(zu
§ 2 Abs. 1, § 6 Abs. 2)
Einstellungs- und Ausbildungsbehörden sind:
Bezirksregierungen
und die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen,
Bezirksregierung
Münster, weitere Ausbildungsbehörden sind die
Versorgungsämter,
die Gemeinden,
die Kreise,
die Landschaftsverbände,
der Landesverband Lippe,
der
Regionalverband Ruhr,
die
Gemeindeprüfungsanstalt,