Anlage 1 zum RdErl. vom 22.3.1999

 

Technische Regeln für die Überwachung von
Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser
sowie oberirdischer Gewässer bei Abfallentsorgungsanlagen
WÜ 98 Teil 1: Deponien

 

Inhalt
1 Vorbemerkung
2 Zielsetzung
3 Überwachungsprogramm
4 Parameter und Häufigkeit der Untersuchungen
5 Durchführung der Untersuchungen
5.1 Probenahme
5.2 Untersuchung von Sickerwasser
5.3 Untersuchung von Grundwasser
5.4 Untersuchung von Oberflächenwasser (Betriebsflächenwasser)
5.5 Untersuchung oberirdischer Gewässer
6 Berichterstattung
7 Literatur

 

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Vorbemerkung
Im Rahmen der Überwachung von Deponien kommt der Untersuchung von Sicker-, Grund- und Oberflächenwasser besondere Bedeutung zu. Die Untersuchungen sind vor der Errichtung, während der Betriebsphase und in der Nachsorgephase erforderlich. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus den Vorgaben der TA Abfall Anhang G, der auch für die TA Siedlungsabfall Anwendung findet.

Die Überwachung der Grund-, Sicker- und Oberflächenwasserqualität bei Deponien erfolgt bislang in der Regel entsprechend den Vorgaben der „Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen und chemischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Abfällen (WÜ/77)". Um den seit Erstellung dieser Richtlinie gewonnenen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, wurde von den zuständigen Behörden darüber hinaus häufig eine Erweiterung des vorgegebenen Überwachungsumfanges, insbesondere der organischen Inhaltsstoffe, vorgenommen.

Die folgenden Überlegungen zur Festlegung von Messprogrammen sollen sowohl bei der Eigenüberwachung im Rahmen der Betreiberpflichten als auch bei der behördlichen Überwachung berücksichtigt werden. Der Anwendungsbereich umfasst Deponien jeglicher Art.

Diese Technischen Regeln ersetzen die Richtlinie WÜ/77.

 

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Zielsetzung
Die vorliegende Überarbeitung der Überwachungsanforderungen an Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Deponien ist ein flexibles, den deponiespezifischen Besonderheiten anpassbares Konzept, das den Untersuchungsumfang auf das notwendige Maß beschränkt. Dabei steht die Anpassung der Überwachung an den Stoffinhalt des Abfallkörpers und an die Standortbedingungen der Deponie im Vordergrund.

Grundwasseruntersuchungen im Einflussbereich einer Deponie können Aufschluss über ggf. auftretende Auswirkungen des Deponiebetriebes auf das Grundwasser und deren Ausmaß und zeitlichen Verlauf geben. Grundwasserverunreinigungen, die durch die Deponie verursacht werden, stehen in engem Zusammenhang mit der Sickerwasserzusammensetzung. Die Sickerwasseruntersuchungen geben Aufschluss über das Auslaugverhalten abgelagerter Abfälle und damit über die bereits erfolgte Ablagerung auslaugbarer Abfälle und über Schadstoffe, die möglicherweise eine Gefahr für das Grundwasser darstellen. Untersuchungen des Sickerwassers im Hinblick auf dessen Behandlung sind nicht Gegenstand dieser Technischen Regeln. Wasserrechtliche Anforderungen an die Überwachung der Abwasserbehandlungsanlage und Einleitung werden im Einzelfall in der Einleitungserlaubnis oder allgemein in der jeweiligen Abwasserkontrollverordnung gestellt. Ziel der Untersuchung von Oberflächenwasser (Betriebsflächenwasser) ist es festzustellen, ob das von der Deponie abzuleitende Oberflächenwasser unverschmutzt ist oder abfallspezifische Verunreinigungen aufweist.

Das Überwachungsprogramm der WÜ 98 soll einerseits eine umfassende Beurteilung der Grund-, Sicker- und Oberflächenwasserzusammensetzung sowie der Beschaffenheit oberirdischer Gewässer erlauben, andererseits hinsichtlich des Zeit- und Untersuchungsaufwandes in vertretbarem Rahmen bleiben.

 

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Überwachungsprogramm
Da die örtlichen Verhältnisse jeweils sehr unterschiedlich sein können, wird kein starres Überwachungsschema aufgezeigt. Das empfohlene Überwachungsprogramm beinhaltet Überwachungsleitparameter für den Regelfall. Es kann sich unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse und der Überwachungsergebnisse als notwendig bzw. sinnvoll erweisen, das Überwachungsprogramm auszuweiten oder einzuschränken. Dabei sind stets die zuständigen Fachbehörden zu beteiligen.

Die Untersuchungen werden in einem festgelegten Zeitrahmen mit unterschiedlichen Untersuchungsumfängen (Parameterpakete) durchgeführt. Dabei wird unterschieden zwischen Grundwasser-, Sickerwasser- und Oberflächenwasseruntersuchungen sowie die Untersuchung oberirdischer Gewässer. Ergänzende Untersuchungen beim Einleiten in die Kanalisation oder in Gewässer regelt die wasserrechtliche Erlaubnis.

Unter Beibehaltung eines hohen Qualitätsstandards soll die Eigenverantwortung des Deponiebetreibers gestärkt und eine optimierte, den jeweiligen Betriebszuständen der Deponie angepasste Überwachung erfolgen. Dies erfordert, dass alle Maßnahmen zur Festlegung der Parameterpakete, der zeitlichen Abfolge der Untersuchungen sowie der örtlichen Festlegung und Ausstattung der Probenahmestellen zwischen Betreiber, zuständiger Überwachungsbehörde und den mit der Durchführung betrauten Personen/Instituten abgestimmt werden. Die Untersuchungen sind durch geeignete, zugelassene Fachlaboratorien durchzuführen.

Die Parameterpakete, insbesondere die des Übersichtsprogrammes (siehe Nrn. 5.2 und 5.3), decken den Überwachungsumfang im Regelfall ab. In Sonderfällen kann darüber hinaus .die Festlegung spezifischer Einzelparameter erforderlich werden.

 

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Parameter und Häufigkeit der Untersuchungen
Vor Inbetriebnahme der Deponie und im ersten Jahr der Betriebsphase sind umfangreiche Grundwasseruntersuchungen als Übersichtsprogramm (siehe Nr. 5.3) durchzuführen, damit der Ausgangszustand ausreichend gut dokumentiert wird und alle standorttypischen Besonderheiten erkannt werden.

Die Sickerwasseruntersuchungen beginnen im 1. Betriebsjahr. Dabei ist zu prüfen, inwieweit die Analysen des 1. Betriebsjahres ausreichend repräsentativ für die Durchführung des Übersichtsprogrammes (siehe Nr. 5.2) sowie der Erfassung abfallspezifischer Besonderheiten für die Festlegung des Standardprogrammes sind.

Anhand der Ergebnisse aus dem Übersichtsprogramm wird ein an die jeweilige Deponie angepasstes Standardprogramm zusammengestellt. Dieses Standardprogramm stellt einen Auszug aus dem Übersichtsprogramm dar und dient der regelmäßigen Kontrolle.

Zusätzlich werden in der Betriebsphase - unter Berücksichtigung der technischen Ausstattung der Deponie - Untersuchungen nach dem Übersichtsprogramm durchgeführt. Diese Untersuchungen sind erforderlich, um das Standardprogramm zu überprüfen und ggf. den jeweiligen Betriebszuständen der Deponie anzupassen. In der Nachsorgephase werden die Untersuchungen weitergeführt, wobei eine geringere Häufigkeit der Untersuchungen erforderlich sein kann.

Das Ablaufschema für die Durchführung des Übersichts- und des Standardprogrammes ist in Abbildung 1 (siehe Anhang) dargestellt. Das Übersichtsprogramm sollte stets im gleichen Quartal durchgeführt werden.

Liegt bei Altdeponien umfangreiches Datenmaterial aus einem Zeitraum von mindestens drei Jahren vor, so kann unter Berücksichtigung des Datenbestandes und dem Ergebnis einer Übersichtsanalyse das Standardprogramm unmittelbar festgelegt werden.

Weitergehende Anforderungen an die Überwachung der Abwasserbehandlungsanlage, der Einleitung, des Grundwassers und des Oberflächenwassers nach wasserrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

 

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Durchführung der Untersuchungen

 

5.1
Probenahme
Die Auswahl und die Anzahl der Probenahmestellen
sind für die Qualität der Überwachung von maßgebender Bedeutung. Sie müssen für die Fragestellung repräsentativ sein und sich nach den örtlichen Gegebenheiten richten.

Für das Grundwasser sind zusätzlich die lokalen geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse entscheidend. Angaben zum Bau von Grundwassermessstellen sind der LAWA-Grundwasserrichtlinie [1] zu entnehmen. Darüber hinaus sind praktische Gesichtspunkte, wie z.B. die Schaffung einer guten Zufahrt, die Zugänglichkeit mit Geräten und die Sicherung der Probenahmestellen gegen Beschädigung, zu beachten.

Die Entnahme von Grundwasserproben ist zielgerichtet unter Berücksichtigung der vorliegenden Regelwerke [1/2] durchzuführen. In der Regel werden die Grundwasserproben durch Abpumpen der Grundwassermessstellen gewonnen. Besondere Fragestellungen oder Umstände können auch andere Techniken, z.B. Schöpfen, erforderlich machen.

 

5.2
Untersuchung von Sickerwasser
Die Zusammensetzung des Sickerwassers wird durch die abgelagerten Abfälle sowie durch die Betriebsweise der Deponie bestimmt. Für Sickerwässer von Deponien wird ein Überwachungsprogramm festgelegt, das aus Übersichts- und Standardprogramm besteht.

Das Übersichtsprogramm gliedert sich in Messungen vor Ort und in die Parameterpakete A und BÜ *1). Die Messungen vor Ort und das Paket A beinhalten unverzichtbare Parameter, die zu jeder Analyse gehören. Aus dem Parameterpaket BÜ sind die Parameter als Paket BS *2) in das Standardprogramm zu übernehmen, die sich bei der Sickerwasseruntersuchung im Übersichtsprogramm als relevant für die Deponie herausgestellt haben. Ergeben sich bei den Screening-Verfahren Hinweise auf relevante Einzelverbindungen (z.B. Metalle, weitere Anionen, organische Einzelverbindungen),so sind diese einzeln nach dem jeweiligen DIN-Verfahren zu bestimmen und in das Standardprogramm zu übernehmen.

Anhang 1 enthält den Parameterumfang für die Sickerwasserüberwachung. Das zeitliche Ablaufschema ist der Tabelle 1 zu entnehmen.

 

Tabelle 1: Häufigkeit der Sickerwasseruntersuchungen

(siehe Anhang)

 

5.3
Untersuchung von Grundwasser

Das Überwachungsprogramm für Grundwasser entspricht in Aufbau und Prinzip dem Programm für die Sickerwasseruntersuchung. Bei einem Schadensfall ist zu erwarten, dass das Grundwasser Verunreinigungen aufweist, die sich aus der Sickerwasserqualität ableiten lassen. Dabei sollen die Untersuchungen durch einen Vergleich der Konzentrationen im An- und Abstrom der Deponie signifikante Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit erkennen lassen. Bei Deponien nach TA Abfall und TA Siedlungsabfall dient das Messstellensystem in erster Linie der Beweissicherung.

Das Übersichtsprogramm gliedert sich, in Messungen vor Ort und in die Parameterpakete A und BÜ. Die Messungen vor Ort und das Paket A beinhalten unverzichtbare Parameter, die zu jeder Analyse gehören. Aus dem Parameterpaket BÜ sind die Parameter als Paket BS in das Standardprogramm zu übernehmen, deren Relevanz sich im Übersichtsprogramm ergeben hat. Ergeben sich bei den Screening-Verfahren Hinweise auf relevante Einzelverbindungen (z.B. Metalle, weitere Anionen, organische Einzelverbindungen), so sind diese einzeln nach dem jeweiligen DIN-Verfahren zu bestimmen und in das Standardprogramm zu übernehmen. Für die Messstellen einer Anlage ist ein einheitliches Standardprogramm festzulegen, das sich am ungünstigsten Fall der Übersichtsanalyse orientiert.

Anhang 2 enthält den Parameterumfang für die Grundwasserüberwachung. Das zeitliche Ablaufschema ist der Tabelle 2 zu entnehmen.

Durch die differenzierte Beprobungshäufigkeit wird dem unterschiedlichen technischen Standard der Deponie und damit der Austragungswahrscheinlichkeit von Deponieinhaltsstoffen Rechnung getragen.

Eine besondere Bedeutung kommt bei der Grundwasserüberwachung den vor Ort gemessenen Parametern zu. Sie sind die einzigen Messgrößen, die eine Aussage über zeitliche Veränderungen der Wasserqualität während der Beprobung liefern können. Diese Informationen sind für die Wahl des geeigneten Probeentnahme-Zeitpunktes wichtig. Darüber hinaus bietet die Kenntnis des zeitlichen Verlaufes der vor Ort gemessenen Parameter aber auch eine unverzichtbare Information für die Bewertung der im Labor ermittelten Daten. Sie lassen beispielsweise die Repräsentativität von Laborergebnissen für den Grundwasserchemismus in der Umgebung der Beprobungsstelle erkennen.

 

Tabelle 2: Häufigkeit der Grundwasseruntersuchungen

(siehe Anhang)

 

Während des Abpumpens der Messstelle ist der Verlauf folgender Parameter kontinuierlich oder in kurzen Intervallen (Minutenbereich) aufzuzeichnen und mit den Analysendaten zu dokumentieren:
- Wassertemperatur,
- pH-Wert,
- Leitfähigkeit, bezogen auf 25°C,
- Sauerstoff,
- Trübung,
- Grundwasserstand vor und nach Abpumpen
- Förderstrom und Dauer.
Über die Probenahme ist ein qualifiziertes Protokoll gemäß DEV DIN 38402 A13 anzufertigen und dem Untersuchungsbericht beizufügen.

 

5.4
Untersuchung von Oberflächenwasser (Betriebsflächenwasser)
Das Betriebsflächenwasser kann unterteilt werden in:
1. Unbelastetes Betriebsflächenwasser und
2. Belastetes Betriebsflächenwasser.

 

1. Unbelastetes Betriebsflächenwasser
Abflüsse von bautechnisch fertiggestellten, aber noch nicht mit Abfällen oder mit anderen eluierbaren Stoffen belegten Deponieabschnitten bzw. -flächen, sowie Abflüsse von Deponieabschnitten mit einer Oberflächenabdichtung.

Der Überwachungsumfang ergibt sich aus Anhang 3. Das zeitliche Ablaufschema ist der Tabelle 3 zu entnehmen.

 

Tabelle 3 Häufigkeit der Oberflächenwasseruntersuchung
- unbelastetes Betriebsflächenwasser -

(siehe Anhang)

 

2. Belastetes Betriebsflächenwasser

Abflüsse von Betriebs- oder Verkehrsflächen (z.B. Lagerflächen, Sicherstellungsbereiche, Bereiche zur Abfallvorbehandlung). Diese abwassertechnisch zu behandelnden Wässer unterliegenden Überwachungsanforderungen, die sich aus der wasserrechtlichen Erlaubnis ergeben.

 

5.5
Untersuchung oberirdischer Gewässer
Zu den oberirdischen Gewässern gehören stehende und fließende Gewässer im Umfeld der Deponie, die
als Vorfluter dienen oder die aufgrund der hydrogeologischen Situation Zuflussanteile aus dem (potentiell kontaminierten) Grundwasser enthalten können. Weiterhin gehören hierzu auch Verdolungen.

Bei der Festlegung der Messstellen ist zu berücksichtigen, dass ein Deponieeinfluss i.d.R. nur bei kleinen und mittleren Gewässern erfasst werden kann. Bei Fließgewässern ist zur Beweissicherung mindestens je eine Messstelle im Ober- und Unterstrom des vermuteten Einflussbereiches festzulegen. Hinweise zur Probenahme sind den entsprechenden Regelwerken [3/4] zu entnehmen.

Der Überwachungsumfang ergibt sich aus Anhang 4. Das zeitliche Ablaufschema ist der Tabelle 4 zu entnehmen.

 

Tabelle 4: Häufigkeit der Untersuchung oberirdischer Gewässer

(siehe Anhang)

 

Treten bei der Untersuchung nach Anhang 4 Auffälligkeiten auf, ist in Abstimmung mit der zuständigen Überwachungsbehörde unter Berücksichtigung der aufgetretenen Belastungen der Untersuchungsumfang zu erweitern. Für die Auswahl der Parameter ist das Sickerwasserüberwachungsprogramm unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verdünnung heranzuziehen. Weiterhin ist für die langfristige Gewässerüberwachung (alle 3 Jahre) eine Erhebung des Arteninventars nach DIN 38410 mit vergleichender Bewertung der Messstellen im Ober- und Unterstrom durchzuführen. Die Erhebung des Arteninventars nach DIN 38410 gilt nur für fließende Gewässer. Für stehende Gewässer sollte bei Verdacht eines Deponieeinflusses das Makrozoobenthon (substratgebundene „Fischnährtiere") und das Phyto- und Zooplankton orientierend untersucht werden. Hinweise zur Untersuchung gibt die Schrift der Deutschen Gesellschaft für Limnologie (DGL) [5].

 

6
Berichterstattung
Nach TA Abfall und TA Siedlungsabfall sind der zuständigen Überwachungsbehörde die Untersuchungsergebnisse unaufgefordert und bewertet in den Jahresbericht eingebunden, spätestens 3 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, vorzulegen. Länderspezifisch können weitergehende Anforderungen zur Vorlage der Ergebnisse, getroffen werden.

Bei Schadensfällen sind die Untersuchungsergebnisse unverzüglich der zuständigen Behörde vorzulegen. Zusätzliche Untersuchungen können darüber hinaus durch die zuständige Behörde durchgeführt oder veranlasst werden. Die Ergebnisse sind in den Jahresbericht mit aufzunehmen und zu bewerten.

 

7
Literatur
[1] LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser): Grundwasser, Richtlinie für Beobachtung und Auswertung, Teil 3 – Grundwasserbeschaffenheit 1993, S. 59.

[2] LAWA(Länderarbeitsgemeinschaft Wasser): AQS-Merkblatt - Probenahme von Grundwasser, Pr 8/2, Stand Januar 1996.

[3] DIN 38402 A12 Probenahme aus stehenden Gewässern.

[4] DIN 38402 A15 Probenahme aus Fließgewässern.

[5] DGL (Deutsche Gesellschaft für Limnologie): Untersuchung, Überwachung und Bewertung von Baggerseen, Stand 1995.

 

Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Abfall), Teil 1: Technische Anleitung zur Lagerung, chemisch-physikalischen, biologischen Behandlung, Verbrennung und Ablagerung von besondersüberwachungsbedürftigen Abfällen vom 12.3.1991 - Bek. d. BMU v. 12.3.1991 - WA II 5 - 30121- 1/18 - GMBl. 1991, S. 139/Nr. 8 v. 12.3.1991) berichtigt: S. 469/Nr. 16 v. 23. 5. 1991).

 

Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Siedlungsabfall): Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen vom 14.5.1993, Bundesanzeiger Nr. 99a vom 29.5.1993.

 

Deutsche Einheitsverfahren (DEV) zur Wasser-, Abwasser- und Schlamm-Untersuchung. Herausgegeben von der Fachgruppe Wasserchemie in der Gesellschaft Deutscher Chemiker in Gemeinschaft mit dem Normenausschuss Wasserwesen (NAW) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V., VCH Verlagsgesellschaft mbH Beuth Verlag GmbH.

 

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*1) BÜ: Parameterpaket B im Übersichtsprogramm

*2) BS: Parameterpaket B im Standardprogramm