Anlage 5*

Stundentafeln für die Sekundarstufe I – Realschule in der Aufbauform

Klasse

Lernbereich/Fach

7 bis 10

 

Deutsch

16

 

Gesellschaftslehre 1)

Geschichte

Erdkunde

Politik

15

 

Mathematik

16

 

Naturwissenschaften 1)

Biologie

Chemie

Physik

16

 

Englisch

15

 

Zweite Fremdsprache 2)

4

 

Kunst, Musik,

Textilgestaltung 1)

Kunst

Musik

Textilgestaltung

8

 

Religionslehre 3 )

8

 

Sport

11

 

Wahlpflichtunterricht 4)

10

 

 

 

 

Kernstunden

119

 

Ergänzungsstunden 5)

10

 

Wochenstundenrahmen

Klasse 7

Klasse 8

Klasse 9

Klasse 10

31-33

31-33

32-34

32-34

Gesamtwochenstunden

129

 

 

zusätzlich:

Bis zu 5 Wochenstunden Muttersprachlicher Unterricht

1) Innerhalb der Lernbereiche sind die Fächer während des Bildungsgangs gleichgewichtig zu berücksichtigen.

2) Als Pflichtunterricht wird die zweite Fremdsprache allein in Klasse 7 unterrichtet.

3) Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Abs. 5.

4) Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 8. Dafür gilt § 15 Abs. 3.

5) Für die Ergänzungsstunden gilt § 15 Abs. 4.

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*Anlage 5 zuletzt geändert durch Artikel 1 der VO v. 31.1.2007 (GV. NRW. S. 83)