Anlage 2 TVÜ Ärzte

 

 

Vorwegregelung zur Erhöhung der Arztgehälter ab 1. Juli 2006

 

(Beschluss der Mitgliederversammlung der TdL

vom 8. Juni 2006)

 

- Auszug -

 

Die Mitgliederversammlung ermächtigt die Länder zu folgender Regelung:

 

1.       An Ärztinnen und Ärzte, einschließlich Zahnärzte und Psychiater, die als Angestellte eines Landes oder eines Arbeitgebers, der Mitglied der TdL ist, an einer Universitätsklinik überwiegend Aufgaben in der Patientenversorgung wahrnehmen, kann frühestens ab dem 1. Juli 2006 eine Zulage zur Aufstockung der ihnen nach BAT/BAT-O zustehenden Summe aus Grundvergütung, Ortszuschlag der Stufe 1 oder 2 und allgemeiner Zulage einerseits auf die in der Anlage 1 (Tarifgebiet West) beziehungsweise Anlage 2 (Tarifgebiet Ost) festgelegten Tabellenwerte andererseits gezahlt werden.

 

2.       Für die Zuordnung zu den Gehaltsgruppen der Entgelttabelle gilt Folgendes:

(entspricht § 12)

 

3.       Die Entgelttabellen (Anlagen 1 beziehungsweise 2) sind auf der Basis einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden festgelegt. Etwaige Ansprüche auf Abgeltung von Überstunden bis einschließlich der 42. Wochenstunde sind auf die Zulage nach Ziffer 1 anzurechnen.

 

4.       Ferner sind etwaige Ansprüche auf das Urlaubsgeld 2006 sowie auf eine anteilige Zuwendung nach den Zuwendungs-Tarifverträgen auf die Zulage nach Ziffer 1 anzurechnen.

 

5.       Ansprüche auf die kinderbezogenen Anteile im Ortszuschlag werden von dieser Regelung nicht berührt.