Anlage 2
In den Anlagen 1 – 12 sind beispielhaft Muster für die durch die Verwaltungsvorschriften festgeschriebenen Erhebungen beigefügt. Sie sind – je nach den Gegebenheiten vor Ort – anzupassen bzw. zu ergänzen.
Zu Anlagen 2.1, 2.2, 2.4, 2.6, 2.7, 2.8, 2.9 und 2.10
Als Muster eines Erhebungsbogens
ist jeweils beispielhaft die Laufbahn der allgemeinen inneren Verwaltung sowie
die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte gewählt
worden. Die Muster sind um die anderen Laufbahnen und Laufbahngruppen zu ergänzen.
Zu Anlagen 2.2, 2.8 und 2.10
Aufgrund der unterschiedlichen
Organisationsformen innerhalb der Landesverwaltung besteht gerade bei diesen
Erhebungsbögen entsprechend der in der Dienststelle vorhandenen Funktionen Anpassungsbedarf.
Zu Anlagen 2.11 und 2.12
Die Bezugsgrößen richten sich
nach den Vorgaben des § 7 LGG.
Erhebungsbogen zur Ausbildung
Zur Erhebung der Angaben zur
Ausbildung sind die spezifischen Besonderheiten der Dienststelle zugrunde zu legen.
Zusätzliche Erhebungen
Je nach Dienststelle/Ressort können folgende zusätzliche Erhebungen notwendig sein:
-
Befristete Arbeitsverhältnisse
-
Abordnung zu anderen Dienststellen
(bei Voraussetzung zur Besetzung von Führungspositionen oder Beförderung)
-
Übertragung/Beteiligung an Projektarbeit
(bei Voraussetzung zur Besetzung von Führungspositionen oder Beförderung)
-
Einbeziehung von Beurlaubten
(z.B. Urlaubs- und Krankheitsvertretung)
-
Teilzeit-Stellenanteile (z.B. zur Entwicklung von
Arbeitszeitmodellen)
-
Vertretungen
- Besetzung von Gremien