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Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g.
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der
Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für
besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die
Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, der Förderverein AAV e.V. (des BDE),
dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige
Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von
3.500.000,00 DM (in Worten: drei Millionen fünfhunderttausend Deutsche
Mark)/d.h. 1.789.521,60 Euro (in Worten: eine Million siebenhundertneunundachtzigtausendfünfhunderteinundzwanzig
Euro und sechzig Cent) erbringen werden.
Köln, den 14.
November 2002
Für den
Förderverein AAV e.V.
Gerhard R ö t t g e n,
Vorsitzender,
Bernd S c
h ö n m a c k e r s,
Stellvertr. Vors.
2
Verpflichtungserklärung des Fördervereins AAV der Chemischen Industrie in NRW
zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o. g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 3.000.000 DM / 1.533.875,60 Euro erbringen werden.
Düsseldorf, den
18. März 2002
Für
den Förderverein AAV
der Chemischen Industrie in NRW
Der
Vorsitzende,
Dr.
Heinz B a h n m ü l l e r
3
ThyssenKrupp Steel
Herrn
Prof. Dr.-Ing. Dieter Ameling
Verein Deutscher Eisenhüttenleute
Sohnstrasse 65
40237 Düsseldorf
1. Wir sind auf
Seiten der Industrie Partner der noch zu unterzeichnenden
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der
Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für
besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen während
der Dauer der Kooperationsvereinbarung. Für die Dauer unserer Beteiligung an
der Kooperationsvereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV jährlich
freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke
in Höhe von Euro - 293.919,11 - - in Worten: zweihundertdreiundneunzigtausendneunhundertneunzehn
Euro, elf Cent – erbringen werden.
2. Hiermit
bevollmächtigen wir Herrn Prof. Dr.- Ing. Dieter Ameling, für uns die
Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.
Duisburg, den 30. Oktober 2002
ThyssenKrupp Steel AG
M i d d e l m a n n, ppa. S t i l l
4
Verpflichtungserklärung
von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der
Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck
der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der
Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders
überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der
Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung
jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung
genannten Zwecke in Höhe von - 1.223,54- Euro erbringen werden.
Duisburg, den 18. März 2002
Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH
ppa. B u c h h o l z, ppa. L
u d w i g
5
Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck
der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der
Einführung von Andienungspflichten für besondere überwachungsbedürftige Abfälle
im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass
wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen
für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von - 6.363
Euro - - (in Worten) sechstausenddreihundertunddreiundsechzig Euro- erbringen
werden.
Remscheid, den 18. März 2002
DMV Stainless Deutschland GmbH
K r i n g s
6
Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu
der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der
Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der
Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von
Andienungspflichten im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung
erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich
freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke
in Höhe von –1.891,00 Euro- erbringen werden.
Mülheim, den 15.
März 2002
Mannesmannröhren
Mülheim GmbH
T u r e k
7
Verpflichtungserklärung
von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der
Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck
der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der
Einführung von Andienungspflichten im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer
der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der
Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der
Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von -740,00 Euro- erbringen
werden.
Mülheim, den 15. März 2002
Europipe GmbH
G ä r t n e r, ppa. G r ä f
8
Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu
der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den
AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und
Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land
Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an
den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die
in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von -10.524,00 Euro-
-(in Worten) zehntausendfünfhundertundvierundzwanzig Euro, null Cent- erbringen
werden.
Hamm, den 19.
März 2002
MHP Mannesmann
Präzisrohr GmbH
G r ö n h o f f
9
Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck
der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der
Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders
überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der
Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung
jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung
genannten Zwecke in Höhe von –8.504,00 Euro- -(in Worten)
achttausendfünfhundertundvier Euro, null Cent- erbringen werden.
Düsseldorf, den
18. März 2002
V&M
DEUTSCHLAND GmbH,
Rather Kreuzweg 106,
40472 Düsseldorf
B e c k e r, H o
f f m a n n
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Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Wirtschaftsvereinigung
Stahl
Verein Deutscher Eisenhüttenleute
Dr. Verena Schulz
Sohnstrasse 65
40237 Düsseldorf
In Ergänzung zu
der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der
Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der
Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von
Andienungspflichten im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung
erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich
freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke
in Höhe von -979,14 Euro - - neunhundertneunundsiebzig Euro, vierzehn Cent-
erbringen werden.
Siegen, den 13.
März 2002
Gontermann-Peipers
GmbH,
Postfach 10 08 42,
D 57008 Siegen
S p a n n a g e l,
ppa. S o n d e r m a n n
11
Verpflichtungserklärung
von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu
der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der
Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der
Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von
Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige
Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären
wir, dass wir an den AAV für die Dauer unserer Teilnahme an der Vereinbarung
jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung
genannten Zwecke in Höhe von 122,20 Euro erbringen werden.
Düsseldorf, den
21. März 2002
B. N i e m e y e r
Schmolz + Bickenbach,
Postfach 10 46 53,
D-40037 Düsseldorf
Eupener Str. 70,
D-40549 Düsseldorf
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Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck
der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der
Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders
überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der
Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer unserer Teilnahme
an der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der
Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von -33.650,17 Euro -
-dreiunddreißigtausendsechshunderfünfzig Euro, siebzehn Cent - erbringen
werden.
Paderborn, den 18. März 2002
B e r g s, i. A.
F i r c k
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RWE Rheinbraun
Verpflichtungserklärung
von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der
Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o. g.
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck
der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der
Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders
überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der
Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die in der
Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke jährlich freiwillige Leistungen in
Höhe von 100.000,-- DM/51.129,-- Euro erbringen werden, solange wir
Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung sind.
Eine gesamtschuldnerische Haftung hinsichtlich der von den anderen
Unternehmen/Fördervereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird
weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.
Köln, den 15.
März 2002
RWE Rheinbraun
Aktiengesellschaft
B ö c k e
r, ppa. S c h ö n e w e r k