Anlage 1

1
Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, der Förderverein AAV e.V. (des BDE), dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 3.500.000,00 DM (in Worten: drei Millionen fünfhunderttausend Deutsche Mark)/d.h. 1.789.521,60 Euro (in Worten: eine Million siebenhundertneunundachtzigtausendfünfhunderteinundzwanzig Euro und sechzig Cent) erbringen werden.

 

Köln, den 14. November 2002

 

Für den Förderverein AAV e.V.

Gerhard   R ö t t g e n,

Vorsitzender,

Bernd   S c h ö n m a c k e r s,

Stellvertr. Vors.

 

2
Verpflichtungserklärung des Fördervereins AAV der Chemischen Industrie in NRW zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o. g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 3.000.000 DM / 1.533.875,60 Euro erbringen werden.

 

Düsseldorf, den 18. März 2002

 

Für den Förderverein AAV
der Chemischen Industrie in NRW

Der Vorsitzende,

Dr. Heinz   B a h n m ü l l e r

 

3
ThyssenKrupp Steel

 

Herrn
Prof. Dr.-Ing. Dieter Ameling
Verein Deutscher Eisenhüttenleute
Sohnstrasse 65
40237 Düsseldorf

1. Wir sind auf Seiten der Industrie Partner der noch zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen während der Dauer der Kooperationsvereinbarung. Für die Dauer unserer Beteiligung an der Kooperationsvereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von Euro - 293.919,11 - - in Worten: zweihundertdreiundneunzigtausendneunhundertneunzehn Euro, elf Cent – erbringen werden.

2. Hiermit bevollmächtigen wir Herrn Prof. Dr.- Ing. Dieter Ameling, für uns die Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.

 

Duisburg, den 30. Oktober 2002

ThyssenKrupp Steel AG

M i d d e l m a n n, ppa.  S t i l l

 

4
Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von - 1.223,54- Euro erbringen werden.

 

Duisburg, den 18. März 2002

 

Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH

ppa.   B u c h h o l z, ppa.   L u d w i g

 

5
Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungspflichten für besondere überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von - 6.363 Euro - - (in Worten) sechstausenddreihundertunddreiundsechzig Euro- erbringen werden.

 

Remscheid, den 18. März 2002

 

DMV Stainless Deutschland GmbH

K r i n g s

 

6
Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungspflichten im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von –1.891,00 Euro- erbringen werden.

 

Mülheim, den 15. März 2002

 

Mannesmannröhren Mülheim GmbH

T u r e k

 

7
Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungspflichten im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von -740,00 Euro- erbringen werden.

 

Mülheim, den 15. März 2002

 

Europipe GmbH

G ä r t n e r, ppa.   G r ä f

 

8
Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von -10.524,00 Euro- -(in Worten) zehntausendfünfhundertundvierundzwanzig Euro, null Cent- erbringen werden.

 

Hamm, den 19. März 2002

 

MHP Mannesmann Präzisrohr GmbH

G r ö n h o f f

 

9
Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von –8.504,00 Euro- -(in Worten) achttausendfünfhundertundvier Euro, null Cent- erbringen werden.

 

Düsseldorf, den 18. März 2002

 

V&M DEUTSCHLAND GmbH,
Rather Kreuzweg 106,
40472 Düsseldorf

B e c k e r,   H o f f m a n n

 

10
Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Wirtschaftsvereinigung Stahl
Verein Deutscher Eisenhüttenleute
Dr. Verena Schulz
Sohnstrasse 65
40237 Düsseldorf

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungspflichten im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von -979,14 Euro - - neunhundertneunundsiebzig Euro, vierzehn Cent- erbringen werden.

 

Siegen, den 13. März 2002

 

Gontermann-Peipers GmbH,
Postfach 10 08 42,
D 57008 Siegen

S p a n n a g e l,  ppa.   S o n d e r m a n n

 

11
Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer unserer Teilnahme an der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 122,20 Euro erbringen werden.

 

Düsseldorf, den 21. März 2002

 

B.   N i e m e y e r
Schmolz + Bickenbach,
Postfach 10 46 53,
D-40037 Düsseldorf
Eupener Str. 70,
D-40549 Düsseldorf

 

12
Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer unserer Teilnahme an der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von -33.650,17 Euro - -dreiunddreißigtausendsechshunderfünfzig Euro, siebzehn Cent - erbringen werden.

 

Paderborn, den 18. März 2002

B e r g s,  i. A.   F i r c k

 

13
RWE Rheinbraun

Verpflichtungserklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o. g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke jährlich freiwillige Leistungen in Höhe von 100.000,-- DM/51.129,-- Euro erbringen werden, solange wir Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung sind.

Eine gesamtschuldnerische Haftung hinsichtlich der von den anderen Unternehmen/Fördervereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

 

Köln, den 15. März 2002

 

RWE Rheinbraun Aktiengesellschaft

B ö c k e r,  ppa.   S c h ö n e w e r k