Anlage 4*

Stundentafeln für die Sekundarstufe I – Gesamtschule

Klasse

Lernbereich/Fach

5 und 6

 

7 bis 10

 

 

Wochenstunden

Deutsch

8

 

16

 

 

24

Gesellschaftslehre 1)

Geschichte

Erdkunde

Politik

6

 

12

 

 

18

Mathematik

8

 

16

 

 

24

Naturwissenschaften 2)

Biologie

Chemie

Physik

 6

 

14

 

 

20

Englisch

8

 

14

 

 

22

Arbeitslehre 3)

Technik

Wirtschaft

Hauswirtschaft

2

 

8

 

 

10

Kunst, Musik, 4)

Kunst

Musik

8

 

8

 

 

16

Religionslehre 5)

4

 

8

 

 

12

Sport

6-8

 

10-12

 

 

18

Wahlpflichtunterricht 6)

2-3

 

8-12

 

 

12-15

 

 

 

 

 

 

 

Kernstunden

58-61

 

114-120

 

 

174-179

Ergänzungsstunden 7)

 

 

 

 

 

12-9

Wochenstundenrahmen

Klasse 5

Klasse 6

28-31

29-32

Klasse 7

Klasse 8

Klasse 9

Klasse 10

30-33

30-33

31-34

31-34

8)

 

Gesamtwochenstunden

 

 

 

 

 

188

 

zusätzlich:

Bis zu 5 Wochenstunden Muttersprachlicher Unterricht )

1) Der Lernbereich Gesellschaftslehre kann als integrierter Lernbereich oder getrennt nach Fächern in Geschichte, Erkunde und Politik unterrichtet werden.

2) Im Lernbereich Naturwissenschaften kann der Unterricht getrennt nach Fächern und fächerübergreifend erteilt werden.

3) Der Lernbereich Arbeitslehre kann fachbezogen oder fachübergreifend unterrichtet werden.

4) Kunst und Musik können als integrierter Lernbereich oder getrennt nach Fächern unterrichtet werden. Innerhalb des Lernbereichs sind die Fächer während des Bildungsgangs gleichgewichtig zu berücksichtigen.

5) Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Abs. 5

6) Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 6. Dafür gilt § 19 Abs. 2. Für den Unterricht in der zweiten Fremdsprache sind für die Klassen 6 bis 10 14 Wochenstunden vorzusehen.

7) Für die Ergänzungsstunden gilt § 19 Abs. 3. Eine weitere (zweite oder dritte) Fremdsprache wird von Klasse 8 bis Klasse 10 mit je 3 Wochenstunden unterrichtet.

8) Bei der Wahl weiterer Fächer der gymnasialen Oberstufe kann sich dieser Wochenstundenrahmen erhöhen. Eine in Klasse 10 neu einsetzende Fremdsprache wird im Umfang von 4 Wochenstunden unterrichtet.
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*Anlage 4 zuletzt geändert durch Artikel 1 der VO v. 31.1.2007 (GV. NRW. S. 83)