Anlage 4 TVÜ-Länder
Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen
für ab dem 1. November 2006 stattfindende Eingruppierungsvorgänge (Länder)
Teil A
Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils B
Entgelt-gruppe |
Vergütungsgruppe |
Lohngruppe |
15 |
keine Stufe 6
Ia
Ib mit Aufstieg nach Ia
|
- |
14 |
keine Stufe 6
Ib ohne Aufstieg nach Ia
|
- |
13
|
keine Stufe 6
Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung voraussetzen (IIa mit und ohne Aufstieg nach Ib) [ggf. Zulage nach § 17 Abs. 8 TVÜ] und weitere Beschäftigte, die nach der Vergütungsordnung zum BAT / BAT-O unmittelbar in II a eingruppiert sind. |
- |
12 |
keine Stufe 6
III mit Aufstieg nach IIa |
- |
11 |
keine Stufe 6
III ohne Aufstieg nach IIa
IVa mit Aufstieg nach III
|
- |
10 |
keine Stufe 6
IVa ohne Aufstieg nach III
IVb mit Aufstieg nach IVa
Va in den ersten sechs Monaten der Berufsausübung, wenn danach IVb mit Aufstieg nach IVa
|
- |
9 |
IVb ohne Aufstieg nach IVa, (keine Stufe 6)
Va mit Aufstieg nach IVb ohne weiteren Aufstieg nach IVa, (keine Stufe 6)
Va ohne Aufstieg nach IVb, (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
Vb mit Aufstieg nach IVb (keine Stufe 6)
Vb ohne Aufstieg nach IVb (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
|
9 (Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6) |
8 |
Vc mit Aufstieg nach Vb
Vc ohne Aufstieg nach Vb
|
8 mit Aufstieg nach 8a
7 mit Aufstieg nach 8 und 8a |
7 |
Keine |
7 mit Aufstieg nach 7a
6 mit Aufstieg nach 7 und 7a
|
6 |
VIb mit Aufstieg nach Vc
VIb ohne Aufstieg nach Vc
|
6 mit Aufstieg nach 6a
5 mit Aufstieg nach 6 und 6a
|
5 |
VII mit Aufstieg nach VIb
VII ohne Aufstieg nach VIb
|
5 mit Aufstieg nach 5a
4 mit Aufstieg nach 5 und 5a
|
4 |
Keine |
4 mit Aufstieg nach 4a
3 mit Aufstieg nach 4 und 4a
|
3 |
Keine Stufe 6
VIII mit Aufstieg nach VII
VIII ohne Aufstieg nach VII |
3 mit Aufstieg nach 3a
2a mit Aufstieg nach 3 und 3a
2 mit Aufstieg nach 2a, 3 und 3a
2 mit Aufstieg nach 2a und 3 (keine Stufe 6)
|
2 Ü |
Keine |
2 mit Aufstieg nach 2a
1 mit Aufstieg nach 2 und 2a
|
2 |
IXb mit Aufstieg nach VIII
IXb mit Aufstieg nach IXa
X mit Aufstieg nach IXb (keine Stufe 6)
|
1 mit Aufstieg nach 1a (keine Stufe 6) |
1 |
Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel - Essens- und Getränkeausgeber/innen - Garderobenpersonal - Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich - Reiniger/innen in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks - Wärter/innen von Bedürfnisanstalten - Servierer/innen - Hausarbeiter/innen - Hausgehilfe/Hausgehilfin - Bote/Botin (ohne Aufsichtsfunktion)
Ergänzungen können durch landesbezirklichen Tarifvertrag geregelt werden.
Hinweis: Diese Zuordnung gilt unabhängig von bisherigen tariflichen Zuordnungen zu Vergütungs-/Lohngruppen. |
Teil B
Lehrkräfte, für die nach Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen
die Anlage 1 a zum BAT/BAT-O nicht gilt
Entgelt- gruppe |
Eingruppierung Lehrkräfte "Erfüller" Vergütungsgruppe |
Eingruppierung Lehrkräfte "Nichterfüller" Vergütungsgruppe |
15 |
Ia
|
- |
14 |
Ib
|
- |
13 |
IIa
|
IIa mit und ohne Aufstieg nach Ib |
12 |
-
|
III mit Aufstieg nach IIa
IIb mit Aufstieg nach IIa
|
11 |
III |
IIb ohne Aufstieg nach IIa
III ohne Aufstieg nach IIa
IVa mit Aufstieg nach III
|
10 |
IVa
|
IVa ohne Aufstieg nach III
IVb mit Aufstieg nach IVa
|
Entgelt- gruppe |
Eingruppierung Lehrkräfte "Erfüller" Vergütungsgruppe |
Eingruppierung Lehrkräfte "Nichterfüller" Vergütungsgruppe |
9 |
IVb
Vb (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufe 5) |
IVb ohne Aufstieg nach IVa
Vb mit Aufstieg nach IVb
Vb ohne Aufstieg nach IVb (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufe 5)
|
8 |
Vc |
Vc ohne Aufstieg
Vc mit Aufstieg nach Vb
|
7 |
-
|
- |
6 |
- |
VIb ohne Aufstieg
VIb mit Aufstieg nach Vc
VIb mit Aufstieg nach Vb |