Anlage 1 zum RdErl. vom 14.1.1999
Verpflichtungserklärung
zur Schaffung bzw. zur Erhaltung
eines BVDV-freien/BVDV-unverdächtigen Rinderbestandes
Ich
schließe mich den Leitlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für den Schutz von
Rinderbeständen vor einer Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe /
Mucosal Disease und für die Sanierung infizierter Rinderbestände an und
verpflichte mich, die hiermit verbundenen Bedingungen und Auflagen als
verbindlich anzuerkennen und in enger Absprache mit dem betreuenden Tierarzt -
und soweit erforderlich - unter Einschaltung des zuständigen Amtstierarztes zu
beachten.
Ich
verpflichte mich,
- bei jeder klinischen Erscheinung, die auf eine Infektion mit dem Virus der
Bovinen Virusdiarrhoe / Mucosal Disease hindeutet, unverzüglich den betreuenden
Tierarzt zu hinzuzuziehen,
- dem betreuenden Tierarzt die Neueinstallung von Rindern sowie Todesfälle bei
Rindern unverzüglich anzuzeigen.
Mir
ist bekannt, dass
- das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel die Kosten für die serologischen und virologischen
Untersuchungen trägt,
- das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel und die Tierseuchenkasse die Kosten der Diagnostika je zur
Hälfte tragen,
- die Tierseuchenkasse für die Entfernung von Virusträgern eine Beihilfe in
Höhe von 80 v.H. des gemeinen Wertes abzüglich des Schlachterlöses gewährt,
- Betriebe, die den mit der Verpflichtungserklärung eingegangenen Bedingungen
und Auflagen nicht nachkommen, von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen
werden,
- bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen, Bedingungen und Auflagen die dem
Land Nordrhein-Westfalen und der Tierseuchenkasse entstandenen Kosten zu
erstatten sind. Eine Kostenerstattung wird nicht gefordert, wenn entscheidende
Grundlagen für das Verfahren entfallen, so z.B. neuere Erkenntnisse eine
Weiterführung des Verfahrens sinnlos erscheinen lassen, die Förderung des
Verfahrens durch das Land Nordrhein-Westfalen und/oder die Tierseuchenkasse eingestellt
wird, der angeschlossene Betrieb die Rinderhaltung aufgibt oder vergleichbare
im Einzelfall zu begründende Umstände eintreten.
Diese
Verpflichtung gilt für mich zunächst für drei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist
habe ich jederzeit die Möglichkeit, aus dem Verfahren auszuscheiden.
Der
für meinen Betrieb zuständige Amtstierarzt wird in diesem Fall von mir
unverzüglich informiert.
Ein
Exemplar der Verpflichtungserklärung und der Leitlinien habe ich erhalten.
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(Vor-
und Zuname)
(PLZ/Wohnort)
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(Datum)
(Straße und Hausnummer)
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(Unterschrift
des Tierhalters)