Anlage 2 TVÜ-Länder
Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen
für am 31. Oktober 2006 / 1. November 2006 vorhandene Beschäftigte für die Überleitung (Länder)
Teil A
Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils B
und der Ärztinnen und Ärzte im Sinne des Teils C
Entgelt- gruppe |
Vergütungsgruppe |
Lohngruppe |
15 Ü |
I
|
Keine |
15 |
Keine Stufe 6
Ia Ia nach Aufstieg aus Ib
Ib mit ausstehendem Aufstieg nach Ia
|
Keine |
14 |
Keine Stufe 6
Ib ohne Aufstieg nach Ia Ib nach Aufstieg aus IIa
IIa mit ausstehendem Aufstieg nach Ib nach 5 oder 6 Jahren
|
Keine |
13 Ü |
Keine Stufe 6
IIa mit ausstehendem Aufstieg nach Ib nach 11 oder 15 Jahren
|
Keine |
13
|
Keine Stufe 6
IIa ohne Aufstieg nach Ib
|
Keine |
12 |
Keine Stufe 6
IIa nach Aufstieg aus III
III mit ausstehendem Aufstieg nach IIa
|
Keine |
11 |
Keine Stufe 6
III ohne Aufstieg nach IIa III nach Aufstieg aus IVa
IVa mit ausstehendem Aufstieg nach III
|
Keine |
10 |
Keine Stufe 6
IVa ohne Aufstieg nach III IVa nach Aufstieg aus IVb
IVb mit ausstehendem Aufstieg nach IVa
Va in den ersten sechs Monaten der Berufsausübung, wenn danach IVb mit Aufstieg nach IVa (Zuordnung zu Stufe 1)
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Keine |
9
|
IVb ohne Aufstieg nach IVa (keine Stufe 6) IVb nach Aufstieg aus Va ohne weiteren Aufstieg nach IVa (keine Stufe 6) IVb nach Aufstieg aus Vb (keine Stufe 6)
Va mit ausstehendem Aufstieg nach IVb ohne weiteren Aufstieg nach IVa (keine Stufe 6) Va ohne Aufstieg nach IVb (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
Vb mit ausstehendem Aufstieg nach IVb (keine Stufe 6) Vb ohne Aufstieg nach IVb (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in der Stufe 3, keine Stufen 5 und 6) Vb nach Aufstieg aus Vc (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
|
9 (Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6) |
8 |
Vc mit ausstehendem Aufstieg nach Vb Vc ohne Aufstieg nach Vb Vc nach Aufstieg aus VIb |
8a
8 mit ausstehendem Aufstieg nach 8a
7 mit ausstehendem Aufstieg nach 8 und 8a
|
7 |
Keine |
7a
7 mit ausstehendem Aufstieg nach 7a 7 nach Aufstieg aus 6
6 mit ausstehendem Aufstieg nach 7 und 7a
|
6 |
VIb mit ausstehendem Aufstieg nach Vc VIb ohne Aufstieg nach Vc VIb nach Aufstieg aus VII
|
6a
6 mit ausstehendem Aufstieg nach 6a 6 nach Aufstieg aus 5
5 mit ausstehendem Aufstieg nach 6 und 6a
|
5
|
VII mit ausstehendem Aufstieg nach VIb VII ohne Aufstieg nach VIb VII nach Aufstieg aus VIII
|
5a
5 mit ausstehendem Aufstieg nach 5a 5 nach Aufstieg aus 4
4 mit ausstehendem Aufstieg nach 5 und 5a
|
4 |
Keine |
4a
4 mit ausstehendem Aufstieg nach 4a 4 nach Aufstieg aus 3
3 mit ausstehendem Aufstieg nach 4 und 4a |
3 |
Keine Stufe 6
VIII mit ausstehendem Aufstieg nach VII VIII ohne Aufstieg nach VII VIII nach Aufstieg aus IXb |
3a
3 mit ausstehendem Aufstieg nach 3a 3 nach Aufstieg aus 2 und 2a mit ausstehendem Aufstieg nach 3a 3 nach Aufstieg aus 2a mit ausstehendem Aufstieg nach 3a 3 nach Aufstieg aus 2 und 2a (keine Stufe 6)
2a nach Aufstieg aus 2 mit ausstehendem Aufstieg nach 3 und 3a 2a mit ausstehendem Aufstieg nach 3 und 3a 2a nach Aufstieg aus 2 mit ausstehendem Aufstieg nach 3 (keine Stufe 6)
2 mit ausstehendem Aufstieg nach 2a, 3 und 3a 2 mit ausstehendem Aufstieg nach 2a und 3 (keine Stufe 6)
|
2 Ü |
Keine |
2a
2 mit ausstehendem Aufstieg nach 2a 2 nach Aufstieg aus 1
1 mit ausstehendem Aufstieg nach 2 und 2a |
2 |
IXa
IXb mit ausstehendem Aufstieg nach VIII IXb mit ausstehendem Aufstieg nach IXa IXb nach Aufstieg aus X (keine Stufe 6)
X (keine Stufe 6)
|
1a (keine Stufe 6)
1 mit ausstehendem Aufstieg nach 1a (keine Stufe 6) |
1 |
Keine |
Keine |
Teil B
Lehrkräfte, für die nach Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen
Vergütungsgruppen die Anlage 1 a zum BAT/BAT-O nicht gilt
Entgelt- gruppe |
Überleitung Lehrkräfte "Erfüller" Vergütungsgruppe |
Überleitung Lehrkräfte "Nichterfüller" Vergütungsgruppe |
15 Ü |
I
|
- |
15 |
Ia
|
- |
14 |
Ib
|
Ib nach Aufstieg aus IIa |
13 |
IIa |
IIa ohne Aufstieg nach Ib IIa mit ausstehendem Aufstieg nach Ib
|
12 |
- |
IIa nach Aufstieg aus III IIa nach Aufstieg aus IIb III mit ausstehendem Aufstieg nach IIa IIb mit ausstehendem Aufstieg nach IIa
|
11 |
III |
IIb ohne Aufstieg nach IIa III ohne Aufstieg nach IIa III nach Aufstieg aus IVa IVa mit ausstehendem Aufstieg nach III
|
10 |
IVa |
IV a ohne Aufstieg nach III IV a nach Aufstieg aus IVb IV b mit ausstehendem Aufstieg nach IVa
|
Entgelt- gruppe |
Überleitung Lehrkräfte "Erfüller" Vergütungsgruppe |
Überleitung Lehrkräfte "Nichterfüller" Vergütungsgruppe |
9 |
IVb
Vb (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufe 5)
|
IVb ohne Aufstieg nach IVa IVb nach Aufstieg aus Vb Vb mit ausstehendem Aufstieg nach IVb
Vb ohne Aufstieg nach IVb (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufe 5)
Vb nach Aufstieg aus Vc (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufe 5)
V b nach Aufstieg aus VI b (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufe 5)
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8 |
Vc |
Vc ohne Aufstieg Vc nach Aufstieg aus VIb Vc mit ausstehendem Aufstieg nach Vb
|
7 |
- |
-
|
6 |
- |
VIb ohne Aufstieg VIb mit ausstehendem Aufstieg nach Vc VIb mit ausstehendem Aufstieg nach Vb
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Teil C
Ärztinnen und Ärzte im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3
Entgeltgruppe
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Bezeichnung |
Ä 1 |
Arzt mit entsprechender Tätigkeit
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Ä 2 |
Facharzt mit entsprechender Tätigkeit
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Ä 3 |
Oberarzt: - Oberarzt ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber übertragen worden ist.
- Facharzt in einer durch den Arbeitgeber übertragenen Spezialfunktion, für die dieser eine erfolgreich abgeschlossene Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung nach der Weiterbildungsordnung fordert.
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Ä 4 |
Facharzt, dem die ständige Vertretung des leitenden Arztes (Chefarzt) vom Arbeitgeber übertragen worden ist. (Protokollerklärung: Ständiger Vertreter ist nur der Arzt, der den leitenden Arzt in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben vertritt. Das Tätigkeitsmerkmal kann daher innerhalb einer Klinik nur von einem Arzt erfüllt werden.)
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