(zu § 13 Abs. 1)
Frau / Herr
______________ , ______________ , geb. _____________,
Ausbildungsbehörde_________________________________________________________
,
hat das Grundstudium
an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW
im Fachbereich
___________________________________ mit folgenden Leistungen erfolgreich
abgeschlossen:
Fach
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Art des LN* |
Punkte** |
Bürgerliches Recht |
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Allgemeines Verwaltungsrecht |
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Grundlagen der Wirtschafts- und Finanzwissenschaften |
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Grundlagen der öffentlichen Betriebswirtschaftslehre / |
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Staatsrecht |
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Öffentliches Dienstrecht |
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Soziologie |
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Psychologie |
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Ethik |
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Durchschnitt
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Leistungen der fachpraktischen Studienzeit
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1. Beurteilung |
- |
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2. Beurteilung |
- |
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Durchschnitt |
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(Ort und Datum) (Unterschrift)
*Art der LN: K = Klausur, F = Fachgespräch
** Bewertung:
sehr gut =
15-14 Punkte = eine den Anforderungen im besonderen Maße entsprechende Leistung;
gut =
13-11 Punkte = eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung;
befriedigend = 10- 8
Punkte = eine im allgemeinen den Anforderungen entsprechende Leistung;
ausreichend = 7- 5 Punkte = eine Leistung, die zwar Mängel
aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht;
mangelhaft = 4- 2 Punkte = eine den Anforderungen nicht
entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendi-
gen Grundkenntnisse vorhanden sind und die
Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten;
ungenügend = 1- 0 Punkte = eine den Anforderungen nicht
entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lücken-
haft sind, dass die Mängel in absehbarer
Zeit nicht behoben werden könnten.