Anlage 1 zum RdErl. vom 22.3.1999
Technische Regeln für die Überwachung von
Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser
sowie oberirdischer Gewässer bei Abfallentsorgungsanlagen
WÜ 98 Teil 1: Deponien
Inhalt
1 Vorbemerkung
2 Zielsetzung
3 Überwachungsprogramm
4 Parameter und Häufigkeit der Untersuchungen
5 Durchführung der Untersuchungen
5.1 Probenahme
5.2 Untersuchung von Sickerwasser
5.3 Untersuchung von Grundwasser
5.4 Untersuchung von Oberflächenwasser (Betriebsflächenwasser)
5.5 Untersuchung oberirdischer Gewässer
6 Berichterstattung
7 Literatur
1
Vorbemerkung
Im Rahmen der
Überwachung von Deponien kommt der Untersuchung von Sicker-, Grund- und
Oberflächenwasser besondere Bedeutung zu. Die Untersuchungen sind vor der
Errichtung, während der Betriebsphase und in der Nachsorgephase erforderlich.
Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus den Vorgaben der TA Abfall Anhang G, der
auch für die TA Siedlungsabfall Anwendung findet.
Die
Überwachung der Grund-, Sicker- und Oberflächenwasserqualität bei Deponien
erfolgt bislang in der Regel entsprechend den Vorgaben der „Richtlinie für das
Vorgehen bei physikalischen und chemischen Untersuchungen im Zusammenhang mit
der Beseitigung von Abfällen (WÜ/77)". Um den seit Erstellung dieser
Richtlinie gewonnenen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, wurde von den
zuständigen Behörden darüber hinaus häufig eine Erweiterung des vorgegebenen
Überwachungsumfanges, insbesondere der organischen Inhaltsstoffe, vorgenommen.
Die
folgenden Überlegungen zur Festlegung von Messprogrammen sollen sowohl bei der
Eigenüberwachung im Rahmen der Betreiberpflichten als auch bei der behördlichen
Überwachung berücksichtigt werden. Der Anwendungsbereich umfasst Deponien
jeglicher Art.
Diese
Technischen Regeln ersetzen die Richtlinie WÜ/77.
2
Zielsetzung
Die vorliegende
Überarbeitung der Überwachungsanforderungen an Grund-, Sicker- und
Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Deponien ist ein flexibles,
den deponiespezifischen Besonderheiten anpassbares Konzept, das den Untersuchungsumfang
auf das notwendige Maß beschränkt. Dabei steht die Anpassung der Überwachung an
den Stoffinhalt des Abfallkörpers und an die Standortbedingungen der Deponie im
Vordergrund.
Grundwasseruntersuchungen
im Einflussbereich einer Deponie können Aufschluss über ggf. auftretende
Auswirkungen des Deponiebetriebes auf das Grundwasser und deren Ausmaß und
zeitlichen Verlauf geben. Grundwasserverunreinigungen, die durch die Deponie
verursacht werden, stehen in engem Zusammenhang mit der Sickerwasserzusammensetzung.
Die Sickerwasseruntersuchungen geben Aufschluss über das Auslaugverhalten
abgelagerter Abfälle und damit über die bereits erfolgte Ablagerung
auslaugbarer Abfälle und über Schadstoffe, die möglicherweise eine Gefahr für
das Grundwasser darstellen. Untersuchungen des Sickerwassers im Hinblick auf
dessen Behandlung sind nicht Gegenstand dieser Technischen Regeln.
Wasserrechtliche Anforderungen an die Überwachung der Abwasserbehandlungsanlage
und Einleitung werden im Einzelfall in der Einleitungserlaubnis oder allgemein
in der jeweiligen Abwasserkontrollverordnung gestellt. Ziel der Untersuchung
von Oberflächenwasser (Betriebsflächenwasser) ist es festzustellen, ob das von
der Deponie abzuleitende Oberflächenwasser unverschmutzt ist oder abfallspezifische
Verunreinigungen aufweist.
Das
Überwachungsprogramm der WÜ 98 soll einerseits eine umfassende Beurteilung der
Grund-, Sicker- und Oberflächenwasserzusammensetzung sowie der Beschaffenheit
oberirdischer Gewässer erlauben, andererseits hinsichtlich des Zeit- und
Untersuchungsaufwandes in vertretbarem Rahmen bleiben.
3
Überwachungsprogramm
Da die örtlichen
Verhältnisse jeweils sehr unterschiedlich sein können, wird kein starres
Überwachungsschema aufgezeigt. Das empfohlene Überwachungsprogramm beinhaltet Überwachungsleitparameter
für den Regelfall. Es kann sich unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse
und der Überwachungsergebnisse als notwendig bzw. sinnvoll erweisen, das
Überwachungsprogramm auszuweiten oder einzuschränken. Dabei sind stets die zuständigen
Fachbehörden zu beteiligen.
Die
Untersuchungen werden in einem festgelegten Zeitrahmen mit unterschiedlichen
Untersuchungsumfängen (Parameterpakete) durchgeführt. Dabei wird unterschieden
zwischen Grundwasser-, Sickerwasser- und Oberflächenwasseruntersuchungen sowie
die Untersuchung oberirdischer Gewässer. Ergänzende Untersuchungen beim
Einleiten in die Kanalisation oder in Gewässer regelt die wasserrechtliche
Erlaubnis.
Unter
Beibehaltung eines hohen Qualitätsstandards soll die Eigenverantwortung des
Deponiebetreibers gestärkt und eine optimierte, den jeweiligen
Betriebszuständen der Deponie angepasste Überwachung erfolgen. Dies erfordert,
dass alle Maßnahmen zur Festlegung der Parameterpakete, der zeitlichen Abfolge
der Untersuchungen sowie der örtlichen Festlegung und Ausstattung der
Probenahmestellen zwischen Betreiber, zuständiger Überwachungsbehörde und den mit
der Durchführung betrauten Personen/Instituten
abgestimmt werden. Die Untersuchungen sind durch geeignete, zugelassene
Fachlaboratorien durchzuführen.
Die Parameterpakete, insbesondere die des
Übersichtsprogrammes (siehe
Nrn. 5.2 und 5.3), decken den Überwachungsumfang im Regelfall ab. In
Sonderfällen kann darüber hinaus .die Festlegung spezifischer Einzelparameter
erforderlich werden.
4
Parameter und Häufigkeit der Untersuchungen
Vor Inbetriebnahme der
Deponie und im ersten Jahr der Betriebsphase sind umfangreiche
Grundwasseruntersuchungen als Übersichtsprogramm (siehe Nr. 5.3) durchzuführen,
damit der Ausgangszustand ausreichend gut dokumentiert wird und alle
standorttypischen Besonderheiten erkannt werden.
Die Sickerwasseruntersuchungen beginnen
im 1. Betriebsjahr. Dabei
ist zu prüfen, inwieweit die Analysen des 1. Betriebsjahres ausreichend
repräsentativ für die Durchführung des Übersichtsprogrammes (siehe Nr. 5.2)
sowie der Erfassung abfallspezifischer Besonderheiten für die Festlegung des
Standardprogrammes
sind.
Anhand
der Ergebnisse aus dem Übersichtsprogramm wird ein an die jeweilige Deponie
angepasstes Standardprogramm zusammengestellt. Dieses Standardprogramm
stellt einen Auszug aus dem Übersichtsprogramm dar und dient der regelmäßigen Kontrolle.
Zusätzlich werden in der Betriebsphase -
unter Berücksichtigung der technischen Ausstattung der Deponie - Untersuchungen
nach dem Übersichtsprogramm
durchgeführt. Diese Untersuchungen sind erforderlich, um das Standardprogramm
zu überprüfen
und ggf. den jeweiligen Betriebszuständen der Deponie anzupassen. In der
Nachsorgephase werden die
Untersuchungen weitergeführt, wobei eine geringere Häufigkeit der Untersuchungen
erforderlich sein kann.
Das Ablaufschema für die Durchführung des
Übersichts- und des
Standardprogrammes ist in Abbildung 1 (siehe Anhang) dargestellt. Das
Übersichtsprogramm sollte stets im gleichen Quartal durchgeführt werden.
Liegt
bei Altdeponien umfangreiches Datenmaterial aus einem Zeitraum von mindestens
drei Jahren vor, so kann unter Berücksichtigung des Datenbestandes und dem
Ergebnis einer Übersichtsanalyse das Standardprogramm
unmittelbar festgelegt werden.
Weitergehende
Anforderungen an die Überwachung der Abwasserbehandlungsanlage, der Einleitung,
des Grundwassers
und des Oberflächenwassers nach wasserrechtlichen
Bestimmungen bleiben unberührt.
5
Durchführung der Untersuchungen
5.1
Probenahme
Die Auswahl und die Anzahl der Probenahmestellen sind für die
Qualität der Überwachung von maßgebender Bedeutung. Sie müssen für die
Fragestellung repräsentativ sein und sich nach den örtlichen Gegebenheiten
richten.
Für das Grundwasser sind zusätzlich die
lokalen geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse entscheidend. Angaben zum Bau von
Grundwassermessstellen sind der LAWA-Grundwasserrichtlinie [1] zu entnehmen.
Darüber hinaus sind praktische Gesichtspunkte, wie z.B. die Schaffung einer
guten Zufahrt, die Zugänglichkeit mit Geräten und die Sicherung der Probenahmestellen gegen
Beschädigung, zu beachten.
Die Entnahme von Grundwasserproben ist
zielgerichtet unter Berücksichtigung der vorliegenden Regelwerke [1/2]
durchzuführen. In der Regel werden die Grundwasserproben durch Abpumpen der Grundwassermessstellen gewonnen.
Besondere Fragestellungen oder Umstände können auch andere Techniken, z.B.
Schöpfen, erforderlich machen.
5.2
Untersuchung von Sickerwasser
Die Zusammensetzung des
Sickerwassers wird durch die abgelagerten Abfälle sowie durch die Betriebsweise der
Deponie bestimmt. Für Sickerwässer von Deponien wird ein Überwachungsprogramm
festgelegt, das aus Übersichts- und Standardprogramm besteht.
Das Übersichtsprogramm gliedert sich in
Messungen vor Ort und in die Parameterpakete A und BÜ *1). Die Messungen
vor Ort und das Paket A beinhalten unverzichtbare Parameter, die zu jeder
Analyse gehören. Aus dem
Parameterpaket BÜ sind die Parameter als Paket BS *2) in das Standardprogramm zu übernehmen, die sich
bei der Sickerwasseruntersuchung im Übersichtsprogramm als relevant für die
Deponie herausgestellt haben. Ergeben sich bei den Screening-Verfahren Hinweise
auf relevante Einzelverbindungen (z.B. Metalle, weitere Anionen, organische
Einzelverbindungen),so sind diese einzeln nach dem jeweiligen DIN-Verfahren zu bestimmen und
in das Standardprogramm
zu übernehmen.
Anhang
1 enthält den Parameterumfang für die Sickerwasserüberwachung. Das zeitliche
Ablaufschema ist der Tabelle 1 zu entnehmen.
Tabelle 1: Häufigkeit der
Sickerwasseruntersuchungen
(siehe Anhang)
5.3
Untersuchung von Grundwasser
Das Überwachungsprogramm für Grundwasser
entspricht in Aufbau und
Prinzip dem Programm für die Sickerwasseruntersuchung. Bei einem Schadensfall ist zu erwarten,
dass das Grundwasser Verunreinigungen aufweist, die sich aus der
Sickerwasserqualität ableiten lassen. Dabei sollen die Untersuchungen durch einen Vergleich der Konzentrationen
im An- und Abstrom der Deponie signifikante Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit
erkennen lassen. Bei
Deponien nach TA Abfall und TA Siedlungsabfall dient das Messstellensystem in
erster Linie der Beweissicherung.
Das Übersichtsprogramm gliedert sich, in
Messungen vor Ort und in die
Parameterpakete A und BÜ. Die Messungen vor Ort und das Paket A beinhalten
unverzichtbare Parameter, die zu jeder Analyse gehören. Aus dem Parameterpaket
BÜ sind die Parameter als Paket BS in das Standardprogramm zu übernehmen, deren
Relevanz sich im Übersichtsprogramm ergeben hat. Ergeben sich bei den
Screening-Verfahren Hinweise auf relevante Einzelverbindungen (z.B. Metalle, weitere
Anionen, organische Einzelverbindungen),
so sind diese einzeln nach dem jeweiligen DIN-Verfahren zu bestimmen und in das
Standardprogramm zu übernehmen. Für die Messstellen einer Anlage ist ein
einheitliches Standardprogramm festzulegen, das sich am ungünstigsten Fall der
Übersichtsanalyse orientiert.
Anhang
2 enthält den Parameterumfang für die Grundwasserüberwachung. Das zeitliche
Ablaufschema ist der Tabelle 2 zu entnehmen.
Durch
die differenzierte Beprobungshäufigkeit wird dem unterschiedlichen technischen
Standard der Deponie und damit der Austragungswahrscheinlichkeit von
Deponieinhaltsstoffen Rechnung getragen.
Eine
besondere Bedeutung kommt bei der Grundwasserüberwachung den vor Ort gemessenen
Parametern zu. Sie sind die einzigen Messgrößen, die eine Aussage über
zeitliche Veränderungen der Wasserqualität während der Beprobung liefern
können. Diese Informationen sind für die Wahl des geeigneten Probeentnahme-Zeitpunktes
wichtig. Darüber hinaus bietet die Kenntnis des zeitlichen Verlaufes der vor
Ort gemessenen Parameter aber auch eine unverzichtbare Information für die Bewertung der im
Labor ermittelten
Daten. Sie lassen beispielsweise die Repräsentativität von Laborergebnissen für
den Grundwasserchemismus in der Umgebung der Beprobungsstelle erkennen.
Tabelle 2: Häufigkeit der
Grundwasseruntersuchungen
(siehe Anhang)
Während
des Abpumpens der Messstelle ist der Verlauf folgender Parameter kontinuierlich
oder in kurzen Intervallen (Minutenbereich) aufzuzeichnen und mit den
Analysendaten zu dokumentieren:
- Wassertemperatur,
- pH-Wert,
- Leitfähigkeit, bezogen auf 25°C,
- Sauerstoff,
-
Trübung,
- Grundwasserstand vor und
nach Abpumpen
- Förderstrom und Dauer.
Über
die Probenahme ist ein qualifiziertes Protokoll gemäß DEV DIN 38402 A13
anzufertigen und dem Untersuchungsbericht beizufügen.
5.4
Untersuchung von Oberflächenwasser (Betriebsflächenwasser)
Das Betriebsflächenwasser kann unterteilt werden in:
1. Unbelastetes Betriebsflächenwasser und
2. Belastetes Betriebsflächenwasser.
1.
Unbelastetes Betriebsflächenwasser
Abflüsse von bautechnisch fertiggestellten, aber noch nicht mit Abfällen oder
mit anderen eluierbaren Stoffen belegten Deponieabschnitten bzw. -flächen,
sowie Abflüsse von Deponieabschnitten mit einer Oberflächenabdichtung.
Der
Überwachungsumfang ergibt sich aus Anhang 3. Das zeitliche Ablaufschema ist der
Tabelle
3
zu entnehmen.
Tabelle 3 Häufigkeit der
Oberflächenwasseruntersuchung
- unbelastetes Betriebsflächenwasser -
(siehe
Anhang)
2.
Belastetes Betriebsflächenwasser
Abflüsse
von Betriebs- oder Verkehrsflächen (z.B. Lagerflächen, Sicherstellungsbereiche,
Bereiche zur Abfallvorbehandlung). Diese abwassertechnisch zu behandelnden Wässer
unterliegenden
Überwachungsanforderungen, die sich aus der wasserrechtlichen Erlaubnis
ergeben.
5.5
Untersuchung oberirdischer Gewässer
Zu den oberirdischen Gewässern gehören stehende und fließende Gewässer im
Umfeld der Deponie, die als Vorfluter dienen oder die aufgrund der
hydrogeologischen Situation
Zuflussanteile aus dem (potentiell kontaminierten) Grundwasser enthalten
können. Weiterhin gehören hierzu auch Verdolungen.
Bei
der Festlegung der Messstellen ist zu berücksichtigen, dass ein
Deponieeinfluss i.d.R. nur bei kleinen und mittleren Gewässern erfasst werden kann. Bei Fließgewässern
ist zur Beweissicherung mindestens je eine Messstelle im Ober- und Unterstrom
des vermuteten Einflussbereiches festzulegen. Hinweise zur Probenahme sind den
entsprechenden Regelwerken [3/4] zu entnehmen.
Der
Überwachungsumfang ergibt sich aus Anhang 4. Das zeitliche Ablaufschema ist der
Tabelle 4 zu entnehmen.
Tabelle 4: Häufigkeit der Untersuchung
oberirdischer Gewässer
(siehe Anhang)
Treten
bei der Untersuchung nach Anhang 4 Auffälligkeiten auf, ist in Abstimmung mit der
zuständigen Überwachungsbehörde unter Berücksichtigung der aufgetretenen Belastungen der
Untersuchungsumfang zu erweitern. Für die Auswahl der Parameter ist das
Sickerwasserüberwachungsprogramm unter Berücksichtigung der zu erwartenden
Verdünnung heranzuziehen. Weiterhin ist für die langfristige
Gewässerüberwachung (alle 3 Jahre) eine Erhebung des Arteninventars nach DIN
38410 mit vergleichender Bewertung der Messstellen im Ober- und Unterstrom durchzuführen.
Die Erhebung des Arteninventars nach DIN 38410 gilt nur für fließende Gewässer.
Für stehende Gewässer sollte bei Verdacht eines Deponieeinflusses das
Makrozoobenthon (substratgebundene „Fischnährtiere") und das Phyto- und
Zooplankton orientierend untersucht werden. Hinweise zur Untersuchung gibt die
Schrift der Deutschen Gesellschaft für Limnologie (DGL) [5].
6
Berichterstattung
Nach TA Abfall und TA
Siedlungsabfall sind der zuständigen Überwachungsbehörde die
Untersuchungsergebnisse unaufgefordert und bewertet in den Jahresbericht
eingebunden, spätestens 3 Monate nach Ablauf
des Kalenderjahres, vorzulegen. Länderspezifisch können weitergehende
Anforderungen zur Vorlage der Ergebnisse, getroffen werden.
Bei Schadensfällen sind die Untersuchungsergebnisse
unverzüglich der zuständigen
Behörde vorzulegen. Zusätzliche Untersuchungen können darüber hinaus durch die
zuständige Behörde durchgeführt oder veranlasst
werden. Die Ergebnisse sind in den Jahresbericht mit aufzunehmen und zu bewerten.
7
Literatur
[1] LAWA
(Länderarbeitsgemeinschaft Wasser): Grundwasser, Richtlinie für Beobachtung
und Auswertung, Teil 3 –
Grundwasserbeschaffenheit 1993, S. 59.
[2]
LAWA(Länderarbeitsgemeinschaft Wasser): AQS-Merkblatt - Probenahme von
Grundwasser, Pr
8/2, Stand Januar 1996.
[3]
DIN 38402 A12 Probenahme aus stehenden Gewässern.
[4] DIN 38402 A15 Probenahme aus
Fließgewässern.
[5]
DGL (Deutsche Gesellschaft für Limnologie): Untersuchung, Überwachung und
Bewertung von Baggerseen,
Stand 1995.
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Abfallgesetz (TA Abfall), Teil 1: Technische Anleitung zur Lagerung,
chemisch-physikalischen, biologischen Behandlung,
Verbrennung und Ablagerung von besondersüberwachungsbedürftigen Abfällen vom 12.3.1991 - Bek.
d. BMU v. 12.3.1991 - WA II 5 - 30121- 1/18 - GMBl. 1991, S. 139/Nr. 8 v.
12.3.1991) berichtigt: S. 469/Nr. 16 v. 23. 5. 1991).
Dritte
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Siedlungsabfall): Technische
Anleitung zur Verwertung, Behandlung
und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen vom 14.5.1993, Bundesanzeiger Nr.
99a vom 29.5.1993.
Deutsche Einheitsverfahren (DEV) zur
Wasser-, Abwasser- und Schlamm-Untersuchung. Herausgegeben von der Fachgruppe Wasserchemie in der
Gesellschaft
Deutscher Chemiker in Gemeinschaft mit dem Normenausschuss Wasserwesen (NAW) im
DIN Deutsches Institut für Normung e.V., VCH Verlagsgesellschaft mbH Beuth
Verlag GmbH.
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*1) BÜ: Parameterpaket B im Übersichtsprogramm
*2) BS: Parameterpaket B im Standardprogramm