Anlage 2

Kostenordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle

 

Für die Übernahme, Abholung, Beförderung, Verarbeitung und Beseitigung radioaktiver Abfälle werden von der Landessammelstelle folgende Kosten berechnet:

 

 

1

 

2

 

3

 

4

 

5

 

Behältertyp

 

Abfallsorte

 

Volumen (l)

 

Kosten je Gebinde in EURO

HWZ < 100 Tage

 

Kosten je Gebinde in EURO

HWZ > 100 Tage

 

Großbehälter

 

1

 

200

 

nicht zulässig

 

3945

 

Großbehälter

 

2

 

200

 

nicht zulässig

 

3209

 

Kunststoffbehälter

 

2

 

60

 

290

 

nicht zulässig

 

Kleinbehälter

 

1

 

15

 

nicht zulässig

 

357

 

Kleinbehälter

 

2

 

15

 

nicht zulässig

 

299

 

Kunststoffbehälter

 

6

 

30

 

495

 

495

 

PE-Behälter

 

4

 

10

 

207

 

207

 

nach Absprache

 

alle

 

< 1

 

auf Anfrage

 

auf Anfrage

 

nach Absprache

 

3

 

nach Absprache

 

auf Anfrage

 

auf Anfrage

 

Kombipackbehälter

 

5

 

30

 

886

 

886

 

Gefüllte Szintillator-

fläschchen (PE)

 

7

 

30

 

  H 3: a < 1000 Bq/g

C 14: a < 80 Bq/g

196 *)

 

  H 3: a > 1000 Bq/g

C 14: a > 80 Bq/g

403 *)

 

Inanspruchnahme des

Abholdienstes

 

---

 

---

 

  1,50 EURO/km für LKW         **)

0,70 EURO/km für Kombi-PKW

 

 1,50 EURO/km für LKW        **)

0,70 EURO/km für Kombi-PKW

 

  *) Da die Aktivität der Szintillatorflüssigkeiten zu mehr als 90 % aus dem Zerfall der Nuklide H 3 (Tritium) und C 14 (Kohlenstoff 14) resultiert, werden

      H 3 und C 14 hier als Leitnuklide aufgeführt. Ihre HWZ beträgt > 100 Tage; der Einfachheit halber sind sie trotzdem in Spalte 4 aufgenommen worden.

**) Die Wahl des Fahrzeugs bestimmt die Landessammelstelle in Abhängigkeit von Art und Volumen der Abfälle.