkaufverträgen oder ähnlichen Verträgen, so ist vor dem Vertragsschluß zu prüfen, welche Vertragsart für das Land am wirtschaftlichsten ist. Das Ergebnis der Prüfung ist aktenkundig zu machen. Ein Mangel an Haushaltsmitteln für den Erwerb durch Kauf reicht als Rechtfertigungsgrund für die Begründung von Dauerschuldverhältnissen nicht aus.

2 Nutzen-Kosten-Untersuchungen 2.1 Beschreibung

2.11 Nutzen-Koster.-Untersuchungen gehen über die Kostenvergleiche der Nr. 1.3 hinaus, indem sie auch gesellschaftliche Nutzen und Kosten einbeziehen, die die einzelwirtschaftlichen Nutzen und Kosten übersteigen.

2.12 Nutzen-Koslen-Untersuchungen dienen zugleich der Koordinierung von Verwaltung zum gleichen Projekt in verschiedenen Geschäftsbereichen (Ressorts) und auf verschiedenen Ebenen (z.B. Bund/Land; Land/Gemeinden). Ihr Wert hegt in der Verfügbarmachung von Informationen für andere Entscheidungsträger zum gleichen Projekt, nicht nur -in der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Entscheidung. Die arbeitsteilig beschränkten Zuständigkeitsbereiche können dadurch wieder zusammengeführt werden. Nutzen-Kosten-Untersuchungen leisten mithin zugleich Beitrage zur koordinierten Aufgabenplanung; sie können zur Rol-lenversrhiebung vom Analytiker zum Koordinator und Promoter von Willensbildungsprozessen führen; das ist schon bei der Aufgabenstellung (Zuständigkeit,- Beteiligung) organisatorisch zu berücksichtigen.

2 13 Nutzen-Kosten-Untersuchungen beziehen sich auf Maßnahmen im Planungsstadium. Entsprechende Untersuchungen bei abgeschlossenen Maßnahmen sind Mittel der Ergebnisprufung (vgl. Nr. 2.34)

2.14 Bej Nutzen-Kosten-Untersuchungen sind alle erfaßbaren Vor- und Nachteile einer Maßnahme in einer zum Zweck des Vergleichs geeigneten Form zu beschreiben und nach Möglichkeit zu quantifizieren.

2.15 Die Auswirkungen der untersuchten Maßnahmen auf den Haushalt des Landes und anderer beteiligter juristischer Personen des öffentlichen Rechts sind gesondert aufzuzeigen.

2.2 Anwendungsbereich

2 21' Maßnahmen können sowohl einzelne Vorhaben als auch aufeinander bezogene Einzelvörhaben (Programme) sein.

2.22 Geeignet für die Nutzen-Kosten-Untersuchting sind Maßnahmen,

2.221 die gekennzeichnet sind durch eine Vielzahl von Vor-und Nachteilen für einzelne oder mehrere Küsten- und Nutzenträger, wobei die Auswirkungen räumlich und zeitlich unterschiedlich.anfallen können, und

2.222 die innerhalb eines Aufgabenbereichs und unter Be-iiickairhtigung der Gesamtausgaben des Emzetylans oder des Gebdmthaushalts einen maßgeblichen Anleil an den voraussichtlichen Finan?ierungsmitteln -,les Landes beanspruchen oder für Dritte von erheblicher finanzieller Bedeutung sind.

2.23 Der zuständige Minister legt im Einvernehmen mit dem Fmanzminisier die Aufgabenbereiche, die Maßnahmearten und die Wertgrenzen fest, innerhalb deren Nutzen-Kosten-Untersuchungen in Betracht kommen.

2.3 Verfahren

2.31 Werden Maßnahmen vorgesehen, die die Voraussetzungen dei Nr. 2.2 erfüllen, so hat der zuständige Minister sie dem Finanzmimster zu dem von diesem, festzulegenden Zeitpunkt anzuzeigen. Dabei ist anzugeben, welche Ausgaben dem Land für die einzelnen Untersuchungen voraussichtlich erwachsen.

2.32 ' Soweit Nutzen-Kosten-Untersuchungen vorliegen, sind sie

2.321 Hilfsmittel für die Programmfindung und Programm-aufstelluhg,

2.322 Bestandteil der Unterlagen nach § 24.

2.33 Die Untersuchung soll so früh wie möglich beginnen, um einer Präjudizierung durch Vorentscheidungen in Teilbeieichen zuvorzukommen.

Bei der Termingestaltung ist auf einen angemessenen Zeitbedarf für alle beteiligten Stellen zu achten.

2.34 Auf die Ergebnisprüfung ist Nr. 1.5 entsprechend anzuwenden.

193.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.10.1989 = MB1.NW. Nr. 60 einschl.)

21. 7. 72 (7)

2.4 Erläuterungen

Zur Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen erlaßt der Finanzminister einführende Hinweise.

631