Tarifstelle
1 bis 1.3.5.2
(Reihenfolge
der Darstellung: Tarifstelle/Gegenstand/Gebühr Euro)
1
Allgemeines
1.1
Allgemeine Angelegenheiten
Die Tarifstellen 1.1.1 bis 1.1.6 und 1.1.9 finden nur Anwendung, soweit in den nachfolgenden Tarifstellen des Allgemeinen Gebührentarif nichts Anderweitiges geregelt ist.
1.1.1
Beglaubigungen
Beglaubigung einer Abschrift, Kopie, Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung
Gebühr: Euro 20 bis 100
1.1.2
Bescheinigungen, Zweitschriften
Erteilung einer Bescheinigung oder Ausstellung einer Zweitschrift
Gebühr: Euro 20 bis 100
1.1.3
Kopien, Ablichtungen oder Ausdrucke
Anfertigung von Kopien, Ablichtungen oder Ausdrucken
1.1.3.1
je DIN-A4-Kopie von Papiervorlagen
Gebühr: Euro 0,10 je Seite
1.1.3.2
je DIN-A3-Kopie von Papiervorlagen
Gebühr: Euro 0,15 je Seite
1.1.3.3
je Ausdruck von elektronischen Dokumenten
Gebühr: Euro 0,25 je Seite
1.1.4
Auskünfte
Erteilung von mündlichen oder schriftlichen Auskünften
Gebühr: Euro 10 bis 100
1.1.5
Einheitliches Wegegeld
Wegegeld für Amtshandlungen, die teilweise oder vollständig außerhalb der
Dienststelle vorgenommen werden
1.1.5.1
bis zu 10 km
Gebühr: Euro 3,25
1.1.5.2
von mehr als 10 km und bis zu 20 km
Gebühr: Euro 6,50
1.1.5.3
von mehr als 20 km und bis zu 30 km
Gebühr: Euro 9,75
1.1.5.4
von mehr als 30 km
Gebühr: Euro 13
Hinweis
zu Tarifstellen 1.1.5:
Werden am gleichen Tag mehrere Amtshandlungen an demselben Ort für denselben Gebührenschuldner
erledigt, kann das Wegegeld nur einmal erhoben werden. Für die Berechnung ist
es unerheblich, mit welchem Verkehrsmittel die Wegstrecke zurückgelegt wird.
1.1.6
Versendung von Akten
Gebühr: Euro 5 bis 100
1.1.7
Auffangtarifstelle
Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht
einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen öffentlichen
Interesse dienen
Gebühr: Euro 0 bis 500
1.1.8
Rechtsbehelfe
Erteilung von Bescheiden über die Zurückweisung von Widersprüchen gemäß § 15
Absatz 4 des Gebührengesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
August 1999 (GV. NRW. S. 524) in der jeweils geltenden Fassung
1.1.8.1
Dritter, die sich durch die Sachentscheidung beschwert fühlen
Gebühr: Euro 10 bis 500
1.1.8.2
gegen Kostenentscheidungen
Gebühr: Euro 10 bis 250
1.2
Presserechtliche Angelegenheiten
Befreiung
gemäß § 9 Absatz 3 des Landespressegesetzes NRW vom 24. Mai 1966 (GV. NRW. S.
340) in der jeweils geltenden Fassung
Gebühr: Euro 50 bis 500
1.3
Datenschutzrechtliche Angelegenheiten
Amtshandlungen
nach der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der
Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S.
1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021,
S. 35)
1.3.1
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen in Zusammenarbeit mit der Deutschen
Akkreditierungsstelle GmbH nach Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe e in Verbindung
mit Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679
1.3.1.1
erstmalige Akkreditierung
1.3.1.1.1
bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand
Gebühr: Euro 5 000 bis 30 000
1.3.1.1.2
bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung
umfangreicher Personalunterlagen
Gebühr: Euro 10 000 bis 40 000
1.3.1.2
Verlängerung einer Akkreditierung
1.3.1.2.1
bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand
Gebühr: Euro 5 000 bis 30 000
1.3.1.2.2
bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung
umfangreicher Personalunterlagen
Gebühr: Euro 10 000 bis 40 000
1.3.1.3
Überwachung der Akkreditierung einschließlich Wiederholungsbegutachtung
Gebühr: 1 000 bis 25 000
1.3.1.4
Widerruf einer Akkreditierung
Gebühr: 1 000 bis 25 000
1.3.2
Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung der Zertifizierungskriterien
gemäß Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe f in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 5 der
Verordnung (EU) 2016/679
1.3.2.1
Genehmigung
Gebühr: Euro 5 000 bis 40 000
1.3.2.2
Änderung einer Genehmigung
Gebühr: 1 000 bis 25 000
1.3.2.3
Ablehnung eines Antrags auf Genehmigung
Gebühr: 1 000 bis 25 000
1.3.3
Prüfung von Kriterien für ein Europäisches Datenschutzsiegel gemäß Artikel 64
Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679
Gebühr: 5 000 bis 40 000
1.3.4
Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung von Verhaltensregeln nach
Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe d in Verbindung mit Artikel 40 Absatz 5 der
Verordnung (EU) 2016/679
1.3.4.1
Genehmigung
Gebühr: 2 500 bis 30 000
1.3.4.2
Änderung der Genehmigung
Gebühr: 1 000 bis 25 000
1.3.4.3
Ablehnung der Verhaltensregeln
Gebühr: 1 000 bis 25 000
1.3.5
Akkreditierung von Überwachungsstellen nach Artikel 41 Absatz 1 der Verordnung
(EU) 2016/679
1.3.5.1
Akkreditierung
1.3.5.1.1
bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand
Gebühr: Euro 5 000 bis 25 000
1.3.5.1.2
bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung
umfangreicher Personalunterlagen
Gebühr: Euro 10 000 bis 30 000
1.3.5.2
Widerruf einer Akkreditierung
Gebühr: 1 000 bis 25 000