Anlage:
der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
2. Beglaubigung von Urkunden: € 2 pro Seite
3. Verfahren zur Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen aufgrund von im Ausland erworbenen Qualifikationen einschließlich der Durchführung der Eignungs-, Defizit- oder Kenntnisprüfung: € 500
4. Bearbeitung von Anträgen einschließlich der Durchführung von mündlichen Prüfungen zur Erteilung einer Gebiets- oder Zusatzbezeichnung: € 500, je mündlicher Wiederholungsprüfung € 220
5. Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Gebiets- oder Zusatzbezeichnung soweit keine mündliche Prüfung stattfindet: € 280
6. Verfahren
zur Erteilung oder Verlängerung der Weiterbildungsbefugnis: € 150
6a. Verfahren zur Zulassung einer Weiterbildungsstätte oder ihrer Verlängerung: € 400
7. Begutachtungen: je nach Aufwand zwischen € 100 und € 1.000
7a. Stellungnahmen zu im Ausland erworbenen Qualifikationen: € 25 bis € 200
8. Verfahren zur Ermittlung der für die psychotherapeutische Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse nach § 2 Absatz 1 Nummer 5 PsychThG (auch bei Wiederholungsprüfung): € 880
9. (weggefallen)
10. (weggefallen)
11. (weggefallen)
12. Aufnahme in die Sachverständigenlisten der Kammer mit vorangegangener Überprüfung der Voraussetzungen:
€ 200 für den ersten Bereich, € 100 für jeden weiteren Bereich, bei Verlängerung € 150 je Bereich
13. Mahnverfahren über rückständige Beitrags- und Kostenforderungen
Die Mahngebühr beträgt pauschal € 5
14. Bearbeitung nicht eingelöster rücklaufender Lastschriften: € 12
15. Verwaltungsmehraufwand im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Meldeverpflichtungen: € 25
16. Akkreditierungsgebühren für Fortbildungsveranstaltungen:
Kategorie A, B und C:
- Bei Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen in Papierform durch den Veranstalter und notwendiger manueller Erfassung der Teilnehmerpunkte durch die PTK NRW: € 120
- Bei Vorlage maschinell einlesbarer Teilnehmerlisten (Barcodes) durch den Veranstalter: € 100
- Bei
direkter elektronischer Übermittlung der Teilnehmerpunkte an den Elektronischen
Informationsverteiler durch den Veranstalter: € 80
Abweichend davon wird für die Akkreditierung von Veranstaltungen der Kategorie A, B und C keine Gebühr erhoben, wenn die Veranstaltung für die Teilnehmer kostenfrei angeboten wird.
Kategorie E:
tutoriell unterstützte Online- und Blended-Learning-Maßnahmen:
- Erste Fortbildungseinheit: € 300,00
- Jede weitere Fortbildungseinheit: € 40,00
Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version:
- Erste Fortbildungseinheit (beschränkt auf 1 Jahr): € 300,00
- Jede weitere Fortbildungseinheit (beschränkt auf 1 Jahr): € 40,00
Verlängerungsanträge für die vorbezeichneten Fortbildungsmaßnahmen: € 155,00
Reflexive Veranstaltungen: € 20
Supervisoren (für 5 Jahre): € 100
Akkreditierung von
Fortbildungsveranstaltern: € 100 bis € 800
18. Verwaltungstätigkeiten,
die nach Art und Umfang im Gebührenverzeichnis nicht näher bestimmt und die mit
besonderem Aufwand verbunden sind: € 10 bis € 1.000
19. Die Gebührenhöhe für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Psychotherapeutenkammer NRW oder ihrer Einrichtungen richtet sich nach dem Aufwand und den Kosten, die mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen. Die jeweilige Gebührenhöhe wird im Einzelfall mit der Ausschreibung der Veranstaltung bekannt gemacht.“