Anlage 2
1
Garantieerklärungen von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung
mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Die an der oben
genannten Kooperationsvereinbarung zum Zweck der Finanzierung der
Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von
Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige
Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen beteiligten Unternehmen/Fördervereine
beabsichtigen, sich im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung zu einem
jährlichen Beitrag zur Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV i.H.
v. insgesamt 7,3 Mio DM/3.732.431 Euro zu verpflichten. Für den Fall, dass bis
zum Abschluss der o.g. Kooperationsvereinbarung keine bindenden Zusagen für weitere
700.000 DM/357.904 Euro jährlich vorliegen, geben wir in Ergänzung zu der von
uns zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung für die Dauer der Vereinbarung
folgende Garantieerklärungen gegenüber dem AAV ab:
Die nachstehend
genannten Fördervereine bzw. Unternehmen verpflichten sich zur Zahlung
jährlicher Beträge
- Förderverein AAV e.V. (des BDE) bis zu 250.000 DM/127.823 Euro
- Förderverein AAV der chemischen Industrie bis zu 200.000 DM/102.258 Euro
- ThyssenKrupp Steel AG 150.000 DM/76.694 Euro
- RWE Rheinbraun AG bis zu 100.000 DM/51.129 Euro
für die Dauer der Kooperationsvereinbarung.
Die
Garantieerklärungen sind aufschiebend bedingt durch den Abschluss der o.g.
Kooperationsvereinbarung. Sofern weitere Fördervereine bzw. Unternehmen
freiwillige Zahlungen an den AAV erbringen, wird der AAV die o.g.
Garantiebeträge anteilsmäßig ablösen.
Köln, den 14.
November 2002
Für den
Förderverein AAV e.V. (des BDE),
Gerhard R ö t t g e n ,
Vorsitzender
Bernd S c h ö n m a c k e r s ,
Stellvertr. Vorsitzender
Vertreter AAV
Norbert R e t h m a n n ,
Vorsitzender
2
RWE Rheinbraun
Garantieerklärungen
von Unternehmen/ Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der
Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Die an der o. g.
Kooperationsvereinbarung zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung
durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und
Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land
Nordrhein-Westfalen beteiligten Unternehmen/Fördervereine beabsichtigen, sich
im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung zu einem jährlichen Beitrag zur
Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV i. H. v. insgesamt 7,3 Mio
DM/ 3.732.431 Euro zu verpflichten. Für den Fall, dass bis zum Abschluss der o.
g. Kooperationsvereinbarung keine bindenden Zusagen für weitere 700.000
DM/357.904 Euro jährlich vorliegen, geben wir in Ergänzung zu der von uns zu
unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung folgende Garantieerklärungen
gegenüber dem AAV ab:
Die nachstehend
genannten Fördervereine bzw. Unternehmen verpflichten sich zur Zahlung
jährlicher Beträge
- Förderverein AAV e. V. bis zu 250.000 DM/127.823 Euro
- Förderverein AAV der chemischen Industrie bis zu 200.000 DM/102.258 Euro
- ThyssenKrupp Steel AG bis zu 150.000 DM/76.694 Euro
- RWE Rheinbraun AG bis zu 100.000 DM/51.129 Euro
und zwar RWE Rheinbraun AG, längstens für die Dauer ihrer Partnerschaft im
Rahmen der Kooperationsvereinbarung.
Die
Garantieerklärungen sind aufschiebend bedingt durch den Abschluss der o. g.
Kooperationsvereinbarung. Sofern weitere Fördervereine bzw. Unternehmen
freiwillige Zahlungen an den AAV erbringen, wird der AAV die o. g.
Garantiebeträge anteilsmäßig ablösen.
Köln, den 15.
März 2002
RWE
Rheinbraun Aktiengesellschaft
B ö c k e r ,
ppa. S c h ö n e w e r k
3
ThyssenKrupp Steel
Garantieerklärung
von Unternehmen/Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der
Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Die an der o. g.
Kooperationsvereinbarung zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung
durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und
Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land
Nordrhein-Westfalen beteiligten Unternehmen/Fördervereine beabsichtigen, sich
im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung zu einem jährlichen Beitrag zur
Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV i.H. v. insgesamt 7,3 Mio
DM/3.732.431 Euro zu verpflichten. Für den Fall, dass bis zum Abschluss der
o.g. Kooperationsvereinbarung keine bindenden Zusagen für weitere 700.000
DM/357.904 Euro jährlich vorliegen, geben wir in Ergänzung zu der von uns zu
unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung für die Dauer der Vereinbarung
folgende Garantieerklärungen gegenüber dem AAV ab:
Die nachstehend
genannten Fördervereine bzw. Unternehmen verpflichten sich zur Zahlung
jährlicher Beträge
- Förderverein AAV e.V. (des BDE) bis zu 250.000 DM/127.823 Euro
- Förderverein AAV der chemischen Industrie bis zu 200.000 DM/102.258 Euro
- ThyssenKrupp Steel AG 150.000 DM/76.694 Euro
- RWE Rheinbraun AG bis zu 100.000 DM/51.129 Euro
während der Dauer ihres jeweiligen Vertragsbeitritts zur o. g.
Kooperationsvereinbarung.
Die
Garantieerklärungen sind aufschiebend bedingt durch den Abschluss der o.g.
Kooperationsvereinbarung. Sofern weitere Fördervereine bzw. Unternehmen
freiwillige Zahlungen an den AAV erbringen, wird der AAV die o.g.
Garantiebeträge anteilsmäßig ablösen.
Duisburg, den 30. Oktober 2002
ThyssenKrupp Steel AG
M i d d e l m a n n , ppa. S t i l l
4
Garantieerklärung des Fördervereins AAV der Chemischen Industrie in NRW zur
Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Die an der o. g.
Kooperationsvereinbarung zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung
durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und
Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land
Nordrhein-Westfalen beteiligten Unternehmen/Fördervereine beabsichtigen, sich
im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung zu einem jährlichen Beitrag zur
Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV i. H. v. insgesamt 7,3 Mio
DM/ 3.732.431 Euro zu verpflichten. Für den Fall, dass bis zum Abschluss der o.
g. Kooperationsvereinbarung keine bindenden Zusagen für weitere 700.000
DM/357.904 Euro jährlich vorliegen, geben wir in Ergänzung zu der von uns zu
unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung für deren Dauer folgende
Garantieerklärung ab.
Wir verpflichten
uns zur Zahlung eines jährlichen Betrags von bis zu 200.000 DM/102.258 Euro an
den AAV.
Die
Verpflichtung steht unter dem Vorbehalt, dass nachstehend genannte
Fördervereine bzw. Unternehmen sich ebenfalls Garantieerklärungen wie folgt abgeben:
- Förderverein AAV e. V. bis zu 250.000 DM/127.823 Euro
- ThyssenKrupp Steel AG 150.000 DM/76.694 Euro
- RWE Rheinbraun AG bis zu 100.000 DM/51.129 Euro
Die
Garantieerklärungen sind aufschiebend bedingt durch den Abschluss der o. g.
Kooperationsvereinbarung. Sofern weitere Fördervereine bzw. Unternehmen
freiwillige Zahlungen an den AAV erbringen, wird der AAV die o. g.
Garantiebeträge anteilsmäßig ablösen.
Düsseldorf, den
18. März 2002
Für den
Förderverein AAV
der Chemischen Industrie in NRW
Der Vorsitzende,
Dr. Heinz B a h n m ü l l e r