Tarifstelle 1 bis 1.3.4
(Reihenfolge der Darstellung: Tarifstelle/Gegenstand/Gebühr Euro)

 

1
Allgemeines

 

1.1
Allgemeine Angelegenheiten

 

Die Tarifstellen 1.1.1 bis 1.1.6 und 1.1.9 finden nur Anwendung, soweit in den nachfolgenden Tarifstellen des Allgemeinen Gebührentarif nichts Anderweitiges geregelt ist.

 

1.1.1
Beglaubigungen
Beglaubigung einer Abschrift, Kopie, Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung
Gebühr: Euro 20 bis 100

 

1.1.2
Bescheinigungen, Zweitschriften
Erteilung einer Bescheinigung oder Ausstellung einer Zweitschrift
Gebühr: Euro 20 bis 100

 

1.1.3
Kopien, Ablichtungen oder Ausdrucke
Anfertigung von Kopien, Ablichtungen oder Ausdrucken

 

1.1.3.1
je DIN-A4-Kopie von Papiervorlagen
Gebühr: Euro 0,10 je Seite

 

1.1.3.2
je DIN-A3-Kopie von Papiervorlagen
Gebühr: Euro 0,15 je Seite

 

1.1.3.3
je Ausdruck von elektronischen Dokumenten
Gebühr: Euro 0,25 je Seite

 

1.1.4
Auskünfte
Erteilung von mündlichen oder schriftlichen Auskünften
Gebühr: Euro 10 bis 100

 

1.1.5
Einheitliches Wegegeld
Wegegeld für Amtshandlungen, die teilweise oder vollständig außerhalb der Dienststelle vorgenommen werden

 

1.1.5.1
bis zu 10 km
Gebühr: Euro 3,25

 

1.1.5.2
von mehr als 10 km und bis zu 20 km
Gebühr: Euro 6,50

 

1.1.5.3
von mehr als 20 km und bis zu 30 km
Gebühr: Euro 9,75

 

1.1.5.4
von mehr als 30 km
Gebühr: Euro 13

 

Hinweis zu Tarifstellen 1.1.5:
Werden am gleichen Tag mehrere Amtshandlungen an demselben Ort für denselben Gebührenschuldner erledigt, kann das Wegegeld nur einmal erhoben werden. Für die Berechnung ist es unerheblich, mit welchem Verkehrsmittel die Wegstrecke zurückgelegt wird.

 

1.1.6
Versendung von Akten
Gebühr: Euro 5 bis 100

 

1.1.7
Auffangtarifstelle
Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen
Gebühr:
Euro 0 bis 500

 

1.1.8
Rechtsbehelfe
Erteilung von Bescheiden über die Zurückweisung von Widersprüchen gemäß § 15 Absatz 4 des Gebührengesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV. NRW. S. 524) in der jeweils geltenden Fassung

 

1.1.8.1
Dritter, die sich durch die Sachentscheidung beschwert fühlen
Gebühr: Euro 10 bis 500

 

1.1.8.2
gegen Kostenentscheidungen
Gebühr: Euro 10 bis 250

 

1.1.9
Zeugnisse
Gebühr: Euro 2,50 bis 25

 

1.2
Presserechtliche Angelegenheiten
Befreiung gemäß § 9 Absatz 3 des Landespressegesetzes NRW vom 24. Mai 1966 (GV. NRW. S. 340) in der jeweils geltenden Fassung
Gebühr: Euro 50 bis 500

 

1.3
Datenschutzrechtliche Angelegenheiten
Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35)

 

1.3.1
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH nach Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679

 

1.3.1.1
erstmalige Akkreditierung

 

1.3.1.1.1
bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand
Gebühr: Euro 5 000 bis 30 000

 

1.3.1.1.2
bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung umfangreicher Personalunterlagen
Gebühr: Euro 10 000 bis 40 000

 

1.3.1.2
Verlängerung einer Akkreditierung

 

1.3.1.2.1
bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand
Gebühr: Euro 5 000 bis 30 000

 

1.3.1.2.2
bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung umfangreicher Personalunterlagen

Gebühr: Euro 10 000 bis 40 000

 

1.3.2
Genehmigung der Zertifizierungskriterien gemäß Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe f in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679

 

1.3.2.1
erstmalige Genehmigung
Gebühr: 2 500 bis 30 000

 

1.3.2.2
Verlängerung einer Genehmigung
Gebühr: 2 000 bis 25 000

 

1.3.3
Genehmigung von Verhaltensregeln nach Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe d in Verbindung mit Artikel 40 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679

 

1.3.3.1
erstmalige Genehmigung
Gebühr: 2 500 bis 30 000

 

1.3.3.2
Verlängerung einer Genehmigung
Gebühr: 2 000 bis 25 000

 

1.3.4
Akkreditierung von Überwachungsstellen nach Artikel 41 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679

 

1.3.4.1
erstmalige Akkreditierung

 

1.3.4.1.1
bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand
Gebühr: Euro 5 000 bis 25 000

 

1.3.4.1.2
bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung umfangreicher Personalunterlagen
Gebühr: Euro 10 000 bis 30 000

 

1.3.4.2
Verlängerung einer Akkreditierung

 

1.3.4.2.1
bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand
Gebühr: Euro 5 000 bis 25 000

 

1.3.4.2.2
bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung umfangreicher Personalunterlagen
Gebühr: Euro 10 000 bis 30 000