169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MB1.NW. Nr. 55 einschl.) 30.8.74(3)
i .
Anlage 2 20320
Aufstellung der Amtsbezeichnungen mit Schlüsselzahlen in alphabetischer Reihenfolge
(Schlüsselzahlen)
30. 8. 74 (3) 181.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.9.1987 = MBl.NW.Nr.53einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 2
r
A 02 01 Laboraufseher
A 02 02 Oberamtsgehilfe
A 02 03 Steueroberamtsgehilfe
181.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 9.1987 = MBl.NW. Nr. 53 einschl.) 30.8.74(4)
Besoldungsgruppe A3 20320
A 03 01 Hauptamtsgehilfe
A 03 02 Hauptamtsgehilfe
- sofern im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt -
A 03 03 Hausmeister
- an einer Fachhochschule - (künftig wegfallend).
A 03 04 Justizoberwachtmeister
A 03 05 Laboroberaufseher
A 03 06 Landgestütwärter
A 03 07 Steuerhauptamtsgehilfe
Besoldungsgruppe A 4
A 04 01 Amtsmeister
A 04 02 Amtsmeister
- sofern im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt •
A 04 03 Justizhauptwachtmeister
A 04 04 Laborhauptaufseher
A'04 05 Landgestütoberwärter
A 04 06 Steueramtsmeister
30.8.74(4) ' 216. Ergänzung-SMBl.NW. - (Stand 15. 7. 1993 = MBl.NW. Nr. 44 einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 5
A 05 01 Assistent
- als Präparator -
A 05 25 Bibliotheksassistent
A 05 04 Erster Justizhauptwachtmeister
A 05 06 Forstassistent
A 05 08 Justizassistent
A 05 09 Justizvollstreckungsassistent
A 05 15 Landgestüthauptwärter
A 05 28 Landgestüthauptwärter
(mit Leitungs- oder Koordinierungsfunktionen oder andere Funktionen mit besonderer Verantwortung)
A 05 16 Oberamtsmeister
v
A 05 19 Regierungsassistent
A 05 30 Regierungsoberamtsmeister
A 05 20 Sattelmeister
A 05 21 Steuerassistent
A 05 22 Steueroberamtsmeister
A 05 23 Stromassistent
216. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 7. 1993 = MBl. NW. Nr. 44 einschl.) 30. 8. 74 (5)
Besoldungsgruppe A 6 20320
A 06 01 Bergvermessungssekretär
A 06 19 Bibliothekssekretär
A 06 02 Eichsekretär
A 06 20 Erster Justizhauptwachtmeister
A 06 03 Forstsekretär
A 06 04 Gewerbesekretär
A 06 05 Justizsekretär
A 06 06 Justizvollstreckungssekretär
A 06 07 Justizvollzugssekretär
A 06 08 Kriminalhauptwachtmeister
A 06 21 Oberamtsmeister
A 06 09 Oberfeuerwehrmann
A 06 10 Obersattelmeister
— soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7 •
A 06 11 Polizeihauptwachtmeister
A 06 24 Regierungsoberamtsmeister
A 06 12 Regierungssekretär
A 06 13 Sekretär
' - als Präparator -
A 06 16 Steuersekretär
A 06 23 Steueroberamtsmeister
A 06 17 Strommeister
A 06 18 Werkmeister
30 8 74(5) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)
Besoldungsgruppe Ä 7
A 07 |
03 |
Bergvermessungsobersekretär |
A 07 |
19 |
B ibliotheksobersekretär |
A 07 |
04 |
Brandmeister. |
A 07 |
05 |
Eichobersekretär |
A 07 |
06 |
Forstobersekretär |
A 07 |
07 |
Gewerbeobersekretär |
A 07 |
08 |
Justizobersekretär |
A 07 |
09 |
Justizvollstreckungsobersekretär |
Ä 07 |
20 |
Krankenpfleger |
A 07 |
21 |
Krankenschwester |
A 07 |
10 |
Justizvollzugsobersekretär |
A 07 |
11 |
Kriminalmeister |
A 07 |
12 |
Obersattelmeister — soweit nicht In der Besoldungsgruppe A 6 |
A 07 ,. |
13 |
Obersekretär - «Is Präparator - |
A 07 |
14 |
Oberstrommeister |
A 07 S A 07 |
15 16 |
Oberwerkmeister Polizeimeister |
A 07 |
17 |
Regierungsobersekretär |
A 07 |
22 |
Stationspfleger |
A 07 |
23 |
Stationsschwester |
A 07 |
18 |
Steuerobersekretär |
203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.) • 30.8.74(6)
Besoldungsgruppe A 8 20320
A 08 |
21 |
Abteilungspfleger |
A 08 |
22 |
Abteilungsschwester |
A 08 |
01 |
Bergvermessuhgshauptsekretär |
A 08 |
20 |
Bibliothekshauptsekretär |
A 08 |
02 |
Eichhauptsekretär |
A 08 |
03 |
Forsthauptsekretär |
A 08 |
04 |
Gerichtsvollzieher |
A 08 |
05 |
Gewerbehauptsekretär |
A OB |
06 |
Hauptsattelmeister |
AJ08 |
07 |
Hauptsekretär r- als Präparator - |
A 08 |
08 |
Hauptstrommeister |
A 08 |
09 |
Hauptwerkmeister |
A 08 |
10 |
Justizhauptsekretär |
A 08 |
23 |
Justizvollstreckungshauptsekretär |
A 08 |
11 |
Justizvollzugshauptsekretär |
A 08 |
12 |
Kriminalobermeister |
A 08 |
13 |
Oberbrandmeister |
A 08 |
14 |
Obergerichtsvo l Iz ieher (künftig wegfallend) |
A 08 |
17 |
Polizeiobermeister |
A 08 |
18 |
Regierungshauptsekretär |
A 08 19 Steuerhauptsekretär
30. 8. 74 (8) 194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81 einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 9
A 09 39 Amtsinspektor
- als Präparator -
A 09 01 Berginspektor
A 09 02 Bärgvermessungsamtsinspektor
A 09 03 Bergvermessungsinspektor
\
A 09 04 Betriebsinspektor •
A 09 40 Bibliotheksamtsinspektor
A 09 05 Bibliotheksinspektor
A 09 06 Brandinspektor ,
A 09 07 Eichamtsinspektor
A 09 08 Eichinspektor
A 09 44 Erster Hauptsattelmeister
194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 15.12.1989 = MBl.NW. Nr.SleinschU 30.8.74(7)
Besoldungsgruppe A 9 20320
A 09 10 Fachlehrer
- .an einer Fachhochschule -(künftig wegfallend)
A 09 09 Fachlehrer
- mit der Befähigung für die Laufbahn des Fachlehrers an beruflichen Schulen, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 10 -
A 09 38 Fachlehrer
- mit der Befähigung für die Laufbahn des Fachlehrers an Sonderschulen, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 10 -
A 09 36 Fachlehrer - . •
: - mit der Befähigung für die Laufbahn des Werkstattlehrers, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A, 10 -
A 09 11 Forstamtsinspektor A 09 12 Forstinspektor
A 09 13 Garteninspektor
A 09 14 Gewerbeamtsinspektor
A 09 15 .Gewerbeinspektor
30. 8.74 (7): 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 9
A 09 16 Hauptbrandmeister
A 09 17 Justizamtsinspektor
, A 09 18 Justizinspektor
A 09 19 Justizvollzugsamtsinspektor
A 09 20 Kriminalhauptmeister
A 09 42 Kriminalhauptmeister (mit Amtszulage)
A 09 21 Kriminalkommissar
A 09 22 Obergerichtsvollzieher
A 09 23 Oberin
A 09 4-5 Oberpfleger
A 09 4-6 Oberschwester
A 09 24 Pflegevorsteher
A 09 2S Polizeihauptmeister
A 09 43 Polizeihauptmeister (mit Amtszulage)
A 09 26 Polizeikommissar
A 09 27 Regierungsamtsinspektor
194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81einschl.) 30.8.74(8) '
Besoldungsgruppe A 9 20320
A 09 28 Regierungsbauinspektor A 09 29 Regierungsinspektor
A 09 41 Regierungsinspektor
- als Ausbildungsberater
A 09 30 Regierungskartographeninspektor
A 09 31 Regierungsvermessungsinspektor
A 09 32 Sozialinspektor
A 09 33 Staatsarchivinspektor
A 09 34 Steueramtsinspektor
30. 8. 74 (8) 194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81 einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 9
A 09 35 Steuerinspektor
A 09 37 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81 einschl.) 30. 8. 74 (9)
Besoldungsgruppe A 10 20320
A 10 01 Bergoberinspektor
A 10 02 Bergvermessungsoberinspektor
A 10 03 Bibliotheksoberinspektor
A 10 04 Brandoberinspektor
A 10 05 Eichoberinspektor
A 10 06 Fachlehrer
- mit der Befähigung für die Laufbahn des Fachlehrers an allgemeinbildenden Schulen - . '
A 10 08 Fachlehrer
-• mit der Befähigung für die Laufbahn des Fachlehrers an beruflichen Schulen, so.weit nicht in der Besoldungsgruppe A 9 -
30. 8. 74 (9) 194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81 einschl.)
2Q320 Besoldungsgruppe A 10
A 10 31 Fachlehrer
- mit der Befähigung für die Laufbahn des Fachlehrers an Sonderschulen, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 9 -
A 10 24 Fachlehrer
- mit der Befähigung für die Laufbahn des Technischen Lehrers an beruflichen Schulen, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -
A 10 29 Fachlehrer
- mit der Befähigung für die Laufbahn des Werkstattlehrers, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 9 -
A 10 07 Fachoberlehrer
- an einer allgemeinbildenden Schule -(künftig wegfallend)
r - -
A 10 09 Fachoberlehrer .
- an einer Fachhochschule -(künftig wegfallend)
A 10 10 Forstoberinspektor
A 10 11 Gartenoberinspektor
A 10 12 Gewerbeoberinspektor
A 10 13 Justizoberinspektor
194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81einschl.) 30.8.74(10)
Besoldungsgruppe A 10 20320
A 10 14 Kriminaloberkommissar
A 10 15 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG
übergeleitet in die Besoldungsgruppe A 11
A 10 16 Polizeioberkommissar
A 10 17 Regierungskartographenoberinspektor
A 10 18 Regierungsbauoberinspektor
A 10 19 Regierungsoberinspektor
A 10 32 Regierungsoberinspektor
\^als Ausbildungs>erater -
A 10 20 Regierungsvermessungsoberinspektor
A 10 21 Sozialoberinspektor
A 10 22 Staatsarchivoberinspektor
A 10 23 Steueroberinspektor
A 10 25 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
A 10 26 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG übergeleitet in die Besoldungsgruppe A 11
30. 8. 74 (10) 194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 10
A 10 27 aufgrund des 2. BesVNG entfallen
A 10 28 Wein- und Spiritiuosenkontrolleur
- soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -
A 10 30 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.) . 30.8.74(11)
Besoldungsgruppe A 11 20320
A 11 01 Bergamtmann
A 11 02 Bergvermessungsamtmann
A 11 03 Bibliotheksamtmann
A 11 04 Brandamtmann
A 11 05 Eichamtmann
A 11 26 Fachlehrer
- an einer Fachhochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für Sozialarbeit, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -
A 11 27 Fachlehrer
- an einer Fachhochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für Sozialpädagogik, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -
A 11 28 Fachlehrer .
- an einer Fachhochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Technischen Lehrers, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -
A 11 29 Fachlehrer
- an einer Gesamthochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Lehers für Sozialarbeit, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 - ;
A 11 30 Fachlehrer
- an einer Gesamthochschule mit der Bef ähigung-für die Laufbahn des Lehrers für Sozialpädagogik, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -
A 11 31 Fachlehrer
- an einer Gesamthochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Technischen Lehrers, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -
30.8.74(11) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 11
A 11 06 Fachlehrer
- mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechlieher Vorschriften gefordert wird, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -
A 11 32 Fachlehrer
- mit der Befähigung für die Laufbahn des Fachlehrers an beruflichen Schulen (als Fachberater) -
A 11 21 Fachlehrer
- mit der Befähigung für die Laufbahn des Technischen Lehrers an beruflichen Schulen, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 10 -
A 11 07 Forstamtmann
A 11 08 Gartenamtmann '
A 11 09 Gewerbeamtmann {
A 11 10 Justizamtmann
A 11 11 Kriminalhauptkommisar
- soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -
A 11 12 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen A 11 13 Polizeihauptkommissar
- soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -
189. Ergänzung-SMB1.NW.-(Stand 20.8.1985 = MBl.NW. Nr. 55 einschl.) 30.8.74(12)
Besoldungsgruppe A 11 20320
A 11 14 Regierungsamtmann
A 11 33 Regierungsamtmann
- als Ausbildungsberater -
A 11 15 Regierungsbauamtmann
A 11 16 Regierungskartographenamtmann
A 11 17 Regierungsvermessungsamtmann
A 11 18 Sozialamtmann
A 11 19 Staatsarchivamtmann
A 11 20 Steueramtmann
A 11 22 aufgrund des 2. BesVNG entfallen
A 11 23 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
A 11 24 aufgrund des 2. BesVNG entfallen
A 11 25 Wein- und Spirituosenkontrolleur
- soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 10 -
30. 8. 74 (12) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 12
A 12 01 Amtsanwalt
A 12 02 Amtsrat
A 12 03 Bergamtsrat
A 12 04 Bergvermessungsamtsrat
A 12 05 Bibliotheksamtsrat
\
A 12 06 Brandamtsrat A 12 07 Eichamtsrat
A 12 36 Fachlehrer
- an einer Fachhochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für Sozialarbeit, soweit nicht in der soldungsgruppe A 11 -
A 12 37 Fachlehrer
- an einer Fachhochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für Sozialpädagogik, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -
A 12 38 Fachlehrer .
-,an einer Fachhochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Technischen Lehrers, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -
A 12 39 Fachlehrer
- an einer Gesamthochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für Sozialarbeit, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -
169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NWrNr.55einschL) 30. 8. 74 (13)
Besoldungsgruppe A 12 20320
A 12 40 Fachlehrer
- an einer Gesamthochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für Sozialpädagogik, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -
A 12 41 Fachlehrer
- an einer Gesamthochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Technischen Lehrers, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -
A 12 08 Fachlehrer
- mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnre.chtlicher Vorschriften, gefordert wird, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -
A 12 09 Forstamtsrat
A 12 52 Gartenamtsrat
A 12 10 Gewerbeamtsrat
A 12 11 Justizamtsrat
A 12 12 Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -
A 12 13 Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -
A 12 14 Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -
A 12 15 Kriminalhauptkommissar •
- soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -
A 12 16 Lehrer
- als Leiter einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern -
A 12 17 Lehrer
- als Leiter einer Grund- und Hauptschule mit bis zu 80 Schülern -
30. 8. 74 (13) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 12
A 12 18 Lehrer
- als Leiter einer Hauptschule mit bis zu 80 Schülern -
A 12 19 Lehrer
- an allgemeinbildenden Schulen, soweit nicht anderweitig eingereiht • • - •
A 12 20 Lehrer ,
- an allgemeinbildenden Schulen, soweit nicht anderweitig eingereiht - .
(als Fachleiter an einem Studienseminar oder als Fachlehrer in der Lehrerf ortbild-ung)
A 12 4-5 ' Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an der Primarstufe bei entsprechender Verwendung -
A 12 53 Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an der Primarstufe bei entsprechender Vewendung -
(als Fachleiter an einem Studienseminar oder als Fachleiter in der Lehrerfortbildung)
A 12 4-6 Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung -, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13
A 12- 54- Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstuf e I bei entsprechender Verwendung -, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13
(als Fachleiter an einem Studienseminar oder als Fachleiter in der Lehrerfortbildung)
203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW.Nr.l8einschl.) 30.8.74(14)
Besoldungsgruppe A 12 20320
A 12 47 Lehrer für die Sekundarstufe I
- bei Verwendung an einem Gymnasium -
i "
A 12 55 Lehrer für die Sekundärstufe I
- bei Verwendung an einem Gymnasium -(als Fachleiter an einem Studienseminar)
A 12 48 Lehrer für die Sekundarstufe I
- bei Verwendung an dem Realschulzweig einer Schule -
A 12, 56 Lehrer für die Sekundarstufe I
- bei Verwendung an dem Reälschulzweig einer Schule -(als Fachleiter an einem Studienseminar)
A 12 49 Lehrer für die Sekundarstufe I
- bei Verwendung an dem Gymnasialzweig einer Schule -
30.8.74(14) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW.Nr.l8einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 12
A 12 57 Lehrer für die Sekundarstufe I
- bei Verwendung an dem Gymnasialzweig einer Schule -(als Fachleiter an einem Studienseminar)
A 12 50 Lehrer für die Sekundarstufe I
- bei Verwendung an einer Realschule -
A 12 58 Lehrer für die Sekundarstufe I
- bei Verwendung an einer Realschule - • (als Fachleiter an einem Studienseminar)
A 12 51 Lehrer für die Sekundarstufe I
- bei Verwendung an einer schulformunabhängigen Gesamtschule, soweit die Verwendung dem Einsatz an einer Realschule oder einem Gymnasium entspricht -
203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.) 30.8.74(15)
Besoldungsgruppe A 12 20320
A 12 59 Lehrer für die Sekundarstufe I
- bei Verwendung an einer schulformunabhängigen Gesamt-schule, soweit die Verwendung dem Einsatz an einer Real« schule oder einem Gymnasium entspricht -
(als Fachleiter an einem Studienseminar)
A 12 21 Polizeihauptkommissar
- soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -
A 12 22 Rechnungsrat
- als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof -
A 12 23 Regierungsamtsrat
A 12 24 Regierungsbauamtsrat
A 12 25 Regierungskartographenamtsrat
A 12 26 Regierungsvermessungsamtsrat
A 12 35 Sozialamtsrat
A 12 27 Sportlehrer .
- an einer allgemeinbildenden Schule -
A 12 42 Sportlehrer
- an einer allgemeinbildenden Schule -(als Fachleiter an einem Studienseminar)
30.874(15) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 12
A 12 28 Sportlehrer ,
- an einer beruflichen Schule -
A 12 43 Sportlehrer
- an einer beruflichen Schule -
(als Fachleiter an einem Studienseminar)
A 12 29 Sportlehrer
- an einer Sonderschule -
A 12 44 Sportlehrer
- an einer Sonderschule -
(als Fachleiter an einem Studienseminar)
169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.) ' 30.8.74(16)
Besoldungsgruppe A 12 20320
A 12 30 Staatsarchivamtsrat
A 12 31 Steueramtsrat , ^
A 12 32 entfällt
A 12 33 entfällt
A 12 34 entfällt
30.8.74(16) 169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.) \
20320 Besoldungsgruppe A 12 a
12 A 01 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.) 30. 8. 74 (17)
Besoldungsgruppe A 13 20320
A 13 91 Akademischer Rat
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule -
A 13 01 Bergoberamtsrat A 13 02 Bergrat
A 13 03 Bergvermessungsoberamtsrat
A 13 04 Bergvermessungsrat
A 13 05 Bibliotheksoberamtsrat
A 13 06 Bibliotheksrat
A 13 73 Bibliotheksrat
(mit Amtszulage; künftig wegfallend)
A 13 07 Brandoberamtsrat A 13 08 Brandrat
30.8.74(17) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 13
A 13 09 Eichoberamtsrat
A 13 10 Eichrat
A 13 11 Erster Kriminalhauptkommissar
A 13 12 Erster Polizeihauptkommissar
A 13 74 Fachschuloberlehrer
- an einer Berufsfachschule -(künftig wegfallend)
A 13 75 Fachschuloberlehrer
- an einer Fachhochschule -(künftig wegfallend)
A 13 76 Fachschuloberlehrer,
- an .einer Fachschule -(künftig wegfallend)
A 13 77 Fachschuloberlehrer
- an einer Höheren Fachschule -(künftig wegfallend)
A 13 13 Forstoberamtsrat A 13 14 Forstrat
A 13 84 Gartenoberamtsrat A 13 15 Geologierat
A 13 A 1 Gesamtschulrektor
- als Koordinator -
A 13 16 Gewerbemedizinalrat A 13 17 Gewerbeoberamtsrat
169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.) 30. 8. 74 (18)
Besoldungsgruppe A 13 20320
A 13 18 Hauptlehrer
- als Leiter einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern -
A 13 19 Hauptlehrer
- als Leiter einer Grund- und Hauptschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern -
A 13 20 Hauptlehrer
- als Leiter einer Hauptschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern - ,
A 13 21. Justizoberamtsrat
A 13 22 Konrektor
. - als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern -
A 13 23 Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern -
A 13 24 Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule mit mehr als 360 Schülern -
A 13 25 Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule mit Aufbauzug -
N
A 13 26 Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule mit Realschulzug -
30. 8. 74 (18) • 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 13
A 13 7l - aufgrund des ÄndLBesG entfallen -
A 13 89 Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Bezirksseminars für das Lehramt an der Grundschule und Hauptschule - •
A 13 87 Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt für die Primarstufe -
A 13 88 Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt für die Sekundarstufe I -
A 13 86 Konrektor ,
- an dem Landesinstitut für Schule und Weiterbildung -
A 13 28 Konservator
A 13 27 Kriminalrat
A 13 29 Kustos
A 13 82 Lehrer für Sonderpädagogik
203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)
Besoldungsgruppe A 13
30. 8. 74 (19)
20320
A 13 90 Lehrer für Sonderpädagogik
(als Fachleiter an einem Studienseminar)
A 13 A 2 Lehrer v
- mit der Befähigung für das,Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -
A 13 'A3 Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I 1 bei entsprechender Verwendung, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 - . ' •(als Fachleiter an einem Studienseminar)
A 13 30 Oberamtsanwalt A 13 31 Oberamtsrat
A 13 32 Oberlehrer
- an einer Justizvollzugsanstalt -
A 13 33 Oberrechnungsrat
- als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof - *
A 13 78 Oberschullehrer
(mit Amtszulage; künftig wegfallend)
!
A 13 34 Pfarrer .
- soweit, nicht in der Besoldungsgruppe A 14 -
A 13 35 Pharmazierat
30.8.74(19) v 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 13
A 13 36 Polizeioberlehrer A 13 37 Polizeirat
A 13 38 Realschullehrer f
N- als Fachleitercan einem Studienseminar -
A 13 39 entfällt
A 13 40 Realschullehrer
- mit der Befähigung für da's Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -
A 13 .41 Realschullehrer
- mit zusätzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen bei entsprechender Verwendung -
A 13 42 Regierungsbauoberamtsrat A 13 43 Regierungsbaurat ,
A 13 <3 44 Regierungsbrandrat
203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)
Besoldungsgruppe A 13
30. 8. 74 (20)
20320
A 13 45 Regierungschemierat
A 13 46 Regierungsgewerberat
A 13 47 Regierungskartographenoberamtsrat
A 13 48 Regierungsmedizinalrat
A 13 49 Regierungsoberamtsrat .
A 13 50 Regierungspharmazierat
A 13 51 Regierungsrat
A 13 52 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
A 13 53 Regierungsvermessungsoberamtsrat
30. 8. 74 (20) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Starid 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 13
A 13 54 Regierungsvermessungsrat A 13 55 Regierungsveterinärrat
A 13 56 Rektor
- einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
A 13 57 Rektor
- einer Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -
A 13 58 Rektor
- einer Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
i
A 13 59 Sonderschullehrer
A 13 60 Sonderschullehrer
- als Fachleiter an einem Studienseminar -
A 13 85 Sozialoberamtsrat
A 13 62 Staatsarchivoberamtsrat
203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)
Besoldungsgruppe A 13
30. 8. 74 (21)
20320
A 13 63 Staatsarchivrat
A 13 79 Staatsarchivrat
(mit Amtszulage; künftig wegfallend)
A 13 72 Steueroberamtsrat
A 13 94- Studienrat
(als Fachleiter in der Lehrerfortbi-ldung)
A 13 64 Studienrat ,
- als Lehrer für Fremdsprachen oder Mediehpädagogik an einer Fachhochschule -
A 13 65 Studienrat
- als Lehrer für Fremdsprachen oder Medienpädagogik an einer Gesamthochschule -
A 13 92 Studienrat
- im Hochschuldienst -
_
30. 8. 74 (21) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 13
A 13 66 Studienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -
A 13 80 Studienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen
bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -(als Fachleiter an einem Studienseminar).
A 13 67 Studienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -
A 13 81 Studienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -(als Fachleiter an einem Studienseminar)
203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.) 30. 8. 74 (21)
Besoldungsgruppe A 13 20320
A 13 63 Staatsarchivrat
A 13 79 Staatsarchivrat
(mit Amtszulage; künftig wegfallend)
A 13 72 Steueroberamtsrat
A 13 94 Studienrat .
(als Fachleiter in der Lehrerfortbi-ldung)
A 13 64 Studienrat
- als Lehrer für Fremdsprachen oder Medienpädagogik an einer Fachhochschule -
A 13 65 Studienrat
- als Lehrer für Fremdsprachen oder Medienpädagogik an
einer Gesamthochschule - • ' _
A 13 92 Studienrat
- im Hochschuldienst -
30. 8. 74 (21) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)
2Q320 Besoldungsgruppe A 13
A 13 66 Studienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -
A 13 80 Studienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen
bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -(als Fachleiter an einem Studienseminar)
A 13 67 Studienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -
A 13 81 Studienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -(als Fachleiter an einem Studienseminar) .
203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.) 30. 8. 74 (22)
Besoldungsgruppe A 13 20320
A 13 68 Studienrat
- mit zusätzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen bei entsprechender Verwendung -
A 13 83 Studienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung -
A 13 93 Studienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung -(als Fachleiter an einem Studienseminar)
A 13 69 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
A 13 70 Verwaltungsdirektor einer Hochschule
' - soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14 -
30.8.74(22) ' _ 169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 13
A 13 96 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
A 13 97 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
A 13 98 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
A 13 99 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.) 30. 8. 74 (23)
Besoldungsgruppe A 14 20320
A14 87 Akademischer Oberrat
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule -
A 14 90 Gesamtschulrektor
- als der didaktische Leiter einer Gesamtschule mit mindestens vier Zügen in vier x Jahrgangsstufen -
A 14 91 Gesamtschulrektor
- als -der didaktische Leiter einer Gesamt-.schule mit weniger als vier Zügen, aber mindestens vier Jahrgangsstufen -
A 14 92 Gesamtschulrektor
- als der ständige Vertreter des Gesamtschuldirektors einer Gesamtschule, .die weder über eine voll ausgebaute Sekundarstufe I verfügt noch mindestens vier Züge in drei Jahrgangsstufen aufweist -
A 14 93 Gesamtschulrektor
- als Koordinator lernbereichs- und abtei-lungsübergreifender Aufgaben -
A 14 94 Gesamtschulrektor
- als Leiter einer Abteilung mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule -
A 14 95 Gesamtschulrektor
- als Leiter einer Abteilung mit mehr als 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule -
A 14 02 Kriminaloberrat
A 14 03 Oberbergrat
A 14 04 Oberbergvermessungsrat
A 14 05 Oberbibliotheksrat
A 14 06 Oberbrandrat
A 14 0? Obereichrat
A 14 08 Oberforstrat
A 14 09 Obergeologierat
A 14 10 Obergewerbemedizinalrat
A 14 11 Oberkustos
A 14 12 Oberpharmazierat
A 14 13 Oberregierungsbaurat
A 14 14 Oberregierungsbrandrat
A 14 15 Oberregierungschemierat
A 14 16 Oberregierungsgewerbemedizinalrat
A 14 17 Oberregierungsgewerberat
A 14 18 Oberregierungsmedizinalrat
A 14 19 Oberregierungspharmazierat
A 14 20 Oberregierungsrat
A 14 21 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
A 14 22 Oberregierungsvermessungsrat
A 14 23 Oberregierungsveterinärrat
30. 8. 74 (23) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 14
f
A 14 24 Oberstaatsarchivrat
A 14 89 Oberstudienrat
(als Fachleiter in der Lehrerfortbildung)
A 14 25 Oberstudienrat
- als Lehrer für Fremdsprachen oder Medienpädagogik an einer Fachhöchschule -
A 14 26 Oberstudienrat
- als Lehrer für Fremdsprachen oder Medienpädagogik an
einer Gesamthochschule - •
A14 88 Oberstudienrat
- im Hochschuldienst -
A 14 27 Oberstudienrat>
- mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen • bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -
A 14 73 Oberstudienrat
-mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -(als Fachleiter an einem Studienseminar)
A 14 28 Oberstudienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung - '
A 14 74 Oberstudienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -(als Fachleiter an einem Studienseminar)
A 14 96 Oberstudienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung -
A 14 97 Oberstudienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung -(als Fachleiter an einem Studienseminar)
A 14 29 Oberstudienrat
- mit zusatzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen bei entsprechender Verwendung -
A 14 30 aufgrund des AnpGNW-2. BesVNG entfallen
A 14 31 Pfarrer
-soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13 —
A 14 32 Polizeioberrat A 14 54 Polizeischulrektor
A 14 55 Realschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Abendrealschule mit 121 bis 240 Schülern -
A 14 56 Realschulkonrektor .
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Abendrealschule mit mehr als 240 Schülern —
A 14 34 Realschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 160 bis zu 360 Schülern -
A 14 35 Realschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern —
203,Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.) 30. 8. 74 (24)
Besoldungsgruppe A 14
A 14 57 Realschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule im Bildungsbereich der Realschule mit 61 bis 120 Schülern -
A 14 58 Realschu Ikonrecktor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule im Bildungsbreich der Realschule mit mehr als 120 Schülern —
A 14 75 Realschulkonrektor,
- an dem Landesinstitut für Schule und Weiterbildung -
A 14 76 Realschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt für die Sekundarstufe l -
A 14 77 Realschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Bezirksseminars für das Lehramt an der Realschule -i A 14 01 auf rund des ÄndLBesG entfallen
A 14 59 Realschulrektor
- als Leiter einer Abendrealschule mit bis zu 120 Schülern -
\ .
A 14 60 Realschulrektor
- als Leiter einer Abendrealschule mit 121 bis 240 Schülern -
A 14 61 Realschulrektor
- als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich der
Realschule mit bis zu 60 Schülern - •-
A 14 62 Realschulrektor
- als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich der Realschule mit 61 bis 120 Schülern-
A 14 33 Realschulrektor
- als Leiter eines Bezirksseminars für das Lehramt an der Realschule, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15 -(künftig wegfallend)
A 14 36 Realschulrektor
- einer Realschule mit bis zu 180 Schülern —
A 14 37 Realschulrektor
- einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern —
\
A 14 78 aufgrund von Art. 54 des 3. FRG entfallen
A 14 79 aufgrund von Art. 54 des 3. FRG entfallen
A 14 38 Regierungsschulrat
- im Schulaufsichtsdienst - • A 14 51 aufgrund des 2. AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
A 14 63 Rektor
. - als Leiter der Abteilung Pädagogisches Zentrum bei der Justizvollzugsanstalt Münster -
A 14 52 aufgrund des ÄndLBesG entfallen
A 14 80 Rektor
- an dem Landesinstitut für Schule und Weiterbildung - .
A 14 81 Rektor ^
- als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt für die Primarstufe - (
A 14 82 Rektor
' - als Leiter'eines Studienseminars für das Lehramt für die Sekundarstufe l -
30. 8. 74 (24) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 14
A 14 83 Rektor
- als Leiter eines Bezirksseminars für das Lehramt an der Grundschule und Hauptschule -
A 14 39 Rektor
- einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern —
A 14 40 Rektor
- einer Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern -
A 14 41 Rektor
- einer Hauptschule mit mehr als 360 Schülern —
A 14 42 Rektor
- einer Hauptschule mit Aufbauzug —
A 14 64 Schulrat
- als hauptamtlicher Geschäftsführer des Prüfungsamts für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt ah der Grundschule und Hauptschule in Dortmund, Duisburg, Köln — (künftig wegfallend)
A 14 43 Schulrat
- als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene -
A 14 65 Schulrat
- an dem Landesinstitut für Schule und Weiterbildung -
A 14 ' 66 Schulrat
- bei einem Justizvollzugsamt-
A 14 44 aufgrund des AnpGNW-2. BesVNG entfallen
A 14 45 aufgrund des ÄndLBesG entfallen
A 14 46 aufgrund des AnpGNW -2. BesVNG entfallen
A 14 47 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
A 14 48 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
A 14 49 aufgrund des AnpGNW-2. BesVNG entfallen
A 14 67 Sonderschulkonrektor
- als der ständige Vertreter eines in der Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage eingestuften Leiters einer Sonder-schule —
r
A 14 84 Sonderschulkonrektor
- an dem Landesinstitut für Schule und Weiterbildung -
A 14 ' 85 Sonderschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt für Sonderpädagogik -
A 14 86 Sonderschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Bezirksseminars für das Lehramt an Sonderschulen -
169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschi:) 30. 3. 74 (25)
Besoldungsgruppe A 14 9fi19n
A 14 68 Sonderschulkonrektor
— ab der ständige Vertreter einet mindestens In der Besoldungsgruppe A15 eingestuften Leiter« einer Sonderschule -
A 14 69 Sonderschulrektor
— als Leiter einer Sonderschule für Lernbehinderte mit bis zu 100 Schülern —
A 14 70 Sonderschulrektor
— als Leiter einer Sonderschule für Lernbehinderte mit 101 bis 200 Schülern -
A 14 71 Sonderschulrektor
— als Leiter einer sonstigen Sonderschule mit bis zu 60 Schülern -
A 14 72 Sonderschulrektor
— als Leiter einer sonstigen Sonderschule. mit 61 bis 120 Schülern -
A 14 50 Verwaltungsdirektor einer Hochschule
— soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13 —
A 14 53 entfällt
30. 8. 74 (25) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.]
Besoldungsgruppe A 15
A 15 A4 Akademischer Direktor
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule -
A 15 01 Bergdirektor
A 15 02 Bergvermessungsdirektor
A 15 03 Bibliotheksdirektor
A 15 04 Dekan
- soweit nicht in der Besoldungsgruppe 16 -
A 15 A 9 Direktor an einer Gesamtschule
- als der didaktische Leiter einer Gesamtschule mit mindestens voll ausgebauter Sekundarstufe I -
A 15 B 5 Direktor an einer Gesamtschule
- als der ständige Vertreter des Gesamtschuldirektors einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I oder mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen -
A 15 B l Direktor an einer Gesamtschule
- als der ständige Vertreter eines Leitenden Gesamtschuldirektors-
A 15 B 2 Direktor an einer Gesamtschule
- als Leiter der Sekundarstufe II -
A 15 14 Direktor der Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern . .
A 15 05 Direktor eines Hygienisch-Bakteriologischen Landes-untersuchungsamts
A 15. 06 Eichdirektor
A 15 07 Forstdirektor
A 15 08 Geologiedirektor
A 15 B 3 Gesamtschuldirektor
- als Leiter einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I oder mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen -
A 15 B 4 Gesamtschuldirektor
- als Leiter einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I und mit weniger als vier Zügen in drei Jahrgangsstufen -
A 15 09 Gewerbemedizinaldirektor
A 15 10 Hauptkonservator
A 15 11 Hauptkustos
A 15 58 Kanzler
- einer Fachhochschule, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16 oder B 2 — -
A 15 A7 Kanzler - einer Kunsthochschule -
A 15 12 Kriminaldirektor
A 15 13 aufgrund des AnpGNW-2. BesVNG entfallen
A 15 59 Oberschulrat
- als Leiter einet Prüfungsamts für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an der Grundschule und Hauptschule-(künftig wegfallend)
203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.) ' , 30.8.74(26)
Besoldungsgruppe A 15 20320
A 15 60 Oberschulrat
— als Leiter eines Prüfungsamts für die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an der Grundschule und Hauptschule und für das Lehramt an der Realschule — (künftig wegfallend)
A 15 61 aufgrund des ÄndLBesG entfallen
A 15 91 Oberschulrat
— an der Zentralstelle für Fernunterricht —
A 15 62 Oberschulrat
— im Polizeischuldienst -'
A 15 15 aufgrund des AnpGNW-2. BesVNG
übergeleitet in die Besoldungsgruppe A 16
A 15 16 Oberverwaltungsdirektor einer Hochschule A 15 17 Pharmaziedirektor
A 15 A 5 Professor an der Sozialakademie Dortmund
- soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 2. B 3 -
A 15 63 Realschulrektor
- als Leiter einer Abendrealschule mit mehr eis 240 Schülern -
A 15 64 Realschulrektor
- als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich der Realschule mit mehr als 120 Schülern-
A 15 65 aufgrund des ÄndLBesG entfallen
A 15 92 Realschulrektor
- als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt für die Sekundarstufe l -
A 15 93 Realschulrektor
- als Leiter eines Bezirksseminars für das Lehramt an der Realschule -
A 15 18 Realschulrektor
— einer Realschule mit mehr als 360 Schülern —
A 15 19 Regierungsbaudirektor
A 15 20 Regierungsbranddirektor
A 15 21 Regierungschemiedirektor
A 15 22 Regierungsdirektor
A 15 23 Regierungsgewerbedirektor
A 15 24 Regierungsgewerbemedizinaldirektor
A 15 25 Regierungsmedizinaldirektor
A 15 26 Regierungsmedizinaldirektor
— als Leitender Arzt eines Landesversorgungsamts — (mit Amtszulage; künftig wegfallend)
A 15 27 Regierungspharmaziedirektor
A 15 28 Regierungsschuldirektor
- als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene —
A .15 94 Regierungsschuldirektor
— als hauptamtlicher Geschäftsführer an einem Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen —
30.8.74(26) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)
203 20 Besoldungsgruppe A 15
A 15 95 Regierungsschuldirektor " .
- als hauptamtlicher Gsschäftsführer an eiriem Prüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen -
A 15 96 Regierungsschuldirektor
- an dem Landesinstitut für Schule und Weiterbildung -
A 15 97 aufgrund von Art. 54 des 3. FRG entfallen A 15 98 aufgrund von Art. 54 des 3. FRG entfallen
A 15 29 Regierungsvermessungsdirektor A 15 30 Regierungsveterinärdirektor
A 15 31 Schulamtsdirektor • - als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene -
A 15 32 Polizeidirektor A 15 66 Sonderschulrektor
- als Leiter einer Sonderschule für Lernbehinderte mit mehr als 200 Schülern -
A 15 67 Sonderschulrektor
- als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich der beruflichen Schule -
A 15 68 Sonderschulrektor
- als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich'des Gymnasiums -
A 15 69 Sonderschulrektor
- als Leiter einer sonstigen Sonderschule mit angegliederten Berufsschulklassen -
A 15 70 Sonderschulrektor
- als Leiter einer sonstigen Sonderschule mit angegliederten Gymnasialklassen -
A 15 71 Sonderschulrektor
- als Leiter einer sonstigen Sonderschule mit mehr als 120 Schülern -
A 15 72 aufgrund des ÄndLBesG entfallen A 15 99 Sonderschulrektor
- als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt für Sonderpädagogik -
A 15 Ao Sonderschulrektor
- als Leiter eines Bezirksseminars für das Lehramt an Sonderschulen -
A 15 33 Staatsarchivdirektor '
A 15 54 Studiendirektor
- als der ständige Vertreter des Direktors der Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern -
A 15 57 Studiendirektor
- als der ständige Vertreter des Direktors eines Studienkollegs für ausländische Studierende -(soweit nicht an der Technischen Hochschule Aachen)
A 15 73 Studiendirektor
- als der ständige Vertreter des Direktors eines Studienkollegs für ausländische Studierende - ' (soweit an der Technischen Hochschule Aachen)
A 15 34 Studiendirektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360
Schülern - . •
A 15 35 Studiendirektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern -
A 15 74 Studiendirektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule im Bildungsbereich der berufli- , chen Schule mit 61 bis 180 Schülern -
A. 15 75 Studiendirektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums mit 61 bis 180 Schülern -
16fl.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.) 30. 8. 74 (27)
Besoldungsgruppe A 15 20320
A 15 76 Studiendirektor
— als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule im Bildungsbereich der beruflichen Schule mit mehr als 180 Schülern -
A 15 77 Studiendirektor
— als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums mit mehr als 180 Schülern -
A 15 78 Studiendirektor
— als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule mit mehr als 90 Schülern mit angegliederten Berufsschulklassen, wenn zu dem angegliederten Bildungsbereich mehr als 30 Schüler zählen—
A 15 79 Studiendirektor
— als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule mit mehr als 90 Schülern mit angegliederten Gymnasialklassen, wenn zu dem angegliederten Bildungsbereich mehr als 30 Schüler zählen -
A 15 80 Studiendirektor
— als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule mit mehr als 180 Schülern mit angegliederten Berufsschulklassen, wenn zu dem angegliederten Bildungsbereich mehr als 60 Schüler zählen -
A 15 81 Studiendirektor
— als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule mit mehr als 180 Schülern mit angegliederten Gymnasialklassen, wenn zu dem angegliederten Bildungsbereich mehr als 60 Schüler zählen -
A 15 55 aufgrund des ÄndLBesG entfallen A 15 56 aufgrund des ÄndLBesG entfallen
A 15 36 Studiendirektor
— als der ständige Vertreter des Leiters eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt—
A 15 37 Studiendirektor
— als der ständige Vertreter des Leiters eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen —
A 15 38 Studiendirektor
— als der ständige Vertreter des Leiters eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen — -
A 15 39 Studiendirektor -
— als der ständige Vertreter des Leiters eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums - •
A 15 40 Studiendirektor
— als der ständige Vertreter des Leiters eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen—
A 15 41 Studiendirektor
— als der ständige Vertreter des Leiters eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern—
A 15 42 Studiendirektor
— als der ständige Vertreter des Leiters eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern —
A 15 43 Studiendirektor
— als der standige Vertreter des Leiters eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums-
30. 8. 74 (27) 194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81 einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 15
A 15 44 Studiendirektor
— eis der ständige Vertreter des Leiters eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums -
A 15 45 Studiendirektor
— als Fachleiter an Studienseminaren -
A 15 46 Studiendirektor
— als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben-
A15 A8 Studiendirektor
— als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben -
(Fachleiter am Studienseminar im Wartestand)
A 15 47 Studiendirektor
— als hauptamtlicher Geschäftsführer eines Prüfungsamts für die Ersten Staatsprüfungen'für das Lehramt am Gymnasium — (künftig wegfallend)
t A 15 48 Studiendirektor
— als hauptamtlicher Geschäftsführer eines Prüfungsamts für die Ersten Staatsprüfungen für das Lehramt an beruflichen Schulen - (künftig wegfallend) .
A 15 49 Studiendirektor
— als Leiter einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern —
A 15 50 Studiendirektor
— als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern -
A 15 82 Studiendirektor
— als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich der beruflichen Schule mit 61 bis zu 180 Schülern -
A 15 83 Studiendirektor
— als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich der beruflichen Schule, soweit nicht anderweitig eingereiht —
A 15 84 Studiendirektor
— als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums mit 61 bis zu 180 Schülern —
A 15 85 Studiendirektor
— als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums, soweit nicht anderweitig eingereiht -
A 15 86 Studiendirektor
— als Leiter einer Sonderschule mit mehr als 90 Schülern mit angegliederten Berufsschulklassen, wenn zu dem angegliederten Bildungsbereich mehr als 30 Schüler zählen -
A 15 87 Studiendirektor
— als Leiter einer Sonderschule mit mehr als 90 Schülern mit angegliederten Gymnasialklassen, wenn zu dem angegliederten Bildungsbereich mehr als 30 Schüler zählen —
A 15 88 Studiendirektor
— als Leiter einer sonstigen Sonderschule mit angegliederten Berufsschulklassen, soweit nicht anderweitig eingereiht —
A 15 89 Studiendirektor
— als Leiter einer sonstigen Sonderschule mit angegliederten Gymnasialklßssen, soweit nicht anderweitig eingereiht -
A 15 51 Studiendirektor
— als Leiter eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums —
169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.) 30.8.74(28)
Besoldungsgruppe A 15 20320
A 15 52 Studiendirektor
- als Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern -
A 15 53 Studiendirektor
- als Leiter eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums -
.A 15 90 aufgrund des ÄndLBesG entfallen
A 15 A1 Studiendirektor
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt für die Sekundarstufe II -
A 15 A2 Studiendirektor
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Bezirksseminars für das Lehramt am Gymnasium -
A 15 A3 Studiendirektor
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Bezirksseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen -
A 15 A6 Studiendirektor
- im Hochschuldienst -
30. 8. 74 (28) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 16
A 16 01 Direktor der Landesfeuerwehrschule
A 16 02 Direktor des Zoologischen Forschungsinstituts und Museums Alexander Koenig
A 16 38 Direktor eines Studienkollegs für ausländische Studierende /
A 16 03 Finanzpräsident
- als Abteilungsleiter bei einer Oberfinanzdirektion, soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 3-
A 16 39 Kanzler
- der Deutschen Sporthochschule Köln —
A 16 40 Kanzler
- einer Fachhochschule, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15 oder B 2 -
A 16 04 Landeskonservator
A 16 05 Landstallmeister und Direktor der Deutschen Reitschule
A 16 53 Leitender Akademischer Direktor
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule -
A 16 06 Leitender Bergdirektor
A 16 07 Leitender Bergvermessungsdirektor
A 16 08 Leitender Bibliotheksdirektor
A 16 09 Leitender Eichdirektor
A 16 10 Leitender Forstdirektor
A 16 11 Leitender Geologiedirektor
A 16 55 Leitender Gesamtschuldirektor
- als Leiter einer Gesamtschule mit voll ausgebauter gymnasialer Oberstufe oder einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I und mehr als 1000 Schülern-
A 16 12 Leitender Gewerbemedizinaldirektor
A 16 13 Leitender Kriminaldirektor
A 16 46 Leitender Pharmaziedirektor
A 16 23 Leitender Polizeidirektor
A 16 14 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
A 16 15 Leitender Regierungsbaudirektor
A 16 16 Leitender Regierungschemiedirektor
A 16 17 Leitender Regierungsdirektor
A 16 18 Leitender Regierungsgewerbedirektor
A 16 19 Leitender Regierungsmedizinaldirektor
A 16 20 Leitender Regierungsschuldirektor
- als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene —
A 16 47 Leitender Regierungsschuldirektor
- als Leiter eines Prüfungsamtt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen —
A 16 48 Leitender Regierungsschuldirektor
- als Leiter eines Prüfungsamts für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen —
169.Ergänzung'-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW. Nr. 55 einschl.)
Besoldungsgruppe A 16
30. 8. 74 (29)
20320
A 16 28 Leitender Regierungsschuldirektor
— an dem Landesinstitut für Schule und Weiterbildung -
A 16 49 aufgrund von Art. 54 des 3. FRG entfallen
A 16 21 Leitender Regierungsvermessungsdirektor
A 16 22 Leitender Regierungsveterinärdirektor
A 16 24 aufgrund des AnpGNW-2. BesVNG entfallen
A 16 25 Leitender Staatsarchivdirektor
A 16 26 aufgrund des AnpGNW-2. BesVNG
übergeleitet in die Besoldungsgruppe B 3
A 16 27 Ministerialrat
— bei einer obersten Landesbehörde, soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 2—
A 16 29 Oberstudiendirektor
— als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern —
A 16 41 Oberstudiendirektor
— als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich der beruflichen Schule mit mehr als 180 Schülern —
A 16 42 Oberstudiendirektor
— als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums mit mehr als 180 Schülern —
A 16, 43 Oberstudiendirektor
— als Leiter einer Sonderschule mit mehr als 180 Schülern mit angegliederten Berufsschulklassen, wenn zu dem angegliederten Bildungsbereich mehr als 60 Schüler zählen —
A 16 44 Oberstudiendirektor
— als Leiter einer Sonderschule mit mehr als 180 Schülern mit angegliederten Gymnasialklassen, wenn zu dem angegliederten Bildungsbereich mehr als 60 Schüler zählen —
A 16 30 aufgrund des ÄndLBesG entfallen A 16 31 aufgrund des ÄndLBesG entfallen
A 16 32 Oberstudiendirektor
— als Leiter eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt —
A 16 33 Oberstudiendirektor
— als Leiter eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen —
A 16 34 Oberstudiendirektor
— als Leiter eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen —
A 16 35 Oberstudiendirektor
— als Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern —
30.8.74(29) 169.Ergänzung-S"MBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.)
20320 Besoldungsgruppe A 16
A 16 36 Qberstudiendirektor
- als Leiter eines zweizügig vollausgebauten Oberstufengymnasiums -
A 16 45 Oberstudiendirektor
- als Leiter eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen -
A 16 50 Oberstudiendirektor
- als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt für die Sekundarstufe II
A 16 51 Oberstudiendirektor
- als Leiter eines Bezirksseminars für das Lehramt am Gymnasium -
A 16 52 Oberstudiendirektor ,
- als Leiter eines Bezirksseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen -
A 16 37 Polizeipräsident
- soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 2 oder B 4 -
A 16 54 Professor an der Sozialakademie Dortmund
- soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 2, B 3 -
Besoldungsgruppe B 1
203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.) 30.8.74(30)
Besoldungsgruppe B 2 9019(1
B 02 21 Abteilungsdirektor
- als der ständige Vertreter des Direktors des Landinstituts für Schule und Weiterbildung -
B 02 01 Abteilungsdirektor "
- als Leiter einer groflen und bedeutenden Abteilung bei einer Mittel- oder Oberbehorde / des Landes'-
B 02 02 Abteilungsdirektor
- als Leiter einer gro6en und bedeutenden Abteilung bei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leiter mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist -
B 02 03 Abteilungsdirektor
- als Leiter einer großen und bedeutenden Gruppe bei einer Oberfinanzdirektion, soweit er Vertreter des Finanzpräsidenten ist -
B 02 04 aufgrund des 2. BesVNG entfallen
B 02 05 Direktor der Landesrentenbehörde
B 02 06 Polizeipräsident
- als Leiter der Wasserschutzpolizei -
B 02 17 Direktor der Zentralen Planungsstelle zur Rationalisierung von Landesbauten
B 02 07 Direktor des Hochschulbibliothekszentrums
B 02 08 Direktor des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung
B 02 22 aufgrund von Art. 54 des 3. FRG entfallen
B 02 09 aufgrund des 2. AnpGNW - 2. BesVNG entfallen B 02 10 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
B 02 18 Kanzler
- der Fachhochschule Köln - .
; B 02 20 Kanzler
- der Pädagogischen Hochschule Ruhr, Westfalen-Lippe -
B 02 11 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
B 02 12 Leitender Schutzpolizeidirektor
- beim Innenminister, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16 -
B 02 13 Ministerialrat
- bei einer obersten Landesbehörde, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16 -
B 02 14 Polizeipräsident
- in einem Polizeibereich mit mehr als 175000 bis zu 300000 Einwohnern -
B 02 24 Professor an der Sozialakademie Dortmund
- soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3 -
B 02 23 Rektor der Fachhochschule für Bibliotheks- und Dokumentationswesen in Köln
B 02 15 Vizepräsident bei einem Oberbergamt
(künftig weglallend) B 02 16 Vizepräsident des Geologischen Landesämts
30,8. 74 (30) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr.'lSeinschl.)
20320 Besoldungsgruppe B 3
B 03 01 Direktor der Bereitschaftspolizei .
B 03 02 aufgrund des AnpGNW-2. BesVNG entfallen
B 03 03 Direktorder Fachhochschulefür Finanzen \
B 03 04 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG
übergeleitet in die Besoldungsgruppe B 2
B 03 12 Direktor der Fachhochschule für Rechtspflege
B 03 05 Direktor des Landesamts für Besoldung und Versorgung
B 03 17 Direktor des Landesinstituts für Schule und Weiterbildung
B 03 06 Direktor des Landeskriminalamts
B 03 07 Direktor des Landesvermessungsamts
B 03 23 Direktor des Landesversicherungsamtes
8 03 08 Finanzpräsident
- als Abteilungsleiter bei einer Oberfinanzdirektion, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16-
B 03 21 Kanzler der Fernuniversität - Gesamthochschule in Hagen
B 03 13 Kanzler
- der Gesamthochschule Duisburg, Paderborn, Siegen, Wuppertal -
B 03 14 Kanzler
- der Pädagogischen Hochschule Rheinland -
B 03 15 Kanzler
- der Universität Bielefeld, Dortmund -
B 03 22 Leitender Verwaltungsdirektor
- als Leiter der Personal- und Wirtschaftsverwaltung der Medizinischen Einrichtungen der Technischen Hochschule Aachen, der Universität Bonn, der Universität Düsseldorf, der Universität Köln, der Universität Münster, der Universität - Gesamthochschule - lÜssen -
B 03 16 Präsident der Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung
B 03 09 Präsident eines Justizvollzugsamts
B 03 19 Professor an der Sozialakademie Dortmund
- soweit nicht In den Besoldungsgruppen A 15. A 16, B 2 -
B 03 10 Regierungsvizepräsident
- als der ständige Vertreter eines in Besoldungsgruppe B 7 eingestuften Regierungspräsidenten —
B 03 18 Rektor
- der Fachhochschule Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Lippe, Münster, Niederrhein
B 03 24 Rektor
- der Märkischen Fachhochschule
B 03 20 Rektor
- einer Kunsthochschule -
B 03 11 Vizepräsident des Landesoberbergamts
lHI.Krgüii/uiii;-SMHI.MW.-(Stuiidl.!). 1!)87 ='MBl.NW.Nr.53einschl.) 30. 8. 74 (31)
Besoldungsgruppe B 4 20320
B 04 11 Direktor der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
B 04 01 Direktor der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
B 04 02 Direktor des Staatlichen Materialprüfungsamts
B 04 03 Inspekteur der Polizei
B 04 04 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen
B 04 15 Kanzler
- der Gesamthochschule Essen -
B 04 16 Kanzler .
- der Technischen Hochschule Aachen -
B 04 17 Kanzler
- der Universität Bochum, Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster -
B 04 05 Landeskriminaldirektor • ' t - beim Innenminister
B 04 06 Leitender Ministerialrat
- als geschäftsführender Vertreter des Präsidenten des Landesjustiz-prüfungsamts -
B 04 07 Leitender Ministerialrat
- als Landesschlichter -
B 04 08 Leitender Ministerialrat
- als Mitglied des Landesrechnungshofs -
B 04 09 Leitender Ministerialrat
- als Vertreter des Finanzministers in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder -
B 04 10 Leitender Ministerialrat
- bei einer obersten Landesbehörde als Leiter einer Unterabteilung oder als Leiter einer, auf Dauer eingerichteten Gruppe Von Referenten unter einem in Besoldungsgruppe B 7 eingestuften Beamten, soweit die Funktion nicht einem in eine niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist -
B 04 12 Polizeipräsident
- in einem Polizeibereich mit mehr als 300000 Einwohnern -
B 04 13 Präsident der Polizeiführungsakademie
B 04 20 Präsident eines Landesversorgungsamtes
(als Leiter eines Landesversorgungsamtes mit mehr als 250000 bis 500000 Versorgungsberechtigten)
B 04 14 Regierungsvizepräsident
- als ständiger Vertreter eines in Besoldungsgruppe B 8 eingestuften Regierungspräsidenten -
B 04 19 Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln
B 04 18 Rektor
- der Fachhochschule Köln -
30.8.74(31) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)
20320 Besoldungsgruppe B 5
B 05 01 Direktor beim Landesrechnungshof
B 05 03 Präsident der Landesanstalt für Immissionsschutz
B 05 02 Präsident des Landesamts für Wasser und Abfall
B 05 04 Präsident des Geologischen Landesamts
B 05 05 Präsident des Landesamts für Agrarordnung
B 05 06 Präsident des Landesamts für Datenverarbeitung und Statistik
B 05 .07 Präsident eines Landesversorgungsamtes
- als Leiter eines Landesversorgungsamtes mit mehr als 500000 Versorgungsberechtigten -
B 05 08 Rektor
- der Universität Bielefeld, Dortmund -
B 05 09 Rektor
- der Universität - Gesamthochschule Duisburg, Paderborn, Siegen, Wuppertal - '
Besoldungsgruppe B 6
B 06 01 Rektor
- der Fernuniversität - Gesamthochschule - in Hagen -
B 06 02 . Rektor
- der Technischen Hochschule Aachen -
B 06 03 Rektor
- der Universität Bochum, Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster -
B 06 04 Rektor
- der Universität - Gesamthochschule Essen -
Besoldungsgruppe B 7
B 07 07 Landesbeauftragter für den Datenschutz
B 07 08 Ministerialdirigent
- als Leiter des Arbeitsstabes „Aufgabenkritik"-
B 07 01 Ministerialdirigent
- bei einer obersten Landesbehörde als Leiter einer großen oder bedeutenden Abteilung, soweit nicht einem Hauptabteilungsleiter unterstellt -
B 07 02 Oberfinanzpräsident
B 07 03 Präsident des Landesjustizprüfungsamts
B 07 04 Präsident des Landesoberbergamts
B 07 05 Regierungspräsident
B 07 06 Vizepräsident des Landesrechnungshofs
181.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.9.1987 = MBl.NW. Nr.53einschl.) 30. 8. 74 (32)
Besoldungsgruppe B 8 20320
B 08 01 Regierungspräsident
- in einem Regierungsbezirk mit mehr als zwei Millionen Einwohnern •
Besoldungsgruppe B 9
B 09 02 Direktor beim Landtag
B 09 01 Generalsekretär des Deutschen Bildungsrates
(künftig wegfallend)
Besoldungsgruppe B 10
B 10 01 Chef der S.taatskanzlei und Staatssekretär
B 10 02 Präsident des Landesrechnungshofs •
B 10 03 Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts
B 10 04 Staatssekretär
30. 8. 74 (32) 216. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 7.1993 = MBl. NW. Nr. 44 einschl.)
20320 Besoldungsgruppe B 11
Besoldungsgruppe C 1
C 01 01 Hochschulassistent
- in den Fällen des § 48 Abs. 1 Satz 1 HRG -
C 01 02 Hochschulassistent
- in den Fällen des § 48 Abs. 1 Satz 2 HRG •
G 01 03 Hochschulassistent .
- in den Fällen des § 48 Abs. 1 Satz 3 HRG -C 01 04 Künstlerischer Assistent
C 01 05 Wissenschaftlicher Assistent
Besoldungsgruppe C 2
C 02 01 Professor
C 02 02 Professor
- an einer Fachhochschule -
(soweit nicht in Besoldungsgruppe C 3)
C 02 03 Professor
- an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Fachhochschulstudiengängen, soweit
überwiegend in diesen tätig -
(soweit nicht in Besoldungsgruppe C 3)
C 02 04 Universitätsprofessor
- soweit überwiegend in Studiengängen tätig, in denen Aufgaben der wissenschaftlichen Hochschulen und der Fachhochschulen miteinander verbunden werden -(soweit nicht in Besoldungsgruppen C 3, C 4) (k. w.)
C 02 05 Hochschuldozent
C 02 06 Oberassistent
C 02 07 Oberingenieur
181.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.9.1987 = MBl.NW.Nr.53einschl.) 30. 8. 74 (33)
Besoldungsgruppe C 3 20320
C 03 01 entfallen .
C 03 02 . Professor
- - an einer Fachhochschule -
(soweit nicht in Besoldungsgruppe C 2)
C 03 03 Professor
- an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Fachhochschulstudiengängen, soweit
überwiegend in diesen tätig -
(soweit nicht in Besoldungsgruppe C 2)
C 03 04 Professor an einer Kunsthochschule
(soweit nicht in Besoldungsgruppe C 4)
C 03 05 Universitätsprofessor
(soweit nicht in Besoldungsgruppen C 2, C 4)
Besoldungsgruppe C 4
C 04 01 . entfallen
C 04 02 Professor an einer Kunsthochschule (soweit nicht in Besoldungsgruppe C 3)
C 04 03 Universitätsprofessor
(soweit nicht in Besoldungsgruppe C 2, C 3)
Besoldungsgruppe H 1
H 01 01 Akademischer Rat
- an einer wissenschaftlichen Hochschule -
H 01 02 Akademischer Rat
- an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Lehraufgaben -
H 01 03 , Dozent
- an einer Pädagogischen Hochschule oder der Deutschen Sporthochschule Köln -(soweit nicht in der Besoldungsgruppe H 2)
H 01 04 Lektor
- an.einer wissenschaftlichen Hochschule-
H 01 05 Wissenschaftlicher Assistent
- an einer wissenschaftlichen Hochschule -
H 01 06 Wissenschaftlicher Assistent
- an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Lehraufgaben -
30. 8. 74 (33) 181.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.9.1987 = MBl.NW.Nr.53einschl.)
2Q320 Besoldungsgruppe H 2
H 02 01 Akademischer Oberrat
- an einer wissenschaftlichen Hochschule -
H 02 02 Akademischer Oberrat
- an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Lehraufgaben •
H 02 03 Dozent
- an einer wissenschaftlichen Hochschule -(soweit nicht in der Besoldungsgruppe H 1)
H 02 04 Dozent
- an einer wissenschaftlichen Hochschule -
(soweit in der Stellung eines außerplanmäßigen Professors)
H 02 05 Fachhöchschullehrer
H 02 06 Oberarzt
- an einer wissenschaftlichen Hochschule -
H 02 07 Oberarzt
- an einer wissenschaftlichen Hochschule -
(soweit in der Stellung eines außerplanmäßigen Professors)
H 02 08 Oberassistent
- an einer wissenschaftlichen Hochschule -
H 02 09 Oberassistent
- an einer wissenschaftlichen Hochschule -
(soweit in der Stellung eines außerplanmäßigen Professors)
H 02 10 Oberingenieur
- an einer wissenschaftlichen Hochschule -
H 02 11 . Oberingenieur
- an einer wissenschaftlichen Hochschule -
(soweit in der Stellung eines außerplanmäßigen Professors)
169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.) , 30! 8. 74 (34)
Besoldungsgruppe H 3 20320
H 03 01 Akademischer Direktor
H 03 13 Außerordentlicher Professor
— an einer Hochschule, der zugleich dal Amt eines Richten der Besoldungsgruppe R 1 ausübt —
l . H 03 02 Außerordentlicher Professor
— an einer wissenschaftlichen Hochschule —
H 03 03 Direktor des Instituts für Leibesübungen an einer wissenschaftlichen Hochschule
H 03 04 Fachhochschullehrer
H 03 05 Fachhochschullehrer
- erhält gemäß Fußnote 4 für seine Perton Bezüge aus der Besoldungsgruppe A 16 —
H 03 06 Fachhochschullehrer
— erhält gemäß Fußnote 5 eine Amtszulage nach Fußnote 5 zur Besoldungsgruppe A 15 —
H 03 07 Fachhochschullehrer
— erhält gemäß Fußnote 6 eine Amtszulage nach Fußnote 13 zur Besoldungsgruppe A 15 —
H 03 08 Professor
— an einer Kunsthochschule, soweit nicht in der Besoldungsgruppe H 4 —
H 03 09 Professor
— an der Sozialakademie Dortmund, soweit nicht in der Besoldungsgruppe H 4 —
H 03 10 Professor
— als Leiter der Sozialakademie Dortmund, soweit nicht in der Besoldungsgruppe H 4 —
H 03 12 Studienprofessor
— an einer wissenschaftlichen Hochschule —
H 03 11 Wissenschaftlicher Rat und Professor
— an einer wissenschaftlichen Hochschule —
30. 8. 74 (34) 169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.)
20320 Besoldungsgruppe H 4
H 04 05 Ordentlicher Professor
— an einer Hochschule, der.zugleich das Amt eines Richters der Besoldungsgruppe R 2 ausübt —
H 04 01 Ordentlicher Professor
— an einer wissenschaftlichen Hochschule —
H 04 02 Professor
— an einer Kunsthochschule, soweit nicht in der Besoldungsgruppe H 3 —
H 04 03 Professor
— an der Sozialakademie Dortmund, soweit nicht in der Besoldungsgruppe H 3 —
H 04 04 Professor
— als Leiter der Sozialakademie Dortmund, soweit nicht in der Besoldungsgruppe H 3 —
Besoldungsgruppe H 5
H 05 01 Professor als Direktor einer Kunsthochschule1
203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.) 30.8.74(35)
Besoldungsgruppe R 1 20320
R 01 02 Direktor des Amtsgerichts
- an einem Amtsgericht mit bis zu 3 Richterplanstellen -
R 01 04 Direktor des Arbeitsgerichts
- an einem Arbeitsgericht mit bis zu 3 Richterplanstellen -
R 01 01 Richter am Amtsgericht R 01 03 Richter am Arbeitsgericht
R 01 05 Richter am Landgericht
R 01 06 Richter am Sozialgericht
R 01 07 Richter am Verwaltungsgericht
R 01 08 Staatsanwalt
R 01 09 Staatsanwalt
- als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 5 Planstellen und mehr für Staatsanwälte -
30.8.74(35) 169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschlr)
20320 Besoldungsgruppe R 2
R 02 05 Direktor des Amtsgerichts
— an einem Amtsgericht mit 4 und mehr Richterplanstellen — (soweit weniger als 11)
R 02 06 Direktor des Amtsgerichts
— an einem Amtsgericht mit 11 und mehr Richterplanstellen —
R 02 11 Direktor des Arbeitsgerichts
— an einem Arbeitsgericht mit 4 und mehr Richterplanstellen — (soweit weniger als 11)
R 02 12 Direktor des Arbeitsgerichts
— an einem Arbeitsgericht mit 11 und mehr Richterplanstellen —
R 02 01 Leitender Oberstaatsanwalt
— als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit bis zu 10 Planstellen für Staatsanwälte —
R 02 02 ' Oberstaatsanwalt
— als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht —
R 02 03 Oberstaatsanwalt
— als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht als der ständige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 -
R 02 04 Oberstaatsanwalt
— als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht —
R 02 25 Oberstaatsanwalt
— als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht —
R 02 07 Richter am Amtsgericht
— als der städnige Vertreter eines Direktors an einem Amtsgericht mit 11 und mehr Richterplanstellen —
R 02 10 Richter am Amtsgericht
— als weiterer aufsichtführender Richter an einem Amtsgericht mit 21 und mehr Richterplanstellen -
R 02 13 ^-Richter am Arbeitsgericht
— als der ständige Vertreter eines Direktors an einem Arbeitsgericht mit 11 und mehr Richterplanstellen —
R 02 14 Richter am Finanzgericht
R 02 15 Richter am Landessozialgericht
/R 02 16 Richter am Oberlandesgericht
R 02 17 Richter am Oberverwaltungsgericht .
R 02 24 Richter am Sozialgericht
— als weiterer aufsichtführender Richter an einem Sozialgericht mit 21 und mehr Richterplanstellen —
R 02 08 Vizepräsident des Amtsgerichts
— als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Amtsgerichts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 —
R 02 09 Vizepräsident des Amtsgericht
— als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Amtsgericht der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 an einem Amtsgericht mit 16 und mehr Richterplanstellen —
R 02 21 Vizepräsident des Landgerichts
— als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Landgerichts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 —
169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.) 30. 8. 74 (36)
Besoldungsgruppe R 2 2032fi
R 02 18 Vizepräsident des Sozialgerichts l
— als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Sozialgerichts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 — •
R 02 19 Vizepräsident des Sozialgerichts
— als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Sozialgerichts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 an einem Sozialgericht mit 16 und mehr Richterplanstellen —
R 02 23 Vizepräsident des Verwaltungsgerichts
— als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Verwaltungsgerichts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 —
R 02 20 Vorsitzender Richter am Landgericht
R02 22 Vorsitzender Richteram Verwaltungsgericht
30.8.74(36) 194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81einschl.)
Besoldungsgruppe R 3
R 03 01 Leitender Oberstaaatsanwalt
— als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht —
R 03 02 Leitender Oberstaatsanwalt
— als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 11 bis 40 Planstellen für Staatsanwälte
R 03 03 Präsident des Amtsgerichts
— an einem Amtsgericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Amtsgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt -
R 03 04 Präsident des Landgerichts
— an einem Landgericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Landgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt —
R 03 05 Präsident des Sozialgerichts
R 03 06 Präsident des Verwaltungsgerichts
— an einem Verwaltungsgericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Verwaltungsgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt -
R 03 07 Vizepräsident des Amtsgerichts
— als der ständige Vertreter des Präsidenten eines Amtsgerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Amtsgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt -
R 03 09 Vizepräsident des Finanzgerichts
— als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Finanzgericht« der Besoldungsgruppe R 6 —
R 03 11 Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts
• - als der ständige Vertreter, eines Präsidenten des Landesarbeitsgerichts der Besoldungsgruppe R 6 —
R 03 13 Vizepräsident des Landgerichts
— als der ständige Vertreter des Präsidenten eines Landgerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Landgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt -
R 03 16 Vizepräsident des Verwaltungsgerichts
- als der ständige Vertreter des Präsidenten eines Verwaltungsgerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Verwaltungsgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt-
R03 08 Vorsitzender Richter am Finanzgericht
R 03 10 Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
R 03 12 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht
R 03 14 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
R03 15 Vorsitzender Richteram Oberverwaltungsgericht
194^Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81 einschl.) 30. 8. 74 (37)
Besoldungsgruppe R 4 20320
R 04 01 Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 41 und mehr Planstellen für Staatsanwälte —
R.04 02 Präsident des Amtsgerichts
— an einem Amtsgericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Amtsgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt -
R 04 03 Präsident des Landgerichts
— an einem Landgericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Landgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt —
R 04 04 Präsident des Verwaltungsgerichts
- an einem Verwaltungsgericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Verwaltungsgerich-_te, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt -
R 04 05 Vizepräsident des Landessozialgerichts
- als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Landessozialgerichts der Besoldungsgruppe R 8 -
R 04 08 Vizepräsident des Oberlandesgerichts
- als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Oberlandesgerichts der Besoldungsgruppe R 8 —
R 04 07 Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts
- als der ständige Vertreter des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts —
Besoldungsgruppe R 5
R 05 01 Präsident des Amtsgerichts
— an einem Amtsgericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Amtsgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt —
R 05 02 Präsident des Landgerichts
— an einem Landgericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Landgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt —
R 05 03' Präsident eines Verwaltungsgerichts
— an einem Verwaltungsgericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Verwaltungsgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt-
30.8.74(37) 169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.)
2032 0 Besoldungsgruppe R 6
R 06 01 Generalstaatsanwalt
— als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht mit 101 und mehr Planstellen für Staatsanwälte im Bezirk —
R 06 02 Präsident des Finanzgerichts
— an einem Finanzgericht mit 26 und mehr Richterplanstellen im Bezirk —
R 06 03 Präsident des Landesarbertsgerichts
— an einem Landesarbeitsgericht mit 26 und mehr Richterplanstellen im Bezirk -
R 06 04 Präsident des Landgerichts
— an einem Landgericht mit 151 und mehr Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Landgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt -
Besoldungsgruppe R 7
Besoldungsgruppe R 8
R 08 01 Präsident des Landessozialgerichts
- an einem Landessozialgericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk —
R 08 02 Präsident des Oberlandesgerichts
— an einem Oberlandesgericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk -
Besoldungsgruppe R 9
Besoldungsgruppe R 10