Anlage 1*)

In das Verfahren der Zentralstelle
einbezogene Studiengänge

 

1. Studiengänge ohne Fachhochschulstudiengänge mit dem Abschluss Diplom, Magister, Promotion (als erstem Abschluss) oder Staatsexamen (ohne Lehrämter) im bundesweiten Verfahren (zu § 1 Satz 2):

 

- Biologie

- Medizin

- Pharmazie

- Psychologie

- Tiermedizin

- Zahnmedizin

 

2. Studiengänge (ohne Lehrämter) an den Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (zu § 24):

 

- Lebensmittelchemie

- Rechtswissenschaft

 

3. Studiengänge mit einem Lehramtsabschluss an den Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (zu § 24):

 

- Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen - Studienschwerpunkt Grundschule -

 

im Fach Deutsch (auch in Kombination mit Mathematik)

im Fach Mathematik (auch in Kombination mit Deutsch)

 

- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
im Fach Biologie

 

 

*)

Anlage zuletzt geändert durch 2. ÄndVO v. 5.5.2007 (GV. NRW. S. 183), in Kraft getreten mit Wirkung v. 5. Mai 2007.