Anlage 2

1
Garantieerklärungen von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Die an der oben genannten Kooperationsvereinbarung zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen beteiligten Unternehmen/Fördervereine beabsichtigen, sich im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung zu einem jährlichen Beitrag zur Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV i.H. v. insgesamt 7,3 Mio DM/3.732.431 Euro zu verpflichten. Für den Fall, dass bis zum Abschluss der o.g. Kooperationsvereinbarung keine bindenden Zusagen für weitere 700.000 DM/357.904 Euro jährlich vorliegen, geben wir in Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung für die Dauer der Vereinbarung folgende Garantieerklärungen gegenüber dem AAV ab:

Die nachstehend genannten Fördervereine bzw. Unternehmen verpflichten sich zur Zahlung jährlicher Beträge
- Förderverein AAV e.V. (des BDE) bis zu 250.000 DM/127.823 Euro
- Förderverein AAV der chemischen Industrie bis zu 200.000 DM/102.258 Euro
- ThyssenKrupp Steel AG 150.000 DM/76.694 Euro
- RWE Rheinbraun AG bis zu 100.000 DM/51.129 Euro
für die Dauer der Kooperationsvereinbarung.

Die Garantieerklärungen sind aufschiebend bedingt durch den Abschluss der o.g. Kooperationsvereinbarung. Sofern weitere Fördervereine bzw. Unternehmen freiwillige Zahlungen an den AAV erbringen, wird der AAV die o.g. Garantiebeträge anteilsmäßig ablösen.

 

Köln, den 14. November 2002

 

Für den Förderverein AAV e.V. (des BDE),

Gerhard   R ö t t g e n ,
Vorsitzender

 

Bernd   S c h ö n m a c k e r s ,
Stellvertr. Vorsitzender

 

Vertreter AAV

Norbert   R e t h m a n n ,
Vorsitzender

 

2
RWE Rheinbraun

Garantieerklärungen von Unternehmen/ Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Die an der o. g. Kooperationsvereinbarung zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen beteiligten Unternehmen/Fördervereine beabsichtigen, sich im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung zu einem jährlichen Beitrag zur Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV i. H. v. insgesamt 7,3 Mio DM/ 3.732.431 Euro zu verpflichten. Für den Fall, dass bis zum Abschluss der o. g. Kooperationsvereinbarung keine bindenden Zusagen für weitere 700.000 DM/357.904 Euro jährlich vorliegen, geben wir in Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung folgende Garantieerklärungen gegenüber dem AAV ab:

Die nachstehend genannten Fördervereine bzw. Unternehmen verpflichten sich zur Zahlung jährlicher Beträge
- Förderverein AAV e. V. bis zu 250.000 DM/127.823 Euro
- Förderverein AAV der chemischen Industrie bis zu 200.000 DM/102.258 Euro
- ThyssenKrupp Steel AG bis zu 150.000 DM/76.694 Euro
- RWE Rheinbraun AG bis zu 100.000 DM/51.129 Euro
und zwar RWE Rheinbraun AG, längstens für die Dauer ihrer Partnerschaft im Rahmen der Kooperationsvereinbarung.

Die Garantieerklärungen sind aufschiebend bedingt durch den Abschluss der o. g. Kooperationsvereinbarung. Sofern weitere Fördervereine bzw. Unternehmen freiwillige Zahlungen an den AAV erbringen, wird der AAV die o. g. Garantiebeträge anteilsmäßig ablösen.

 

Köln, den 15. März 2002

 

RWE Rheinbraun Aktiengesellschaft

B ö c k e r , ppa.   S c h ö n e w e r k

 

3
ThyssenKrupp Steel

Garantieerklärung von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Die an der o. g. Kooperationsvereinbarung zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen beteiligten Unternehmen/Fördervereine beabsichtigen, sich im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung zu einem jährlichen Beitrag zur Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV i.H. v. insgesamt 7,3 Mio DM/3.732.431 Euro zu verpflichten. Für den Fall, dass bis zum Abschluss der o.g. Kooperationsvereinbarung keine bindenden Zusagen für weitere 700.000 DM/357.904 Euro jährlich vorliegen, geben wir in Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung für die Dauer der Vereinbarung folgende Garantieerklärungen gegenüber dem AAV ab:

Die nachstehend genannten Fördervereine bzw. Unternehmen verpflichten sich zur Zahlung jährlicher Beträge
- Förderverein AAV e.V. (des BDE) bis zu 250.000 DM/127.823 Euro
- Förderverein AAV der chemischen Industrie bis zu 200.000 DM/102.258 Euro
- ThyssenKrupp Steel AG 150.000 DM/76.694 Euro
- RWE Rheinbraun AG bis zu 100.000 DM/51.129 Euro
während der Dauer ihres jeweiligen Vertragsbeitritts zur o. g. Kooperationsvereinbarung.

Die Garantieerklärungen sind aufschiebend bedingt durch den Abschluss der o.g. Kooperationsvereinbarung. Sofern weitere Fördervereine bzw. Unternehmen freiwillige Zahlungen an den AAV erbringen, wird der AAV die o.g. Garantiebeträge anteilsmäßig ablösen.

 

Duisburg, den 30. Oktober 2002

 

ThyssenKrupp Steel AG

M i d d e l m a n n , ppa.   S t i l l

 

4
Garantieerklärung des Fördervereins AAV der Chemischen Industrie in NRW zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Die an der o. g. Kooperationsvereinbarung zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen beteiligten Unternehmen/Fördervereine beabsichtigen, sich im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung zu einem jährlichen Beitrag zur Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV i. H. v. insgesamt 7,3 Mio DM/ 3.732.431 Euro zu verpflichten. Für den Fall, dass bis zum Abschluss der o. g. Kooperationsvereinbarung keine bindenden Zusagen für weitere 700.000 DM/357.904 Euro jährlich vorliegen, geben wir in Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung für deren Dauer folgende Garantieerklärung ab.

Wir verpflichten uns zur Zahlung eines jährlichen Betrags von bis zu 200.000 DM/102.258 Euro an den AAV.

Die Verpflichtung steht unter dem Vorbehalt, dass nachstehend genannte Fördervereine bzw. Unternehmen sich ebenfalls Garantieerklärungen wie folgt abgeben:
- Förderverein AAV e. V. bis zu 250.000 DM/127.823 Euro
- ThyssenKrupp Steel AG 150.000 DM/76.694 Euro
- RWE Rheinbraun AG bis zu 100.000 DM/51.129 Euro

Die Garantieerklärungen sind aufschiebend bedingt durch den Abschluss der o. g. Kooperationsvereinbarung. Sofern weitere Fördervereine bzw. Unternehmen freiwillige Zahlungen an den AAV erbringen, wird der AAV die o. g. Garantiebeträge anteilsmäßig ablösen.

 

Düsseldorf, den 18. März 2002

 

Für den Förderverein AAV
der Chemischen Industrie in NRW

Der Vorsitzende,
 Dr. Heinz   B a h n m ü l l e r