20020
Anlage 4 (zu §§ 109 und 110)
(Stand 27.4.2005)
I. Allgemeine
Grundsätze für Zuständigkeitsregelungen
1.
Die Aufgabe muss der Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Stelle entsprechen;
das notwendige Fachpersonal muss dort vorhanden sein.
2.
Die Aufgabe muss von der vorgesehenen Stelle effektiv und rationell erledigt
werden können.
3.
Zuständigkeitsverlagerungen dürfen den Verfahrensweg nicht erschweren oder
verzögern.
4.
Die Aufgabe muss sich grundsätzlich auf den Zuständigkeitsbereich der vorgesehenen
Stelle beschränken; zusammenhängende Aufgabenkomplexe sollen möglichst von
einer Stelle behandelt werden.
5.
Der einheitliche Verwaltungsvollzug muss gewährleistet sein.
6.
Jede Aufgabe soll grundsätzlich in vollem Umfang übertragen werden; auf Genehmigungs-
und Zustimmungsvorbehalte zugunsten höherer Stellen soll soweit wie möglich
verzichtet werden. Die notwendige Koordinierung kann mit Hilfe von
verwaltungsinternen Richtlinien, Dienstanweisungen o.ä. sichergestellt werden.
7.
Anzeige- und Mitteilungspflichten der Beteiligten sind auf das unbedingt
erforderliche Maß zu beschränken.
II. Prüffragen
für die Schaffung und Änderung von Rechtsnormen
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Prüffragen sind von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser i.d.R. durch Ankreuzen zu beantworten und dem Normentwurf beizufügen. Soweit Unterfragen gestellt werden (z.B. Welche? Warum nicht?), können diese - soweit der Platz auf dem Fragebogen nicht ausreicht - auf einem gesonderten Blatt beantwortet werden.
Für jedes Normvorhaben ist jeweils nur ein Prüfbogen - ggf. unter Verwendung von Beiblättern - vorzusehen. Fragen, die - insbesondere bei komplexen Vorhaben - keine einheitliche Antwort zulassen, sind unter Verwendung von Beiblättern differenziert zu beantworten. Bei Artikelgesetzen, die aus Entwürfen verschiedener Ressorts bestehen, führt das für den Entwurf fachlich zuständige Ressort die Normprüfung durch.
Soweit die Fragen den Sachverhalt wegen der Eigenart des Normentwurfs nicht genau treffen, sollen sie sinngemäß beantwortet werden. Eine Beantwortung erübrigt sich, wenn Fragen keine praktische Relevanz für das konkrete Normsetzungsvorhaben haben. Der fehlende sachliche Bezug ist in diesen Fällen zu erläutern.
Die möglichst präzise Beantwortung der Fragen ist für den weiteren Verlauf des Normsetzungsverfahrens wichtig. Sie vermeidet unnötige Rückfragen.
1
Erforderlichkeit
1.1
Besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Regelung?
¨ o
JA NEIN
Welche? Woher kommen die Forderungen?
1.2
Was passiert, wenn die Regelung nicht oder erst später kommt?
Erläuterung auf Beiblatt
1.3
Ist es möglich, das Regelungsziel auf andere Weise (z.B. privatrechtlich) zu
erreichen?
¨ ¨
JA NEIN
Wie? Warum
nicht?
1.4
Kann die in Aussicht genommene Regelung der Verwaltungspraxis überlassen
bleiben?
¨ ¨
JA NEIN
Warum nicht?
1.5
Kommt statt einer eigenständigen Regelung die Änderung oder Ergänzung
bestehender Rechtsvorschriften in Betracht?
¨ ¨
JA NEIN
Welcher? Warum nicht?
1.6
Gibt es ähnliche Regelungen anderer Länder?
¨ ¨ ¨
JA nicht ermittelt NEIN
Wenn ja, sind Erfahrungen mit diesen Regelungen erfragt und ausgewertet worden?
¨ ¨
JA NEIN
1.7
Kann die Regelung befristet werden?
¨ ¨
JA NEIN
Warum nicht?
1.8
Ist abzusehen, dass die Vorschrift wieder geändert werden muss?
¨ ¨
JA NEIN
Wann?
2
Art, Inhalt und Umfang der Regelung
2.1
Werden Vorschriften des bisherigen Rechts vereinfacht?
¨ ¨
JA NEIN
Welche?
2.2
Beschränkt sich die Regelung auf die wesentlichen Inhalte?
¨ ¨
JA NEIN
2.3
Kann die Regelung ganz oder teilweise durch eine im Rang niedrigere Vorschrift
(Verordnung, Erlass) getroffen werden?
¨ ¨
JA NEIN
Welche Einzelregelungen
kommen in Betracht?
2.4
Wird ein Sachverhalt detaillierter als bisher geregelt?
¨ ¨
JA NEIN
Warum?
2.5
Ist die Vorschrift mit anderen Vorschriften abgestimmt und in die
verwaltungspraktischen Gesamtzusammenhänge eingepasst?
¨ ¨
JA NEIN
2.6
Wird der Beurteilungs- und Ermessensspielraum der zuständigen Behörde
¨ ¨ ¨
erweitert nicht verändert eingeschränkt
Warum?
2.7
Sind vom VwVfG NW abweichende verfahrensrechtliche Regelungen aus besonderen
Gründen vorgesehen
¨ ¨
JA NEIN
Warum?
2.8
Ist die Vorschrift daraufhin überprüft worden, ob sie in einer klaren und für
Adressaten und Anwender verständlichen Sprache abgefasst wurde?
Wurden die Grundsätze für eine gleichstellungsgerechte Gestaltung der Amts- und Rechtssprache (Gem. RdErl. v. 24.3.1993, MBl.NRW. S. 780/SMBl. NRW. 20020) beachtet?
¨ ¨
JA NEIN
3
Gender Mainstreaming: Geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung
3.1
Sind Frauen und Männer von der Regelung unterschiedlich betroffen?
¨ ¨
JA NEIN
In welcher Form? Warum nicht?
(skizzieren Sie die voraussichtlichen unmittelbaren
und mittelbaren Auswirkungen der Regelung auf
die jeweils betroffenen Personenkreise; Art und
Ausmaß der Betroffenheit anhand geschlechter-
differenzierter Daten ermitteln; ggf. schätzen und
die Schätzung erläutern)
Zur
Erläuterung:
Frauen und Männer können – ggf. unterschiedlich – betroffen sein z.B. in Bezug auf
- Beteiligung (z.B. in Gremien, Entscheidungspositionen)
- Ressourcen (z.B. Zeit, Geld, Zugang zu Bildung, Information, sozialer Sicherung)
- Chancen (z.B. Zugang zu Erwerbsarbeit)
- Normen und Werte (z.B. geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, Auswirkung von Geschlechterstereotypen auf das Berufswahlverhalten)
Personenkreise:
Die Regelung kann darüber hinaus auf Frauen bzw. Männer in unterschiedlichen Lebenslagen unterschiedliche Auswirkungen haben, also z.B. andere Auswirkungen auf
- junge als ältere Frauen/Männer
- Frauen/Männer mit Behinderung als auf Frauen/Männer ohne Behinderung
- Mütter/Väter als auf Frauen/Männer ohne Kinder
3.2
Inwieweit wird die Regelung neben fachlichen Zielen auch dem verfassungsmäßigen
Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern gerecht? (bitte erläutern)
4
Vollzug
4.1
Wer ist für den Vollzug der Regelung zuständig?
¨ ¨ ¨ ¨
Rechts- Staatl. Gemeinde/ Anstalten/
Pflege Verwaltung Kreise Körperschaften d.ö.R.
4.2
Wurden die „Allgemeinen Grundsätze für Zuständigkeitsregelungen“ beachtet?
¨ ¨
JA NEIN
4.3
Werden für den Vollzug neue Behörden oder Organisationseinheiten oder sonstige
Institutionen geschaffen?
¨ ¨
JA NEIN
Warum?
4.4
Sofern kommunale Gebietskörperschaften für den Normvollzug zuständig sind:
Bestehen organisatorische oder verfahrensmäßige Freiräume?
¨ ¨ ¨
JA NEIN nicht zutreffend
Welche Warum nicht?
4.5
Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt
bzw. bestehende Pflichten erweitert oder reduziert? Warum?
Einführung Erweiterung Reduzierung
Mitwirkungsvorbehalte ¨ ¨ ¨
Kontrollpflichten ¨ ¨ ¨
Berichtspflichten ¨ ¨ ¨
Statistiken ¨ ¨ ¨
Sonstige Pflichten ¨ ¨ ¨
Welche? ¨
NEIN
4.6
Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Bürgerinnen und Bürger, für
Unternehmen – insbesondere mittelständische Unternehmen und Freie Berufe – oder
andere eingeführt bzw. bestehende Pflichten erweitert oder reduziert? Warum?
Einführung Erweiterung Reduzierung
Anzeige-/Meldepflichten ¨ ¨ ¨
Mess-/Aufzeichnungspflichten ¨ ¨ ¨
Mitführungspflichten ¨ ¨ ¨
Nachweis-/Aufbewahrungspflichten ¨ ¨ ¨
Duldungs-/Mitwirkungspflichten ¨ ¨ ¨
Sonstige Pflichten ¨ ¨ ¨
Welche?
¨
NEIN
4.7
Führt die Regelung zu einer erhöhten Belastung der Gerichte?
¨ ¨
JA NEIN
4.8
Werden durch die Regelung Bußgeldvorschriften neu eingeführt, erweitert oder
reduziert? Warum?
¨ ¨ ¨
Einführung Erweiterung Reduzierung
¨
NEIN
4.9
Werden durch die Regelung Standards neu eingeführt, erweitert oder reduziert?
Warum?
Einführung Erweiterung Reduzierung
Sachstandards ¨ ¨ ¨
(z.B. Ausstattung,
Beschaffenheit etc.)
Personalstandards ¨ ¨ ¨
(Qualifikation, Eignungs-
vorschriften etc.)
¨
NEIN
Wurde das Verfahren zum Standardcontrolling (vgl. Nr. 1.2 d. RdErl. d. IM
v. 18.4.1994 – MBl. NRW. S. 558/SMBl. NRW. 1141) durchgeführt?
¨ ¨
JA NEIN
Mit welchem Warum nicht?
Ergebnis?
4.10
Wurde die Vollzugsgeeignetheit der Regelung vorab überprüft?
¨ ¨
JA NEIN
Wie? Mit welchem Warum nicht?
Ergebnis?
4.11
Können sich alle Beteiligten noch vor dem Inkrafttreten hinreichend auf die
neue Regelung vorbereiten?
¨ ¨
JA NEIN
Wie?
5
Kosten
Die nachstehenden Fragen sind nicht zu beantworten, soweit zwingende Vorgaben des Bundes oder der EU umgesetzt werden müssen.
5.1
Wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gem. § 7 Abs. 2 LHO durchgeführt?
¨ ¨
JA NEIN
Mit welchem Warum nicht?
Ergebnis?
5.2
Wirkt sich die Regelung auf den Landeshaushalt aus (ggf. geschätzt)?
¨ ¨ ¨
JA Nicht NEIN
feststellbar
Warum nicht?
Falls Ja:
-
zu erwartende Kosten/Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen p.a.
.................................
davon - Personalkosten
(Grundlage sind die vom LBV jährlich für die Haushaltsaufstellung ermittelten
durchschnittlichen Bezüge x 13 + 30%
Personalnebenkosten + 30% Kalkulatorische Pensionskosten).......................................................................................................................
- Sach- und Dienstleistungskosten..................................................................
- Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse..................................................
- Kalkulatorische Kosten.................................................................................
Soweit eine Kosten- und Leistungsrechnung noch nicht eingesetzt ist, bitte ich statt der Sach- und Dienstleistungskosten sowie der Kalkulatorischen Kosten die zu erwartenden sächlichen Verwaltungsausgaben bzw. Ausgaben für Investitionen zu benennen.
- zu erwartende
Kosten/Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen (u.a. nach mittelfristiger
Finanzplanung) - soweit möglich -
1. Jahr.............
2. Jahr.............
3. Jahr.............
Werden die Kosten/Mehrausgaben und/oder Mindereinahmen durch Entlastungen an anderer Stelle kompensiert?
¨ ¨
JA NEIN
Wie?
Falls zutreffend:
- zu erwartender Ertrag/Minderausgaben und/oder Mehreinnahmen p.a............
-
5.3
Wirkt sich die Regelung finanziell für die Gemeinden und Gemeindeverbände aus
(ggf. geschätzt)?
- Ertrag/Mehreinnahmen und/oder Minderausgaben
¨ ¨ ¨
JA Nicht NEIN
feststellbar
Warum
nicht?
Höhe
p.a. .........
- Kosten/Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen
¨ ¨ ¨
JA Nicht NEIN
feststellbar
Warum
nicht?
Werden die Kosten/Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen durch Entlastungen an anderer Stelle kompensiert?
¨ ¨
JA NEIN
Wie?
Wurden die kommunalen Spitzenverbände an der Kostenermittlung/Kostenschätzung bzw. an der Ermittlung der Ausgaben- und/oder Einnahmenentwicklung beteiligt?
¨ ¨
JA NEIN
5.4
Wird die Wirtschaft finanziell belastet?
¨ ¨ ¨
JA Nicht NEIN
feststellbar
Werden die Kosten/Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen durch Entlastungen an anderer Stelle kompensiert?
¨ ¨
JA NEIN
Wie?
5.5
Sind für Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft im Sinne von § 3 des Mittelstandsgesetzes des Landes NRW (Definition der Zielgruppe) relevante Auswirkungen zu erwarten in Bezug auf
Kosten?
¨ ¨
JA NEIN
Verwaltungsaufwand?
¨ ¨
JA NEIN
Arbeitsplätze?
¨ ¨
JA NEIN
Falls ja, führt dies zu unterschiedlichen Belastungen in Bezug auf die Unternehmensgröße?
¨ ¨
JA NEIN
Für den Fall, dass die Frage nach relevanten Auswirkungen auf den Mittelstand mit „JA“ beantwortet wird, ist eine Mittelstandsverträglichkeitsprüfung nach § 5 des Mittelstandsgesetzes durchzuführen und sind die Ergebnisse der Prüfung im Gesetzesvorblatt zu dokumentieren.
5.6
Werden die privaten Haushalte durch die Regelung finanziell belastet?
¨ ¨ ¨
JA Nicht NEIN
feststellbar
Warum nicht?
5.7
Ist es möglich, den Vollzug ganz oder teilweise zu automatisieren?
¨ ¨
JA NEIN
Ergeben sich dadurch Einsparungseffekte?
¨ ¨
JA NEIN
Bitte erläutern.
6
Beteiligung Dritter
Sind Verbände und sonstige Institutionen beteiligt worden?
¨ ¨
JA NEIN
Welche? Warum nicht?
Mit welchem Ergebnis?
(Zusammenfassung auf Beiblatt)
7
Erneute Überprüfung unbefristeter Gesetze und Rechtsverordnungen
Wann soll spätestens eine erneute Überprüfung stattfinden?
ein¨ zwei¨ drei¨ vier¨ Jahre
nach Inkrafttreten der Norm.