Anlage 1 zum RdErl. vom 14.1.1999

 

Verpflichtungserklärung
zur Schaffung bzw. zur Erhaltung
eines BVDV-freien/BVDV-unverdächtigen Rinderbestandes

 

Ich schließe mich den Leitlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für den Schutz von Rinderbeständen vor einer Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe / Mucosal Disease und für die Sanierung infizierter Rinderbestände an und verpflichte mich, die hiermit verbundenen Bedingungen und Auflagen als verbindlich anzuerkennen und in enger Absprache mit dem betreuenden Tierarzt - und soweit erforderlich - unter Einschaltung des zuständigen Amtstierarztes zu beachten.

 

Ich verpflichte mich,
- bei jeder klinischen Erscheinung, die auf eine Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe / Mucosal Disease hindeutet, unverzüglich den betreuenden Tierarzt zu hinzuzuziehen,
- dem betreuenden Tierarzt die Neueinstallung von Rindern sowie Todesfälle bei Rindern unverzüglich anzuzeigen.

 

Mir ist bekannt, dass
- das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Kosten für die serologischen und virologischen Untersuchungen trägt,
- das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die Tierseuchenkasse die Kosten der Diagnostika je zur Hälfte tragen,
- die Tierseuchenkasse für die Entfernung von Virusträgern eine Beihilfe in Höhe von 80 v.H. des gemeinen Wertes abzüglich des Schlachterlöses gewährt,
- Betriebe, die den mit der Verpflichtungserklärung eingegangenen Bedingungen und Auflagen nicht nachkommen, von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen werden,
- bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen, Bedingungen und Auflagen die dem Land Nordrhein-Westfalen und der Tierseuchenkasse entstandenen Kosten zu erstatten sind. Eine Kostenerstattung wird nicht gefordert, wenn entscheidende Grundlagen für das Verfahren entfallen, so z.B. neuere Erkenntnisse eine Weiterführung des Verfahrens sinnlos erscheinen lassen, die Förderung des Verfahrens durch das Land Nordrhein-Westfalen und/oder die Tierseuchenkasse eingestellt wird, der angeschlossene Betrieb die Rinderhaltung aufgibt oder vergleichbare im Einzelfall zu begründende Umstände eintreten.

 

Diese Verpflichtung gilt für mich zunächst für drei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist habe ich jederzeit die Möglichkeit, aus dem Verfahren auszuscheiden.

 

Der für meinen Betrieb zuständige Amtstierarzt wird in diesem Fall von mir unverzüglich informiert.

 

Ein Exemplar der Verpflichtungserklärung und der Leitlinien habe ich erhalten.

 

_________________________      _______________________

(Vor- und Zuname)                         (PLZ/Wohnort)

 

_________________________      _______________________

(Datum)                                          (Straße und Hausnummer)

 

______________________________

(Unterschrift des Tierhalters)