169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MB1.NW. Nr. 55 einschl.) 30.8.74(3)

i .

Anlage 2 20320

Aufstellung der Amtsbezeichnungen mit Schlüsselzahlen in alphabetischer Reihenfolge

(Schlüsselzahlen)

30. 8. 74 (3) 181.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.9.1987 = MBl.NW.Nr.53einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 2

r

A 02 01 Laboraufseher

A 02 02 Oberamtsgehilfe

A 02 03 Steueroberamtsgehilfe

181.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 9.1987 = MBl.NW. Nr. 53 einschl.) 30.8.74(4)

Besoldungsgruppe A3 20320

A 03 01 Hauptamtsgehilfe

A 03 02 Hauptamtsgehilfe

- sofern im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt -

A 03 03 Hausmeister

- an einer Fachhochschule - (künftig wegfallend).

A 03 04 Justizoberwachtmeister

A 03 05 Laboroberaufseher

A 03 06 Landgestütwärter

A 03 07 Steuerhauptamtsgehilfe

Besoldungsgruppe A 4

A 04 01 Amtsmeister

A 04 02 Amtsmeister

- sofern im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt •

A 04 03 Justizhauptwachtmeister

A 04 04 Laborhauptaufseher

A'04 05 Landgestütoberwärter

A 04 06 Steueramtsmeister

30.8.74(4) ' 216. Ergänzung-SMBl.NW. - (Stand 15. 7. 1993 = MBl.NW. Nr. 44 einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 5

A 05 01 Assistent

- als Präparator -

A 05 25 Bibliotheksassistent

A 05 04 Erster Justizhauptwachtmeister

A 05 06 Forstassistent

A 05 08 Justizassistent

A 05 09 Justizvollstreckungsassistent

A 05 15 Landgestüthauptwärter

A 05 28 Landgestüthauptwärter

(mit Leitungs- oder Koordinierungsfunktionen oder andere Funktionen mit besonderer Verantwortung)

A 05 16 Oberamtsmeister

v

A 05 19 Regierungsassistent

A 05 30 Regierungsoberamtsmeister

A 05 20 Sattelmeister

A 05 21 Steuerassistent

A 05 22 Steueroberamtsmeister

A 05 23 Stromassistent

216. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 7. 1993 = MBl. NW. Nr. 44 einschl.) 30. 8. 74 (5)

Besoldungsgruppe A 6 20320

A 06 01 Bergvermessungssekretär

A 06 19 Bibliothekssekretär

A 06 02 Eichsekretär

A 06 20 Erster Justizhauptwachtmeister

A 06 03 Forstsekretär

A 06 04 Gewerbesekretär

A 06 05 Justizsekretär

A 06 06 Justizvollstreckungssekretär

A 06 07 Justizvollzugssekretär

A 06 08 Kriminalhauptwachtmeister

A 06 21 Oberamtsmeister

A 06 09 Oberfeuerwehrmann

A 06 10 Obersattelmeister

— soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7 •

A 06 11 Polizeihauptwachtmeister

A 06 24 Regierungsoberamtsmeister

A 06 12 Regierungssekretär

A 06 13 Sekretär

' - als Präparator -

A 06 16 Steuersekretär

A 06 23 Steueroberamtsmeister

A 06 17 Strommeister

A 06 18 Werkmeister

30 8 74(5) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)

Besoldungsgruppe Ä 7

A 07

03

Bergvermessungsobersekretär

A 07

19

B ibliotheksobersekretär

A 07

04

Brandmeister.

A 07

05

Eichobersekretär

A 07

06

Forstobersekretär

A 07

07

Gewerbeobersekretär

A 07

08

Justizobersekretär

A 07

09

Justizvollstreckungsobersekretär

Ä 07

20

Krankenpfleger

A 07

21

Krankenschwester

A 07

10

Justizvollzugsobersekretär

A 07

11

Kriminalmeister

A 07

12

Obersattelmeister — soweit nicht In der Besoldungsgruppe A 6

A 07 ,.

13

Obersekretär - «Is Präparator -

A 07

14

Oberstrommeister

A 07

S

A 07

15 16

Oberwerkmeister Polizeimeister

A 07

17

Regierungsobersekretär

A 07

22

Stationspfleger

A 07

23

Stationsschwester

A 07

18

Steuerobersekretär

203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.) • 30.8.74(6)

Besoldungsgruppe A 8 20320

A 08

21

Abteilungspfleger

A 08

22

Abteilungsschwester

A 08

01

Bergvermessuhgshauptsekretär

A 08

20

Bibliothekshauptsekretär

A 08

02

Eichhauptsekretär

A 08

03

Forsthauptsekretär

A 08

04

Gerichtsvollzieher

A 08

05

Gewerbehauptsekretär

A OB

06

Hauptsattelmeister

AJ08

07

Hauptsekretär r- als Präparator -

A 08

08

Hauptstrommeister

A 08

09

Hauptwerkmeister

A 08

10

Justizhauptsekretär

A 08

23

Justizvollstreckungshauptsekretär

A 08

11

Justizvollzugshauptsekretär

A 08

12

Kriminalobermeister

A 08

13

Oberbrandmeister

A 08

14

Obergerichtsvo l Iz ieher (künftig wegfallend)

A 08

17

Polizeiobermeister

A 08

18

Regierungshauptsekretär

A 08 19 Steuerhauptsekretär

30. 8. 74 (8) 194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81 einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 9

A 09 39 Amtsinspektor

- als Präparator -

A 09 01 Berginspektor

A 09 02 Bärgvermessungsamtsinspektor

A 09 03 Bergvermessungsinspektor

\

A 09 04 Betriebsinspektor •

A 09 40 Bibliotheksamtsinspektor

A 09 05 Bibliotheksinspektor

A 09 06 Brandinspektor ,

A 09 07 Eichamtsinspektor

A 09 08 Eichinspektor

A 09 44 Erster Hauptsattelmeister

194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 15.12.1989 = MBl.NW. Nr.SleinschU 30.8.74(7)

Besoldungsgruppe A 9 20320

A 09 10 Fachlehrer

- .an einer Fachhochschule -(künftig wegfallend)

A 09 09 Fachlehrer

- mit der Befähigung für die Laufbahn des Fachlehrers an beruflichen Schulen, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 10 -

A 09 38 Fachlehrer

- mit der Befähigung für die Laufbahn des Fachlehrers an Sonderschulen, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 10 -

A 09 36 Fachlehrer - . •

: - mit der Befähigung für die Laufbahn des Werkstattlehrers, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A, 10 -

A 09 11 Forstamtsinspektor A 09 12 Forstinspektor

A 09 13 Garteninspektor

A 09 14 Gewerbeamtsinspektor

A 09 15 .Gewerbeinspektor

30. 8.74 (7): 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 9

A 09 16 Hauptbrandmeister

A 09 17 Justizamtsinspektor

, A 09 18 Justizinspektor

A 09 19 Justizvollzugsamtsinspektor

A 09 20 Kriminalhauptmeister

A 09 42 Kriminalhauptmeister (mit Amtszulage)

A 09 21 Kriminalkommissar

A 09 22 Obergerichtsvollzieher

A 09 23 Oberin

A 09 4-5 Oberpfleger

A 09 4-6 Oberschwester

A 09 24 Pflegevorsteher

A 09 2S Polizeihauptmeister

A 09 43 Polizeihauptmeister (mit Amtszulage)

A 09 26 Polizeikommissar

A 09 27 Regierungsamtsinspektor

194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81einschl.) 30.8.74(8) '

Besoldungsgruppe A 9 20320

A 09 28 Regierungsbauinspektor A 09 29 Regierungsinspektor

A 09 41 Regierungsinspektor

- als Ausbildungsberater

A 09 30 Regierungskartographeninspektor

A 09 31 Regierungsvermessungsinspektor

A 09 32 Sozialinspektor

A 09 33 Staatsarchivinspektor

A 09 34 Steueramtsinspektor

30. 8. 74 (8) 194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81 einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 9

A 09 35 Steuerinspektor

A 09 37 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81 einschl.) 30. 8. 74 (9)

Besoldungsgruppe A 10 20320

A 10 01 Bergoberinspektor

A 10 02 Bergvermessungsoberinspektor

A 10 03 Bibliotheksoberinspektor

A 10 04 Brandoberinspektor

A 10 05 Eichoberinspektor

A 10 06 Fachlehrer

- mit der Befähigung für die Laufbahn des Fachlehrers an allgemeinbildenden Schulen - . '

A 10 08 Fachlehrer

-• mit der Befähigung für die Laufbahn des Fachlehrers an beruflichen Schulen, so.weit nicht in der Besoldungsgruppe A 9 -

30. 8. 74 (9) 194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81 einschl.)

2Q320 Besoldungsgruppe A 10

A 10 31 Fachlehrer

- mit der Befähigung für die Laufbahn des Fachlehrers an Sonderschulen, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 9 -

A 10 24 Fachlehrer

- mit der Befähigung für die Laufbahn des Technischen Lehrers an beruflichen Schulen, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -

A 10 29 Fachlehrer

- mit der Befähigung für die Laufbahn des Werkstattlehrers, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 9 -

A 10 07 Fachoberlehrer

- an einer allgemeinbildenden Schule -(künftig wegfallend)

r - -

A 10 09 Fachoberlehrer .

- an einer Fachhochschule -(künftig wegfallend)

A 10 10 Forstoberinspektor

A 10 11 Gartenoberinspektor

A 10 12 Gewerbeoberinspektor

A 10 13 Justizoberinspektor

194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81einschl.) 30.8.74(10)

Besoldungsgruppe A 10 20320

A 10 14 Kriminaloberkommissar

A 10 15 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG

übergeleitet in die Besoldungsgruppe A 11

A 10 16 Polizeioberkommissar

A 10 17 Regierungskartographenoberinspektor

A 10 18 Regierungsbauoberinspektor

A 10 19 Regierungsoberinspektor

A 10 32 Regierungsoberinspektor

\^als Ausbildungs>erater -

A 10 20 Regierungsvermessungsoberinspektor

A 10 21 Sozialoberinspektor

A 10 22 Staatsarchivoberinspektor

A 10 23 Steueroberinspektor

A 10 25 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

A 10 26 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG übergeleitet in die Besoldungsgruppe A 11

30. 8. 74 (10) 194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 10

A 10 27 aufgrund des 2. BesVNG entfallen

A 10 28 Wein- und Spiritiuosenkontrolleur

- soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -

A 10 30 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.) . 30.8.74(11)

Besoldungsgruppe A 11 20320

A 11 01 Bergamtmann

A 11 02 Bergvermessungsamtmann

A 11 03 Bibliotheksamtmann

A 11 04 Brandamtmann

A 11 05 Eichamtmann

A 11 26 Fachlehrer

- an einer Fachhochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für Sozialarbeit, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -

A 11 27 Fachlehrer

- an einer Fachhochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für Sozialpädagogik, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -

A 11 28 Fachlehrer .

- an einer Fachhochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Technischen Lehrers, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -

A 11 29 Fachlehrer

- an einer Gesamthochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Lehers für Sozialarbeit, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 - ;

A 11 30 Fachlehrer

- an einer Gesamthochschule mit der Bef ähigung-für die Laufbahn des Lehrers für Sozialpädagogik, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -

A 11 31 Fachlehrer

- an einer Gesamthochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Technischen Lehrers, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -

30.8.74(11) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 11

A 11 06 Fachlehrer

- mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechlieher Vorschriften gefordert wird, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -

A 11 32 Fachlehrer

- mit der Befähigung für die Laufbahn des Fachlehrers an beruflichen Schulen (als Fachberater) -

A 11 21 Fachlehrer

- mit der Befähigung für die Laufbahn des Technischen Lehrers an beruflichen Schulen, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 10 -

A 11 07 Forstamtmann

A 11 08 Gartenamtmann '

A 11 09 Gewerbeamtmann {

A 11 10 Justizamtmann

A 11 11 Kriminalhauptkommisar

- soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -

A 11 12 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen A 11 13 Polizeihauptkommissar

- soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -

189. Ergänzung-SMB1.NW.-(Stand 20.8.1985 = MBl.NW. Nr. 55 einschl.) 30.8.74(12)

Besoldungsgruppe A 11 20320

A 11 14 Regierungsamtmann

A 11 33 Regierungsamtmann

- als Ausbildungsberater -

A 11 15 Regierungsbauamtmann

A 11 16 Regierungskartographenamtmann

A 11 17 Regierungsvermessungsamtmann

A 11 18 Sozialamtmann

A 11 19 Staatsarchivamtmann

A 11 20 Steueramtmann

A 11 22 aufgrund des 2. BesVNG entfallen

A 11 23 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

A 11 24 aufgrund des 2. BesVNG entfallen

A 11 25 Wein- und Spirituosenkontrolleur

- soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 10 -

30. 8. 74 (12) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 12

A 12 01 Amtsanwalt

A 12 02 Amtsrat

A 12 03 Bergamtsrat

A 12 04 Bergvermessungsamtsrat

A 12 05 Bibliotheksamtsrat

\

A 12 06 Brandamtsrat A 12 07 Eichamtsrat

A 12 36 Fachlehrer

- an einer Fachhochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für Sozialarbeit, soweit nicht in der soldungsgruppe A 11 -

A 12 37 Fachlehrer

- an einer Fachhochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für Sozialpädagogik, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -

A 12 38 Fachlehrer .

-,an einer Fachhochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Technischen Lehrers, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -

A 12 39 Fachlehrer

- an einer Gesamthochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für Sozialarbeit, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -

169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NWrNr.55einschL) 30. 8. 74 (13)

Besoldungsgruppe A 12 20320

A 12 40 Fachlehrer

- an einer Gesamthochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für Sozialpädagogik, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -

A 12 41 Fachlehrer

- an einer Gesamthochschule mit der Befähigung für die Laufbahn des Technischen Lehrers, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -

A 12 08 Fachlehrer

- mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnre.chtlicher Vorschriften, gefordert wird, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -

A 12 09 Forstamtsrat

A 12 52 Gartenamtsrat

A 12 10 Gewerbeamtsrat

A 12 11 Justizamtsrat

A 12 12 Konrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -

A 12 13 Konrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -

A 12 14 Konrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -

A 12 15 Kriminalhauptkommissar •

- soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -

A 12 16 Lehrer

- als Leiter einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern -

A 12 17 Lehrer

- als Leiter einer Grund- und Hauptschule mit bis zu 80 Schülern -

30. 8. 74 (13) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 12

A 12 18 Lehrer

- als Leiter einer Hauptschule mit bis zu 80 Schülern -

A 12 19 Lehrer

- an allgemeinbildenden Schulen, soweit nicht anderweitig eingereiht • • - •

A 12 20 Lehrer ,

- an allgemeinbildenden Schulen, soweit nicht anderweitig eingereiht - .

(als Fachleiter an einem Studienseminar oder als Fachlehrer in der Lehrerf ortbild-ung)

A 12 4-5 ' Lehrer

- mit der Befähigung für das Lehramt an der Primarstufe bei entsprechender Verwendung -

A 12 53 Lehrer

- mit der Befähigung für das Lehramt an der Primarstufe bei entsprechender Vewendung -

(als Fachleiter an einem Studienseminar oder als Fachleiter in der Lehrerfortbildung)

A 12 4-6 Lehrer

- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung -, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13

A 12- 54- Lehrer

- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstuf e I bei entsprechender Verwendung -, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13

(als Fachleiter an einem Studienseminar oder als Fachleiter in der Lehrerfortbildung)

203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW.Nr.l8einschl.) 30.8.74(14)

Besoldungsgruppe A 12 20320

A 12 47 Lehrer für die Sekundarstufe I

- bei Verwendung an einem Gymnasium -

i "

A 12 55 Lehrer für die Sekundärstufe I

- bei Verwendung an einem Gymnasium -(als Fachleiter an einem Studienseminar)

A 12 48 Lehrer für die Sekundarstufe I

- bei Verwendung an dem Realschulzweig einer Schule -

A 12, 56 Lehrer für die Sekundarstufe I

- bei Verwendung an dem Reälschulzweig einer Schule -(als Fachleiter an einem Studienseminar)

A 12 49 Lehrer für die Sekundarstufe I

- bei Verwendung an dem Gymnasialzweig einer Schule -

30.8.74(14) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW.Nr.l8einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 12

A 12 57 Lehrer für die Sekundarstufe I

- bei Verwendung an dem Gymnasialzweig einer Schule -(als Fachleiter an einem Studienseminar)

A 12 50 Lehrer für die Sekundarstufe I

- bei Verwendung an einer Realschule -

A 12 58 Lehrer für die Sekundarstufe I

- bei Verwendung an einer Realschule - • (als Fachleiter an einem Studienseminar)

A 12 51 Lehrer für die Sekundarstufe I

- bei Verwendung an einer schulformunabhängigen Gesamtschule, soweit die Verwendung dem Einsatz an einer Realschule oder einem Gymnasium entspricht -

203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.) 30.8.74(15)

Besoldungsgruppe A 12 20320

A 12 59 Lehrer für die Sekundarstufe I

- bei Verwendung an einer schulformunabhängigen Gesamt-schule, soweit die Verwendung dem Einsatz an einer Real« schule oder einem Gymnasium entspricht -

(als Fachleiter an einem Studienseminar)

A 12 21 Polizeihauptkommissar

- soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 -

A 12 22 Rechnungsrat

- als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof -

A 12 23 Regierungsamtsrat

A 12 24 Regierungsbauamtsrat

A 12 25 Regierungskartographenamtsrat

A 12 26 Regierungsvermessungsamtsrat

A 12 35 Sozialamtsrat

A 12 27 Sportlehrer .

- an einer allgemeinbildenden Schule -

A 12 42 Sportlehrer

- an einer allgemeinbildenden Schule -(als Fachleiter an einem Studienseminar)

30.874(15) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 12

A 12 28 Sportlehrer ,

- an einer beruflichen Schule -

A 12 43 Sportlehrer

- an einer beruflichen Schule -

(als Fachleiter an einem Studienseminar)

A 12 29 Sportlehrer

- an einer Sonderschule -

A 12 44 Sportlehrer

- an einer Sonderschule -

(als Fachleiter an einem Studienseminar)

169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.) ' 30.8.74(16)

Besoldungsgruppe A 12 20320

A 12 30 Staatsarchivamtsrat

A 12 31 Steueramtsrat , ^

A 12 32 entfällt

A 12 33 entfällt

A 12 34 entfällt

30.8.74(16) 169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.) \

20320 Besoldungsgruppe A 12 a

12 A 01 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.) 30. 8. 74 (17)

Besoldungsgruppe A 13 20320

A 13 91 Akademischer Rat

- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule -

A 13 01 Bergoberamtsrat A 13 02 Bergrat

A 13 03 Bergvermessungsoberamtsrat

A 13 04 Bergvermessungsrat

A 13 05 Bibliotheksoberamtsrat

A 13 06 Bibliotheksrat

A 13 73 Bibliotheksrat

(mit Amtszulage; künftig wegfallend)

A 13 07 Brandoberamtsrat A 13 08 Brandrat

30.8.74(17) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 13

A 13 09 Eichoberamtsrat

A 13 10 Eichrat

A 13 11 Erster Kriminalhauptkommissar

A 13 12 Erster Polizeihauptkommissar

A 13 74 Fachschuloberlehrer

- an einer Berufsfachschule -(künftig wegfallend)

A 13 75 Fachschuloberlehrer

- an einer Fachhochschule -(künftig wegfallend)

A 13 76 Fachschuloberlehrer,

- an .einer Fachschule -(künftig wegfallend)

A 13 77 Fachschuloberlehrer

- an einer Höheren Fachschule -(künftig wegfallend)

A 13 13 Forstoberamtsrat A 13 14 Forstrat

A 13 84 Gartenoberamtsrat A 13 15 Geologierat

A 13 A 1 Gesamtschulrektor

- als Koordinator -

A 13 16 Gewerbemedizinalrat A 13 17 Gewerbeoberamtsrat

169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.) 30. 8. 74 (18)

Besoldungsgruppe A 13 20320

A 13 18 Hauptlehrer

- als Leiter einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern -

A 13 19 Hauptlehrer

- als Leiter einer Grund- und Hauptschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern -

A 13 20 Hauptlehrer

- als Leiter einer Hauptschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern - ,

A 13 21. Justizoberamtsrat

A 13 22 Konrektor

. - als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern -

A 13 23 Konrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern -

A 13 24 Konrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule mit mehr als 360 Schülern -

A 13 25 Konrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule mit Aufbauzug -

N

A 13 26 Konrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule mit Realschulzug -

30. 8. 74 (18) • 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 13

A 13 7l - aufgrund des ÄndLBesG entfallen -

A 13 89 Konrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Bezirksseminars für das Lehramt an der Grundschule und Hauptschule - •

A 13 87 Konrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt für die Primarstufe -

A 13 88 Konrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt für die Sekundarstufe I -

A 13 86 Konrektor ,

- an dem Landesinstitut für Schule und Weiterbildung -

A 13 28 Konservator

A 13 27 Kriminalrat

A 13 29 Kustos

A 13 82 Lehrer für Sonderpädagogik

203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)

Besoldungsgruppe A 13

30. 8. 74 (19)

20320

A 13 90 Lehrer für Sonderpädagogik

(als Fachleiter an einem Studienseminar)

A 13 A 2 Lehrer v

- mit der Befähigung für das,Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 -

A 13 'A3 Lehrer

- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I 1 bei entsprechender Verwendung, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 - . ' •(als Fachleiter an einem Studienseminar)

A 13 30 Oberamtsanwalt A 13 31 Oberamtsrat

A 13 32 Oberlehrer

- an einer Justizvollzugsanstalt -

A 13 33 Oberrechnungsrat

- als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof - *

A 13 78 Oberschullehrer

(mit Amtszulage; künftig wegfallend)

!

A 13 34 Pfarrer .

- soweit, nicht in der Besoldungsgruppe A 14 -

A 13 35 Pharmazierat

30.8.74(19) v 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 13

A 13 36 Polizeioberlehrer A 13 37 Polizeirat

A 13 38 Realschullehrer f

N- als Fachleitercan einem Studienseminar -

A 13 39 entfällt

A 13 40 Realschullehrer

- mit der Befähigung für da's Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -

A 13 .41 Realschullehrer

- mit zusätzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen bei entsprechender Verwendung -

A 13 42 Regierungsbauoberamtsrat A 13 43 Regierungsbaurat ,

A 13 <3 44 Regierungsbrandrat

203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)

Besoldungsgruppe A 13

30. 8. 74 (20)

20320

A 13 45 Regierungschemierat

A 13 46 Regierungsgewerberat

A 13 47 Regierungskartographenoberamtsrat

A 13 48 Regierungsmedizinalrat

A 13 49 Regierungsoberamtsrat .

A 13 50 Regierungspharmazierat

A 13 51 Regierungsrat

A 13 52 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

A 13 53 Regierungsvermessungsoberamtsrat

30. 8. 74 (20) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Starid 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 13

A 13 54 Regierungsvermessungsrat A 13 55 Regierungsveterinärrat

A 13 56 Rektor

- einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern

A 13 57 Rektor

- einer Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -

A 13 58 Rektor

- einer Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern

i

A 13 59 Sonderschullehrer

A 13 60 Sonderschullehrer

- als Fachleiter an einem Studienseminar -

A 13 85 Sozialoberamtsrat

A 13 62 Staatsarchivoberamtsrat

203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)

Besoldungsgruppe A 13

30. 8. 74 (21)

20320

A 13 63 Staatsarchivrat

A 13 79 Staatsarchivrat

(mit Amtszulage; künftig wegfallend)

A 13 72 Steueroberamtsrat

A 13 94- Studienrat

(als Fachleiter in der Lehrerfortbi-ldung)

A 13 64 Studienrat ,

- als Lehrer für Fremdsprachen oder Mediehpädagogik an einer Fachhochschule -

A 13 65 Studienrat

- als Lehrer für Fremdsprachen oder Medienpädagogik an einer Gesamthochschule -

A 13 92 Studienrat

- im Hochschuldienst -

_

30. 8. 74 (21) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 13

A 13 66 Studienrat

- mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -

A 13 80 Studienrat

- mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen

bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -(als Fachleiter an einem Studienseminar).

A 13 67 Studienrat

- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -

A 13 81 Studienrat

- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -(als Fachleiter an einem Studienseminar)

203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.) 30. 8. 74 (21)

Besoldungsgruppe A 13 20320

A 13 63 Staatsarchivrat

A 13 79 Staatsarchivrat

(mit Amtszulage; künftig wegfallend)

A 13 72 Steueroberamtsrat

A 13 94 Studienrat .

(als Fachleiter in der Lehrerfortbi-ldung)

A 13 64 Studienrat

- als Lehrer für Fremdsprachen oder Medienpädagogik an einer Fachhochschule -

A 13 65 Studienrat

- als Lehrer für Fremdsprachen oder Medienpädagogik an

einer Gesamthochschule - • ' _

A 13 92 Studienrat

- im Hochschuldienst -

30. 8. 74 (21) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)

2Q320 Besoldungsgruppe A 13

A 13 66 Studienrat

- mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -

A 13 80 Studienrat

- mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen

bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -(als Fachleiter an einem Studienseminar)

A 13 67 Studienrat

- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -

A 13 81 Studienrat

- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -(als Fachleiter an einem Studienseminar) .

203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.) 30. 8. 74 (22)

Besoldungsgruppe A 13 20320

A 13 68 Studienrat

- mit zusätzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen bei entsprechender Verwendung -

A 13 83 Studienrat

- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung -

A 13 93 Studienrat

- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung -(als Fachleiter an einem Studienseminar)

A 13 69 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

A 13 70 Verwaltungsdirektor einer Hochschule

' - soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14 -

30.8.74(22) ' _ 169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 13

A 13 96 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

A 13 97 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

A 13 98 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

A 13 99 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.) 30. 8. 74 (23)

Besoldungsgruppe A 14 20320

A14 87 Akademischer Oberrat

- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule -

A 14 90 Gesamtschulrektor

- als der didaktische Leiter einer Gesamtschule mit mindestens vier Zügen in vier x Jahrgangsstufen -

A 14 91 Gesamtschulrektor

- als -der didaktische Leiter einer Gesamt-.schule mit weniger als vier Zügen, aber mindestens vier Jahrgangsstufen -

A 14 92 Gesamtschulrektor

- als der ständige Vertreter des Gesamtschuldirektors einer Gesamtschule, .die weder über eine voll ausgebaute Sekundarstufe I verfügt noch mindestens vier Züge in drei Jahrgangsstufen aufweist -

A 14 93 Gesamtschulrektor

- als Koordinator lernbereichs- und abtei-lungsübergreifender Aufgaben -

A 14 94 Gesamtschulrektor

- als Leiter einer Abteilung mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule -

A 14 95 Gesamtschulrektor

- als Leiter einer Abteilung mit mehr als 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule -

A 14 02 Kriminaloberrat

A 14 03 Oberbergrat

A 14 04 Oberbergvermessungsrat

A 14 05 Oberbibliotheksrat

A 14 06 Oberbrandrat

A 14 0? Obereichrat

A 14 08 Oberforstrat

A 14 09 Obergeologierat

A 14 10 Obergewerbemedizinalrat

A 14 11 Oberkustos

A 14 12 Oberpharmazierat

A 14 13 Oberregierungsbaurat

A 14 14 Oberregierungsbrandrat

A 14 15 Oberregierungschemierat

A 14 16 Oberregierungsgewerbemedizinalrat

A 14 17 Oberregierungsgewerberat

A 14 18 Oberregierungsmedizinalrat

A 14 19 Oberregierungspharmazierat

A 14 20 Oberregierungsrat

A 14 21 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

A 14 22 Oberregierungsvermessungsrat

A 14 23 Oberregierungsveterinärrat

30. 8. 74 (23) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 14

f

A 14 24 Oberstaatsarchivrat

A 14 89 Oberstudienrat

(als Fachleiter in der Lehrerfortbildung)

A 14 25 Oberstudienrat

- als Lehrer für Fremdsprachen oder Medienpädagogik an einer Fachhöchschule -

A 14 26 Oberstudienrat

- als Lehrer für Fremdsprachen oder Medienpädagogik an

einer Gesamthochschule - •

A14 88 Oberstudienrat

- im Hochschuldienst -

A 14 27 Oberstudienrat>

- mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen • bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -

A 14 73 Oberstudienrat

-mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -(als Fachleiter an einem Studienseminar)

A 14 28 Oberstudienrat

- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung - '

A 14 74 Oberstudienrat

- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung -(als Fachleiter an einem Studienseminar)

A 14 96 Oberstudienrat

- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung -

A 14 97 Oberstudienrat

- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung -(als Fachleiter an einem Studienseminar)

A 14 29 Oberstudienrat

- mit zusatzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen bei entsprechender Verwendung -

A 14 30 aufgrund des AnpGNW-2. BesVNG entfallen

A 14 31 Pfarrer

-soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13 —

A 14 32 Polizeioberrat A 14 54 Polizeischulrektor

A 14 55 Realschulkonrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Abendrealschule mit 121 bis 240 Schülern -

A 14 56 Realschulkonrektor .

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Abendrealschule mit mehr als 240 Schülern —

A 14 34 Realschulkonrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 160 bis zu 360 Schülern -

A 14 35 Realschulkonrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern —

203,Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.) 30. 8. 74 (24)

Besoldungsgruppe A 14

A 14 57 Realschulkonrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule im Bildungsbereich der Realschule mit 61 bis 120 Schülern -

A 14 58 Realschu Ikonrecktor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule im Bildungsbreich der Realschule mit mehr als 120 Schülern —

A 14 75 Realschulkonrektor,

- an dem Landesinstitut für Schule und Weiterbildung -

A 14 76 Realschulkonrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt für die Sekundarstufe l -

A 14 77 Realschulkonrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Bezirksseminars für das Lehramt an der Realschule -i A 14 01 auf rund des ÄndLBesG entfallen

A 14 59 Realschulrektor

- als Leiter einer Abendrealschule mit bis zu 120 Schülern -

\ .

A 14 60 Realschulrektor

- als Leiter einer Abendrealschule mit 121 bis 240 Schülern -

A 14 61 Realschulrektor

- als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich der

Realschule mit bis zu 60 Schülern - •-

A 14 62 Realschulrektor

- als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich der Realschule mit 61 bis 120 Schülern-

A 14 33 Realschulrektor

- als Leiter eines Bezirksseminars für das Lehramt an der Realschule, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15 -(künftig wegfallend)

A 14 36 Realschulrektor

- einer Realschule mit bis zu 180 Schülern —

A 14 37 Realschulrektor

- einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern —

\

A 14 78 aufgrund von Art. 54 des 3. FRG entfallen

A 14 79 aufgrund von Art. 54 des 3. FRG entfallen

A 14 38 Regierungsschulrat

- im Schulaufsichtsdienst - • A 14 51 aufgrund des 2. AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

A 14 63 Rektor

. - als Leiter der Abteilung Pädagogisches Zentrum bei der Justizvollzugsanstalt Münster -

A 14 52 aufgrund des ÄndLBesG entfallen

A 14 80 Rektor

- an dem Landesinstitut für Schule und Weiterbildung - .

A 14 81 Rektor ^

- als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt für die Primarstufe - (

A 14 82 Rektor

' - als Leiter'eines Studienseminars für das Lehramt für die Sekundarstufe l -

30. 8. 74 (24) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 14

A 14 83 Rektor

- als Leiter eines Bezirksseminars für das Lehramt an der Grundschule und Hauptschule -

A 14 39 Rektor

- einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern —

A 14 40 Rektor

- einer Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern -

A 14 41 Rektor

- einer Hauptschule mit mehr als 360 Schülern —

A 14 42 Rektor

- einer Hauptschule mit Aufbauzug —

A 14 64 Schulrat

- als hauptamtlicher Geschäftsführer des Prüfungsamts für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt ah der Grundschule und Hauptschule in Dortmund, Duisburg, Köln — (künftig wegfallend)

A 14 43 Schulrat

- als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene -

A 14 65 Schulrat

- an dem Landesinstitut für Schule und Weiterbildung -

A 14 ' 66 Schulrat

- bei einem Justizvollzugsamt-

A 14 44 aufgrund des AnpGNW-2. BesVNG entfallen

A 14 45 aufgrund des ÄndLBesG entfallen

A 14 46 aufgrund des AnpGNW -2. BesVNG entfallen

A 14 47 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

A 14 48 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

A 14 49 aufgrund des AnpGNW-2. BesVNG entfallen

A 14 67 Sonderschulkonrektor

- als der ständige Vertreter eines in der Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage eingestuften Leiters einer Sonder-schule —

r

A 14 84 Sonderschulkonrektor

- an dem Landesinstitut für Schule und Weiterbildung -

A 14 ' 85 Sonderschulkonrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt für Sonderpädagogik -

A 14 86 Sonderschulkonrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Bezirksseminars für das Lehramt an Sonderschulen -

169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschi:) 30. 3. 74 (25)

Besoldungsgruppe A 14 9fi19n

A 14 68 Sonderschulkonrektor

— ab der ständige Vertreter einet mindestens In der Besoldungsgruppe A15 eingestuften Leiter« einer Sonderschule -

A 14 69 Sonderschulrektor

— als Leiter einer Sonderschule für Lernbehinderte mit bis zu 100 Schülern —

A 14 70 Sonderschulrektor

— als Leiter einer Sonderschule für Lernbehinderte mit 101 bis 200 Schülern -

A 14 71 Sonderschulrektor

— als Leiter einer sonstigen Sonderschule mit bis zu 60 Schülern -

A 14 72 Sonderschulrektor

— als Leiter einer sonstigen Sonderschule. mit 61 bis 120 Schülern -

A 14 50 Verwaltungsdirektor einer Hochschule

— soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13 —

A 14 53 entfällt

30. 8. 74 (25) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.]

Besoldungsgruppe A 15

A 15 A4 Akademischer Direktor

- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule -

A 15 01 Bergdirektor

A 15 02 Bergvermessungsdirektor

A 15 03 Bibliotheksdirektor

A 15 04 Dekan

- soweit nicht in der Besoldungsgruppe 16 -

A 15 A 9 Direktor an einer Gesamtschule

- als der didaktische Leiter einer Gesamtschule mit mindestens voll ausgebauter Sekundarstufe I -

A 15 B 5 Direktor an einer Gesamtschule

- als der ständige Vertreter des Gesamtschuldirektors einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I oder mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen -

A 15 B l Direktor an einer Gesamtschule

- als der ständige Vertreter eines Leitenden Gesamtschuldirektors-

A 15 B 2 Direktor an einer Gesamtschule

- als Leiter der Sekundarstufe II -

A 15 14 Direktor der Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern . .

A 15 05 Direktor eines Hygienisch-Bakteriologischen Landes-untersuchungsamts

A 15. 06 Eichdirektor

A 15 07 Forstdirektor

A 15 08 Geologiedirektor

A 15 B 3 Gesamtschuldirektor

- als Leiter einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I oder mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen -

A 15 B 4 Gesamtschuldirektor

- als Leiter einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I und mit weniger als vier Zügen in drei Jahrgangsstufen -

A 15 09 Gewerbemedizinaldirektor

A 15 10 Hauptkonservator

A 15 11 Hauptkustos

A 15 58 Kanzler

- einer Fachhochschule, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16 oder B 2 — -

A 15 A7 Kanzler - einer Kunsthochschule -

A 15 12 Kriminaldirektor

A 15 13 aufgrund des AnpGNW-2. BesVNG entfallen

A 15 59 Oberschulrat

- als Leiter einet Prüfungsamts für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an der Grundschule und Hauptschule-(künftig wegfallend)

203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.) ' , 30.8.74(26)

Besoldungsgruppe A 15 20320

A 15 60 Oberschulrat

— als Leiter eines Prüfungsamts für die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an der Grundschule und Hauptschule und für das Lehramt an der Realschule — (künftig wegfallend)

A 15 61 aufgrund des ÄndLBesG entfallen

A 15 91 Oberschulrat

— an der Zentralstelle für Fernunterricht —

A 15 62 Oberschulrat

— im Polizeischuldienst -'

A 15 15 aufgrund des AnpGNW-2. BesVNG

übergeleitet in die Besoldungsgruppe A 16

A 15 16 Oberverwaltungsdirektor einer Hochschule A 15 17 Pharmaziedirektor

A 15 A 5 Professor an der Sozialakademie Dortmund

- soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 2. B 3 -

A 15 63 Realschulrektor

- als Leiter einer Abendrealschule mit mehr eis 240 Schülern -

A 15 64 Realschulrektor

- als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich der Realschule mit mehr als 120 Schülern-

A 15 65 aufgrund des ÄndLBesG entfallen

A 15 92 Realschulrektor

- als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt für die Sekundarstufe l -

A 15 93 Realschulrektor

- als Leiter eines Bezirksseminars für das Lehramt an der Realschule -

A 15 18 Realschulrektor

— einer Realschule mit mehr als 360 Schülern —

A 15 19 Regierungsbaudirektor

A 15 20 Regierungsbranddirektor

A 15 21 Regierungschemiedirektor

A 15 22 Regierungsdirektor

A 15 23 Regierungsgewerbedirektor

A 15 24 Regierungsgewerbemedizinaldirektor

A 15 25 Regierungsmedizinaldirektor

A 15 26 Regierungsmedizinaldirektor

— als Leitender Arzt eines Landesversorgungsamts — (mit Amtszulage; künftig wegfallend)

A 15 27 Regierungspharmaziedirektor

A 15 28 Regierungsschuldirektor

- als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene —

A .15 94 Regierungsschuldirektor

— als hauptamtlicher Geschäftsführer an einem Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen —

30.8.74(26) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)

203 20 Besoldungsgruppe A 15

A 15 95 Regierungsschuldirektor " .

- als hauptamtlicher Gsschäftsführer an eiriem Prüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen -

A 15 96 Regierungsschuldirektor

- an dem Landesinstitut für Schule und Weiterbildung -

A 15 97 aufgrund von Art. 54 des 3. FRG entfallen A 15 98 aufgrund von Art. 54 des 3. FRG entfallen

A 15 29 Regierungsvermessungsdirektor A 15 30 Regierungsveterinärdirektor

A 15 31 Schulamtsdirektor • - als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene -

A 15 32 Polizeidirektor A 15 66 Sonderschulrektor

- als Leiter einer Sonderschule für Lernbehinderte mit mehr als 200 Schülern -

A 15 67 Sonderschulrektor

- als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich der beruflichen Schule -

A 15 68 Sonderschulrektor

- als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich'des Gymnasiums -

A 15 69 Sonderschulrektor

- als Leiter einer sonstigen Sonderschule mit angegliederten Berufsschulklassen -

A 15 70 Sonderschulrektor

- als Leiter einer sonstigen Sonderschule mit angegliederten Gymnasialklassen -

A 15 71 Sonderschulrektor

- als Leiter einer sonstigen Sonderschule mit mehr als 120 Schülern -

A 15 72 aufgrund des ÄndLBesG entfallen A 15 99 Sonderschulrektor

- als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt für Sonderpädagogik -

A 15 Ao Sonderschulrektor

- als Leiter eines Bezirksseminars für das Lehramt an Sonderschulen -

A 15 33 Staatsarchivdirektor '

A 15 54 Studiendirektor

- als der ständige Vertreter des Direktors der Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern -

A 15 57 Studiendirektor

- als der ständige Vertreter des Direktors eines Studienkollegs für ausländische Studierende -(soweit nicht an der Technischen Hochschule Aachen)

A 15 73 Studiendirektor

- als der ständige Vertreter des Direktors eines Studienkollegs für ausländische Studierende - ' (soweit an der Technischen Hochschule Aachen)

A 15 34 Studiendirektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360

Schülern - . •

A 15 35 Studiendirektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern -

A 15 74 Studiendirektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule im Bildungsbereich der berufli- , chen Schule mit 61 bis 180 Schülern -

A. 15 75 Studiendirektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums mit 61 bis 180 Schülern -

16fl.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.) 30. 8. 74 (27)

Besoldungsgruppe A 15 20320

A 15 76 Studiendirektor

— als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule im Bildungsbereich der beruflichen Schule mit mehr als 180 Schülern -

A 15 77 Studiendirektor

— als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums mit mehr als 180 Schülern -

A 15 78 Studiendirektor

— als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule mit mehr als 90 Schülern mit angegliederten Berufsschulklassen, wenn zu dem angegliederten Bildungsbereich mehr als 30 Schüler zählen—

A 15 79 Studiendirektor

— als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule mit mehr als 90 Schülern mit angegliederten Gymnasialklassen, wenn zu dem angegliederten Bildungsbereich mehr als 30 Schüler zählen -

A 15 80 Studiendirektor

— als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule mit mehr als 180 Schülern mit angegliederten Berufsschulklassen, wenn zu dem angegliederten Bildungsbereich mehr als 60 Schüler zählen -

A 15 81 Studiendirektor

— als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule mit mehr als 180 Schülern mit angegliederten Gymnasialklassen, wenn zu dem angegliederten Bildungsbereich mehr als 60 Schüler zählen -

A 15 55 aufgrund des ÄndLBesG entfallen A 15 56 aufgrund des ÄndLBesG entfallen

A 15 36 Studiendirektor

— als der ständige Vertreter des Leiters eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt—

A 15 37 Studiendirektor

— als der ständige Vertreter des Leiters eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen —

A 15 38 Studiendirektor

— als der ständige Vertreter des Leiters eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen — -

A 15 39 Studiendirektor -

— als der ständige Vertreter des Leiters eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums - •

A 15 40 Studiendirektor

— als der ständige Vertreter des Leiters eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen—

A 15 41 Studiendirektor

— als der ständige Vertreter des Leiters eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern—

A 15 42 Studiendirektor

— als der ständige Vertreter des Leiters eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern —

A 15 43 Studiendirektor

— als der standige Vertreter des Leiters eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums-

30. 8. 74 (27) 194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81 einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 15

A 15 44 Studiendirektor

— eis der ständige Vertreter des Leiters eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums -

A 15 45 Studiendirektor

— als Fachleiter an Studienseminaren -

A 15 46 Studiendirektor

— als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben-

A15 A8 Studiendirektor

— als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben -

(Fachleiter am Studienseminar im Wartestand)

A 15 47 Studiendirektor

— als hauptamtlicher Geschäftsführer eines Prüfungsamts für die Ersten Staatsprüfungen'für das Lehramt am Gymnasium — (künftig wegfallend)

t A 15 48 Studiendirektor

— als hauptamtlicher Geschäftsführer eines Prüfungsamts für die Ersten Staatsprüfungen für das Lehramt an beruflichen Schulen - (künftig wegfallend) .

A 15 49 Studiendirektor

— als Leiter einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern —

A 15 50 Studiendirektor

— als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern -

A 15 82 Studiendirektor

— als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich der beruflichen Schule mit 61 bis zu 180 Schülern -

A 15 83 Studiendirektor

— als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich der beruflichen Schule, soweit nicht anderweitig eingereiht —

A 15 84 Studiendirektor

— als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums mit 61 bis zu 180 Schülern —

A 15 85 Studiendirektor

— als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums, soweit nicht anderweitig eingereiht -

A 15 86 Studiendirektor

— als Leiter einer Sonderschule mit mehr als 90 Schülern mit angegliederten Berufsschulklassen, wenn zu dem angegliederten Bildungsbereich mehr als 30 Schüler zählen -

A 15 87 Studiendirektor

— als Leiter einer Sonderschule mit mehr als 90 Schülern mit angegliederten Gymnasialklassen, wenn zu dem angegliederten Bildungsbereich mehr als 30 Schüler zählen —

A 15 88 Studiendirektor

— als Leiter einer sonstigen Sonderschule mit angegliederten Berufsschulklassen, soweit nicht anderweitig eingereiht —

A 15 89 Studiendirektor

— als Leiter einer sonstigen Sonderschule mit angegliederten Gymnasialklßssen, soweit nicht anderweitig eingereiht -

A 15 51 Studiendirektor

— als Leiter eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums —

169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.) 30.8.74(28)

Besoldungsgruppe A 15 20320

A 15 52 Studiendirektor

- als Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern -

A 15 53 Studiendirektor

- als Leiter eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums -

.A 15 90 aufgrund des ÄndLBesG entfallen

A 15 A1 Studiendirektor

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt für die Sekundarstufe II -

A 15 A2 Studiendirektor

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Bezirksseminars für das Lehramt am Gymnasium -

A 15 A3 Studiendirektor

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Bezirksseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen -

A 15 A6 Studiendirektor

- im Hochschuldienst -

30. 8. 74 (28) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr. 18einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 16

A 16 01 Direktor der Landesfeuerwehrschule

A 16 02 Direktor des Zoologischen Forschungsinstituts und Museums Alexander Koenig

A 16 38 Direktor eines Studienkollegs für ausländische Studierende /

A 16 03 Finanzpräsident

- als Abteilungsleiter bei einer Oberfinanzdirektion, soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 3-

A 16 39 Kanzler

- der Deutschen Sporthochschule Köln —

A 16 40 Kanzler

- einer Fachhochschule, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15 oder B 2 -

A 16 04 Landeskonservator

A 16 05 Landstallmeister und Direktor der Deutschen Reitschule

A 16 53 Leitender Akademischer Direktor

- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule -

A 16 06 Leitender Bergdirektor

A 16 07 Leitender Bergvermessungsdirektor

A 16 08 Leitender Bibliotheksdirektor

A 16 09 Leitender Eichdirektor

A 16 10 Leitender Forstdirektor

A 16 11 Leitender Geologiedirektor

A 16 55 Leitender Gesamtschuldirektor

- als Leiter einer Gesamtschule mit voll ausgebauter gymnasialer Oberstufe oder einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I und mehr als 1000 Schülern-

A 16 12 Leitender Gewerbemedizinaldirektor

A 16 13 Leitender Kriminaldirektor

A 16 46 Leitender Pharmaziedirektor

A 16 23 Leitender Polizeidirektor

A 16 14 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

A 16 15 Leitender Regierungsbaudirektor

A 16 16 Leitender Regierungschemiedirektor

A 16 17 Leitender Regierungsdirektor

A 16 18 Leitender Regierungsgewerbedirektor

A 16 19 Leitender Regierungsmedizinaldirektor

A 16 20 Leitender Regierungsschuldirektor

- als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene —

A 16 47 Leitender Regierungsschuldirektor

- als Leiter eines Prüfungsamtt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen —

A 16 48 Leitender Regierungsschuldirektor

- als Leiter eines Prüfungsamts für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen —

169.Ergänzung'-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW. Nr. 55 einschl.)

Besoldungsgruppe A 16

30. 8. 74 (29)

20320

A 16 28 Leitender Regierungsschuldirektor

— an dem Landesinstitut für Schule und Weiterbildung -

A 16 49 aufgrund von Art. 54 des 3. FRG entfallen

A 16 21 Leitender Regierungsvermessungsdirektor

A 16 22 Leitender Regierungsveterinärdirektor

A 16 24 aufgrund des AnpGNW-2. BesVNG entfallen

A 16 25 Leitender Staatsarchivdirektor

A 16 26 aufgrund des AnpGNW-2. BesVNG

übergeleitet in die Besoldungsgruppe B 3

A 16 27 Ministerialrat

— bei einer obersten Landesbehörde, soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 2—

A 16 29 Oberstudiendirektor

— als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern —

A 16 41 Oberstudiendirektor

— als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich der beruflichen Schule mit mehr als 180 Schülern —

A 16 42 Oberstudiendirektor

— als Leiter einer Sonderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums mit mehr als 180 Schülern —

A 16, 43 Oberstudiendirektor

— als Leiter einer Sonderschule mit mehr als 180 Schülern mit angegliederten Berufsschulklassen, wenn zu dem angegliederten Bildungsbereich mehr als 60 Schüler zählen —

A 16 44 Oberstudiendirektor

— als Leiter einer Sonderschule mit mehr als 180 Schülern mit angegliederten Gymnasialklassen, wenn zu dem angegliederten Bildungsbereich mehr als 60 Schüler zählen —

A 16 30 aufgrund des ÄndLBesG entfallen A 16 31 aufgrund des ÄndLBesG entfallen

A 16 32 Oberstudiendirektor

— als Leiter eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt —

A 16 33 Oberstudiendirektor

— als Leiter eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen —

A 16 34 Oberstudiendirektor

— als Leiter eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen —

A 16 35 Oberstudiendirektor

— als Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern —

30.8.74(29) 169.Ergänzung-S"MBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.)

20320 Besoldungsgruppe A 16

A 16 36 Qberstudiendirektor

- als Leiter eines zweizügig vollausgebauten Oberstufengymnasiums -

A 16 45 Oberstudiendirektor

- als Leiter eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen -

A 16 50 Oberstudiendirektor

- als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt für die Sekundarstufe II

A 16 51 Oberstudiendirektor

- als Leiter eines Bezirksseminars für das Lehramt am Gymnasium -

A 16 52 Oberstudiendirektor ,

- als Leiter eines Bezirksseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen -

A 16 37 Polizeipräsident

- soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 2 oder B 4 -

A 16 54 Professor an der Sozialakademie Dortmund

- soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 2, B 3 -

Besoldungsgruppe B 1

203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.) 30.8.74(30)

Besoldungsgruppe B 2 9019(1

B 02 21 Abteilungsdirektor

- als der ständige Vertreter des Direktors des Landinstituts für Schule und Weiterbildung -

B 02 01 Abteilungsdirektor "

- als Leiter einer groflen und bedeutenden Abteilung bei einer Mittel- oder Oberbehorde / des Landes'-

B 02 02 Abteilungsdirektor

- als Leiter einer gro6en und bedeutenden Abteilung bei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leiter mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist -

B 02 03 Abteilungsdirektor

- als Leiter einer großen und bedeutenden Gruppe bei einer Oberfinanzdirektion, soweit er Vertreter des Finanzpräsidenten ist -

B 02 04 aufgrund des 2. BesVNG entfallen

B 02 05 Direktor der Landesrentenbehörde

B 02 06 Polizeipräsident

- als Leiter der Wasserschutzpolizei -

B 02 17 Direktor der Zentralen Planungsstelle zur Rationalisierung von Landesbauten

B 02 07 Direktor des Hochschulbibliothekszentrums

B 02 08 Direktor des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung

B 02 22 aufgrund von Art. 54 des 3. FRG entfallen

B 02 09 aufgrund des 2. AnpGNW - 2. BesVNG entfallen B 02 10 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

B 02 18 Kanzler

- der Fachhochschule Köln - .

; B 02 20 Kanzler

- der Pädagogischen Hochschule Ruhr, Westfalen-Lippe -

B 02 11 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

B 02 12 Leitender Schutzpolizeidirektor

- beim Innenminister, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16 -

B 02 13 Ministerialrat

- bei einer obersten Landesbehörde, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16 -

B 02 14 Polizeipräsident

- in einem Polizeibereich mit mehr als 175000 bis zu 300000 Einwohnern -

B 02 24 Professor an der Sozialakademie Dortmund

- soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3 -

B 02 23 Rektor der Fachhochschule für Bibliotheks- und Dokumentationswesen in Köln

B 02 15 Vizepräsident bei einem Oberbergamt

(künftig weglallend) B 02 16 Vizepräsident des Geologischen Landesämts

30,8. 74 (30) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW.Nr.'lSeinschl.)

20320 Besoldungsgruppe B 3

B 03 01 Direktor der Bereitschaftspolizei .

B 03 02 aufgrund des AnpGNW-2. BesVNG entfallen

B 03 03 Direktorder Fachhochschulefür Finanzen \

B 03 04 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG

übergeleitet in die Besoldungsgruppe B 2

B 03 12 Direktor der Fachhochschule für Rechtspflege

B 03 05 Direktor des Landesamts für Besoldung und Versorgung

B 03 17 Direktor des Landesinstituts für Schule und Weiterbildung

B 03 06 Direktor des Landeskriminalamts

B 03 07 Direktor des Landesvermessungsamts

B 03 23 Direktor des Landesversicherungsamtes

8 03 08 Finanzpräsident

- als Abteilungsleiter bei einer Oberfinanzdirektion, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16-

B 03 21 Kanzler der Fernuniversität - Gesamthochschule in Hagen

B 03 13 Kanzler

- der Gesamthochschule Duisburg, Paderborn, Siegen, Wuppertal -

B 03 14 Kanzler

- der Pädagogischen Hochschule Rheinland -

B 03 15 Kanzler

- der Universität Bielefeld, Dortmund -

B 03 22 Leitender Verwaltungsdirektor

- als Leiter der Personal- und Wirtschaftsverwaltung der Medizinischen Einrichtungen der Technischen Hochschule Aachen, der Universität Bonn, der Universität Düsseldorf, der Universität Köln, der Universität Münster, der Universität - Gesamthochschule - lÜssen -

B 03 16 Präsident der Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung

B 03 09 Präsident eines Justizvollzugsamts

B 03 19 Professor an der Sozialakademie Dortmund

- soweit nicht In den Besoldungsgruppen A 15. A 16, B 2 -

B 03 10 Regierungsvizepräsident

- als der ständige Vertreter eines in Besoldungsgruppe B 7 eingestuften Regierungspräsidenten —

B 03 18 Rektor

- der Fachhochschule Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Lippe, Münster, Niederrhein

B 03 24 Rektor

- der Märkischen Fachhochschule

B 03 20 Rektor

- einer Kunsthochschule -

B 03 11 Vizepräsident des Landesoberbergamts

lHI.Krgüii/uiii;-SMHI.MW.-(Stuiidl.!). 1!)87 ='MBl.NW.Nr.53einschl.) 30. 8. 74 (31)

Besoldungsgruppe B 4 20320

B 04 11 Direktor der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

B 04 01 Direktor der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen

B 04 02 Direktor des Staatlichen Materialprüfungsamts

B 04 03 Inspekteur der Polizei

B 04 04 aufgrund des AnpGNW - 2. BesVNG entfallen

B 04 15 Kanzler

- der Gesamthochschule Essen -

B 04 16 Kanzler .

- der Technischen Hochschule Aachen -

B 04 17 Kanzler

- der Universität Bochum, Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster -

B 04 05 Landeskriminaldirektor • ' t - beim Innenminister

B 04 06 Leitender Ministerialrat

- als geschäftsführender Vertreter des Präsidenten des Landesjustiz-prüfungsamts -

B 04 07 Leitender Ministerialrat

- als Landesschlichter -

B 04 08 Leitender Ministerialrat

- als Mitglied des Landesrechnungshofs -

B 04 09 Leitender Ministerialrat

- als Vertreter des Finanzministers in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder -

B 04 10 Leitender Ministerialrat

- bei einer obersten Landesbehörde als Leiter einer Unterabteilung oder als Leiter einer, auf Dauer eingerichteten Gruppe Von Referenten unter einem in Besoldungsgruppe B 7 eingestuften Beamten, soweit die Funktion nicht einem in eine niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist -

B 04 12 Polizeipräsident

- in einem Polizeibereich mit mehr als 300000 Einwohnern -

B 04 13 Präsident der Polizeiführungsakademie

B 04 20 Präsident eines Landesversorgungsamtes

(als Leiter eines Landesversorgungsamtes mit mehr als 250000 bis 500000 Versorgungsberechtigten)

B 04 14 Regierungsvizepräsident

- als ständiger Vertreter eines in Besoldungsgruppe B 8 eingestuften Regierungspräsidenten -

B 04 19 Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln

B 04 18 Rektor

- der Fachhochschule Köln -

30.8.74(31) 203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.)

20320 Besoldungsgruppe B 5

B 05 01 Direktor beim Landesrechnungshof

B 05 03 Präsident der Landesanstalt für Immissionsschutz

B 05 02 Präsident des Landesamts für Wasser und Abfall

B 05 04 Präsident des Geologischen Landesamts

B 05 05 Präsident des Landesamts für Agrarordnung

B 05 06 Präsident des Landesamts für Datenverarbeitung und Statistik

B 05 .07 Präsident eines Landesversorgungsamtes

- als Leiter eines Landesversorgungsamtes mit mehr als 500000 Versorgungsberechtigten -

B 05 08 Rektor

- der Universität Bielefeld, Dortmund -

B 05 09 Rektor

- der Universität - Gesamthochschule Duisburg, Paderborn, Siegen, Wuppertal - '

Besoldungsgruppe B 6

B 06 01 Rektor

- der Fernuniversität - Gesamthochschule - in Hagen -

B 06 02 . Rektor

- der Technischen Hochschule Aachen -

B 06 03 Rektor

- der Universität Bochum, Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster -

B 06 04 Rektor

- der Universität - Gesamthochschule Essen -

Besoldungsgruppe B 7

B 07 07 Landesbeauftragter für den Datenschutz

B 07 08 Ministerialdirigent

- als Leiter des Arbeitsstabes „Aufgabenkritik"-

B 07 01 Ministerialdirigent

- bei einer obersten Landesbehörde als Leiter einer großen oder bedeutenden Abteilung, soweit nicht einem Hauptabteilungsleiter unterstellt -

B 07 02 Oberfinanzpräsident

B 07 03 Präsident des Landesjustizprüfungsamts

B 07 04 Präsident des Landesoberbergamts

B 07 05 Regierungspräsident

B 07 06 Vizepräsident des Landesrechnungshofs

181.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.9.1987 = MBl.NW. Nr.53einschl.) 30. 8. 74 (32)

Besoldungsgruppe B 8 20320

B 08 01 Regierungspräsident

- in einem Regierungsbezirk mit mehr als zwei Millionen Einwohnern •

Besoldungsgruppe B 9

B 09 02 Direktor beim Landtag

B 09 01 Generalsekretär des Deutschen Bildungsrates

(künftig wegfallend)

Besoldungsgruppe B 10

B 10 01 Chef der S.taatskanzlei und Staatssekretär

B 10 02 Präsident des Landesrechnungshofs •

B 10 03 Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts

B 10 04 Staatssekretär

30. 8. 74 (32) 216. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 7.1993 = MBl. NW. Nr. 44 einschl.)

20320 Besoldungsgruppe B 11

Besoldungsgruppe C 1

C 01 01 Hochschulassistent

- in den Fällen des § 48 Abs. 1 Satz 1 HRG -

C 01 02 Hochschulassistent

- in den Fällen des § 48 Abs. 1 Satz 2 HRG •

G 01 03 Hochschulassistent .

- in den Fällen des § 48 Abs. 1 Satz 3 HRG -C 01 04 Künstlerischer Assistent

C 01 05 Wissenschaftlicher Assistent

Besoldungsgruppe C 2

C 02 01 Professor

C 02 02 Professor

- an einer Fachhochschule -

(soweit nicht in Besoldungsgruppe C 3)

C 02 03 Professor

- an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Fachhochschulstudiengängen, soweit

überwiegend in diesen tätig -

(soweit nicht in Besoldungsgruppe C 3)

C 02 04 Universitätsprofessor

- soweit überwiegend in Studiengängen tätig, in denen Aufgaben der wissenschaftlichen Hochschulen und der Fachhochschulen miteinander verbunden werden -(soweit nicht in Besoldungsgruppen C 3, C 4) (k. w.)

C 02 05 Hochschuldozent

C 02 06 Oberassistent

C 02 07 Oberingenieur

181.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.9.1987 = MBl.NW.Nr.53einschl.) 30. 8. 74 (33)

Besoldungsgruppe C 3 20320

C 03 01 entfallen .

C 03 02 . Professor

- - an einer Fachhochschule -

(soweit nicht in Besoldungsgruppe C 2)

C 03 03 Professor

- an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Fachhochschulstudiengängen, soweit

überwiegend in diesen tätig -

(soweit nicht in Besoldungsgruppe C 2)

C 03 04 Professor an einer Kunsthochschule

(soweit nicht in Besoldungsgruppe C 4)

C 03 05 Universitätsprofessor

(soweit nicht in Besoldungsgruppen C 2, C 4)

Besoldungsgruppe C 4

C 04 01 . entfallen

C 04 02 Professor an einer Kunsthochschule (soweit nicht in Besoldungsgruppe C 3)

C 04 03 Universitätsprofessor

(soweit nicht in Besoldungsgruppe C 2, C 3)

Besoldungsgruppe H 1

H 01 01 Akademischer Rat

- an einer wissenschaftlichen Hochschule -

H 01 02 Akademischer Rat

- an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Lehraufgaben -

H 01 03 , Dozent

- an einer Pädagogischen Hochschule oder der Deutschen Sporthochschule Köln -(soweit nicht in der Besoldungsgruppe H 2)

H 01 04 Lektor

- an.einer wissenschaftlichen Hochschule-

H 01 05 Wissenschaftlicher Assistent

- an einer wissenschaftlichen Hochschule -

H 01 06 Wissenschaftlicher Assistent

- an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Lehraufgaben -

30. 8. 74 (33) 181.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.9.1987 = MBl.NW.Nr.53einschl.)

2Q320 Besoldungsgruppe H 2

H 02 01 Akademischer Oberrat

- an einer wissenschaftlichen Hochschule -

H 02 02 Akademischer Oberrat

- an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Lehraufgaben •

H 02 03 Dozent

- an einer wissenschaftlichen Hochschule -(soweit nicht in der Besoldungsgruppe H 1)

H 02 04 Dozent

- an einer wissenschaftlichen Hochschule -

(soweit in der Stellung eines außerplanmäßigen Professors)

H 02 05 Fachhöchschullehrer

H 02 06 Oberarzt

- an einer wissenschaftlichen Hochschule -

H 02 07 Oberarzt

- an einer wissenschaftlichen Hochschule -

(soweit in der Stellung eines außerplanmäßigen Professors)

H 02 08 Oberassistent

- an einer wissenschaftlichen Hochschule -

H 02 09 Oberassistent

- an einer wissenschaftlichen Hochschule -

(soweit in der Stellung eines außerplanmäßigen Professors)

H 02 10 Oberingenieur

- an einer wissenschaftlichen Hochschule -

H 02 11 . Oberingenieur

- an einer wissenschaftlichen Hochschule -

(soweit in der Stellung eines außerplanmäßigen Professors)

169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.) , 30! 8. 74 (34)

Besoldungsgruppe H 3 20320

H 03 01 Akademischer Direktor

H 03 13 Außerordentlicher Professor

— an einer Hochschule, der zugleich dal Amt eines Richten der Besoldungsgruppe R 1 ausübt —

l . H 03 02 Außerordentlicher Professor

— an einer wissenschaftlichen Hochschule —

H 03 03 Direktor des Instituts für Leibesübungen an einer wissenschaftlichen Hochschule

H 03 04 Fachhochschullehrer

H 03 05 Fachhochschullehrer

- erhält gemäß Fußnote 4 für seine Perton Bezüge aus der Besoldungsgruppe A 16 —

H 03 06 Fachhochschullehrer

— erhält gemäß Fußnote 5 eine Amtszulage nach Fußnote 5 zur Besoldungsgruppe A 15 —

H 03 07 Fachhochschullehrer

— erhält gemäß Fußnote 6 eine Amtszulage nach Fußnote 13 zur Besoldungsgruppe A 15 —

H 03 08 Professor

— an einer Kunsthochschule, soweit nicht in der Besoldungsgruppe H 4 —

H 03 09 Professor

— an der Sozialakademie Dortmund, soweit nicht in der Besoldungsgruppe H 4 —

H 03 10 Professor

— als Leiter der Sozialakademie Dortmund, soweit nicht in der Besoldungsgruppe H 4 —

H 03 12 Studienprofessor

— an einer wissenschaftlichen Hochschule —

H 03 11 Wissenschaftlicher Rat und Professor

— an einer wissenschaftlichen Hochschule —

30. 8. 74 (34) 169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.)

20320 Besoldungsgruppe H 4

H 04 05 Ordentlicher Professor

— an einer Hochschule, der.zugleich das Amt eines Richters der Besoldungsgruppe R 2 ausübt —

H 04 01 Ordentlicher Professor

— an einer wissenschaftlichen Hochschule —

H 04 02 Professor

— an einer Kunsthochschule, soweit nicht in der Besoldungsgruppe H 3 —

H 04 03 Professor

— an der Sozialakademie Dortmund, soweit nicht in der Besoldungsgruppe H 3 —

H 04 04 Professor

— als Leiter der Sozialakademie Dortmund, soweit nicht in der Besoldungsgruppe H 3 —

Besoldungsgruppe H 5

H 05 01 Professor als Direktor einer Kunsthochschule1

203.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl. 6.1991 = MBl.NW. Nr. 18 einschl.) 30.8.74(35)

Besoldungsgruppe R 1 20320

R 01 02 Direktor des Amtsgerichts

- an einem Amtsgericht mit bis zu 3 Richterplanstellen -

R 01 04 Direktor des Arbeitsgerichts

- an einem Arbeitsgericht mit bis zu 3 Richterplanstellen -

R 01 01 Richter am Amtsgericht R 01 03 Richter am Arbeitsgericht

R 01 05 Richter am Landgericht

R 01 06 Richter am Sozialgericht

R 01 07 Richter am Verwaltungsgericht

R 01 08 Staatsanwalt

R 01 09 Staatsanwalt

- als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 5 Planstellen und mehr für Staatsanwälte -

30.8.74(35) 169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschlr)

20320 Besoldungsgruppe R 2

R 02 05 Direktor des Amtsgerichts

— an einem Amtsgericht mit 4 und mehr Richterplanstellen — (soweit weniger als 11)

R 02 06 Direktor des Amtsgerichts

— an einem Amtsgericht mit 11 und mehr Richterplanstellen —

R 02 11 Direktor des Arbeitsgerichts

— an einem Arbeitsgericht mit 4 und mehr Richterplanstellen — (soweit weniger als 11)

R 02 12 Direktor des Arbeitsgerichts

— an einem Arbeitsgericht mit 11 und mehr Richterplanstellen —

R 02 01 Leitender Oberstaatsanwalt

— als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit bis zu 10 Planstellen für Staatsanwälte —

R 02 02 ' Oberstaatsanwalt

— als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht —

R 02 03 Oberstaatsanwalt

— als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht als der ständige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 -

R 02 04 Oberstaatsanwalt

— als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht —

R 02 25 Oberstaatsanwalt

— als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht —

R 02 07 Richter am Amtsgericht

— als der städnige Vertreter eines Direktors an einem Amtsgericht mit 11 und mehr Richterplanstellen —

R 02 10 Richter am Amtsgericht

— als weiterer aufsichtführender Richter an einem Amtsgericht mit 21 und mehr Richterplanstellen -

R 02 13 ^-Richter am Arbeitsgericht

— als der ständige Vertreter eines Direktors an einem Arbeitsgericht mit 11 und mehr Richterplanstellen —

R 02 14 Richter am Finanzgericht

R 02 15 Richter am Landessozialgericht

/R 02 16 Richter am Oberlandesgericht

R 02 17 Richter am Oberverwaltungsgericht .

R 02 24 Richter am Sozialgericht

— als weiterer aufsichtführender Richter an einem Sozialgericht mit 21 und mehr Richterplanstellen —

R 02 08 Vizepräsident des Amtsgerichts

— als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Amtsgerichts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 —

R 02 09 Vizepräsident des Amtsgericht

— als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Amtsgericht der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 an einem Amtsgericht mit 16 und mehr Richterplanstellen —

R 02 21 Vizepräsident des Landgerichts

— als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Landgerichts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 —

169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.) 30. 8. 74 (36)

Besoldungsgruppe R 2 2032fi

R 02 18 Vizepräsident des Sozialgerichts l

— als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Sozialgerichts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 — •

R 02 19 Vizepräsident des Sozialgerichts

— als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Sozialgerichts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 an einem Sozialgericht mit 16 und mehr Richterplanstellen —

R 02 23 Vizepräsident des Verwaltungsgerichts

— als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Verwaltungsgerichts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 —

R 02 20 Vorsitzender Richter am Landgericht

R02 22 Vorsitzender Richteram Verwaltungsgericht

30.8.74(36) 194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81einschl.)

Besoldungsgruppe R 3

R 03 01 Leitender Oberstaaatsanwalt

— als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht —

R 03 02 Leitender Oberstaatsanwalt

— als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 11 bis 40 Planstellen für Staatsanwälte

R 03 03 Präsident des Amtsgerichts

— an einem Amtsgericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Amtsgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt -

R 03 04 Präsident des Landgerichts

— an einem Landgericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Landgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt —

R 03 05 Präsident des Sozialgerichts

R 03 06 Präsident des Verwaltungsgerichts

— an einem Verwaltungsgericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Verwaltungsgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt -

R 03 07 Vizepräsident des Amtsgerichts

— als der ständige Vertreter des Präsidenten eines Amtsgerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Amtsgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt -

R 03 09 Vizepräsident des Finanzgerichts

— als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Finanzgericht« der Besoldungsgruppe R 6 —

R 03 11 Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts

• - als der ständige Vertreter, eines Präsidenten des Landesarbeitsgerichts der Besoldungsgruppe R 6 —

R 03 13 Vizepräsident des Landgerichts

— als der ständige Vertreter des Präsidenten eines Landgerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Landgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt -

R 03 16 Vizepräsident des Verwaltungsgerichts

- als der ständige Vertreter des Präsidenten eines Verwaltungsgerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Verwaltungsgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt-

R03 08 Vorsitzender Richter am Finanzgericht

R 03 10 Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht

R 03 12 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht

R 03 14 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

R03 15 Vorsitzender Richteram Oberverwaltungsgericht

194^Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.81 einschl.) 30. 8. 74 (37)

Besoldungsgruppe R 4 20320

R 04 01 Leitender Oberstaatsanwalt

- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 41 und mehr Planstellen für Staatsanwälte —

R.04 02 Präsident des Amtsgerichts

— an einem Amtsgericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Amtsgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt -

R 04 03 Präsident des Landgerichts

— an einem Landgericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Landgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt —

R 04 04 Präsident des Verwaltungsgerichts

- an einem Verwaltungsgericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Verwaltungsgerich-_te, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt -

R 04 05 Vizepräsident des Landessozialgerichts

- als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Landessozialgerichts der Besoldungsgruppe R 8 -

R 04 08 Vizepräsident des Oberlandesgerichts

- als der ständige Vertreter eines Präsidenten des Oberlandesgerichts der Besoldungsgruppe R 8 —

R 04 07 Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts

- als der ständige Vertreter des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts —

Besoldungsgruppe R 5

R 05 01 Präsident des Amtsgerichts

— an einem Amtsgericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Amtsgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt —

R 05 02 Präsident des Landgerichts

— an einem Landgericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Landgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt —

R 05 03' Präsident eines Verwaltungsgerichts

— an einem Verwaltungsgericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Verwaltungsgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt-

30.8.74(37) 169.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.8.1985 = MBl.NW.Nr.55einschl.)

2032 0 Besoldungsgruppe R 6

R 06 01 Generalstaatsanwalt

— als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht mit 101 und mehr Planstellen für Staatsanwälte im Bezirk —

R 06 02 Präsident des Finanzgerichts

— an einem Finanzgericht mit 26 und mehr Richterplanstellen im Bezirk —

R 06 03 Präsident des Landesarbertsgerichts

— an einem Landesarbeitsgericht mit 26 und mehr Richterplanstellen im Bezirk -

R 06 04 Präsident des Landgerichts

— an einem Landgericht mit 151 und mehr Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Landgerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt -

Besoldungsgruppe R 7

Besoldungsgruppe R 8

R 08 01 Präsident des Landessozialgerichts

- an einem Landessozialgericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk —

R 08 02 Präsident des Oberlandesgerichts

— an einem Oberlandesgericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk -

Besoldungsgruppe R 9

Besoldungsgruppe R 10